Form des Unterhalts...
 
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Form des Unterhaltstitel

 
(@schwarzi)
Schon was gesagt Registriert

Kann im Unterhaltstitel auch eine Erklärung abgegeben werden, unter welchen Umständen welcher Unterhalt ( Einigung mit der Mutter besteht ) gezahlt wird?

Bei uns ist die Kinderbetreuung etwa 50/50. Ich möchte aber die Kindergeldzahlung behalten. Problem ist nur, wenn ich im Titel einen Betrag festlege, bin ich gebunden.
Ich hoffe mir kann einer helfen.

Gruß

Schwarzi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2009 20:40
(@bronze)
Registriert

Moin Schwarzi,
die Umstände haben da nix zu suchen.
Du kannst in der Schuldurkunde festschreiben lassen, dass das Kindergeld abgezogen wird. Sieht dann ungefähr so aus:

Ich verpflichte mich, dem Kind Name, Geburtsdatum und der ganze Zimt
im Voraus und zu Händen des jeweiligen rechtlichen Vertreters .... blabla... zum jeweils ersten des Monats den wie folgt bezeichnten Unterhalt zu zahlen babla ... vom sounsovielten an den Betrag xxx Euro abzüglich yyy Euro Kindergeld = zzz Euro Zahlbetrag. (im Normalfall steht dann da hälftigen Kindergeld). Beim dynamischen Titel kommt dann noch der Zusatz der Änderung durch Einkommenschwankungen und der Prozentbetrag nach DT. Wichtig ist nur, dass nirgends in der Urkunde der Begriff "hälftiges Kindergeld" auftaucht.

Wichtig!!! Beschränkung auf Zahlung bis zum vollendeten 18. Lebnsjahr.

Es ist Deine Verpflichtungserklärung. Du legst fest was da rein soll und das und nix anderes unterschreibst Du. Die Gegenseite kann dann bei Nichtgefallen Abänderungsklage einreichen. Seid ihr euch von vorneherein einig, umso besser.
Viel Erfolg
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2009 22:44
(@schwarzi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Till,

was meinst Du mit dynamischen Geld. Was ist Prozentbetrag nach DT ?
-Alter des Kindes oder mein Gehalt was evtl. steigt?

Gruß

Schwarzi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2009 23:10
(@bronze)
Registriert

Okay, ganz der Reihe nach.

Du läßt den Unterhalt titulieren. Dazu unterschreibst Du beim Jugendamt eine Schuldurkunde, meist kurz "Titel" genannt.

Es gibt zwei Sorten von "Titeln".
Den statischen Titel - hier wird ein bestimmter Betrag festgeschrieben, der dann zu zahlen ist.
Den dynamischen Titel - hier wird nach Düsseldorfer Tabelle (DT) ein bestimmter Prozentsatz vom Mindestsatz in der Urkunde festgelegt. Dieser Prozentsatz richtet sich nach der  Deinem Netto-Einkommen.

Dein Zahlbetrag nach DT hängt auch vom Alter des Kindes ab, diese Änderung ist in der jeweiligen Altersstufe in den Spalten der DT abzulesen.

Der Prozentsatz vom Mindestunterhalt ändert sich, wenn Dein Netto-Einkommen sich gravierend ändert.
Steigt Dein Einkommen über einen kritischen Wert, wird Dein Zahlbetrag nach der nächst höheren Einkommensstufe ausgewiesen. Sinkt das Einkommen unter einen kritischen Wert, tritt der umgekehrte Effekt ein.

Dies alles berücksichtigt der dynamische Titel.

Beim statischen Titel muss mit relevant geändertem Einkommen neu tituliert werden.

Geholfen?

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2009 23:37
(@schwarzi)
Schon was gesagt Registriert

Ja danke. Hast mir geholfen.

