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Frage für einen Freund zum Thema Unterhalt

 
 Uli
(@Uli)

Hallo zusammen,

bei einem Freund von mir hat es jetzt auch die Ehe zerschossen.

Seine Frau hat ihn nach einem knappen Jahr Ehe rausgeworfen, das 3 Monate alte Kind kassiert, ein Näherungsverbot erwirkt und die Hütte leergeräumt – das volle Programm eben inklusive Polizei.

Jetzt stellt sie sich satte Unterhaltszahlungen in der Grössenordnung von 2 Mille allein für sich vor. Wenn er nicht bezahlt, will sie mit irgendwelchen kopierten Aufzeichnungen über Schwarzgeld zum Finanzamt marschieren.

Der Knabe ist vollkommen fertig, und ich will ihm ein bisschen auf die Beine helfen. In diesem Kontext fiel mir aus alten Zeiten unter anderem ein, dass frau sich mit einer solchen Anzeige ggf. selbst ins Knie schiesst, möglicherweise bis hin zur Unterhaltsverwirkung, weil auch eine solche Anzeige ein Verstoss gegen den Grundsatz von Treu und Glauben ist (oder so ähnlich). Und natürlich auch, weil sie zuvor selbst von diesem Geld gewusst und gerne davon gelebt hat. Und nicht zuletzt, weil eventuelle Steuernachzahlungen natürlich die Leistungsfähigkeit für EU mindern. Fällt euch dazu ein Urteil, Aktenzeichen, Link o. ä. ein? Ich würde ihm gerne ein paar Dinge an die Hand geben, die für die anstehenden Anwaltsscharmützel hilfreich sind und die vielleicht nicht jeder RA kennt.

Danke und lG, Uli

Zitat
Geschrieben : 05.12.2015 20:35
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ulli,

ich würde Deinem Freund zunächst mal raten, dass er sich traut und den Schritt hier ins Forum macht. Du kannst ihm da sicher behilflich sein. Und Du wirst ihm sicherlich die Lieblingsausreden wie "von Foren / Internet halte ich nix" ausreden können.

Seine Frau hat ihn nach einem knappen Jahr Ehe rausgeworfen, das 3 Monate alte Kind kassiert, ein Näherungsverbot erwirkt und die Hütte leergeräumt – das volle Programm eben inklusive Polizei.

Da hat er ja eine Dame geangelt, die sich im Vorfeld sehr gut informiert hat. Denn das ist ja schon das "große Kino" was die Dame auffährt. Aber auch wieder ein gutes Beispiel für stille Mitleser und manchen Zweifler, dass diese Fälle doch ab und zu vorkommen.

Aus meiner Sicht muss Dein Freund sehr schnell aus der Schockstarre rauskommen und mal seine Fronten ordnen.

Wenn er nicht bezahlt, will sie mit irgendwelchen kopierten Aufzeichnungen über Schwarzgeld zum Finanzamt marschieren.

Wen er wirklich Unterlagen über "Schwarzgeld" zu Hause führt, ist er aus meiner Sicht selber Schuld. Ich denke mal, er sollte mit einem guten Anwalt / Steuerberater über eine Selbstanzeige nachdenken, wenn er in der Vergangenheit Fehler begangen hat und diese nicht als Erpessungspotential freigeben möchte.

Ansonsten ist das schlichtweg Erpressung auf die er sich natürlich nicht einlassen darf und sollte. Es wird KU nach der DDT und Trennungsunterhalt nach den Berechnungen der Anwälte oder des Forums gezahlt und sonst nix. Sollte er gut verdienen, wird er eh bis zur Scheidung einen finanziellen Schaden in der Höhe eines Mittelklassewagens einfahren. Bei dieser hochstrittigen Trennung wahrscheinlich noch viel mehr.

Aus meiner Sicht ist es falsch, sich zum jetzigen Zeitpunkt irgendwelche Gedanken über Unterhaltsverwirkung zu machen. In der Realität hängt hier doch alles an mannigfaltiger Rechtsprechung, die zu beachten ist. Und diese ist im Zweifel immer doch sehr mütterfreundlich eingestellt bzw. eine vollständige Reduktion in vielen Fällen nicht statt findet.

Wichtig ist, dass er sich umgehend einen guten Anwalt für FamRecht nimmt, sich hier im Forum kontinuierlich austauscht (bzw. auch mit Dir) und gerade nicht in die vielen Fettnäpfchen frisch nach der Trennung reintappt. Den Anwalt wird er auch wg. dem Näherungsverbot brauchen.

