Moin Jemmy,
man kann in Fällen wie diesem - der noch dazu aus "zweiter Hand" berichtet wird - immer nur spekulieren; keiner von uns war dabei und kennt die "ganze Wahrheit" (die es sowieso nie gibt; es ist vieles Auslegungssache).
In jedem Fall kann wohl erwartet werde, dass ein Mann in diesem Alter bewust ist, dass eine Frau schwanger werden kann und dabei im allgemeinen ein Kind heraus kommt, für welches gesorgt werden muss und das ein Recht auf Vater und Mutter hat.
Das stimmt sicher - aber bis zu diesem Zeitpunkt war die Lebensplanung ja auch eine andere (und vor allem gemeinsame); sie wurde nach Aussage von Userin rotpearl einseitig geändert. Hinkender Vergleich: Ich kann auch nicht sagen "ich komme ab morgen nicht mehr zur Arbeit, aber pünktliche Gehaltszahlungen erwarte ich trotzdem weiterhin".
Das gilt selbstverständlich auch für die weibliche Seite. Somit war es sicher nicht richtig, einfach abzuhauen, doch was hat das Kind damit zu tun? Auch ist bei weitem nicht bewiesen, dass die Mutter tatsächlich das Kind vorenthalten würde. Das kann ebensogut eine ( möglicherweise erfundene ) Rechtfertigung für sein tun seitens des KV sein. 😉
Wie gesagt: Irgendetwas fehlt hier!
Deshalb schrieb ich ja: Warum schickt sie dem Kindesvater keine unterschriebene Sorgerechtserklärung nach Südamerika und ein paar Vorschläge, wie man sich auch ans "Nicht-mehr-Paar" verantwortungsvoll um das gemeinsame Kind kümmern könnte. Sag jetzt bitte nicht "weil sie nicht muss..."
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Naja, jede Geschichte hat ja bekanntlich zwei Seiten. Die Ex-Freundin meines Bruders redet mit mir ja auch nicht mehr, so daß ich sie hätte fragen können, was passiert is. Mein Bruder hält sich auch bedeckt. Deshalb weiß ich nicht, wieso sie nach D-land zurück ist und warum sie sich dann von hier aus per Mail von meinem Bruder getrennt hat.
Es lag allerdings auch garnicht in meiner Absicht eine solche Diskussion auszulösen. Zumal ich ja -wie gesagt- die genauen Gründe der Trennung und des sich nun anbahnenden Streits zwischen den Beiden garnicht kenne. Ich versuche lediglich die Fragen meines Bruders zu beantworten.
wenn Dein Bruder nicht als Vater angegeben ist und er die Vaterschaft nicht anerkannt hat, ist er zunächst weder unterhaltspflichtig noch berechtigt Umgang mit dem Kind einzufordern.
Das heißt, entweder müßte die Mutter des Kindes ihn als Vater angeben oder er könnte vor dem JA seine Vaterschaft erklären (mit dem Einverständnis der Freundin) oder müßte darauf klagen (wenn sie das Einverständnis nicht gibt).Solange also er nicht als "Vater" irgendwo angegeben ist, hat er nichts, keine Rechte, keine Pflichten.
Das war dann dazu die Kernaussage.
Hallo Martin !
Deshalb schrieb ich ja: Warum schickt sie dem Kindesvater keine unterschriebene Sorgerechtserklärung nach Südamerika und ein paar Vorschläge, wie man sich auch ans "Nicht-mehr-Paar" verantwortungsvoll um das gemeinsame Kind kümmern könnte. Sag jetzt bitte nicht "weil sie nicht muss..."
Mache ich ganz sicher nicht. Ich fand die Idee klasse. :thumbup:
Moin Jemmy,
Hinkender Vergleich: Ich kann auch nicht sagen "ich komme ab morgen nicht mehr zur Arbeit, aber pünktliche Gehaltszahlungen erwarte ich trotzdem weiterhin".
Das ist das Problem. DU kannst es in diesem Fall nicht erwarten.
