Hallo,
ich bin neu hier und sehr froh dass es eine solche Anlaufstelle gibt. Ich bin frisch geschieden und aus der Ehe habe ich eine 2jährige Tochter, die bei der Mutter wohnt. Nun meine Frage. Meine Ex-Frau erhielt 501€ Erziehungsgeld 184€ Kindergeld und rund 1100€ (vom Gericht bei der Scheidung festgelegt) von mir für sich und das Kind. Unser Verhältnis ist alles andere als gut. Nun informierte sie mich, dass sie kein Elterngeld mehr erhalte (hat aber noch 1 Jahr Elternzeit). Sie will allerdings einen Minijob annehmen in dem sie ca. 200€ verdient. In ihrer unendlichen Güte hat sie den Vorschlag gemacht, dass ich einwillige dass sie den Job machen kann und im Gegenzug nicht mehr Unterhalt zahlen muss (da das Elterngeld ja wegfällt). Mein Gefühl sagt mir das ist auffallend großzügig. Wenn das Gericht den Unterhalt für 1 Jahr festgesetzt hat, kann sie dann jetzt überhaupt mehr einfordern?
Meine zweite Frage wäre folgendes. Der Richter meinte wenn meine Frau wieder voll arbeiten geht muss ich für sie immernoch ca. 100€ Unterhalt bezahlen. Wie lang müsste ich denn das zahlen. Es kann doch nicht sein dass wir 4 Jahre verheiratet waren und ich mein Leben lang die Frau mitzahlen soll?
Vielen Dank schonmal für die Antwort.
Moin Tom,
ohne Dein Einkommen zu kennen, ist die Korrektheit der UH-Ermittlung schwierig.
Aber soviel:
- Vom Erziehungsgeld bleibt ein Sockelbetrag (300 EUR) für UH-Berechnungen unberücksichtigt.
- Die 1.100 EUR (KU + Nachehelicher Unterhalt) sind vermutlich durch Deinen Selbstbehalt gegenüber KM (1.100 EUR) gedeckelt.
- Kindesunterhalt und Unterhalt für die Mutter solltest Du gedanklich immer trennen.
- Solange Euer Kind nicht 3 Jahre alt ist, hat Madame keinerlei Erwerbsobliegenheit.
Insbesondere aufgrund des letztgenannten Punktes, halte ich ihr Angebot (ohne Kenntnis weiterer Zahlen) für in Ordnung ...
... das Beste, was Dir passieren kann, ist die schnelle Ausweitung ihrer Berufstätigkeit.
Wann wird Euer Kind 3 ?
Eine Zahlung auch bei Vollzeittätigkeit wäre als Aufstockungsunterhalt zu sehen (sofern sie das Gleiche wie vor der Geburt verdient).
Bei 4 Jahren Ehe würde es eher schwierig, diesen dauerhaft zu rechtfertigen.
Gruß
United
Vielen Dank für die Antwort! Die kleine wird nächsten August 3. Ab 1.September geht meine Exfrau wieder arbeiten, ob Vollzeit weiß ich leider nicht. Bei der Scheidung hat ihr Anwalt berechnet, dass ich ca. 150€ auf ihr Gehalt aufstocken muss wenn sie wieder Vollzeit arbeitet. Das wird dann aber nächstes Jahr geregelt, mir konnte nur niemand sagen wie lange ich diese "Aufstockung" zahlen muss.
(...) Bei der Scheidung hat ihr Anwalt berechnet, dass ich ca. 150€ auf ihr Gehalt aufstocken muss (...)
Wenn Ihr Anwalt das berechnet hat ist das mit Sicherheit, äh, positiv fantasievoll. Hier gibt es Leute, die besser rechnen.
Moin,
[...] mir konnte nur niemand sagen wie lange ich diese "Aufstockung" zahlen muss. [...]
das kann Dir auch hier niemand verbindlich sagen.
Ich bin für 4J und 8M Ehe nun 3 Jahre "Schadenersatzpflichtig"!
Mir sind das aber alles zu viele "wäre, hätte, wenns's".
[...]1100€ (vom Gericht bei der Scheidung festgelegt) [...]
Was genau wurde festgelegt, und unter welchen Rahmenbedingungen? Mit welcher "Laufzeit"??
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Vielen dank für die Antworten. Also, das lief ganz einfach. Ich musste meine letzten 12 Verdienstabrechnungen offenlegen, verdiene 2300€ (Netto) plus Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Meine Ex-Frau bezieht 500€ Erziehungsgeld und 184€ Kindergeld. Der Richter hat dann entschieden, dass ich 1100€ an meine Frau und mein Kind zu zahlen habe. Das ganze bis 31.8.2014, dann muss sie wieder arbeiten. Ob Vollzeit oder Halbtags bleibt ihr überlassen. Ich bin davon ausgegangen, wenn sie wieder Ganztags arbeiten sollte, hat sich das mit den Unterhalt an sie erledigt (fürs Kind natürlich schon), aber weitgefehlt. Ihr Anwalt kam dann gleich mit dieser "Aufstockung" und auch der Richter war der Meinung, dass ich da noch was drauf legen muss, die Höhe wird dann aber erst nächstes Jahr festgelegt und wie lang ich die "Aufstockung" zahlen muss konnte mir auch niemand beantworten.
Moin Tom,
[...] verdiene 2300 (Netto) plus Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. [...] Der Richter hat dann entschieden, dass ich 1100 an meine Frau und mein Kind zu zahlen habe.
Ohne Kenntnis des Urlaubs-/Weihnachtsgeldes kann man leider immer noch nicht prüfen.
Möglich ist, dass die Zahlung durch den Selbstbehalt begrenzt wurde (KU 257 / BU 843).
Möglich ist aber auch eine richterliche Rechnung nach dem Halbteilungsgrundsatz (3/7 der Differenz Eurer bereinigten Einkommen, d.h. nach Kindesunterhalt und Abzug berufsbedingten Aufwands/Altersvorsorge).
Gruß
United
Vielen Dank für die Mühe. Da müsste ich meine Lohnabrechnungen nochmals raussuchen. Meine primäre Frage, wie lang man eine "Aufstockung" zahlen muss wurde beantwortet, danke! Hätte noch eine ganz kleine Frage. Bei der Scheidung wurde festgelegt, dass ich den Unterhalt in dieser Höhe bis 31.8.2014 zahlen muss. Da hat meine Ex-Frau gar nicht erwähnt, dass sie ab 1.9.2013 kein Erziehungsgeld mehr bekommt. Könnte sie vor dem 31.8.2014 überhaupt eine Neuberechnung machen?
Moin Tom,
Deine Frau kann - ebenso wie Du - soviel neu rechnen wie sie will.
Da Ihr aber (vermutlich) einen gerichtlichen Vergleich eingegangen seid, wird sich kaum ein Richter mit einer solchen Neuberechnung vor dem 31.08.14 befassen.
Zumindest nicht dann, wenn - wie in diesem Beispiel - eine Abänderung mit einem voraussehbaren Ereignis begründet würde.
Gruß
United
Ok, vielen vielen dank schonmal!