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Frage zu Unterhalt und Betreuungsgeld

 
(@fadabinho)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich brauch mal eure Hilfe!!

Ich habe mich von meiner Freundin getrennt vor ca. 9 Wochen. Wir haben eine gemeinsame Tocher (18Monate) Ich habe jetzt von meiner Ex-Freundin erfahren das ich für die kleine 241€ Unterhalt zahlen muss gemäß der Düsseldorfer Tabelle jetzt aber noch zusätzlich 216€ Zahlen muss als Betreuungsgeld für meine Ex-Freundin. Ich muss dazu sagen das Sie zur Zeit eine Ausbildung macht als Industriekauffrau und das in Teilzeit, also nur 25 Stunden die Woche dementsprechend bekommt Sie auch weniger Ausbildungsvergütung.

Jetzt meine Frage? Warum muss ich Betreuungsgeld zahlen? Muss ich dann ab August wenn die kleine in die Kita kommt auch die Hälfte der Kita kosten übernehmen, oder sind diese Kosten dann mit dem Betreuungsgeld abgedeckt? Die Kita würde ca. 231€ + Essensgeld und Bastelgeld im Monat kosten.

Zu meiner Finanziellen lage kann ich nur so viel sagen dass ich 1.598€ Netto im Monat zur Verfügung haben.

Über eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar.

Bis dahin Gruss Fabian

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2012 11:58
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

du bist eurem Kind unterhaltspflichtig und bis zum 3. Geburtstag auch deiner Freundin, weil sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet ist arbeiten zu gehen.

Die Kosten für die Kita sind Mehraufwand.

Du kannst dein Jahresnetto plus Steuererstattung /12 teilen.
Damit hast du dein durchschnittliches Monatsnetto.
Davon abgezogen werden 5 % berufsbedingte Aufwendungen und 4 % vom Jahresbrutto als zusätzliche Altersvorsorge (muss nachgewiesen werden).
Dann wird der KU abgezogen.
Deinem Kind gegenüber hast du einen Selbstbehalt von 950 €. Deiner Freundin gegenüber von 1050??

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2012 12:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Fabian.

Richtig ist, dass du nicht nur Kindesunterhalt (KU) bezahlen musst, sondern auch Betreuungsunterhalt (BU) für die Mutter und, theoretisch, auch die Kita ohne Essensgeld.

Der BU beträgt mindestens 770,-€ bis mindestens zum 3. Lebensjahr, wovon allerdings eigene Einkünfte abgezogen werden.
Der KU wird auf den Mindestsatz von 225,- abgesenkt, falls es nicht für den vollen KU reicht.
Wenn sie "nur" 216,- für sich 231,- für die Kita fordert, kannst du also schon mal zufrieden sein, wobei sie aber kaum bekommen dürfte, da somit dein Selbstbehalt (SB) von 1.050,- unterschritten würde.

Insgesamt kannst du dich aber schon mal darauf einstellen, dass du mindestens die nächsten  1,5 Jahre alles oberhalb von 1.050,-€ abgeben musst.

Für das bereinigtes Netto musst du dein Jahreseinkommen inkl. Weihnachtsgeld, etc. durch 12 teilen, kannst aber deine berufsbedingten Aufwendungen in bestimmtem Rahmen abziehen. Außerdem bis zu 4% vom Brutto für Altersvorsorge, sofern du sowas hast.

Gibt es da was in diese Richtung?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2012 12:10
(@fadabinho)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

erst mal danke für die schnellen Antworten.

Also ich habe seit Dezember eine Betriebliche Alters Versorgung (BAV) dadurch habe ich jetzt weniger Netto im Monat. Die genauen Zahlen habe ich jetzt gerade nicht im Kopf. Die summe ist aber 220€. Bei mir steht vielleicht noch ein Job wechsel demnächst bevor, dort würde ich dann circa 2.100€ Netto verdienen. Was würde mir davon dann übrig bleiben?

Ich zahle zur Zeit folgende sachen:
620€ Abtrag für meine Wohnung
212€ Nebenkosten + Strom
145,50€ Fortbildung zum Betriebswirt (bis 06.2013)

allein die Ausgaben belaufen sich auf 977,50€ im Monat damit ist noch nicht mal Spritkosten, Essen oder sonstiges abgedeckt. Wenn dann noch KU und Bu dazu kommen liege ich bei 1.434,50€ womit ich dann nur noch 163,50€ übrig im Monat bei meinen derzeitigen Monats Gehalt. Dann bleibt mir jetzt nur noch eins übrig. Die Wohnung Verkaufen und noch einen Zusatz job zu suchen

Nach diesen 1,5 Jahren müsste ich dann weiterhin für die Kleine was bezahlen? Was passiert wenn meine Ex-Freundin ihre Ausbildung abgeschlossen hat? Sie hat am 01.8.2011 angefangen und ist am 01.12.2013 fertig mit der Ausbildung. Wenn ich bedenke das meine Ex-Freundin folgendes bekommt hat Sie im Monat mehr zur Verfügung als ich.

