Hallo Vater1982,
Ich werde nun zum JA DD gehen und den Titel über 105% titulieren lassen und sehen was passiert
Obacht! Ab Geburt des neuen Babys sind bereits die 105% zu viel ...
Hier schon mal die Überschlagsrechnung, wenn es bei der 5%-Pauschale für die berufsbedingten Kosten bleibt.
Verfügbar sind 2.060 plus 80 gleich 2.140 Euro pro Monat, anstelle der Gewerkschaftsbeiträge ziehen wir 5% pauschal ab, d.h. 107 Euro, dann bleiben 2.033 Euro; das ist Zeile 3 der Düsseldorfer Tabelle.
Momentan hast du zwei Unterhaltsberechtigte (das zwölfjährige Kind und das Kind in der Altergruppe zwischen 0 und 5 Jahren). Somit wird die Düsseldorfer Tabelle ohne Hoch- oder Herunterstufung angewendet; Unterhaltszahlbeträge sind dann 400 Euro für das ältere Kind, und 274 Euro für das jüngere Kind. Dir bleiben somit 1.359 Euro, und da der Bedarfskontrollbetrag für die 3. Zeile der Düsseldorfer Tabelle 1.280 Euro beträgt, ist der Bedarfskontrollbetrag gewahrt, d.h. die Einstufung des Jugendamtes mit 110% wäre insofern erst mal korrekt.
Mit Geburt des neuen Babys hast du vier Unterhaltsberechtigte (drei Kinder, eine Mutter), also geht es gemäß Anmerkung 1 der Düsseldorfer Tabelle um zwei Zeilen abwärts nach Zeile 1. Also Mindestunterhalt (100%). Unterhaltsbeträge sind somit 355 Euro für das ältere Kind, 240 Euro für das mittlere Kind bis zum 6. Geburtstag und ab dem 6. Geburtstag dann 289 Euro, der rechnerische Unterhalt für das Baby beträgt 240 Euro. Dir bleiben somit 1.198 Euro (bzw. 1.149 Euro ab dem 6. Geburstag des mittleren Kindes), damit ist dein Selbstbehalt von 1.080 Euro gewahrt.
Zum Mehrbedarf sei analog zu Graham gesagt: Da du bereits jetzt nur knapp oberhalb von 1.300 Euro liegst, bleibt der größte Teil des Mehrbedarfs an der KM hängen, sofern sie selbst deutlich mehr als 1.300 Euro bereinigtes Netto hat. Die absolute Grenze, bis zu der du überhaupt mit Mehrbedarf belastet werden darfst, ist dein eigener Selbstbehalt i.H.v. 1.080 Euro; davon bis du aber im 5%-Szenario sogar ab Geburt des Babys noch ein Stück weit entfernt (d.h. du könntest da mit gut hundert Euro belastet werden, sofern bei der Mutter nix zu holen ist).
Für das Szenario mit den Fahrtkosten mache ich nachher einen neuen Beitrag auf, damit's nicht gar zu unübersichtlich wird.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Vater1982,
hier dann die Überschlagsrechnung, wenn die tatsächlichen gefahrenen Kilometer per Kilometerpauschale berücksichtigt werden.
Verfügbar sind 2.140 Euro pro Monat, die Fahrtkosten hatte Graham bereits mit 477 Euro berechnet und die Gewerkschaftsbeiträge i.H.v. 28 Euro gibt es auch noch, also bleiben 1.635 Euro; das ist Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle. Zahlbeträge sind dann 378 Euro für das ältere Kind, und 257 Euro für das jüngere Kind. Dir bleiben somit 1.000 Euro; damit ist nicht nur der Bedarfskontrollbetrag für die 2. Zeile der Düsseldorfer Tabelle gerissen, sondern sogar dein Selbstbehalt, es muss also definitiv nach Zeile 1 heruntergestuft werden. Zahlbeträge sind dann 355 Euro und 240 Euro, dir bleiben 1.040 Euro und damit bist du eigentlich bereits ein Mangelfall; da aber im Mangelfall i.d.R. an den Fahrtkosten geknapst wird, können wir davon ausgehen, dass es trotzdem auf den Mindestunterhalt hinausläuft - mehr aber m.E. nicht, denn sobald du Mindestunterhalt zahlst, gibt es keinen Grund mehr, die Fahrtkosten weiter anzuzweifeln!
