Hallo Forum,
am Freitag flatterte mir ein dicker Umschlag von meinem Anwalt in den Briefkasten.
Die Gegenseite hat Antrag auf nachehelichen Unterhalt gestellt - wurde ja auch langsam Zeit ;).
Die Fakten wie immer: Trennung 07/2008 (Auszug), Scheidungseinreichung 05/2009, Scheidungstermin: offen (Ex schlampt mit Versorgungsausgleich)
ein Kind (5,5Jahre) ganztags in Kita betreut seit dieses 2 Jahre alt ist, seit 03/2009 wohne ich mit meiner neuen LG zusammen.
Fakten zur Ex: 42 Jahre alt, nie gearbeitet, nur studiert. Sie hat ein sehr gutes erfolgreiches Studium (Grafikdesign) bereits abgeschlossen und hat sich dann auch noch von mir ein zweites Studium finanzieren lassen, bei dem sie immernoch ist. Sie arbeitet seit 3 Jahren an Ihrer Diplomarbeit (ein Film).
Dazu später mehr.
Ich bin seit 07/2009 arbeitslos, würde eigentlich seit 1.7.10 Hartz 4 bekommen, da ich aber eine Selbstständigenförderung beantragt habe erhalte ich
ALG1 bis 12/2010 + das was ich hinzuverdiene. Ich halte Vorträge bei verschiedenen Hochschulen was mir aber nicht viel einbringt, vielleicht 3000 € im Jahr. Desweiteren versuche ich mit Nachdruck seit Kündigung einen neuen Job zu finden. Spasseshalber hab ich grad mal in meinen Ordner "Anschreiben" gekuckt: über 400 Stück. Himmel wie deprimierend! ;( :rofl2:
Nun zum Schreiben der Gegenseite:
Frau Exfrau, hier benannt als Antragsgegnerin (ist sie nicht eigentlich die Antragsstellerin in sachen Unterhalt??) gegen
Herrn Charlie hier benannnt als Antragssteller wegen nachehelichen Unterhalt. Gegenstandswert: 8400 Euro.
Es wird beantragt: mich zu verpflichten nachehelichen Unterhalt in Höhe von 700 Euro ab Rechtskraft Ehescheidung zu zahlen.
(Wenn meine Ex weiterhin so schludert mit dem VersAusgleich, kann sie noch lange auf eventuelles Geld warten)
Desweiteren wird VKH beantragt.
Es wird geschrieben; dass ich bis Ende Juni 09 über ein Monatsnetto von 3200 Euro verfügt habe.
(Inkorrekt, da dies noch SK III wäre, es waren dann schon "nur noch" 2700 Euro bei SK I)
Es wird geschrieben, dass ich 303 € KU + 1240 TU gezahlt habe. (Stimmt soweit bei SK III)
Zu Beginn meiner Arbeitslosigkeit wurde von meinem Anwalt ein KU von 242€ + 700€ TU berechnet, was ich
gezahlt habe. Meines Wissens hat mein Anwalt schon hier ein fiktives Einkommen berechnet von etwa 800 Euro.
Die Gegenseite hat sich nie dazu geäußert und war wohl damit einverstanden.
Nachdem am Anfang des Jahres immernoch kein Scheidungstermin stand und die Rentenversicherung mitgeteilt hat,
dass die Frau Exfrau noch immer keine vollständigen Unterlagen eingereicht hat, hat mein Anwalt im Mai einen Brief geschickt,
dass sollte bis Juni 10 kein Termin sich gefunden haben, würden die TU Zahlungen eingestellt werden, da offensichtliche
Verfahrensverschleppung besteht und Frau Exfrau offensichtlich auf den TU aus ist.
Weiter im Schreiben:
Tatsächlich hat der Antragsgegner im Juni keinen TU gezahlt. Er hat lediglich KU von 242 € überwiesen.
