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Finanzierung des Studiums

 
(@pumbaa1983)
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hallo zusammen..
kurz zu meiner situation: ich bin 20 jahre alt und meine eltern leben getrennt (NOCH nicht geschieden). ich wohne bei meiner Mutter und diese erhält auch meinen kindesunterhalt. mein vater verdient sehr gut und zahlt mir noch nicht einmal mehr taschengeld (bis märz waren dies noch 150 €). da meine mutter nicht berufstätig ist habe ich von ihr nichts zu erwarten. Nun stehe ich vor folgendem Problem: seit 1.9. studiere ich in den Niederlanden (wohne grenznah so dass ich tägich pendeln kann). Folgende Kosten sind damit verbunden: 1500 Euro Studiengebühr pro Jahr, 500 Euro Sprachkurs (einmalig) und noch ca 1000 Euro für Bücher. Das Geld habe ich mir von meinen Großeltern geliehen (!). Mein Vater hatte, als ich vor der Entscheidung zu diesem Studium stand versprochen mich finanziell zu unterstützen. Nun weigert er sich allerdings auch nur einen Cent zu übernehmen. Was kann ich tun?!? Er muss doch zahlen (zumindest einen Teil). Es ist auch nicht möglich mit ihm "normal" zu sprechen. (leider). Was habe ich für Chancen wenn ich vor Gericht ziehe! Hoffe ihr werdet aus dem was ich geschrieben habe schlau!! weiß echt nicht mehr weiter! Ich will das studium auf jeden fall durchziehen.. und ohne seine unterstützung geht es nicht!!!

Danke für schnelle Hilfe!!!!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2004 17:32
 Ella
(@ella)
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Hallo,

deine Chancen vor Gericht stehen da nicht schlecht, da dein Vater garnicht drumherumkommt Unterhalt für dich zu zahlen, da du zwar nicht mehr minderjährig, aber dennoch unterhalsberechtigt bist. Die Höhe des Unterhalts ist aus der Düsseldorfer Tabelle entnehmbar.
Ich weiss ja nicht, wie das Verhältnis so zwischen dir und deinem Vater ist, aber wenn du Unterhalt eingeklagt hast, dein Vater womöglich Unterhalt nachzahlen muss usw. ist das sehr hart. Hab das auch schon hinter mir.
LG
Ella


AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2004 17:53
(@pumbaa1983)
Schon was gesagt Registriert

Den "normalen" Unterhalt nach der DT zahlt er ja (an meine Mutter... schließlich wohne iich ja bei ihr). Es geht sich bei meiner Frage eher darum, ob das als Sonderbedarf zählt ?!?!?!? Oder Zusatzbedarf?!?!?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2004 20:19
 Ella
(@ella)
Zeigt sich öfters Registriert

Naja, die Frage ist, warum studierst du nicht in Deutschland? Bei Studiengebühren in der von dir genannten Höhe ist das bestimmt was Privates bzw. Nicht-Staatliches (wobei ich garnicht weiss, wie das in den Niederlanden ist) und da ist das bestimmt schwer, damit durchzukommen, da du ja eventuell billiger und mit mehr Unterstützungsmöglichkeiten in Deutschland studieren könntest, wodurch sich das dann auch mit dem Sprachkurs erledigt hätte. (Aber wie gesagt, da hab ich nicht so viel Ahnung).
Was studierst du da?
LG
Ella


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Geschrieben : 30.09.2004 20:51
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Pumbaa,

deine Chancen vor Gericht sind Null.

Da du zu Hause wohnst, ist dein Vater dir im Rahmen seiner Einkünfte gem. DT zu Unterhalt verpflichtet. Hättest du eine eigene Wohnung, wären beide Elternteile im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit, jedoch bis max. jeweils 300 € unterhaltsverpflichtet.

Mit dem KU ist so gut wie alles abgegolten; die Ausnahmen treffen auf deinen Fall nicht zu.

Wenn du wirklich hinter deinem Studium stehst, dann triff mit deinem Vater eine Vereinbarung, dass er, so er es leisten kann, dir laufende Kredite einräumt für notwendige studienbedingte Aufwendungen, die du später dann zurück zahlst. Oder Krämpel die Ärmel hoch und arbeite nebenher.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2004 23:29
(@pumbaa1983)
Schon was gesagt Registriert

Zu meinem Studium: Ich studiere Ergotherapie an einer normalen staatlichen Universität. Das mit den Studiengebühren ist in ganz Holland völlig normal. Ich studiere nicht in Deutschland weil:
1) gibt es hier nur eine Ausbildung (kein Studium) an privaten Schulen (bis zu 500 € pro Monat)
2) kann man es in Bayern an einer Privatfachhochschule studieren, aber es ist erstens soweit weg, dass ich mir dort eine Wohnung nehmen muss (was auch mit Kosten verbunden ist) und diese Uni ebenfalls Studiengebühren von ca 600 € pro Monat verlangt!!!

Mit meiner Holland-Varieante lieg ich dann rein kostenmäßig schon günstiger. Außerdem mache ich dort meinen Bachelor (weltweit anerkannt), habe bessere Berufsaussichten nach dem Studium und ausserdem ist es nun mal so, dass die besten Kräfte der Gesundheidsberufe aus den Niederlanden kommen (gerade Ergotherapeuten und Physios sind bekannt dafür)

Das sind doch einige Punkte, die die Wahl des Studienortes unterstützen oder nicht?!? Würd sich da echt garnix machen lassen!?!?! Das wäre echt unfair!!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2004 11:11
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Och, Pumba, unfair finde ich das nur begrenzt...