Eine EX mit Kind bekommt es hinterher geworfen 😡
Es lag allerdings auch garnicht in meiner Absicht eine solche Diskussion auszulösen. Zumal ich ja -wie gesagt- die genauen Gründe der Trennung und des sich nun anbahnenden Streits zwischen den Beiden garnicht kenne. Ich versuche lediglich die Fragen meines Bruders zu beantworten.
Ich muss zugeben, dass es vermutlich nicht opportun ist, hier den moralischen raushängen zu lassen. Du hast konkrete Fragen gestellt und solltest natürlich auch diese Fragen beantwortet bekommen.
Dazu kommt, dass die Frage an sich auch nicht uninteressant ist. Selbst wenn die KM die Rechte hat ( KU) ist die Frage: Wie soll man sie durchsetzen, wenn er in Südamerika ist :question:
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Selbst wenn die KM die Rechte hat ( KU) ist die Frage: Wie soll man sie durchsetzen, wenn er in Südamerika ist question
Ohne da ein fundiertes Wissen zu haben, könnte ich mir vorstellen, dass sie einen Titel gegen ihn erwirkt (wie auch immer das vonstatten gehen mag, wenn er keine Blutprobe abgeben kann) und dann Unsummen von Unterhaltsschulden auflaufen mit der Folge dass er nie wieder nach D kommen kann ohne befürchten zu müssen, ganz dicken Ärger zu bekommen.
Oder geht das nicht so einfach? Das würd mich jetzt auch mal interessieren.
Moin HHJ,
Ohne da ein fundiertes Wissen zu haben, könnte ich mir vorstellen, dass sie einen Titel gegen ihn erwirkt (wie auch immer das vonstatten gehen mag, wenn er keine Blutprobe abgeben kann) und dann Unsummen von Unterhaltsschulden auflaufen mit der Folge dass er nie wieder nach D kommen kann ohne befürchten zu müssen, ganz dicken Ärger zu bekommen.
rein rechtlich (moralische Bewertungen nehme ich davon ausdrücklich aus) kann man nicht einfach jemanden angeben und sagen "Der hat mich geschwängert" mit der Erwartung, dass dieser Jemand dann keinen Fuss mehr auf deutschen Boden setzen darf. Vielmehr muss diese Vaterschaft erst einmal "amtlich" sein - sei es durch ein Vaterschaftsanerkenntnis oder durch eine gerichtlich angeordnete Vaterschaftsfeststellung. Daraus ergibt sich eine Unterhaltsverpflichtung, und nur wenn man dieser nicht nachkommt, hat man eine (geringe) "Chance", wegen Verstosses gegen den § 170 StGB beim nächsten Besuch in der Heimat am Flugplatz von freundlichen, grün gekleideten Herren in Empfang genommen zu werden.
Aber ohne festen deutschen Wohnsitz läuft die Behördenmaschinerie ins Leere. Und es ist auch kein Straftatbestand, sich im Ausland aufgehalten zu haben, während jemand anderes ein Kind bekommen hat. Deswegen wird man ganz sicher nicht verhaftet.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin brille,
ah guckst Du hier, ich dachte wennse nur den Einen angibt, dass dann viell. mit der Vaterschaftsfeststellung gewartet wird, bis ebendieser wieder im Lande ist und dann die Maschinerie zuschlägt. Denn wenn sie UV bekäme, wird der Staat doch wahrscheinlich nix unversucht lassen, den "Verursacher" in Haftung zu nehmen.
Naja, wenn es rechtlich keinen gibt, haste wohl schon recht, dann können sie auch niemanden belangen.
Moin HHJ,
natürlich würde eine entsprechende Aussage einer UHV begehrenden Mutter die Maschinerie in Gang bringen - aber was will die Maschine tun, wenn es keine zustellungsfähige Adresse im Inland gibt? Dann laufen sämtliche Mechanismen ins Leere.
