Hallo,
ich habe eine kurze Frage:
Der RA meiner DEF hat mich aufgefordert, den KU titulieren zu lassen.
Bin ich in jedem Fall dazu verpflichtet, auch wenn ich bisher immer pünktlich gezahlt habe und beabsichtge, dies auch weiter zu tun?
Falls ja: Muss ich den Titel in der Wohnsitzstadt meines Kindes oder in meiner eigenen Stadt titulieren lassen?
Danke
Wolfgang
Servus Wegnachvorn,
Kind hat grundsätzlich einen Anspruch darauf einen Titel von Dir zu bekommen.
Weigerst Du Dich aus irgendwelchen Gründen, dann wirst du am Ende doch dazu vom Gericht verdonnert und hast zu Deinen eigenen auch noch die Anwaltskosten der Ex an der Backe.
Du kannst diesen an jedem Jugendamt dieser Republik erstellen lassen.
Wichtig dabei: Es wird das tituliert, was Du sagst.
Auf jeden Fall an die Befristung bis zur Volljährigkeit des Kindes denken und auf den Zahlbetrag achten.
Ist die Gegenseite dann damit nicht einverstanden, wird sie schon klagen.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Servus Wegnachvorn!
Du kannst diesen an jedem Jugendamt dieser Republik erstellen lassen.
...kostenlos.
Oder Du gehst zum Notar Deines Vertrauens und berappst an dei 20 Oyro für eine Urkunde.
Es zählt beides.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ja, bist du.
Du kannst es aber bei jedem JA machen lassen oder auch beim Notar.
Beim JA darauf achten, dass das tituliert wird, was du möchtest und nicht was die wollen.
Manche verlangen den Schrieb des Anwalts, um genau das zu titulieren, was der fordert.
Solcherlei Ansinnen schriftlich geben lassen.
Damit zum Vorgesetzten gehen und diesen auffordern, derlei Fehlverhalten künftig zu unterbinden.
Dabei darauf hinweisen, dass dies ausdrücklich keine Dienstaufsichtsbeschwerde sei, du dir diese aber vorbehältst!
Dann ist er nämlich im Fokus! 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke Michael!
Ok, verstanden.
Was genau meinst Du mit "auf Zahlbetrag achten"
Der RA hat geschrieben, dass ich einen dynamischen Titel (Stufe 7 gemäß DDT) für meinen 2,5 jährigen Sohn unterzeichnen soll. (Anmerkung: Die Rechnung an sich ist ok)
Da ich ab 1.1.2011 von StKl III auf I wechsle, wird mein Netto dann deutlich weniger und ich werde auf Stufe 6 abrutschen, was zu einem geringeren Zahlbetrag führen wird.
Kann ich dass alles so dokumentieren lassen?
Wolfgang
hast Du weniger Netto, dann lasse auch gleich entsprechend die geringere Stufe der DDT titulieren.
Wie gesagt: Akzeptiert die Gegenseite dies nicht, dann mus sie klagen. Streitwert wäre dann nur der Differenzbetrag und somit nicht besonders hoch.
Glaub nich teinfach, was der gegnerische Anwalt schreibt. Damit gehst Du oftmals baden.
Selber rechnen, oder hier rechnen lassen. Damit liegst du besser....
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Servus Wegnachvorn!
Du bestimmst, was in der Urkunde stehen soll, von mir aus auch die Titulierung des Betrages aufgrund des bevorstehenden niedriegeren Einkommens ab 01.01.2011.
Wenn das JA damit nicht einverstanden ist, gehst zum Notar und titulierst so. Dann müsste das JA sich mit Dir über das Delta streiten..wer weiß ob deswegen vor gericht gezogen wird!
Grüßung
Marco
*Edit: Michael war schneller, doppelt hält besser 😉
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Dann schreib gleich den Betrag vom 1.1.2011 rein und biete an, bis dahin den Aufschlag freiwillig zu bezahlen.
Wenn du ein Schißer bist, kannst du auch beide Zeiträume rein schreiben. 😉
Die Formulierung lautet dann sinngemäß:
...verpflichtet ich mich pro Monat xxx% vom Mindestkindesunterhalt laut §1612 BGB zu bezahlen.
Die Prozentsätze findest du in der DT rechts in der passenden Zeile.
Edit: Mein Gott geht das hier zackig.
Ihr habt wohl alle nix zu tun wa?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke an Euch alle! 🙂
Hi,
Dann schreib gleich den Betrag vom 1.1.2011 rein und biete an, bis dahin den Aufschlag freiwillig zu bezahlen.
Absolut sicher ist, den Betrag vom 01.01.2011 reinzuschreiben und die Differenz vorab zu bezahlen.
Auf irgendwelche Angebote oder Versprechen muss sich niemand einlassen. Aber ist der Unterhalt bereits bezahlt, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis bezüglich einer Titulierung mehr.
Gerade bei so lustigen Anwälten, die ohne wirklichen Grund patout die Titulierung fordern, wäre ich vorsichtig.
Gruss von der Insel