Dein Vater leistet Unterhalt im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit. Bist du darüber anderer Meinung, dann klage doch. Das Verhältnis zu deinem vater wird sich so natürlich nicht verbessern.

Und solange du in deinem Vater für dich lediglich die Melkkuh siehst und dich ob seiner noch immer andauernden Unterhaltspflich unfair behamdelt fühlst, solltest du vielleicht das eine oder andere Bildchen malen oder eine Skulptur aus Speckstein kreieren, um dir über deine Motivation und Gefühlswelt klar zu werden.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 01.10.2004 11:37
(@julchen)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Pumba,

ich versuche das gerade mal aus einer anderen Perspektive zu sehen.

Meine Eltern sind nicht getrennt und trotzdem haben sie mir damals ein Studium in einer weiter entfernten Stadt nicht ermöglicht, weil es einfach mehr gekostet hätte (Miete, Fahrten nach Hause etc.).

Klar, Du studierst in Holland, weil es vergleichsmässig günstig ist, aber trotzdem darfst Du von Deinen Eltern (ob jetzt getrennt oder nicht) nicht erwarten, dass sie sich alles leisten können.

Der Vorschlag von Deep Dich an Deinen Vater zu wenden und mit ihm so eine Art Finanzierung auszumachen, halte ich für die sinnvollste. Ansonsten mach es wie tausend andere Studenten auch - such Dir einen Nebenjob ...!

Nicht bös gemeint, aber manchmal können Eltern finanziell nicht so, wie sie gerne wollten ...!

Julchen


Mission impossible?

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Geschrieben : 01.10.2004 14:41
(@romyh)
Registriert

Hallo Pumbaa,
da möchte ich jetzt auch mal meinen Senf dazugeben.

Ich bin selbst noch Studentin. BaföG habe ich nie bekommen, meine Eltern waren mir gegenüber unterhaltspflichtig. Wohlgemerkt: waren. Seit ich die Studienhöchstdauer überschritten habe, müssen sie mich nicht mehr finanzieren.
Anfangs haben mir meine Eltern 550 DM gezahlt; als sie in eine schwere finanzielle Krise geraten sind habe ich ihnen angeboten, dass sie mir lediglich das Kindergeld auszahlen, damals 300 DM, heute 154 Euro. Das ist noch heute so. Ich habe ein Vollzeitstudium, einen eigenen Haushalt, diverse Versicherungen, was alles so anfällt und FINANZIERE mich selbst indem ich im erlaubten Rahmen ca. 20 h die Woche arbeite. Ich beziehe lediglich den großen Betrag von 13 Euro Wohngeld plus das erwähnte Kindergeld nicht aus eigener Leistung.
Klar, manchmal ist es sehr eng, aber es geht immer irgendwie.
Abgesehen davon erhöht es das eigene Selbstbewusstsein ungemein. Ich habe genug Kommilitonen, die genau dasselbe studieren wie ich, im Hotel Mama wohnen, nicht arbeiten und dennoch viel weniger weit sind als ich.

Ich kann Dir nur raten, dir einen Job zu suchen.
Bis 7680 Euro darfst Du im Jahr verdienen ohne den Kindergeldanspruch zu verlieren, wenn Du allerdings im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse weiterhin familienversichert bleiben willst, darfst Du nicht mehr als 4800 Euro, also 400 Euro mtl. (bspw. bei einem Minijob) verdienen. Wenn Du regelmäßig mehr als 400 Euro mtl. verdienst kommst Du in die studentische gesetzliche Krankenversicherung mit einem mtl. Beitrag von derzeit 54,52 Euro (inkl. Pflegeversicherung). Von dem Gehalt würde dir dann der Rentenversicherungsteil abgezogen werden, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen, Steuern zahlst Du auch keine.
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bist Du generell familienversichert, außer wenn Du, wie gesagt, mehr als 400 Euro verdienst. Aus der studentischen KK fällst Du, wenn Du ins 15. Fachsemester rutschst.

Überlegs Dir. Mit einem Nebenjob könntest Du Dir Dein Studium leisten. Und du hättest ja auch noch den Unterhalt dazu. So gesehen könntest Du wie die Made im Speck leben.

Zu Deinem Studium: Ergotherapie? Eine meiner Kolleginnen, jetzt Exkollegin, hat das auch gemacht, aber in einer Ausbildung. Sie musste die von Dir erwähnten monatlichen Gebühren bezahlen (um die 400 Euro..). Was hat sie gemacht? SIE IST ARBEITEN GEGANGEN! An 3 Tagen die Woche nach Ihrer Ausbildung bis spät in die Nacht, obwohl sie am nächsten Tag wieder um 7 Uhr an ihrem Ausbildungsort sein musste. Zusätzlich hat sie am Wochenende Babysitting gemacht und Zeitungen ausgetragen. Und das alles nur, damit sie ihren Eltern nicht auf der Tasche liegt. Sie lebte genau wie Du bei ihren Eltern.

Es gibt immer einen Weg und irgendwann sollte jeder erwachsen genug sein, die Verantwortung für sich selbst zu übernehmen.
Du willst in Holland studieren? Dann tu was dafür. Du kannst nicht immer Deine Eltern in die Pflicht nehmen.

In diesem Sinne

LG von Romy

[Editiert am 1/10/2004 von RomyH]


AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2004 15:13