Ich wollte damit vor allem sagen: Allein die Tatsache, dass eine Frau angibt "Mann X ist vermutlich der Vater meiner Tochter", wird nicht ausreichen, Mann X bei Wiedereinreise nach D "sicherheitshalber" zu verhaften und ihn zwangsweise einem Vaterschaftstest zu unterziehen. Wäre ja auch zu blöd, wenn es so einfach wäre: Man könnte als Mann nicht einmal mehr verreisen ohne die Ungewissheit, ob irgendeine durchgeknallte Lady (die man vielleicht nicht einmal persönlich kennt) dafür sorgt, dass man gleich bei der Rückkehr festgesetzt wird.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Also mit anderen Worten: Er kann die Sache gemütlich in Südamerika aussitzen. In solch einem Fall kann es ja auch kein Urteil geben, da die " SCHULD " nicht bewiesen werden kann. :rofl2: Ein Versäumnisurteil fällt auch weg, da die Vaterschaft festgestellt oder anerkannt werden muss.
Was die Zustellung angeht, können Bescheide und Urteile aber doch auch durch öffentlichen Aushang rechtskraft erlangen ( klar, nicht in diesem Fall ). :question:
Also eine Zustellbarkeit ist , meines wissens nach, nicht zwingend notwendig.
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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Moin Jemmy,
Also mit anderen Worten: Er kann die Sache gemütlich in Südamerika aussitzen. In solch einem Fall kann es ja auch kein Urteil geben, da die " SCHULD " nicht bewiesen werden kann. :rofl2: Ein Versäumnisurteil fällt auch weg, da die Vaterschaft festgestellt oder anerkannt werden muss.
Ja, das ist richtig. Ein bekannter britischer Posträuber konnte das sogar jahrzehntelang, obwohl seine Schuld ausser Frage stand und sein Vergehen sicher um einiges schwerer wog.
Was die Zustellung angeht, können Bescheide und Urteile aber doch auch durch öffentlichen Aushang rechtskraft erlangen ( klar, nicht in diesem Fall ). :question:
Also eine Zustellbarkeit ist , meines wissens nach, nicht zwingend notwendig.
Dafür müsste die "Schuld" (sprich die Vaterschaft) zunächst einmal rechtskräftig festgestellt worden sein. Und das geht nun einmal nicht, wenn der Knabe nicht greifbar ist. Er hat ja auch keine Straftat begangen - er ist nur einfach nicht da...
Greetz
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin !
Dafür müsste die "Schuld" (sprich die Vaterschaft) zunächst einmal rechtskräftig festgestellt worden sein. Und das geht nun einmal nicht, wenn der Knabe nicht greifbar ist. Er hat ja auch keine Straftat begangen - er ist nur einfach nicht da...
Hmm,
Also mit anderen Worten: Er kann die Sache gemütlich in Südamerika aussitzen. In solch einem Fall kann es ja auch kein Urteil geben, da die " SCHULD " nicht bewiesen werden kann. :rofl2: Ein Versäumnisurteil fällt auch weg, da die Vaterschaft festgestellt oder anerkannt werden muss.
Hab ich das damit nicht auch gesagt?
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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Hi @ all,
rotpearl hat ein (rechtlich) einfaches Anliegen. Dieses ist zwar klar von LBM beantwortet worden, im Laufe der ganzen Diskussion (was wäre wenn und könnte er nicht oder sollte nicht doch) doch arg verwässert worden.
Zu den Tatsachen:
Die KM hat den Bruder von rotpearl nicht als Vater angegeben. Daraus folgt: Er hat keinerlei Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind und auch nicht gegenüber der KM und kann auch zu keiner herangezogen werden.
Will er seine Vaterrolle wahrnehmen (was augenscheinlich zur Zeit nicht der Fall ist) muss er erstmal in einer Vaterfeststellungsklage seine Vaterschaft juristisch anerkennen lassen. Erst dann kann er überhaupt versuchen, ein Umgangsrecht gegen den Willen der Mutter durchzusetzen. Ob das im vorliegendem Fall sinnvoll und anzuraten ist, wurde ja schon ausgiebig diskutiert.
