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Fahrtkosten werden nicht berücksichtigt - KEIN MANGELFALL!!!!

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(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Tituliert sind derzeit 100% also Mindestunterhalt

Neuberechnung des JA sagt 110%, jedoch wurden Fahrtkosten überhaupt nicht berücksichtigt, da Umzug zur Partnerin nicht notwendig.

Mit Anrechnung der Fahrtkosten müssten 105% gezahlt werden.

Ist das richtig, dass es nicht berücksichtigt wird???Ich dachte die Fahrtkosten würden nur in den Fällen nicht berücksichtigt, wo ein Mangelfall vorliegt. Hier ist es faktisch so, dass der Unterhalt trotzdem steigt.

Vielleicht ging es jemandem ähnlich.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2016 12:07
(@inselreif)
Moderator

Hi 82,

an Stelle des Jugendamtes, das das Kind vertritt, würde ich auch so argumentieren und versuchen, das Maximum herauszuschlagen. Ob das genau für Euren Fall "richtig" ist, weiß und entscheidet alleine Euer gesetzlicher Richter.
Wenn Du den Titel auf 105% anhebst, glaube ich allerdings kaum, dass das Jugendamt die Sache weiter verfolgen wird.

Die Frage ist hier natürlich auch, reden wir hier über ein paar weniger Mehr-km, bei denen zufällig die Grenze zur nächsten Stufe gerissen wird oder über eine richtig weite Entfernung mit mehreren hundert Euro?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2016 12:27
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Ich bin wegen Familiengründung 😉 in einen anderen Ort gezogen, etwa 50km vom Arbeitsort entfernt.

Mein Plan war, hier beim örtlichen JA die 105% titulieren zu lassen und zu sehen was passiert und dem zuständigen JA einen Brief zukommen zu lassen in dem eine Überprüfung erbeten wird.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2016 12:33
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Fahrtkosten müssen nicht zwingend berücksichtigt werden, erst recht nicht, wenn du durch Umzug deine Wegstrecke zur Arbeit erweiterst. Dir kann sogar auferlegt werden (vor Gericht) durch Umzug deine Wegstrecke zu verkürzen. Normalerweise werden Fahrtkosten bis 20 km problemlos berücksichtigt.

Du kann natürlich vor Gericht gehen, aber dann würde ich mich erstmal über die Einstellung des zuständigen Richter erkundigen.

Als ich noch Unterhalt zahlen musste, hatte mir der Richter die Fahrtkosten auch streichen wollen und hat letztendlich nur 20 km anerkannt. Jetzt wo meine Ex Unterhalt zahlen soll, werden ihr grosszügigerweiße seitens des gleichen Gerichts 49 km angerechnet....und trotzdem zahlt sich nicht...

Lies mal in den Leitlinien deines zuständigen OLG nach, aber rechne dir vorher aus wieviel du wirklich sparst und ob sich der ganze Klageweg lohnt.

Ich würde dem JA dann lediglich einen Hinweis auf die OLG Leitlinien geben, aber wenn du den Umzug selbst verursacht hast ohne beruflichen Notwendigkeiten,  sehe ich schlechte Karten

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2016 12:35
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Alle Fällen bei denen geklagt wurde ging es um Mangelfälle, d.h. es konnte nicht einmal der Mindestunterhalt geleistet werden. Dieser ist gesichert und sogar noch mehr als der.

Ich habe die Entfernung doch nicht geschaffen um weniger Unterhalt zahlen zu müssen. Meinem Kind entsteht ja dadurch nicht mal ein Nachteil, im Gegenteil, er bekommt trotzdem mehr als vorher.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2016 12:38
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Deshalb hängt es von der Einstellung des Richters ab, ohne deinen Umzug würde dein Kind noch mehr Geld bekommen. Wenn du nur aus privaten Gründen umgezogen bist, kann dir jedesGericht die Anerkennung verweigern und das JA kennt sicher die Einstellung des Gerichtes hierzu

Überlege Dir ob es sich wirklich lohnt hier ein Fass aufzuwachsen wegen ein paar Euro mehr...bei zwei oder mehr Stufen würde ich es darauf anlegen, bei einer eher nicht

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2016 12:44
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Wenn aber der Umzug aufgrund Hochzeit und gemeinsamen Nachwuchs nötig war?! Meiner Frau war es nicht möglich umzuziehen, da sie 2 kleine Schulkinder hat.

Natürlich kann man es dabei belassen, aber so richtig sehe ich das nicht ein, denn zusätzlich zu den 110% will die KM noch Mehrkosten für Kita von über 100€ . Irgendwo ist auch meine Grenze.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2016 12:48
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Das mit dem 'nicht einsehen' ist immer so eine Sache....Klar ist es ärgerlich, aber auch aus Sicht desKindes und der KM ist es ebenso ärgerlich

Ich bin immer wieder erstaunt, weshalb wegen weniger EUROs beim KU die Stimmung weiter angeheizt wird und eventuell sogar noch gerichts- und Anwaltskosten in vielfacher Höhe produziert werden.

Und Mehrbedarf hat damit gar nichts zu tun, wenn diese berechtigt ist, dann ist es so.

Sorry, aber ich kann deine Haltung nicht nachvollziehen.

Erkläre dem JA die genauen Umstände, wenn die sich darauf einlassen, dann ist es ok, wenn nicht, dann würde ich auch nichts weiter unternehmen...es kostet dich am Ende mehr als es Dir bringt.

