Frage zu Unterhalt
 
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Frage zu Unterhalt

 
(@bolli)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich bin total neu im Forum und weiß noch nicht so recht, wo ich mich hinwenden soll: daher frage ich einfach mal:
Also - mein Ehemann hat aus einer vorehelichen Beziehung ein uneheliches Kind (14 J.). Wir sind verheiratet und haben selbst 2 Kinder (17 und 11). Ich arbeite vollzeit, mein Ehemann war bisher Hausmann und hat jetzt einen 400-Euro-Job als Hausmeister in unserer Wohnanlage, da wir unseren 11jährigen noch nicht ganztägig ohne Aufsicht lassen können. Meine Frage(n): Muss mein Mann von den 400 EUR Unterhalt zahlen oder zählt hier die Selbstbehaltgrenze von 890 EUR? Kann mein Gehalt für den Unterhalt des unehelichen Kindes herangezogen werden (wir bekommen aber noch Wohngeld und Kinderzuschlag, da mein Gehalt für 4 Personen nicht hoch genug ist)?
Für eine Antwort wäre ich wirklich dankbar! Bolli

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2007 03:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo bolli,

estmal herzlich willkommen bei vs.

Erste Frage: Wie war das bisher mit dem KU für das nichteheliche Kind?

Zweite Frage: Ist das 17-jähirge auch von ihm?

So nun zu deiner Frage: Grundsätzlich unterliegt dein Mann einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit, d.h. er muß alles unternehmen um den Mindestunterhalt für ein Kind zahlen zu können.
Dein Einkommen kann dabei nicht direkt herangezogen werden. Allerdings in die Berechnung über Umwege einfließen. Ehepartner sind ja gegeneinander Unterhaltspflichtig, was nichts anderes bedeutet als das, wenn du mehr als dein Mann verdienst, hat er einen sog. Taschengeldanspruch gegenüberdir. Von diesem und seinem Einkommen kann dann evtl. der Mindestunterhalt gezahlt werden. Ist aber eher unwahrscheinlich, wenn ihr ja noch zusätzliche Unterstützung bekommt.
Vernünftiger wäre, wenn er sich einen Ganztagsjob sucht. Mit 11 Jahren ist der 11-jährige durchaus alt genug ein paar Stunden am nachmittag alleine zu bleiben. Vormittags geht er ja zur Schule.

Gruß Tina

P.S.: Wie läuft denn der Umgang mit dem Kind?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2007 11:48