Ausbildungsvergütung: 350€
Kindergeld: 184€
Kindergeld für Kind: 184€
KU + BU: 457€
Geld von Ihren Eltern: 316€
Gesamt: 1491€ im Monat Netto

dazu hat Sie noch einige Anträge beantragt für Wohngeld und weitere Zuschüsse.

Ich lebe somit ja am Existenzminimum.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2012 12:40
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das Kindergeld fürs Kind und der KU sind fürs Kind und können deshalb nicht als Einkommen deiner Freundin gerechnet werden.
Die Zuwendugen ihrer Eltern sind freiwillig, da du vorrangig für sie und das Kind unterhaltspflichtig bist. Also auch nicht anzurechnen.

Damit hat sie für sich die Ausbildungsvergütung und ihr Kindergeld und den BU.

Du hast also 1598 - 220 Altersversorgung - 620 Wohnung - 212 Nebenkosten - 145,50 Weiterbildung = 400 € für Versicherungen, Auto, Telefon, persönlichen Bedarf?  Das funktioniert doch schon ohne Unterhaltsverpflichtungen kaum. An deiner Stelle würde ich die Altersversorgung auf Eis legen.

Wie groß ist deine Wohnung?

Im Selbstbehalt von 950 € ist ein Warmmietanteil von 390 € enthalten. Kannst du deine Wohnung vermieten, kostendeckend oder zumindest ein Zimmer davon?

Von den 2.100 € kannst du wieder berufsbedingte Aufwendungen und Altersversorgung abziehen. Dann schaust du in die Düsseldorfer Tabelle in welche Stufe du fällst vom Gehalt her und ziehst das auch ab.

Bei deiner Freundin ziehst du von den 770 € die Ausbildungsvergütung ab (auch bitte um berufsbedingte Aufwendungen und Altersversorgung bereinigen) und kannst dann ihren Bedarf sehen. Wobei ich nicht weiss ob das Kindergeld für sie als Einkommen gerechnet wird (würde ich aber mal vermuten).

Und den Restbetrag zwischen 770 € und dem Betrag den deine Freundin monatlich hat ist die Differenz die du zu zahlen hättest. Es sei denn du bist nach Abzug dieses Betrages bei deinem Einkommen unter 1.050 €, dann nur, bis dir 1.050 € bleiben.

Das Existenzminimum liegt beim Hartz 4-Satz.

Nach den 3 Jahren hat deine Freundin ja bewiesen, dass sie arbeiten und Kind betreuen kann. Damit dürfte einer relativ schnellen Aufstockung auf 80-100 % nichts mehr im Wege stehen. Und nach der Ausbildung müsste sie ja auch genügend verdienen, dass du nichts mehr zahlen musst.

Allerdings bleibt der Kindergarten Mehraufwand bis zur Einschulung.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2012 13:06
(@fadabinho)
Schon was gesagt Registriert

Die Wohnung ist 84m2 groß aber die werde ich jetzt Verkaufen und versuchen den Kredit abzulösen damit ich den Abtrag nicht mehr habe und entsprechend eine Mietwohnung zu finden. Ich muss irgendwie meine Kosten reduzieren sonst bin ich bald pleite. Die von Jugendamt war auch echt unfähig. Die wollte garnichts wissen von mir nur wie viel ich verdiene und das wars dann. Wie sieht es eigentlich aus wenn man Schulden hat und diese zurück zahlen muss? In wie fern werden diese dann berücksichtigt?

Also verstehe ich das richtig das ich als BU mindestens 225 Zahlen muss bis zu Ihrem 3 Lebensjahr und als Höchstsatz 770€. Ich habe einen SB von 1050 alles was darüber hinaus geht müsste ich abgeben? Wie soll man jeweils sich was aufbauen können mit einem SB von 1050€? Ich kann noch nicht mal was sparen!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2012 13:24
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Fabian,

auch wenn Sophie mit ihrer Beantwortung schon einiges gesagt hat, lasse ich meinen Kommentar mal stehen:

An Deinen Fragestellungen und Randbemerkungen lässt sich deutlich ablesen, dass Betriebswirtschaft in Deinem Leben offenkundig bis dato keine große Rolle gespielt hat (eine Kosten-Nutzen-Analyse in Bezug auf die Anwendung von Verhütungsmethoden hätte vermutlich zu einem anderen Ergebnis geführt) ...

Am meisten verwundert diese Frage:

Nach diesen 1,5 Jahren müsste ich dann weiterhin für die Kleine was bezahlen?

Ähem, irgendwie schon ... grundsätzlich teilt Ihr Euch als Eltern den Bedarf des Kindes.
In der Praxis heisst das: KM deckt den Betreuungsbedarf ab und Du den Barbedarf (die Düsseldorfer Tabelle kennst Du ja immerhin schon) - beides ist als gleichwertig anzusehen.

Das nächste Kopfschütteln bekommst Du für diese Feststellung:

meine Ex-Freundin folgendes bekommt hat Sie im Monat mehr zur Verfügung als ich.

