Frage zu BU und KU
 
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Frage zu BU und KU

 
(@chuchu)
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Hallo  🙂

ich und mein Freund haben dieses Jahr ein Kind bekommen. Vaterschaft wurde anerkannt und wir haben auch das gemeinsame Sorgerecht. Ich habe bis vor der Geburt gearbeitet und dann ALG1 und aufstockend ALG2 bekommen (bis Elterngeld, Kindergeld- und Mutterschaftsantrag durch war dauerte es ). Da wir noch nicht zusammen wohnen waren wir heute beim Jugendamt betreffs BU & KU.

Mein Freund verdient momentan (gleichbleibend) 2000€ netto, ich verdiente durschnittlich vor der Geburt (Teilzeit) 920€.
Zur Zeit bekomme ich 589€ Elterngeld und 184€ Kindergeld.

Wir waren heute beim Jugendamt und da haben wir den KU Beurkunden lassen.
Bei Stufe 1 muss mein Freund für seine Tochter 241€ bezahlen. Denke das stimmt. Beim BU kam für mich ca. 400€ raus, kommt das hin?
Ich wurde schon vor 1 Woche von der Arge angeschrieben, dass wir dann etwas zurückzahlen müssen und dass ich Ihr gleich die Urkunde zuschicken soll.

Die Beraterin vom Jugendamt meinte ich könne mit meinem Freund eine schriftlche Vereinbarung treffen, in der z.B. steht er bezahlt mir 200€ BU und soll mal versuchen ob die sich mit dem zufrieden geben. Wenn die Arge das anerkennt, sei das gesetzlich okay. Die Adresse von meinem Freund hat die Arge schon vor Monaten bekommen, aber den Liebesbrief hat er 'noch' nicht bekommen. Was haltet Ihr von dem Vorschlag den Beraterin? (Ich hab das Jugendamt immer mit etwas negativem verbunden, aber die Beraterin war echt nett, Sie meinte Sie erschrickt immer selber, wenn Sie den BU ausrechnet und die Männer tun Ihr oft sehr leid) Kann ich echt verstehn!

Hab mal was von nem Freibetrag gehört, den mein Freund sich auf seine Lohnsteuerkarte eintragen lassen kann. Kennt sich jemand damit aus?
Wie läuft das dann ab?  Muss mein Freund den BU rückwirkend an die Arge zurückzahlen?

Ich bedank mich schon mal für die Hilfe und Beratung hier. Finde dieses Forum super!!!  :thumbup:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2010 23:49
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi ChuChu

Kurz und knapp. Wenn ihr ein Paar seid und es auch bleiben wollt, lasst die Arge aussen vor. Beendet alles, was mir der vereinbart wurde, zahlt Rückforderungen zurück und einigt euch untereinander. Ihr beide seid nun mal die Eltern, welche gemeinsam festlegen, was das Kind braucht. Solange ihr übereinstimmt und Dritte wie JA oder Arge aussen vorlasst hat kein Mensch oder Behörde auch nur ein Wort mitzureden.

Wie sieht es aus, würdest Du auch jetzt mit den 589€ Leistungen von der Arge beziehen können?
Schon mal an Wohngeldantrag für Dich und das Kind gedacht?

Die 241€ lt. JA für das Kind hören sich zumindest korrekt an.

Der Freibetrag für das Kind ist normalerweise 0,5. Wenn Du zustimmst, kann er (glaube ich) auch 1,0 eintragen lassen. Nur, das bringt fast garnichts.  Den BU für Dich kann er hingegen steuerlich absetzen. Da bekommt er ziemlich viel wieder erstattet.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 00:21
(@chuchu)
Schon was gesagt Registriert

Hi oldie,
danke für die schnelle Antwort!

Wir sind seit 5 Jahren ein Paar und wollen es auch bleiben. Mein Freund seine Mama hat ein Mehrfamilienhaus, wir müssen warten bis da jemand auszieht, damit wir zusammen ziehen können. Dann sparen wir auch eine Mege Geld. Aber vorerst ist es etwas doof, da wir doppelte Mieten bezahlen.
Ich kann aus meiner Wohnung erstmal nicht raus, da ich erst vor ein paar Monaten eingezogen bin.

Mein Anspruch gegenüber der Arge verfällt, wenn wir den BU von 400€ angeben (die Beraterin meinte ja ich solle erstmal 200€ angeben und abwarten was passiert). Ich habe bis jetzt monatlich von der Arge ca. 600€ bekommen. Nun muss ja mein Freund ca. 640€ Unterhalt insgesamt bezahlen, also bekomm ich von der Arge natürlich nichts mehr.

Werd mal den Wohngeldrechner nachher nutzen und schauen was da rauskommt. Danke für den Tipp 😉

Ja das wurde uns auch gesagt, dass er 1,0 eintragen lassen kann, aber wie du schon sagst, da ändert sich fats nix!

Hab noch ne Frage. Welche Unterlagen braucht mein Freund wegen diesem Freibetrag? Muss er da zum Finanzamt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2010 01:30
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Chuchu,

Mein Freund seine Mama hat ein Mehrfamilienhaus, wir müssen warten bis da jemand auszieht, damit wir zusammen ziehen können.

