Nein sind sie leider nicht. Das leigt aber an meinem schwankenden Einkommen
Du hast ja den Lohn aus 2011. Wenn der ungefähr genauso hoch ist, wie dieses Jahr, nimm den als Grundlagen. Also Gesamtjahreseinkommen und dann durch 12 teilen, wenn du Thome (ich glaube Harald war der Vorname), KDU und deinen Wohnort eingibst, findest du eventuell auch, was deine Wohnung kosten darf.
Du redest auch hier von ergänzend oder aufstockend H4 und nicht den Mehrbedarf? Der Mehrbedarf ist doch eigentlich für die Zeiten des Umganges.
A life lived in fear is a life half lived
Moin Nestle.
nicht um Dich zu verhören und nicht um Dich zu verurteilen fragte ich nach Deinem Umgang, sondern
aus Interesse,
im Wissen um gesundheitlich vorbelasteter Elternteile,
im Verständnis dafür, wenn sich betroffene Partner selbst schützen müssen.
Besonders am Herzen liegen mir die Kinder vorbelasteter Eltern.
Auch diese Kinder brauchen Unterstützung und Schutz - erst recht, wenn sie überwiegend beim belasteten Elternteil leben.
Ich finde Deine Überlegungen respektabel, ob Dein Einwirken mehr Nach- als Vorteile bringen könnte.
Aufgrund deiner Beiträge kann von außen wirklich nicht gut beurteilt werden, ob es eine Alternative zu dem von Dir eingeschlagenen Weg gibt.
Vielleicht ist es Dir dennoch möglich, den Hinweisen von erfahrenen Eltern nachzugehen und zu prüfen, ob es noch andere Aussichten und Auswege geben kann, Möglichkeiten, wie Du über den Unterhalt hinaus das Kind persönlich unterstützen kannst - nicht obwohl sondern weil es in diese Situation gestellt ist.
Das geht nur über guten Umgang, in dem Du Vater lebst, in dem Du dem Kind Kraft für sein anderes Leben bei der Mutter mitgeben kannst... und Deinem eigenen Seelenwohl zuliebe.
Dies nur als Anregung. Letztlich ist und bleibt es natütlich Deine Entscheidung, mit deren Folgen DU leben mußt.
-
Wenn Du weitere Eckdaten zu Gehalt und Warmmiete angeben magst, dann könnten wir Deine finanzielle Situation mal überschlägig durchrechnen.
VGv Wildlachs
Moin Nestle,
Kennst Du mich und meine EX persönlich ? Kannst Du nach 2 Beiträgen beurteilen wie meine Situation ist ?
in einem Internet-Forum wird das beurteilt, was jemand schreibt; nicht danach, was er (unbekannterweise) sonst tut.
Ich habe mich hier nicht angemeldet um mich verhören zu lassen, oder mich für etwas rechtzufertigen zu müssen.
In einem Internet-Forum gibt es keine Garantie oder einen Anspruch auf Wunschantworten. Meine Gegenfrage, warum ein 2-jähriges Kind unter einem gerichtlichen Umgangsverfahren "leiden" soll, ist nach wie vor unbeantwortet.
Väterliche Verantwortung endet nicht bei der Zahlung von (möglichst wenig) Unterhalt; vor allem, wenn man sich Rahmenbedingungen wie
ich mit asozialen Abschaum nichts zu tun haben will. Damit ist selbstverständlich nicht das Kind gemeint.
ausgesucht hat.
Dieses Forum heisst "vatersein.de"; nicht "vaterschaftsvermeidung.de".
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Nestle,
ich wünsche Dir sehr, daß Du noch andere Seiten Deines Vaterseins entdeckst.
Ohne Kontakt zum Kind nimmst Du Dir auch sehr viel Freude und Glück und auch Sinn des Lebens.
Jeder Druck auf eine widerspenstige Mutter kann negativ aufs Kind durchschlagen. Keine Frage.
In der Abwägung ist Umgang aber schon sehr ge-wichtig. Nicht ohne Grund reagieren Gerichte recht schnell und konsequent, wenn es hier zu Störungen kommt. Kinder brauchen auch den Vater. Ohne Zweifel.
Ich denke, wenn Du Dich zu Umgang entschließt, dann wirst Du den auch bekommen - soweit Du nicht gefährlich fürs Kind bist.
W.
Vielleicht, Nestle, steht bei Dir eine umfassende Aufstockung an. 😉
VG W.
Hallo Nestle,
ein schwankendes Einkommen ist nicht so ein großes Problem. Es kommt dann eben etwas mehr bürokratischer Aufwand und du müßtest jeden Monat deinen Lohnzettel abgeben, damit korrekt berechnet werden kann.
Das ALGII ist eine Grundsicherung, die ein Mindestniveau sichern soll. Wie ein Wasserspiegel. Da, im Sozialrecht, zählt natürlich das faktische Einkommen, das im konkreten Monat bedarfsdeckend zufließt. Anderes als im Unterhaltsrecht.
