Hallo zusammen,
ich möchte mal eine Frage stellen für meine Freundin.
Meine Freundin und Ihr Mann haben sich August 2007 getrennt.
Sie bekommt von ihm TU und KU (Kind ist 11 Jahre alt) in Höhe von 1000,-- Euro und hat jetzt endlich einen 400,--Euro-Job gefunden. In ihrem erlernten Beruf ist es schwer wieder reinzukommen, zumal sie seit gut 11 Jahren aus dem Job raus ist und nur Hausfrau war die Zeit über. Aber sie ist dabei, sich zu bewerben und hatte auch bereits ein paar Bewerbungsgespräche. Hat aber leider bisher nicht geklappt, meist weil Sie nicht die gewünschte Erfahrung mit dem PC hat.
Die beiden hatten sich damals dieses Modell ausgesucht und ihrem Mann war es sogar wichtig, dass sie nicht arbeitet. Im gleichen Zug hat er nichts von Fortbildung (z.B. Computer) gehalten als sie dieses wollte.
So, nun ist das Kind also in den Brunnen gefallen.
Zur eigentlichen Frage…
Sie war beim RA und wollte sich dort vertreten lassen.
Nun sagte die RA, dass sie keine PKH beantragen könne, sondern erst bei Einreichung der Scheidung. Die Scheidung kann sie aber nicht einreichen weil das Trennungsjahr noch nicht um ist. Und das Schreiben (Gütevergleich, damit er nicht seine Unterlagen vorzeigen muss) und evtl. Ausrechnung des TU und KU würde 1.400,-- Euro kosten. Also alles, was vor der Scheidung kommt.
Ist das so richtig?
Nur noch mal zur Klarstellung: Sie möchte ihn nicht „ausziehen“ oder so. Leider ist sie noch auf TU angewiesen, was sie nach Möglichkeit schnellstmöglich ändern möchte.
Ich habe damals bei meiner Scheidung nicht einen Pfennig bezahlt und mein Ex auch nicht soweit ich weiß. Die Kosten wurden gegeneinander aufgehoben.
Er verweigert die Auskunft und erpresst sie, dass, wenn sie zum Anwalt gehen würde, er sofort die Zahlungen einstellen würde. Um dem ganzen noch einen draufzusetzen, hat sie ein Strafverfahren am Hals von ihrer eigenen Schwiegermutter, die sie tätlich angegriffen hat. Sie hat sich gewehrt, aber ihr Mann und auch ihr Schwager haben gegen sie ausgesagt. Die beiden bezeugen etwas, was nie stattgefunden hat.
LG Phili
Hey!
Was hat jetzt das drumherum mit der PKH zu tun?
Nichts...
Und das nur am Rande, in Strafsachen gibt es so oder so keine PKH .. aber darum geht es nicht..PKH für das Scheidungsverfahren schon, aber das steht ja jetzt noch gar nicht an.. wobei sie da auch so schon eine gewisses Einkommen hat ...
Und wenn sie derzeit einen RA konsultiert, bräcuhte sie erstmal Baratzungshilfe, wenn sie den RA nicht beazhlen kann, PKH kommt erst zum tragen bei einem gerichtlichen Prozess, alles vorher denkt wenn denn nur die Beratungshilfe ab...
Allerdings, auch hier am Rande, in Strafsachen, gibt es ebenfalls auch keine Beratungshilfe.
Gruß
Jens
Moin
Die Freundin verfügt über 1400 Euro monatlich für 2 Personen. Daher ist das mit der Bedürftigkeit schon mal ein wenig eng. Allenfals PKH mit Ratenzahlung wäre da drin.
Und der Mann zahlt TU und KU. Somit dürfte auch die Erfolgsaussichten zu gering ausfallen.
Desweiteren würde ich an Stelle deiner Freundin eh in dieser Sache den Ball flach halten. Es könnte zwar sein, das die 400 € als überobligatiorisch angesehen werden, aber es könnte auch zu einer Anrechnung kommen. Von einer fiktiven Anrechnung mal ganz zu schweigen.
Gruß
Martin
Hallo JensB,
also ehrlich, darum ging es auch gar nicht (PKH in Strafsachen). Das war lediglich eine Anmerkung. Ganz einfach, weil da noch fiese andere Dinge laufen, leider, hauptsächlich geschürt von der Schwiegermutter. Okay, hätte ich vielleicht weglassen sollen. Hast ja recht!
Es geht darum, dass sie zur Zeit leider noch auf TU angewiesen ist, solange sie noch keinen Vollzeitjob gefunden hat.
@ PoeniX
Selbstverständlich werden die 400 Euro angerechnet. Sie will ja schließlich auf eigenen Füßen stehen 🙂
Das merkwürdige daran ist, dass es in Summe insgesamt nachher einen Unterschied von ca. 25 Euro aumachen würde (lt. Pi mal Daumen-Rechnung der RA).
