Fiktives Einkommen ...
 
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Fiktives Einkommen bei Verzicht auf Weihnachtsgeld ?

 
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich habe vor wenigen Tagen beim Notar den Unterhalt für meine 2 minderjährigen Kinder titulieren lassen. Möglicherweise wird es zu einer Klage kommen, da das Jugendamt (aufgrund für mich sehr nachteiligen Berechnungen) einen höheren Unterhalt gefordert hat. Das habe ich in einem anderen Thread beschrieben.

Seit über einem Jahr mache ich wie alle meine Arbeitskollegen jeden Monat mehrere Tage Kurzarbeit. Im November haben die Geschäftsführung und die Gewerkschaft einen Sanierungstarifvertrag ausgehandelt, der u.a. für 2009 und 2010 den Verzicht auf Weihnachtsgeld beinhaltet. Diese Vereinbarung gilt automatisch für alle tariflichen Beschäftigten des Unternehmens.

Als AT-Angestellter muss ich dieser Vereinbarung allerdings persönlich und schriftlich zustimmen. Man hat mir dazu ein Schreiben zur Unterschrift vorgelegt. Die Alternative „Nein“ zu sagen, habe ich allerdings nicht wirklich, da ich in diesem Fall mit einer Änderungskündigung oder anderen Maßnahmen meines Arbeitgebers rechnen müsste.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Kann es passieren, dass man mir bei einer möglichen Unterhaltsklage vorwirft, freiwillig auf Einkommen verzichtet zu haben und dass man mir das nicht erhaltene Weihnachtsgeld als fiktives Einkommen anrechnet? Wir reden hier von einer Sonderzahlung in Höhe von ca. 3000 Euro brutto. Gezahlt wurde bisher nichts.

Grüße Thomas

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2010 12:26
 wedi
(@wedi)

hallo Tom66

Ich denke nicht, da es sich um betriebliche Einsparungen handelt, um evtl.Arbeitsplätze zu erhalten.
Es handelt sich um eine Sanierung die automatisch für alle Beschäftigten des Unternehmens gelten.

Mit einer Verweigerung der Unterschrift würdest du wahrscheinlich mit Maßnahmen des Arbeitgebers rechnen müssen(Entlassungen), wie du selber schreibst.
Ein Unternehmen kürzt aus nicht reiner Laune irgendwelche Gelder, oder setzt Angestellte auf Kurzarbeit.
Es sind vielmehr Maßnahmen, um eine Durststrecke zu bewälltigen(schlechte Auftragslage) oder sogar um das ganze Unternehmen zu retten.

Es kann dir deshalb auch nicht nachgeworfen werden, freiwillig auf Geldleistungen verzichtet zu haben.

Eine fiktive anrechnung ist meiner Meinung nach nicht möglich.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2010 19:46
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tom66

Existierten bis dato noch keine Titel?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2010 20:40
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Titel existierten noch nicht, da wir uns erst Anfang 2009 getrennt haben, ich anfangs nach eigener Berechnung KU gezahlt habe und erst im September 2009 vom Jugendamt in Verzug gesetzt wurde.

Die Titel habe ich vor 2 Wochen nach eigenen und euren Vorstellungen (Dank an Oldie und Beppo) erstellen lassen, bisher aber noch nicht zugeschickt bekommen.

Ich habe heute mit unserem Personalchef über die mögliche Problematik gesprochen. Er wird mir einen Brief aufsetzen, in dem er mir mitteilt, dass ich 2 Jahre aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage des Unternehmens kein Weihnachtsgeld bekomme - ohne mein "freiwilliges" Einverständnis zu erwähnen. Ich denke, so kann ich auch einen Richter und meine Ex überzeugen.

Danke für eure Hilfe.

Grüße Thomas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2010 20:55
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Gehaltsverzicht zur Arbeitsplatzsicherung sollte anerkannt werden. Wäre natürlich auch ein schöner Fall für die Medien, was Recht und Gesetz in D. bewirken. Wie z.B. bei umgekehrten Vorzeichen (sprich Einkommen nach Arbeitslosigkeit) vergegangen wird, kann man dem Thread von WE-Papa entnehmen. Antagonistischer geht es nicht.

Ich sehe derzeit keinen Anhaltspunkt, wonach das JA zur Klage raten wird. Auch die wissen, dass dann mit aktuellen Daten prozessiert wird und sie wenig Chancen haben, grossartig (event. Befristung oder UH für den zurückliegenden Zeitraum betreffend da Inverzug-gesetzt) zu ändern. Bei entsprechender Gegendarstellung deinerseits halte ich gar eine Klageabweisung für möglich. Vor allem glaube ich, Dir geht es um die Zukunft. Da sollte alles i.O. sein.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2010 21:17