Und erst dann setzt auch die Unterhaltspflicht ein (und die auch erst dann, wenn er juristisch wirksam in Verzug gesetzt wurde).
Also eine Zustellbarkeit ist , meines wissens nach, nicht zwingend notwendig.
Aber sicherlich.
LG,
Mux
Ziemlich interessante Disskusion geworden.
Meine Frage ist auf jeden Fall beantwortet worden. Vielen Dank dafür 🙂
Ich denke schon, daß sie sofort Unterhalt bekäme. Zum einen ist mein Bruder mit Wohnsitz bei mir gemeldet, das Geld aus der Erbschaft ist bei einer deutschen Bank angelegt und ich habe Vollmachten für -eigentlich- alles. Sie könnte also -theroetisch- über mich versuchen, an den Unterhalt zu gelangen.
Sie könnte also -theroetisch- über mich versuchen, an den Unterhalt zu gelangen.
Davor müßte aber seine Vaterschaft festgestellt werden. Also aufpassen, wenn man Post vom Gericht an deinen Bruder adressiert kommt. Nicht das er das verpasst und dann einfach als Vater festgestellt wird 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo nochmal, da ihr mir so toll weitergeholfen habt, hätte ich noch ne Frage. Hab eben ne Mail von meinem Bruder bekommen. Er schreibt, daß seine Ex ihm -mal wieder- ne sehr "nette" Mail geschickt hat (den genauen Wortlaut kenne ich allerdings nicht). Sie würde schreiben, daß sie ihn zwar nirgends als Vater angegeben hat, er aber Unterhalt zahlen soll. Weiter würde sie schreiben, daß sie mit Jugendamt, Polizei und so drohen würde, falls er nicht zahlt.
Wie sollte er sich nun verhalten? Also ich meine, kann er denn verlangen, daß sie gemeinsames Sorgerecht haben und er das Kind sehen kann, wenn er Unterhalt zahlt? Dafür müßte er halt nach D-land zurückkommen, aber das muß er eh, wenn sie das mit dem Unterhalt durchzieht.
Noch ne Frage wäre, wie berechnet sich der Unterhalt denn überhaupt, da er ja -wenigstens zur Zeit- ja nicht arbeitet. Wird dann die Gesamthöhe des Erbes zugrundegelegt? Muß er dann irgendwie einen Mindestsatz zahlen oder so?
Wie wäre es denn überhaupt wenn er wieder in D-land wäre? Da er ja schon seit 3 Jahren im Ausland ist wird er wohl kaum auf Anhieb wieder Arbeit finden. Gibt es dann einen Mindestsatz oder zahlt erstmal das Jugendamt und er muß das dann halt zurückzahlen?
Langsam glaube ich, daß mein Bruder sich da irgendwie ziemlich reinreitet. Sollte ich nun Post kriegen, daß er zum Vaterschaftstest soll, kann ich ihn ja nicht sofort erreichen, um ihm Bescheid zu geben. Er meldet sich nur alle paar Wochen per Mail bei mir. Kann ich dann bei Gericht oder ihrem Anwalt einen Antrag stellen, daß der Termin verlegt wird, bis ich meinen Bruder erreicht habe. Er muß ja schon die Möglichkeit haben, erstmal nach D-land zu kommen.
Danke schonmal für eure Hilfe.
Jugendamt, Polizei und so drohen würde, falls er nicht zahlt.
:rofl2: :rofl2: :rofl2: Ich denk, die ist paarunddreißig?
Dazu hat brille sich ja schon ausführlich ausgelasssen...
kann er denn verlangen, daß sie gemeinsames Sorgerecht haben
Ganz einfach: Nein!
und er das Kind sehen kann, wenn er Unterhalt zahlt?
Das eine hat mit dem Anderen nix zu tun, er kann verlangen, dass er das Kind sieht wenn er der Vater ist und wenn er der Vater ist, muss er Unterhalt zahlen, so wird da ein Schuh draus!