Mit Geburt des neuen Babys sieht es so aus: Bereits bei Mindestunterhalt (355 Euro plus 240 Euro plus 240 Euro) bleiben von deinen 1.635 Euro gerade mal 800 Euro übrig; damit bist du endgültig ein Mangelfall und es ist "nur" noch die Frage, wie weit das Familiengericht deine Fahrtkosten rechnerisch drückt (die volle Kilometerpauschale wirst du im Mangelfall eher nicht anerkannt bekommen); eine Halbierung der angerechneten Fahrtkosten würde z.B. dazu führen, dass du gerade eben so als leistungsfähig für den Mindestunterhalt giltst. Der Richter hat hier einen erheblichen Ermessensspielraum, d.h. wie das tatsächlich ausgeht, kann kein Mensch zuverlässig vorhersagen.
Ich finde, unter diesen Randbedingungen solltest du nie und nimmer "freiwillig" einen Titel über 105% unterschreiben, den wirst du so schnell nämlich nicht mehr los. Oder, wenn schon, dann den erhöhten Betrag befristen bis zur voraussichtlichen Geburt des neuen Babys (d.h. Titel über 105% für die nächsten sieben Monate, danach gilt dann wieder der aktuell bereits titulierte Unterhalt i.H.v. 100%).
Falls das Jugendamt herumzickt, ggf. in freundlichen Worten diese Ansage treffen, sofern du damit leben kannst: Du bist prinzipiell bereit, auch über die Geburt des neuen Babys hinaus den bestehenden Titel zu bedienen, d.h. 100% des Mindestunterhaltes für das mittlere Kind zu zahlen; will das Jugendamt aber mehr, dann bestehst du auf einer gerichtlichen Festsetzung des Unterhaltes - und wenn du dann aufgrund des neuen Babys ein Mangelfall bist und folglich weniger als die bisher titulierten 100% zu zahlen hast, nun, dann ist da eben so. Gerichtsbeschlüsse sind kein Wunschkonzert, auch nicht für das Jugendamt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Vater1982,
Tituliert sind derzeit 100% also Mindestunterhalt
Neuberechnung des JA sagt 110%, jedoch wurden Fahrtkosten überhaupt nicht berücksichtigt, da Umzug zur Partnerin nicht notwendig.
Unterschreib ja keinen erhöhten Titel. Neben den ganzen Berechnungen um die Höhe des KU gilt nämlich Folgendens:
1. Erhöht sich der Unterhalt um weniger als 10 % muss kein neuer Titel erstellt werden (gibt es auch ein Urteil zu, hab ich aber gerade nicht parat!)
Das hatte ich seinerzeit dem JA auch freundlich verklickert, worauf die bis heute mit trotzigem Schweigen reagiert haben.
2. Selbst wenn das JA sich auf das dünne Eis begibt, den Titel einzuklagen, geht es als Streitwert immer nur um die Differenz zu den 100 %, die ja tituliert sind,
das kann man mal abwarten, ehe man leichtfertig einen neuen Titel unterschreibt.
Will damit sagen, lass dich nicht einschüchtern. Die haben manchmal so ne freundliche Art am Leib, dass man doch wirklich denkt, das muss so! Oft eben eher nicht.
LG,
Mux
Ich danke euch sehr.
Ich habe heute ein Schreiben an das Jugendamt abgeschickt, worin ich sie aufgeforert habe, die berufsbedingten Aufwendungen laut den unterhaltsrechtlichen Leitlinien zu berücksichtigen. Natürlich etwas entsprechender formuliert.
Sollten Sie es anerkennen, dann hätte ich den auf 105%. Und den muss ich nicht unterschreiben, da keine 10% Erhöhung, d.h. ich kann 105% freiwillig bis zur Geburt unseres Babys zahlen und dann laut bestehenden Titel nur noch 100%. Das ist nur fair.
Ich bin gespannt was passiert.