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frage zu unterhaltshöhe des ku

 
(@klaus1972)
Schon was gesagt Registriert

hallo zusammen,
erstmal meine geschichte in kurzform:
nach vier jahren ehe geschieden. 8 monate danach hat meine ex 3 kinder geboren. die schwangerschaft hatte sie mir damals verschwiegen.
die km bezieht uvg seit 2 jahren.
im moment zahle ich 180euro an die jugendamtskasse zurück im monat.
bei der berechnung hatte ich einen ca. verdienst von 1000 euro netto. da ich im wachdienst arbeite und die stunden sehr schwanken sind es oft nur 850-1000 euro im moment.
bei der berechnung hab ich zuhause bei meiner mutter gewohnt, deshalb wurden mir nur 620euro sb anerkannt.
seit letzter woche hab ich eine eigene wohnung weil meine mutter gesundheitsbedingt ins altenheim gehen muß.
ich zahle jetzt 260 euro warm für die neue wohnung.
das problem ist jetzt folgendes:
ab januar fallen bei mir fast 50% der arbeitsstunden weg weil ein auftraggeber meiner chefin gekündigt hat.
ich komm wie es aussieht auf max. 5-600 euro.
natürlich schreib ich momentan massiv bewerbungen aber ohne erfolg. mit nebenjobs sieht es bei uns genauso düster aus. ich versuche wirklich alles weil ich mich nicht drücken will.
mich würde interessieren ob ich von dem zu erwartenden gehalt immer noch zahlen muß oder ob mir die rückzahlung gestundet werden kann.
lg
klaus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2006 11:27
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Klaus,

Du bist Dir aber sicher, dass Du der Vater der drei (???) Kinder bist? Hast Du sie anerkannt? Meines Wissens nach ist man doch nicht mehr automatisch der Vater, wenn die Kinder NACH der Scheidung auf die Welt kommen? Lief so kurz vor der Scheidung noch was? *wunder*

Wenn sich Dein Einkommen so massiv verändert, kannst Du auf Abänderung des Titels klagen. Wenn Du nachweisen kannst, wo Du Dich überall beworben hast, wird das für Dich vorteilhaft sein. Du kannst Dir bei Deinem zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein besorgen und mit diesem zu einem Anwalt gehen. Das sollte bei Deinem Einkommen wohl gehen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2006 12:38
(@klaus1972)
Schon was gesagt Registriert

hallo lbm  :),
ja es sind meine kinder. bei der scheidung hab ich einen test machen lassen.
ich kann nur nicht verstehen warum es mütter gibt die ihren kindern die väter verschweigen obwohl diese alles für die kleinen tun würden. meine ex handelt leider genauso.
vielen dank für die ausführliche antwort. ich werd mal den arbeitsplan für januar abwarten und dann zum anwalt gehen.
lg
klaus

p.s. zu deiner frage.....
ja, es "lief" kurz vor der trennung noch was. komischerweise hat sie kurz danach die scheidung eingereicht.
ihre schwester sagte mir vor kurzem das sie es immer nur darauf angelegt hat kinder zu bekommen......leider zu spät.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2006 13:45
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Mahlzeit allerseitz,

bin mir bei der Unterhaltsfrage nicht so ganz sicher:

Wenn die UVKasse in Vorleistung tritt, wird doch vorher die Leistungsfähigkeit des  U-pflichtigen geprüft.
Danach dürfte Dir der Selbstbehalt bleiben - der "Überschuss" wird auf den laufenden Unterhalt angerechnet, die Differenz trägt dann die Kasse. Damit ist am 13. Geburtstag des Kindes Schluss - die Vorschusskasse steigt aus.
Der weiterlaufende Unterhalt (i.d.R. zu zahlen an die KM)ist dann vorrangig - bis zum SB. Wenn Dein Einkommen dann höher ist, kann die UVKasse den geleisteten "Vorschuss" einfordern, gleichzeitig steigt aber auch Deine Unterhaltsverpflichtung (siehe DT)

LG Jochen 

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2006 15:25