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Frage an die Unterhalts-Cracks

 
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Tach zusammen,

ab August 2015 steigt der zu zahlende Kindesunterhalt.

(H)Ex hat mich natürlich unverzüglich darauf hingewiesen das ich zuwenig gezahlt habe und droht mit Lohnpfändung wenn ich nicht für August nachzahl und ab September den Dauerauftrag änder. Meine RAin meint ich zahl eh zuviel weil Prinzessin an 3 von 7 Tagen bei uns ist. (H)Ex meint ich zahl zuwenig und verlangt Einkommensnachweise. Ich bin geneigt das Thema der Lady in Black meines Vertrauens vorzulegen.

Was meint Ihr?

Gruss Horst

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.08.2015 11:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was meint Ihr?

Das kommt drauf an.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2015 11:44
(@superpapa)

Hallo Hotte,

bevor das rechtliche Elend wieder losgeht, zahl doch einfach den KU, der ihr ab 01.08 zusteht und freu Dich, dass Du Prinzessin an drei von sieben Tagen bei Dir haben kannst.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2015 12:01
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

. Meine RAin meint ich zahl eh zuviel weil Prinzessin an 3 von 7 Tagen bei uns ist.
Was meint Ihr?

Gruss Horst

...die Frau scheint ja wirklich Ahnung zu haben... :rofl2:

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2015 12:54
(@fruchteis)
Registriert

Moin Horst.

Du steuerst mit Deiner Anwältin gezielt auf eine umstrittene/sich veränderten Gesetzesauslegung und Anwendung zu:

Der gesetzliche Mindestunterhalt soll den Gesamtbedarf eines Kindes decken.
Lebt das Kind im mütterlichen UND väterlichen Haushalt, dann ist dieser Gesamtbedarf nicht nur auf den Haushalt/die Famile beschränkt, in demder das Kind überwiegend lebt, sondern müßte konsequent gequotelt werden.

Die Sozialrechtsprechung schwenkt inzwischen in diese Gesetzesauslegung ein...
und stellt sich damit gegen den 'ungesetzlichen' Leitlinien-Murks der OLGs und die Rechtsprechung des BGH.

Eine höchst interessante Entwicklung, finde ich.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2015 12:57
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Das kommt drauf an.

Eben ... deshalb frag ich ja nach  😉

das rechtliche Elend

gönn ich meiner (H)Ex von Herzen und

drei von sieben Tagen

sind auf Dauer nicht genug. Ich will mittelfristig den Cashflow komplett drehen und meine Tochter ganz zu uns holen. In 2-3 Jahren wenn die Kleine alt genug ist und meine Next in Altersteilzeit geht. Wenn ich (H)Ex jetzt dazu bringe vor Gericht darzulegen warum voller Unterhalt fällig ist bei nahezu hälftiger Betreuung kann ich später den Spieß umso leichter rumdrehen.

konsequent gequotelt

wär natürlich doof. Dann zahl ich immer weiter Unterhalt egal wo der Betreuungsschwerpunkt ist.

Eine höchst interessante Entwicklung, finde ich.

Vielleicht halten wir unser Pulver lieber noch 1-2 Jahre trocken.

Was mich am meisten stört ist die Einkommensauskunft alle 2 Jahre.
Was kann passiern wenn ich auf (H)Ex Brief nicht reagiere und einfach nur die Zahlung an die titulierte Stufe anpasse?
So hab ich das vor 2 Jahren auch gemacht. Da hat sie nicht geklagt. Erst später als ich den NEU eingestellt hab.

Die Einstufung nach DDT war schon vor 5 Jahren grenzwertig und ist heute Makulatur.
2 Stufen höher wärn das Minimum. Das will ich (H)Ex natürlich nicht auf die Nase binden.