Aus der Praxisbeobachtung stehen ja noch mehr "Klopper" ins Haus, wenn seine Exe jetzt schon so loslegt. Dabei ist z.B. der Umzug mit Kind ohne Nennung des neuen Aufenthaltsorts (EMA-Auskunftssperre wg. Gewaltvorwurf) bzw. auch die umgehende Beziehungsaufnahme mit einem neuen Partner denkbar, um Deinem Freund auch psychologisch weiter nach unten zu ziehen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2015 21:21
 Uli
(@Uli)

Moin Ingo

und schon mal vielen Dank für Diene Zeilen.
Das Standardrepertoire ist mir natürlich aus eigener und der Forenerfahrung heraus noch bekannt.

Mir ging es im Moment wirklich nur um den möglichen Tatbestand der Verwirkung im Falle einer Denunziation.
Ich meine, da hätte es mal was gegeben.
Ansonsten ist er, so denke ich, anwaltlich ganz gut vertreten. Und der Rest kommt sowieso erst später, wenn man sich erst mal sortiert hat.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2015 21:51
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Das Problem dürfte sein, einen Vorsatz gerichtsrelevant darzulegen. Eine Beweisführung ist schwierig, wenn ebenso vermutet werden kann, da hat jemand lediglich ein wenig überreagiert. Letztendlich zielt Deine Stoßrichtung vermutlich auf §1579 BGB ab. Und hier sind die Hürden i.d.R. hoch, eine Beachtung durch Gerichte erfolgt eher ungern.

Grundsätzlich geht das natürlich, eine diesbezügliche Strafanzeige wegen vorsätzlicher Falschbeschuldigung ist n.m.M. ein Muss.

Allerdings hat das nichts mit Betreuungsunterhalt zu tun, der hier für 2 3/4 Jahre sowieso gefordert werden kann.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2015 13:41
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, der von oldie genannte Paragraph ist hier maßgeblich. Es gibt ein Urteil des OLG Schleswig <a href="http://www.kostenlose-urteile.de/Oberlandesgericht-Schleswig_10-UF-8112_Unterhaltsberechtigte-verwirkt-Recht-auf-Unterhalt-bei-unberechtigt-erhobenen-Vorwuerfen-wegen-sexuellen-Missbrauchs-gegenueber-den.news16420.htm>" 10 UF 81/12 </a> über die Verwirkung von Unterhalt der Frau.
Allerdings toppt dieser Fall zum Glück viele Fälle! <a href="http://www.onlineurteile.de/articles/juristischer-rosenkrieg>" siehe hier </a>.

Auf das Originalurteil kann ich leider nicht zugreifen.
Ich denke, dass eine berechtigte Steueranzeige zwar den Unterhalt mindern kann, aber kein Verwirkungsgrund ist, die unberechtigte Anzeige aber schon.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2015 14:54
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich muss mal wühlen ... ich kann mich erinnern, dass ich Urteile gelesen habe, die sogar bei berechtigten Anzeigen eine Unterhaltsverwirkung sehen. Dies ist aber auch schon länger her.

Im übrigen ... die Ehefrau unterschreibt doch die Steuererklärung mit, ist sie dann nicht genauso dran? Schließlich wusste sie davon (sonst könnte sie nicht anzeigen) und hat auch davon gelebt ...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2015 11:15
 Uli
(@Uli)

ich muss mal wühlen ... ich kann mich erinnern, dass ich Urteile gelesen habe, die sogar bei berechtigten Anzeigen eine Unterhaltsverwirkung sehen. Dies ist aber auch schon länger her.

Das wäre toll! 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2015 11:24
(@Inselreif)

Hi,

zu dem Thema "berechtigte Strafanzeigen" gibt es ein (damals noch) Urteil des OLG Zweibrücken, das nach hM aber explizit als nicht verallgemeinerungsfähig gilt.

Das OLG argumentierte:
- Strafanzeige zwar berechtigt
- Ehefrau aber nicht von dem Delikt betroffen (das ist hier schon die Frage)
- die eheliche Solidarität verbietet es, sich zum Denunzianten aufzuwerfen (gilt für nacheheliche Solidarität natürlich genauso)
-> Verwirkung nach § 1579 Nr. 4 (ist heute Nr. 7) BGB

OLG Zweibrücken, 07.12.1999 - 5 UF 36/99

Das ist aber alles sehr dünnes Eis. Ganz anders ist es, wenn die Strafanzeige unberechtigt erfolgt.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2015 13:56