Da würde eine Kündigung wegen Eigenbedarf abhelfen.

Wenn man dem Sohn mit Familie eine Wohnung zur Verfüguing stellen möchte (auch mit normaler Miete) kann man einem anderen Mieter mit dieser Begrüdnung kündigen.

Zusammenziehen und gemeinsames Kind dürfte dazu ein ausreichender Grund sein.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 08:53
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Beim BU kam für mich ca. 400€ raus, kommt das hin? .. Die Beraterin vom Jugendamt meinte ich könne mit meinem Freund eine schriftlche Vereinbarung treffen, in der z.B. steht er bezahlt mir 200€ BU und soll mal versuchen ob die sich mit dem zufrieden geben. ... Was haltet Ihr von dem Vorschlag den Beraterin?

Es bestärkt mich in meinem Eindruck, dass diese Personen machen, was sie wollen. Haben die als Staatsdiener da nicht irgendwelche Prinzipien, an die sie sich halten müssen, so von wegen dem Wohl des Staates verpflichtet. Ist es das, wenn sie Tipps gegeben, wie man nicht nur irgendwo noch 200€ aus den Sozialsystemen rauspressen kann, sondern dabei auch noch eine weitere Behörde beschäftigen und so noch mal Kosten erzeugen, die noch höher sind als das?

Was ist mit den Millionen Familien, die mit weniger Geld sich um ihren Kram selber kümmern und niemandem auf den Wecker gehen?

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 15:02
(@chuchu)
Schon was gesagt Registriert

Hi pappasorglos,

ich und mein Freund haben uns auch gewundert! Wir arbeiten beide seit wir 14 sind (mein Freund arbeitet noch) und mein Vertrag endete kurz vor der Geburt unserer Tochter. Ich hab zum ersten Mal Leistungen vom Staat bekommen (hätte eh unabhängig von unserem Baby ALG1 bekommen)! Wenn ich 200€ mehr bekommen kann, versuch ich es natürlich. Schließlich wird alles teuerer und man ist auf jeden Cent angewiesen!
(Muss dazu noch sagen, dass ich einmal arbeitslos war, dann eine neue Stelle bekommen habe und telefonisch meiner Beraterin bescheid gesagt hatte. Die hatte es aber nicht vermerkt und somit bekam ich eine Sperre und habe monatelang nicht 1 Cent bekommen. Noch dazu hatte ich dann bei der Krankenkasse schulden, die ich noch heute abzahle!!! Die guten werden immer verarscht! Deswegen nehme ich was ich nehmen kann, zumindest bis April 2011, denn ab da mache ich meine Ausbildung fertig und bekomme eh nichts mehr vom Staat. Was ich auch gut finde, weil ich das nicht mag. Würde auch jetzt schon auf 400€ Basis schaffen, aber dann bekomm ich 260€ weniger Elterngeld und somit verdiene ich 140€. Davon muss ich noch die Fahrkarte von 100€ bezahlen. Also würde ich für 40h Arbeit 40€ bekommen. Das wären 1€ die Stunde, dass muss man sich mal vorstellen!
Naja, darum gings jetzt eigentlich nicht, aber ich will nicht als Sozialschmarotzer dastehen!

Ich würd nur gern wissen, was mein Freund wegen diese Freibetrag (Lohnsteuerkarte) machen muss? Und mit wie viel € mehr kann er im Monat rechnen?

Wäre dankbar für eine Antwort!

Oldi, meine Schwiegermama will nicht auf Eigenbedarf klagen. Ist mir aber recht so, denn ich will da nicht unbedingt einziehen, aber das ist wieder ein anderes Thema 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2010 00:11
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich würd nur gern wissen, was mein Freund wegen diese Freibetrag (Lohnsteuerkarte) machen muss? Und mit wie viel € mehr kann er im Monat rechnen?

Ich nehme an, Du meinst den Freibetrag für Betreuungsunterhalt als "aussergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen" nach §33a EStG.

Hier ist das Problem, dass gegen den Höchstbetrag von 667€/Monat das Elterngeld dagegen gerechnet wird. Eventuell abzüglich des "Basiselterngelds" ( siehe http://www.steuertipps.de/?softlinkID=13257 ), dazu gibt es meines Wissens immer noch keine endgültige Entscheidung.

Weil ihr also nicht wisst, wieviel da raus kommt, sollte er nicht im vorherein einen Freibetrag eintragen lassen. Bei der Steuerklärung aber auf jeden Fall angeben.

Eintragen auch deswegen nicht, weil wenn die Arge wirklich nachrechnet, können die ja nicht rechnen, und die nehmen dann einfach des Netto und kapieren den steuerlichen Rest nicht. Also das Netto nicht künstlich erhöhen.

Beim Kinderfreibetrag funktioniert das in der Regel, dass der auf die Steuerkarte kommt (als "halbes Kind"), wobei es hier fast egal ist, weil bringt nur paar Euro.

Der  §33a EStG bringt aber richtig Asche (typisch 300€ pro Monat), aber so richtig erst wenn das Elterngeld zuende ist und Du auch sonst keine Einkünfte hast.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2010 00:36