Einerseits gibt es den Bedarf. Wenn du allein lebst, eben für dich und deine angemessene Wohnung. Ein Vater mit Umgang hat natürlich einen höheren Bedarf - eben die Wohnungsmehrkosten und den anteiligen Bedarf des Kindes, etc.. Wo kein Kind ist, ist auch kein Kinderbedarf.
Andererseits das Einkommen. Davon gibt es Absetzbeträge nach §11b SGBII. Demnach kann man u.a. den (titulierten und gezahlten) KU abziehen und es verbleibt zusätzlich ein Freibetrag, der umso höher ist, wenn jemand mehr arbeitet. Wer mehr arbeitet, soll auch mehr behalten.
Bei schwankendem Einkommen kann es also sein, dass du in einem Monat eine Aufstockung bekommst und im anderen nicht - weil du dann auch genug verdienst.
Wer ein höheres Einkommen hat (nach Abzug aller Absetzungs- und Freibeträge) als sein Bedarf ist, der ist logischerweise auch nicht bedürftig und hat keinen Anspruch mehr auf aufstockende Sozialleistungen. Derjenige braucht es dann auch nicht.
gruss
maxo
Nestle.
Um Dir mal eine Groborientierung zu geben:
Wenn
allein lebend,
ein Kind (2),
titulierter und gezahlter KU von 225€,
Warmmiete von sozial angemessenen 400€,
Strom 50 €,
kein Umgang
rutscht Du unter einem Brutto von 1900 € in die Bedürftigkeit.
Brutto 1900 €, Aufstockung 1 €
Brutto 1700 €, Aufstockung 103 €
Brutto 1500 €, Aufstockung 211 €
Bei Gesamtzufluß von immer 1300 € (Netto + Aufstockung) verbleiben Dir
NACH Abzug von Warmmiete, Strom und KU
stets 624 € zum Leben.
W.
(Unverbindliche Berechnung nach Wildlachs-Formel :wink:)
Ähm, also das operieren mit statischen Beträgen und Strom macht die "Wildlachs-Formel" etwas fischig. :phantom:
Denn,
a) den Strom braucht er "zum Leben": fürn Fernseher oder Haare föhnen - folgerichtig ist der als Teil des Regelsatzes inbegriffen und für die Aufstockungsberechnung völlig irrelevant.
b) statisch funktioniert auch nicht, weil der Freibetrag immer prozentual vom Einkommen berechnet wird - also mit dem Einkommen steigt oder sinkt. (wie oben beppo darstellte).
Statisch ist nur die Miete, der Regelsatz und der Kindesunterhalt (in der Monatsbetrachtung).
gruss
maxo
Pardon.
Hier liegt offenbar ein Mißverstähnis vor.
Ich habe mit 'wenn' überschrieben, soll heißen 'gesetzt', 'angenommen' usw.!
Nirgends sprach ich von 'statischen' Beträgen.
Angemessene Miete ist stark ortsabhängig.
Betriebskosten, Wasser, Heizung werden zunächst als Monatspauschalen angesetzt, die mit dem JC am Jahresende genau abzurechnen sind.
Strom habe ich als Erfahrungswert, auch als Monatspauschale angegeben, die von den Regelbeträgen abgedeckt ist. Strom ist natürlich auch bei mir nicht Teil der Aufstockungsberechnung.
Den Grundfreibetrag habe ich mit 100 € eingesetzt, er kann sich mit entsprechenden Nachweisen beträchtlich erhöhen.
In den genannten Einkommenswerten sind die Erwerbstätigenfreibeträge stets 200 €. Erst unter einem Brutto von 1200 € (kein Kind im Haushalt) oder unter 1500 € ( min. ein Kind im Haushalt) verringern sich Freibeträge.
Die Aufstockungsberechnung ist nur Teil der 'Wildlachs-Formel', die nach Abzug nicht-disponibler Verpflichtungen am Ende einen Wert für disponible Mittel ausweisen sollte, also was man in der Hand hat.
Meine Zahlen sollten auch zeigen, daß sich trotz Einkommensänderung (in den drei Werten) die verfügbaren Mittel gleich bleiben. (mE ein Fehler im Gesetz, der Leistung nicht belohnt)
Die drei Brutto-Einkommen habe ich lediglich exemplarisch herausgezogen, um Nestle eine Orientierung geben zu können, wenn er keine konkreten Zahlen nennen mag und ihm das Gerechne zu umständlich ist.
W.
Hallo 🙂
Brille007 - vergiss mein Kommentar bin mit dem falschen Fuss aufgestanden. Habe überreagiert.
Wildlachs - Deine Frage persönliche Frage war ok.
Maxo - " Bei schwankendem Einkommen kann es also sein, dass du in einem Monat eine Aufstockung bekommst und im anderen nicht "
" Wie ein Wasserspiegel. Da, im Sozialrecht, zählt natürlich das faktische Einkommen "
So wie ich es verstanden habe stimmt es leider bei schwangendem Einkommen nicht, deshalb habe ich immer wieder gefragt was mein Brutto b.z.w Nettoeinkommen ist.
Denn : " Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen."