Mal sehen, ob die vom Jugendamt da auch so mitmachen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2009 10:13
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Der Prozentsatz vom Mindestunterhalt ändert sich, wenn Dein Netto-Einkommen sich gravierend ändert.
Steigt Dein Einkommen über einen kritischen Wert, wird Dein Zahlbetrag nach der nächst höheren Einkommensstufe ausgewiesen. Sinkt das Einkommen unter einen kritischen Wert, tritt der umgekehrte Effekt ein.

Da muss ich widersprechen. Auch bei einem dyn. Titel gibt es keinen Automatismus bei EK-Änderung. Das ist ja der Sinn und Zweck eines Titels, hierbei Sicherheit zu schaffen und nicht laufend neu zu rechnen. Genau wie bei einem statischen Titel muss Auskunft eingeholt und anschliessend eine Abänderung des UH-Titels beantragt/durchgesetzt werden - dies alles unter Beachtung der dafür geltenden Zeiträume bzw. Umstände.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2009 12:16
(@bronze)
Registriert

Guten Morgen Schwarzi,
lass Dich nicht zu Formulierungen drängen, die Du da nicht drinstehen haben willst. Das JA muß machen was Du willst, nicht umgekehrt. Manche Sachbearbeiter vergessen das gerne. Meine Sachbearbeiterin forderte z. B. dass ich eine Unterhaltsberechnung meines RA mitbringe und tat so, als könne sie ohne das nicht titulieren. Faselte erst was davon, dass das Vorgeschrieben sei und dann, dass das JA "sich absichern müsse". Völliger Quatsch. Auf sowas einfach nicht eingehen, Stattdessen mitteilen, welchen Prozentsatz Du im dynamischen Titel stehen haben willst, Befristungswunsch angeben und Ende Banane.

Nochmal mit Nachdruck: Sieh das alles als ein nettes und sehr preisgünstiges Serviceangebot des JA an Dich. Die Sachbearbeiter sind nur Schreibkräfte in Deinem Auftrag und gestalten nix in Deinem Titel rum. Darauf mußt Du sehr achten, denn sobald Du unterschrieben hast, ist das Unterhaltskarussel in Schwung. Da steigst Du so leicht nicht mehr aus, egal ob die Umdrehungen zu hoch sind und Dir dabei schwindlig wird. Bis das Kind 18 Jahre alt ist, vorausgesetz Du läßt den Titel befristen.

Viel Erfolg

Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2009 12:21
(@bronze)
Registriert

hast recht oldie, der Prozentsatz ist berechnungsgrundlage im dynamischen Titel, dessen Änderung ist neu zu titulieren.
Änderungen durch Altersprünge werden dynamisch angepaßt.

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(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2009 12:28
(@schwarzi)
Schon was gesagt Registriert

Welchen Prozentsatz meinst du Till?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2009 13:40
(@bronze)
Registriert

Wie hoch ist dein bereinigtes Netto-Einkommen?

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(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2009 13:43




(@schwarzi)
Schon was gesagt Registriert

ca. 2100

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2009 14:00
(@bronze)
Registriert

Wir gehen mal davon aus 2100 sei dein bereinigtes Netto,

bereinigtes Netto heißt:
ausgezahltes Gehalt (Nettobetrag) eines Jahres
incl. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, andere Zulagen
geteilt durch 12

minus

private Rentenvorsorge
Ratenzahlungen ehebedingter Schulden
Arbeitskosten (je nach OLG etwas anders ausgelegt, Fahrtkosten immer, steht in den Unterhaltsrichtlinien der OLGe)
sonstige ehebedingte Aufwendungen

= bereinigtes Netto

Blick in die Düsseldorfer Tabelle
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2009/index.php

Dort 3. Einkommensgruppe = 110% vom Mindestsatz (dieser Prozentsatz steht in der siebten Spalte)

Den Betrag bei der entsprechenden Altersgruppe auslesen und davon den ganzen Kindergeldbetrag abziehen. Das ist Dein Zahlbetrag.

Die in Anmerkung 1 der DT vermerkte Kannbestimmung einer höheren Einstufung rate ich bei einer 50/50 Aufteilung der Betreuungzeit zu ignorieren.

Ist es jetzt klarer?

Grüße
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2009 14:38