hallo,
hoffe das jetzt nicht wieder vorm abschicken der server nicht gefunden werden kann....
habe in unserem babyforum die nachricht unten erhalten. hatte eigentlich versucht alles zu erklären, aber es gibt wohl noch unklarheiten. da ich mich mit der berliner tabelle überhaupt nicht auskenne, hier aber helle köpfe sind, stelle ich euch den text mal hierhin.
Hallo Sandra,
erstmal vielen Dank für Deine Antwort. Leider verstehe ich immer noch nicht diese "Berliner Tabelle". Kurz der Sachverhalt: Mein Freund hat zwei Kinder (14 und 6 Jahre) mit einer anderen Frau, mit der er nicht verheiratet war. Er ist ihr gegenüber nicht unterhaltspflichtig. Jetzt haben wir ein gemeinsames Kind bekommen (###, 6 Wochen alt, mein ganzer Stolz!!!). Nun möchte ich gerne wissen, ob der Unterhalt den anderen Kindern gegenüber weniger wird, weil ### da ist. Der muß ja schließlich auch finanziert werden. Ich verstehe das mit dem Selbstbehalt nicht. In der Tabelle steht, wieviel jedem Kind in welchem Alter zusteht, in Aghängigkeit vom Nettoeinkommen. Und wie wird nun der Selbstbehalt berücksichtigt? Wird der Selbstbehalt vom Einkommen abgezogen und der Rest den Kindern gegeben? Wie ist dann der Betrag zu verstehen, der jedem Kind zustehen würde? Und wird das Geld, das ### zusteht, auf den Selbstbehalt gerechnet und somit das, was vom Nettoeinkommen übrigbleibt automatisch weniger? Dann steht in der Tabelle noch "Vomhundertsatz". Was hat das zu bedeuten? Sorry für die vielen Frage, aber ich habe das Prinzip noch nicht verstanden.
leider hat sie mir nicht mitgeteilt, wieviel ihr freund als nettoeinkommen hat und ob sie schon wieder arbeiten geht....
ansich wäre es nicht so schwer ihr das nochmal zu erklären, ich stolpere aber über die berliner tabelle. kenne ja nur die DT und habe bis heute nicht wirklich verstanden, warum es zwei tabellen gibt und wann man welche der beiden anwendet????
Vielen dank fürs lesen, hoffe ihr antwortet mir auch .?.
gruß
sandra
„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“ --- Dieter Nuhr