Die Angelegnehit außergerichtlich zu regeln führte zu keinem Ergebnis. (meines Wissens hat die Gegenseite keinen Versuch
unternommen dies außergerichtlich zu regeln)
Die Antragsgegnerin ist dringend auf Unterhaltszahlungen angewiesen. Die Antragsstellerin betreut ein gemeinschaftliches minderjähriges Kind der
Beteiligten und befindet sich darüber hinaus in der Berufsausbildung. Die Antragsstellerin (jetzt ist sie doch keine Antragsgegnerin mehr oder wie?!?!)
ist kurz davo, ihr Studium abzuschliesen. Sie ist kurz davor Ihre Diplomarbeit abzugeben. Der Abgabetermin hat sich aufgrund der Trennungssituation und der Belastung, die sie als alleinerziehnde Mutter hat, verzögert.
Anmerkung von mir: Abgabetermin war Anfang 2008, dann war der Termin plötzlich Anfang 2009, dann plötzlich Anfang 2010 und nun vorraussichtilich September 2010. Wie bereits gesagt, mein Kind wird ganztags! in der Kita betreut und ich nehme ihn stets am WE zu mir. Würde sogar noch mehr und öfter nehmen, aber KM unterstützt das nicht.
Weiter im Text: Aufgrund der derzeitigen finanziellen Notlage kann die Antragsstelllerin nunmehr ihr Studium nicht beenden und den Lebensunterhalt nicht sicherstellen. Sie erhält keine ARGE-Leistungen weil sie Studentin ist und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Die Antragsstellerin bekommt keinen BAFÖG, weil dies ihr Zweitstudium ist.
Die Antragsstellerin musste sich im Juni von Ihrer Mutter Geld leihen, ab Juli 10 hat sie keinerlei Perspektive, wie sie den Lebensunterhalt für sich und Ihren Sohn bestreiten kann.
Der KU reicht zur Bestreitung der Miete und des Lebensunterhalts für zwei Personen nicht aus.
Die Antragsstellerin kann ihr Studium bzw. ihre Diplomarbeit - kurz vor dem Abgabetermin - nicht abbrechen, zumal sie in Ihre Diplomarbeit sehr viel Zeit, auch Fördergelder (Anmerk.: 25.000 Euro) investiert hat.
Mit der Fertigstellung eines sehr guten Diplomfilms steigen für die Antragsstellerin die Chancen eine Anstellung zu finden und Aufträge zu erhalten.
Ende.
Mein Anwalt hat schon ein Antwortschreiben mal vorverfasst, in dem er
a) eine Berechnung mit einem fiktiven Einkommen von 2200 Brutto angeht und mitteilt, dass sie dann bei meinem derzeitigen Einkommen von ca. 1800 Euro keinen Anspruch mehr auf TU hat
b) darauf hinweist das die Ex schon ein abgeschlossenes Studium hat und das Kind ganztags betreut wird
c) sie das Scheidungsverfahren verzögert durch Nichtmitwirkung
Ich würde gerne wissen, was die Profis von dem Schreiben der Gegenseite halten in zusammenhang mit den Fakten, die ich hoffentlich ausreichend geliefert habe.
Und fragen wollte ich; meine Ex hat jetzt Antrag auf nachehelichen Unterhalt gestellt, schön und gut aber, hätte sie nicht einen Antrag auf Trennungsunterhalt stellen müssen, den ich ja nicht mehr zahle (aber schön zurücklege, falls doch ncoh was kommt)? Weil nachehelichen Unterhalt gibts ja erst NACH der Scheidung. Drei Kreuze wenn die mal endlich durch wäre.
Ich persönlich sehe das so; die gute Frau hat bereits ein Studium, das Kind wird ganztagsbetreut und sie könnte einer Vollzeit, mindestens aber einer Halbzeitarbeit nachgehen bis das Diplom erreicht ist. Ich soll einfach ausgezüllt werden weil die Frau nicht arbeiten will. Wenn ich irgendwo nen Tunnelblick habe, wascht mir ruhig den Kopf, dafür poste ich hier.
Gruß und sorry für den langen Text
Charlie