Die Höhe des Unterhalts für das Kind richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, er ist seinem Kind gegenüber gesteigert erwerbspflichtig, der Mindestsatz beträgt meine ich 199€. Dazu käme wahrscheinlich noch BU für Exe, wie hoch der sein wird, richtet sich nach dem Einkommen. Das Erbe wird insofern aks EK angerechnet, dass die Zinsen aufs EK draufgeschlagen werden.
Langsam glaube ich, daß mein Bruder sich da irgendwie ziemlich reinreitet
Könnte sein...
Die Beiden waren doch nicht verheiratet. Da muß er für sie doch keinen Unterhalt zahlen?
Da muß er für sie doch keinen Unterhalt zahlen?
Aber hallo, bislang die ersten 3 Jahre und nach dem neuesten Verfassungsurteil <hier> sogar genauso lange, als wären sie verheiratet gewesen.
Moin rotpearl,
Die Beiden waren doch nicht verheiratet. Da muß er für sie doch keinen Unterhalt zahlen?
Du befindest Dich im Irrtum - bis das Kind 3 Jahre alt ist, muss auch ein unverheirateter Vater Betreuungsunterhalt für die Mutter zahlen. Die Höhe richtet sich nach seinem aktuellen Einkommen und dem Einkommen der Mutter vor der Geburt. Er muss ihr sozusagen den "Schaden" ersetzen, der ihr an Einkommensverlust durch die Geburt und Kinderbetreuung entsteht.
Ich an seiner Stelle würde mich nicht verkriechen, sondern ihr den Deal vorschlagen, den ich Dir schon dieser Tage geschrieben hatte: "Liebes Schnucki, schick mir eine von Dir unterschriebene Sorgeerklärung postlagernd nach Bogota oder an meine Schwester in Deutschland; danach schicke ich Dir einen Vorschlag, wie wir das unterhaltstechnisch und mit einer Vaterschaftsanerkennung machen können." Das ist zwar gesetzlich so nicht vorgesehen, weil unverheiratete Väter kein Sorgerecht haben - aber im Moment ist er rein rechtlich noch gar nicht Vater; es steht bestenfalls die Behauptung seiner Ex im Raum, dass er es sei. Sie will etwas von ihm - also will er auch etwas von ihr. Unmoralisch isses nicht, am Sorgerecht beteiligt werden zu wollen.
Was das "Drohen" mit Jugendamt und Polizei angeht: Solange er im Ausland ist, können die deutschen Behörden garnichts machen; da kann sie drohen soviel sie will. Blöd ist vielleicht, dass er bei Dir gemeldet ist, denn er wohnt da derzeit nicht; da könnte man ihm möglicherweise mal einen Strick draus drehen (Verstoss gegen das Meldegesetz). Oder andersrum: Wenn er in D einen festen Wohnsitz hat, können Schriftstücke auch amtlich zugestellt werden und entfalten damit Wirkung. Zum Beispiel eine Vaterschaftsfeststellungsklage.
Was die Unterhaltshöhe betrifft: Auch Zinsen aus Vermögen sind Einkommen, selbst wenn man es unterm Kopfkissen aufbewahrt und gar keine Zinsen erwirtschaftet. Und natürlich müsste er sich nach (!) festgestellter Vaterschaft verstärkt um Arbeit bemühen, um wenigstens den Mindestunterhalt des Kindes sicherzustellen. Solange er nicht leistungsfähig ist, tritt die Unterhaltsvorschusskasse in Vorleistung (maximal 72 Monate lang); dort häufen sich dann allerdings Schulden an, die er irgendwann zurückzahlen muss.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Liebes Schnucki, schick mir eine von Dir unterschriebene Sorgeerklärung postlagernd nach Bogota oder an meine Schwester in Deutschland; danach schicke ich Dir einen Vorschlag, wie wir das unterhaltstechnisch und mit einer Vaterschaftsanerkennung machen können."
Moin Martin,
hat diese Sorgeerklärung denn Rechtskraft, wenn sie vor der Vaterschaftsanerkennung unterschrieben wurde? Ich dachte immer, sowas muss beim JA vor einer Urkundsperson unterschrieben werden?