Im NEU-Verfahren ist der Kelch dank der souveränen Verhandlungsführung unserer Lady in Black ja seit 6 Jahren an mir vorüber gegangen.
Weil (H)Ex selbst mehr verdient als ihr Existenzminimum und keine öffentlichen Kassen angezapft werden war das Interesse an Klärung meiner Einkommensverhältnisse höchst einseitig bei Ex. Sogar ihre Ratte hat in der Verhandlung schnell auf einen faulen Vergleich gedrängt statt meiner Ex zu erstreiten "was ihr zusteht". Hat die dumm geguckt  :rofl2:
Der JA-Mitarbeiter von der Beistandschaft sagt am Telefon solange Mindest-KU tituliert ist und gezahlt wird ist er zufrieden.
Für die Luxus-Wünsche gieriger KM gibt es Anwälte.

Was meint ihr? Einfach weitermachen wie bisher im Vertrauen das (H)Ex die Lust am Klagen gründlich vergangen ist?

Gruss Horst

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.08.2015 13:54
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Horst,

Was mich am meisten stört ist die Einkommensauskunft alle 2 Jahre.
Was kann passiern wenn ich auf (H)Ex Brief nicht reagiere und einfach nur die Zahlung an die titulierte Stufe anpasse?
So hab ich das vor 2 Jahren auch gemacht. Da hat sie nicht geklagt. Erst später als ich den NEU eingestellt hab.

Wenn Du nicht auf die Einkommensaufforderung eingehst, dann könnte Deine Ex anwaltlich vorgehen (und ggf. Klage einreichen, i.d.R. als Stufenklage) und Dir die Anwaltsrechnung weiterreichen.
Ob da passiert oder nicht, kann Dir hier keiner sagen.

@Wildlachs:

Lebt das Kind im mütterlichen UND väterlichen Haushalt, dann ist dieser Gesamtbedarf nicht nur auf den Haushalt/die Famile beschränkt, in demder das Kind überwiegend lebt, sondern müßte konsequent gequotelt werden.

Eine Quotelung findet in der Rechtsprechung nach wie vor lediglich beim "echten" Wechselmodell statt.
Im Einzelfall könnten die "deutlich über normal" liegenden Umgangskosten/Betreuungsleistungen des Pflichtigen bei der DDT-Einstufung berücksichtigt werden.
... und daß das Sozialrecht diesbezüglich bei der Bedarfsermittlung "gerechter" ist (in jedem Fall aber anders), bedarf keiner näheren Erläuterung.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2015 14:08
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Moin Horst,
Wenn Du nicht auf die Einkommensaufforderung eingehst, dann könnte Deine Ex anwaltlich vorgehen (und ggf. Klage einreichen, i.d.R. als Stufenklage) und Dir die Anwaltsrechnung weiterreichen.
Ob da passiert oder nicht, kann Dir hier keiner sagen.
[...]
Gruß
United

und das geht schneller als man bis 3 zählen kann.
Ist mir vor ca. 3,5 Jahren so ergangen: Aufforderung zur Einkommensoffenlegung. Ich hatte die von der gegen. RAtte vorgegebene Frist dann um einige wenige (2oder 3) Tage versäumt und hatte sofort diese Stufenklage am Hals.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2015 23:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

I.M. habe ich es nicht auf dem Schirm, wie es zahlentechnisch bestellt ist. Hast Du das bereits in Bezug zum SB etc. geprüft?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2015 23:21
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hast Du das bereits in Bezug zum SB etc. geprüft?

  :rofl2: der war gut Oldie!
Hab jetzt den Dauerauftrag geändert weil meine RAin meint das eine Pfändung mit Titel ein Selbstgänger wär.
Nachdem wir den NEU mit Hilfe der Lady in black endgültig los sind käm wahrscheinlich sogar eine Höherstufung in Betracht.
Gehaltserhöhungen hatte ich auch ein paar seit der Titel erstellt wurde ...  :thumbup:
Da zahl ich lieber was verlangt wird und halt die Füße still.

Ob KM eine Auskunftsstufenklage macht werden wir sehen.
Bisher ist (H)Ex mit Job und Wohnungssuche so beschäftigt das sie nicht auch noch wieder die Lady in black sehen will.
Solange laut Titel gezahlt wird ist das JA auch eher träge. Sieht nicht so aus als ob KM da Unterstützung findet.
Kann mich täuschen aber (H)Ex scheint vom Klagen erstmal geheilt. Warten wirs ab ...

Gruss Horst

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2015 20:19