Wildlachs oder Maxo jetzt seit Ihr dran 😉
Lohnabrechnung : September 2011 = 1729 Brutto / 1199 Netto November 2011 =3540 Brutto ( Lohn mit Weinachtsgeld ) / 2160 Netto ( dieses Jahr wird es nicht so hoch sein, denke 1600 - 1800 Netto :=)
Bitte um Lösung,
mein Plan wäre zuminest 6 Monate Aufstockung, z.b Febrauar bis Juni, da Zuflussprinzip.
Juni = Juli
Moin N.
Ist das so zu verstehen, daß Dir grundsätzlich etwa 1729 Brutto bzw. 1199 Netto/Monat zufließen und im November mit 13tem Gehalt/Weihnachtsgeld als Sahnehaube 3540 / 2160 ?
Ist das halbe Kind mit auf der Steuerkarte?
Wenn das so stimmt, dann dürftest Du iSd SGB in allen Monaten außer Nov bedürftig sein.
Die Höhe der Aufstockung ist aber erst zu bestimmen, wenn Dein Bedarf genau bestimmt werden kann, wenn Du Angaben zur Warmmiete machst und ob diese den Richtwerten Deines Jobcenters entspricht, also ob Deine Hütte angemessen ist. Die Kaltmiete ist ortsabhängig, Nebenkosten werden in voller Höhe erstattet.
Im Freibetragsrechner des Ministeriums (siehe beppo) sind mE recht gute Hinweise zu finden, was Du ansonsten noch vom Netto abziehen kannst, um Dein anrechenbares Einkommen zu bestimmen, das dann Deinem Bedarf gegenüber gestellt wird.
Nicht ganz klar ist, ob Du - abhängig vom Kind - in den Genuß der 3. Freibetragsstufe kommst. Das Gesetz ist mE nicht eindeutig. Du hast zwar ein Kind, dieses ist aber nicht einmal zeitweilig bei Dir.
Unklar weiterhin, wie mit dem Nov-Einkommen zu verfahren ist. Ist der 'Mehrverdienst' auf andere Monate zu verteilen, darf mit ihm ein Durchschnittswert mehrerer Monate zugrunde gelegt werden?
W.
...verteilt man das hohe Nov-Einkommen auf 6 Monate, dann bist Du in diesen Monaten vermutlich NICHT bedürftig, auf 12 Moante verteilt dann aber wieder doch.
Von Vorteil für Dich wäre es, denn Nov völlig isoliert zu betrachten.
Naheliegend wäre aber mE eine Verteilung.
W.
Jein, ich habe 2 gegensätzliche Löhne beschrieben, Februar und November.
März 1216 Netto /1775 Juni 1212 Netto/ 1747 Brutto es gibt aber auch Monate wie Juli 1281 Netto / 1831 Brutto. Von 1281 kann ich die 225 € bezahlen, doch die anderen Monate machen mir Sorgen.
Das halbe Kind ist nicht auf der Steuerkarte, als ich mich damals informiert habe wurde mir gesagt, dass es nur für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer eine minimale Auswirkung hat.
Da ich im Jahresdurchschnitt ( Wegen Weinachtsgeld ) gerade mal unter dem BU lag, habe ich drauf verzichtet.
Beim Freibetragsrechner komme ich ebenfalls auf 330 €
Genaure Daten kann ich momentan nicht schreiben, letztes Jahr wurde mein Arbeitsvertrag für 3 Monate zu meinen Gusten geändert ( Oktober / November / Dezember),
Dieses Jahr ist es wie 2010, die Lohnbeispiele ausser für November waren vor der Zeit bevor mein Arbeitsvertrag geändert wurde.
Ich habe meine Wohnung gekündigt, möchte und wegen der Küdigung muss umziehen, denke an der Miete wird sich nicht viel ändern.
Was mir ebefalls Sorgen macht wie soll ich von 950 - 1000 Netto mir eine Küche kaufen. In meiner letzten Mietwohnung hatte ich eine Einbauküche.
So wie ich das sehe, egal ob Sozial oder Familienrecht, ich muss von 1000 € oder knapp darunter leben.
Den Sozialrechtvorteil kann ich wegen meinen Weinachtsgeld nicht erkennen.
Besonders weil das Sozilagesetzt von 6 Monaten ausgeht.
Ausser mein Plan Feb - Juli aufstocken. Ob das funktioniert weiss ich auch nicht, die Arge wird mein Arbeitgeber kontaktieren, wennn mein Arbeitgeber sagt, Herr Doofie hat im November Betrag X verdient
wird mir nichts genehmigt. Andererseits damit wäre Zuflussprinzip unterbrochen .... hmmmm weiss nix.
Ich höre auf meine Löhne zun posten, so wie ich das momentan sehe ob Sozial oder Familienrecht ich bin gefickt ( sorry hoffe wird zensiert :=))
Muss halt mein Weinachtsgeld zur Seite legen als ob ich es nicht bekommen hätte und auf die Monate verteilen.
Dake für Eure Hilfe
Lieben Gruss Nestle