Mal davon abgesehen, dass die Mieten in HH verdammt teuer sind. Wir haben beide Glück.... 58 m² für 500 Euro warm. Und das ist noch sehr günstig.
So und nun zurück zur eigentlichen Frage:
Ist die Auskunft der RA richtig, dass ein Schreiben vor Einreichung der Scheidung (geht noch nicht, da Trennungsjahr noch nicht um ist) so viel kosten kann?
Ich frage mich deshalb, weil ich damals bei meiner Scheidung auch vor der eigentlichen Trennung (räumlich) für den RA ebenfalls nichts bezahlt habe. Soweit ich weiß, mein Ex auch nicht.
LG Phili
Hey!
also ehrlich, darum ging es auch gar nicht (PKH in Strafsachen). Das war lediglich eine Anmerkung.
Hätte aber sein können das es auh darum ging, weil ansonten macht es ja nun wirklich absolut keinen Sinnd bezüglich der Frage "PKH".
Ist die Auskunft der RA richtig, dass ein Schreiben vor Einreichung der Scheidung
Es geht da ja sicherlich nicht nur um ein Schreiben sondern sicherrlich um die ganze Angelegenheit "Unterhalt" etc. u da können schon ganz nette Summen zusammenkommen..aber ob da nun 1400 € eine korrekte Summe ist?!
weil ich damals bei meiner Scheidung auch vor der eigentlichen Trennung (räumlich) für den RA ebenfalls nichts bezahlt habe. Soweit ich weiß, mein Ex auch nicht.
Würde eben heißen das die Anwälte über die Beratungshilfe das abgerechnet haben. Umsonst werden sie das nicht gemacht haben. Aber ansich müßtest du das wissen wie abgerechnet wurde.
Und auch die jetzt hier entstehenden Kosten, könnten über Beratungshilfe laufen, wobei eben aber noch die Frage ist, ob da ihr Einkommen nicht zu hoch ist..
Gruß
Jens
P.S.
58 m² für 500 Euro warm
..also da würd ich fast sagen das ist günstig, auf jedenfall nicht ungewöhnlich hoch..
Hallo,
ein Beratungsgespräch ist nicht so teuer. Was der Anwalt gemeint hat ist vermutlich die Erwirkung eines Titels für KU und TU. Aber der Ku-Titel kann kostenlos beim Jugendamt erstellt werden.
Bei mir hat damals der Anwalt nur errechnet was KU ist und dann ist mein damaliger Mann mit dem Schreiben zum Jugendamt gegangen und hat die Titel für die Kinder erstellen lassen.
Sophie
Hallo,
also, ich finde schon, daß ein Beratungsgespräch beim RA ziemlich teuer ist - das kostet nämlich bummelig 300 Euro!
Und mit PKH würde ich es einfach versuchen.
Ich habe nämlich auch PKH bewilligt bekommen - und meine Einkommensverhältnisse sind ähnlich.
Bei meiner ersten PKH hatte ich ebenfalls 1000 Euro Unterhalt sowie einen 400 Euro Job!
Habe zuerst einen Beratungshilfeschein bekommen, und dann, als es nötig wurde die PKH beantragt!
Inzwischen musste ich erneut PKH beantragen, mein Einkommen ist etwas höher wie beim ersten Antrag und ist trotzdem ohne Ratenzahlung bewilligt worden.
Also lass Deine Freundin es doch einfach mal versuchen, oder?
Gruß Perle
Hallo zusammen,
vielleicht mal die Suchfunktion nutzen: Beratungshilfe, PKH (und der Unterschied).
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo zusammen,
das mit der Beratungshilfe geht leider nicht.
Hamburg, Bremen und Berlin sind die Ausnahme. Hier gibt es dafür die ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft). Da kann man aber nur hingehen, wenn in dem selben Fall noch kein Anwalt eingeschaltet ist. Und das hat sie nicht gewusst.
Ich hab ihr jetzt erst einmal vorgeschlagen, sich mit ihrem Mann noch einmal zusammen zu setzen und irgendwie eine Einigung hinzubekommen, auch in dem Hinblick, dass sie es schaffen, den Streitwert runter zu bekommen. Schließlich haben beide etwas davon, wenn die Kosten so gering wie möglich gehalten werden.
Die beiden konnten noch sehr gut miteinander reden, zumindest bis zu dem Zeitpunkt, wo sich die Schwiegermutter so extrem eingemischt hat und dann auch noch auf sie losgegangen ist. 🙁 Ich weiß noch, wie wir alle zusammen gesessen haben und ich den beiden gesagt habe, dass ich es toll finde, wie sie das managen, so ganz ohne "Köpfe einschlagen".
Mal sehen, das Gespräch sollte wohl heute gewesen sein. Abwarten und Tee trinken...
LG Phili