hi,
wann kann man Fahrtkosten mit PKW als berufsbedingte Aufwendungen gelten machen ?=( geht um BU-Unterhalt)-Arbeite immmer unterschiedlich- mal um 6:00 Uhr oder um 9:00 Uhr oder um 7:00 Uhr. Ganz selten mal um 12:00 uhr bis 20:00 Uhr.Wenn ich um 6:00 Uhr anfangen muss müßte ich um 3 Uhr mit Bus/ Zug losfahren oder ich wäre nicht Pünktlich. (39 km einfache Strecke mit PKW)- Wenn ich um 9:00 Uhr anfangen muß wären das 1,35 Stunden mit bus und zug und dann noch mal 2 km zu fuß - weiß einer ob man Fahren mit eigenem PKW durch bekommt -
Geht auch nur um 6 monate BU-Unterhalt und bin bis jetzt immer mit PKW zu arbeit gefahren-
MFg Ingo
PS:mit Auto brauch in 20 bis 25 min
[Editiert am 11/7/2005 von Wurzel30]
[Editiert am 11/7/2005 von Wurzel30]
Moin Ingo,
die Anerkennung der Fahrtkosten mit PKW ist i.A. an die Bedingung geknüpft, dass sie sich nicht vermeiden lassen. Dies ist nach meinem Verständnis bei dir gegeben. Die Km-Sätze sind hingegen von OLG zu OLG verschieden. Guckst du besser in die Leitlinien deines OLG.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Wurde mir damals anders gesagt. Die Länge der Fahrzeit spielt keine Rolle. Massgeblich war in meinem Fall, dass keine öffentlichen Verkehrsmittel zu der nötigen Zeit fahren.
Gruß AJA