Familienzuschlag
 
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Familienzuschlag

 
 VST
(@vst)
Schon was gesagt Registriert

Tach!
Ich brauche Hilfe bei der Frage, wer den Familienzuschlag erhält.
Meine Frau und ich leben seit über einem Jahr getrennt und wir berechnen
gemeinsam die Unterhaltsleistungen für unsere beiden Kinder.
Wir sind beide im öffentlichen Dienst NW und bekommen beide den
anteiligen Verheiratetenzuschlag.
Bislang habe ich bei der monatlichen Berechnung immer den Familienzuschlag (Stufe 2)
zur Hälfte auf uns beide aufgeteilt. Ich bekomme das Kindergeld und gebe es am meine
Frau weiter (dafür zahlen ich Unterhalt nach der "2. Düsseldorfer Tabelle").
Meine Frau meint, sie habe Anspruch auf den gesamten Familienzuschlag (Stufe 2).
Ist das so?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2010 17:12
(@rainbow76)
Zeigt sich öfters Registriert

Also da kann ich dir hoffentlich behilflich sein... da ich Beamter im öffentlichen Dienst bin. 🙂

Was deine Frau meint kann richtig sein... muss aber nicht... (Achtung Floskel)  🙂

um dir Klarheit zu verschaffen, wende dich einfach an den zuständigen Sachbearbeiter für die Familiensachen deiner Behörde, der gibt dir hier eine neutrale und sachkundige Auskunft.
Dies hat bei mir wunderbar geklappt. Der SB geht mir dir alles durch und erklärt dir unter welchen Voraussetzungen du welchen Anspruch hast beim Familienzuschlag und wann dieser wegfällt.

Falls du nun nicht weißt, wer das bei euch ist in der Verwaltung, einfach mal zum Dienstvorgesetzten gehen... die wissen dies in der Regel immer.

MfG

Rainbow

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2010 19:15