Dass sie davon neben sich selbst auch Euer Kind durchzufüttern hat, sollte auch Dir nicht entgangen sein ...
... lass solche Vergleiche bleiben, denn sie bringen Dich nicht weiter (oder frage Deine Eltern, ob sie Dir nicht auch 316 EUR monatlich schenken).

620€ Abtrag für meine Wohnung
212€ Nebenkosten + Strom

Derzeit sind für Warmmiete 450 EUR im Selbstbehalt gegenüber Deiner Ex-Freundin (1.050 EUR) vorgesehen. Dieser Mehrbedarf ist Dein Problem.

Die geforderten 216 EUR klingen zunächst mal nicht ganz unrealistisch.

Für das bereinigtes Netto musst du dein Jahreseinkommen inkl. Weihnachtsgeld, etc. durch 12 teilen, kannst aber deine berufsbedingten Aufwendungen in bestimmtem Rahmen abziehen. Außerdem bis zu 4% vom Brutto für Altersvorsorge, sofern du sowas hast.

Sind diese 1.600 EUR bereits incl. Sonderzahlungen ?
Dann ziehst Du hiervon den Tilgungsanteil Deiner Bude als Altersvorsorge ab, ebenso Deine Weiterbildungskosten (ob die von einem Gericht anerkannt würden, steht auf einem anderen Blatt) sowie ggf. weitere berufsbedingte Aufwendungen.
Was über 1.050 EUR verbleibt, gibst Du ab (in KU und BU gesplittet) ...

... nur zur Info: Keiner hier will Dir was Böses, aber ich denke, ein Wachrütteln ist durchaus angebracht.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2012 13:32
(@fadabinho)
Schon was gesagt Registriert

Hallo United,

das mir keiner was Böses will ist mir klar. Ich habe euch aufgesucht um Rat zu bekommen damit ich mich auf die Situation besser einstellen kann ich kenne mich überhaupt nicht mit dem Thema aus und habe mir darüber auch nie wirklich gedanken gemacht. Als wir noch zusammen gelebt haben hatte wir die Kosten gesplittet (Sie hat das Geld von Ihren Eltern bekommen), das Geld fehlt wir quasi jetzt. Daher die hohen Fixen Kosten im Monat die ich jetzt allein tragen muss.

Die Fragestellung bezüglich den 1,5 Jahren war vielleicht unglücklich ausgedrückt. Ich weiß dass ich Unterhaltspflichtig bin für die kleine bis Sie eine Abgeschlossene Ausbildung hat und auf Ihren eigenen beinen steht. Daran gibt es nichts so sagen und das würde ich auch immer dementsprechend zahlen. Es ging mir bei der Fragestellung um das Betreuungsgeld ob ich nach dem 1,5 Jahren weiterhin Betreuungsgeld zahlen müsste für die kleine.

Meine Eltern schenken mir leider garnichts, und deren Hilfe nehme ich auch nicht in anspruch. Das Sie sich und die kleine durchfüttern muss ist mir auch klar. Mir bleibt somit dann keine andere Wahl als entweder die Wohnung zu Verkaufen weil ich derzeit keine andere Möglichkeit sehe das sonst zu packen.

In dem Gehalt von 1600€ ist nur Urlaubsgeld mit drinne sonst sind keine weiteren Sonderzahlungen inbegriffen. Wir bekommen auch kein Weihnachtsgeld bei uns.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2012 13:44
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Mir bleibt somit dann keine andere Wahl als entweder die Wohnung zu Verkaufen weil ich derzeit keine andere Möglichkeit sehe das sonst zu packen.

Es gibt hierzu evtl. noch eine überlegenswerte Alternative: vermiete die Immobilie, so dass der Mietzins die Kosten für Wohnung weitestgehend trägt und ziehe in eine günstigere, weil kleinere Wohnung.
Da musst Du mit sehr spitzem Bleistift rechnen, ob das ein Ausweg wäre...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2012 13:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich hätte einen anderen Vorschlag: Behalte die Wohnung und vermiete ein Zimmer davon an einen anderen Studenten, Azubi, etc. Zinsen, Abschreibungen und andere Nebenkosten kannst Du für den vermieteten Teil steuerlich geltend machen, selbstverständlich müsstest Du auch die Einnahmen erklären. Vermutlich wird dabei kein Überschuss entstehen, ggf. ein kleinerer Verlust. Im Idealfall erkennen sie den Verlust an und Deine Steuerlast minimiert sich ein wenig, im schlechtesten Fall erklären sie die Vermietung zu Deinem Hobby. Zwar führen 200-300 Euro ggf. zu höheren unterhaltrelevanten Einkünften, aber für den KU wird vermutlich nur eine Stufe mehr bei rauskommen.

Sinn macht das natürlich auch nur, wenn dabei nicht "nur" höherer BU rauskommt. Muss man wohl mit spitzem Stift rechnen. Ich denke, dass die Veräußerung der Wohnung auf die Schnelle nur mit erheblichem Verlust möglich ist. Daher würde ich mir das gut überlegen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2012 20:20