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falschen Namen des Kindes bei Unterhaltszahlung

 
(@soulsister)

Hallo,

ich habe heute eine Frage, die sich sehr nach eine bösen KM anhört, da es ziemlich fies ist was ich mir da ausgedacht habe. Daher seht es erstmal bitte nur als rein rhetorische Frage.

Also, wie vielleicht manche von euch wissen, leben bei uns zwei der Kinder meines Mannes, und eines seiner Kinder leider immer noch bei der KM. Mein Mann zahlt seit 10 Jahren brav seinen Unterhalt. Die KM zahlr nun seit ungefähr zwei Jahren 100 Euro an uns. Das heisst, sie zahlt ans JA und die überweisen dann zu uns.  Im Vergleich war damals beschlossen worden, dass jeweils 50 Euro pro Kind zu zahlen sind.

Nun ist mir schon länger aufgefallen, dass bei der Überweisung vom JA immer nur der Name des einen Kindes stand, also Unterhalt J. und eben die 100 Euro überwiesen wurden.
Nun ist J. letztes Monat 18 geworden, und nun heisst es bei der Überweisung des JA auf einmal Unterhalt G.

Auf meine Nachfrage dort, ob die Mutter das Geld nicht ab jetzt direkt an J. überweisen sollte, wurde mir gesagt, dass bisher in den Unterlagen des JA immer nur 100 Euro für J. überwiesen worden sind, für G. nichts und dass nun dieses Monat das erste Mal 100 Euro für G. überwiesen worden sind und für J. nichts.

Heisst das , rein theoretisch, dass die Mutter eigentlich bisher für J. zuviel und für G. nichts bezahlt hat ? Und das sie, wieder nur rein theoretisch mit dem Unterhalt für G. im Rückstand ist ?

Ich bitte euch jetzt mich nicht zu verteufeln, dass ich hier jemanden was böses will. Wir haben zur Zeit nur wieder so viel Ärger mit Exilein am Hals, dass ich gerne mal ein Druckmittel hätte, und sagen könnte " hör endlich auf uns ausnehmen zu wollen, sonst verklag ich dich auf Zahlung des Unterhaltrückstandes. "

Vielen Dank für eure Antworten schon im Voraus.


Zitat
Geschrieben : 10.04.2014 12:47
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo soulsister,

dass ich gerne mal ein Druckmittel hätte, und sagen könnte " hör endlich auf uns ausnehmen zu wollen, sonst verklag ich dich auf Zahlung des Unterhaltrückstandes. "

Das wären also, im für dich günstigsten Fall, zwei Jahre zu fünfzig Euro monatlich, also 1.200 Euro; und da rückständiger Unterhalt zeitnah geltend gemacht werden muss, in der Praxis wohl eher nur zwölf Monate zu fünfzig Euro, also 600 Euro; und ob ein Gericht es tatsächlich so sieht wie du, ist zumindest zweifelhaft. Überleg' dir also, wer unterm Strich mehr Ärger mit diesem Gerichtsverfahren hat - dein LG, oder dessen Ex ...

Ansonsten gebe ich noch zu Bedenken, dass hier ja außerdem noch das Jugendamt als "Treuhänder" dazwischenhängt. Nun weiß ich natürlich nicht, auf welcher rechtlichen Grundlage das JA hier mit an Bord ist; aber ggf. kann es sogar sein, dass wenn da formaljuristisch tatsächlich Unterhalt rückständig wäre, es gar nicht Sache deines LG ist, diesen nachzufordern, sondern Sache des JA. Und ich schätze mal, dass die verdammt wenig Lust haben, wegen eines unzureichend deklarierten Verwendungszwecks auf dem Überweisungsträger in Verbindung mit einer vergleichsweise lächerlichen Summe aktiv zu werden - zumal sie selbst dies seit zwei Jahren offenbar nicht für beanstandungswürdig gehalten haben. Einen gewissen Anhaltspunkt für die Zuständigkeit gibt übrigens die Antwort auf die Frage: Wer hat die vollstreckbare Ausfertigung des Unterhalts-Vergleichs in der Hand - dein LG, oder das Jugendamt?

Dann noch die "taktische" Sicht auf den Fall: Für J. sind ab Volljährigkeit unabhängig vom Wohnort beide Elternteile unterhaltspflichtig, also anders als zuvor anteilig auch dein LG, und so wie die finanziellen Dinge liegen, wird sein Anteil wohl 100% betragen und ihrer 0%. Nun zahlt die KM aber offenbar "freiwillig" weiterhin 100 Euro, und das ist jetzt Unterhalt nur noch für das minderjährige Kind - wenn du jetzt daherkommst und für die Vergangenheit auf "50 Euro für J. und 50 Euro für G." pochst, dann wäre es nur folgerichtig, wenn die KM für die Zukunft verlangt, "50 Euro für G. und für J. muss wegen Volljährigkeit neu gerechnet werden", wobei ich dir ja gerade schon gesagt habe, wie das Ergebnis der Quotelung für das volljährige Kind vermutlich aussehen wird, wenn bei Mama wenig oder nichts zu holen ist. Könnte also durchaus sein, dass dein Versuch, sie zu ärgern, am Ende des Tages darauf hinausläuft, dass du selbst dich wesentlich mehr ärgerst.

Meine persönliche Meinung: Vergiss' diese Idee lieber ganz schnell wieder.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. und den Teil meiner Antwort, den ich eh' nicht durch den Wortfilter gekriegt hätte, hab' ich dann gleich wieder gelöscht 😉


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2014 21:25
(@soulsister)

Hallo,

du hast ja recht. Manchmal kommt man auf die absonderlichsten Ideen. Aber ich ärgere mich halt einfach jedes Mal wieder, wenn sie mit irgendwelchen Kleinigkeiten kommt, z. B. ein Schreiben ihres Anwalts, wenn nicht am 15. des Monats der Unterhalt für den Sohn pünktlich auf ihrem Konto ist. Eine Mutter die nur schwarz arbeitet, damit sie für ihre zwei Töchter keinen Unterhalt zahlen muss.  50 Euro pro Kind und selbst das schwer erkämpft. Das JA ist nur deshalb involviert weil sie sich weigert direkt auf das Konto meines Mannes zu zahlen.

Jetzt hat sie wieder durch ihren Anwalt mitteilen lassen, dass wir die zweite Tochter, die in einem Internat lebt, von Montag bis Freitag, aus dem Internat nehmen sollen und sie in ein günstigeres Zimmer ziehen lassen sollen. Das Internat kostet 655 Euro im Monat, und das Zimmer würde 250 Euro kosten. Nur dass dort keine Verpflegung, keine Aufsicht oder sonstwas da wäre. Das Mädchen ist erst 16.

Die Frage ist nur warum sie das verlangt. Sie zahlt keinen Pfennig zum Internat dazu, das zahlen wir selbst. Nur dass sie als Sorgeberechtigte mitreden darf. Verstehen muss das keiner, oder ?

Daher kommt bei mir manchmal einfach der Frust, und ich möchte auch irgendwas dagegen tun. Aber, wie schon gesagt, blöde Idee.

Danke für deine Antwort.

viele Grüße


AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2014 22:14