Was würdest du im umgekehrten Fall machen, wenn das Kind bei Dir leben würde??? Und deine Ex durch Umzug ihr unterhaltsrechtliches Einkommen optimieren würde😇

😉

Denk mal darüber nach

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2016 13:02
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Wir haben hier den umgekehrten Fall bei meiner Partnerin. Sie hat auf eine Stufe verzichtet, des lieben Frieden willen. Es gibt eben auch noch Frauen, die nicht auf Krawall gebürstet sind 😉

Die "wenigen Euro" sind mal eben 34€ /Monatlich mehr. Sonst eben "nur 17€" ...kann man sich gern mal auf 18Jahre hochrechnen 😉

Natürlich werden wir es mit dem Jugendamt klären.

Und nochmal...ich bin nicht 50km weg gezogen um Unterhalt "zu sparen"...das entstehen ja mehr Fahrtkosten als 17€/Monat 😛

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2016 13:12
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Und meine negative Haltung der Mutter gegenüber rührt eher daher, dass sie immer ihre Rechte durchsetzt, aber mit aller Macht versucht, dass ich mein Kind wenig sehe und alles nach ihren Belieben ändert was Umgänge angeht. Geht es aber ums Geld, ist sie sofort da.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2016 13:15




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Vater1982,

Wenn aber der Umzug aufgrund Hochzeit und gemeinsamen Nachwuchs nötig war?! Meiner Frau war es nicht möglich umzuziehen, da sie 2 kleine Schulkinder hat.

Äh, Moment mal, gemeinsamer Nachwuchs?!? Dann ändert sich demnächst die ganze Unterhaltsberechnung doch sowieso wieder - da würde ich jetzt gnadenlos auf Zeit spielen (und wenn das Jugendamt die Sache dann unbedingt vor Gericht klären will, dann würde ich es darauf ankommen lassen, denn genau das geht üblicherweise auch nicht von heute auf morgen). Wenn du nämlich jetzt einen höheren Titel für das ältere Kind unterschreibst, dann ist es erfahrungsgemäß ziemlich schwierig, diesen wieder loszuwerden, auch wenn dann das neue Baby da ist!

Nur mal so als Hinweis: Sogar wenn die 110% derzeit korrekt gerechnet sind, hast du, juristisch gesehen, mit dem neuen Kind gleich zwei Unterhaltsberechtigte mehr am Haken (nämlich das Kind selber, sowie für einige Zeit dessen Mutter), und bereits dieser Sachverhalt bringt dir eine Herabstufung um zwei Zeilen in der Düsseldorfer Tabelle: Allein deswegen schon wärest du wieder bei den 100% ...

Oder hab' ich jetzt irgendwas gründlich missverstanden?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. und wenn du mal die üblichen Daten bzw. die Berechnung des Jugendamtes einstellst, dann können wir gerne mal nachrechnen, ob sich das nette Jugendamt nicht schon bei den 110% mal wieder zu deinen Ungunsten verrechnet hat. So etwas soll ja gelegentlich vorkommen ...

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2016 13:23
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Ich habe schon insegsamt 2 unterhaltspflichtige Kinder. Für das erste besteht nur kein titel, wir machen das so.

Ja, das auf Zeit spielen dachte ich mir auch.

Mein Arbeitsvertrag ist zudem auch befristet auf 12 Monate, als Grundlage wurden nicht die letzten 12Monate genommen sondern die 3 Monate seit ich da bin und der Arbeitsvertrag.

07/16  1791,66
08/16  2123,21
09/16  2265,47

Durchschnittlich monatlich: 2060,11

Urlaubsgeld für 15 Tage : 481,42

Durchschnitt monatlich: 80,24

abzüglich 28,78 Gewerkschaft

Monatsgesamtdurchschnitt: 2111,56

Selbstbehalt 1080 (wobei das ja gar nicht richtig ist, bei der Einstufung ist er doch höher)

für Unterhalt zur Verfügung stehen 1031

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2016 13:36
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Vater1982,

wie alt sind die beiden Kinder?

Und welches Oberlandesgericht ist zuständig? Dann können wir nämlich mal in die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien gucken. Erstens, ob in deinem Fall die 5%-Pauschale für berufsbedingte Kosten gilt, denn bislang ist da offenbar nur der Gewerkschaftsbeitrag berücksichtigt (bei der 5%-Pauschale könntest du statt der 28 Euro Gewerkschaftsbeitrag auf alle Fälle schon mal die Pauschale i.H.v. ca. 105 Euro ansetzen). Zweitens, ob in diesem OLG-Bezirk der Bedarfskontrollbetrag gilt - vermutlich ist es das, was du hier gemeint hast:

Selbstbehalt 1080 (wobei das ja gar nicht richtig ist, bei der Einstufung ist er doch höher)

Was nochmal die Fahrtkosten betrifft - die sind in obiger Rechnung ja nun überhaupt nicht berücksichtigt! Hast du vor deinem Umzug direkt neben der Firma gewohnt? Denn zumindest in der Höhe, wie die Fahrtkosten vor deinem Umzug waren, müssten sie doch auf alle Fälle berücksichtigt werden!

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. hast du zusätzliche Altersvorsorge? Also Riester-Vertrag, Lebensversicherung o.ä.? So etwas kann nämlich in gewissen Grenzen ebenfalls vom unterhaltsrelevanten Einkommen abgezogen werden.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2016 13:52
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Es ist das OLG Dresden

Ich habe vorher 2,5km vom Arbeitsort entfernt gewohnt.

das 2. Kind ist in der Stufe ab 12 Jahre

Nein eine Altersvorsorge habe ich NOCH nicht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2016 14:00
(@graham)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Vater1982,

der Aufforderung des Jugendamtes, aufgrund deines gestiegenen Einkommens einen neuen Titel erstellen zu lassen, würde ich mit Hinweis auf folgende Umstände eine Absage erteilen:

1. Die vorliegende Berechnung ist nicht korrekt, da sie nicht alle berufsbedingten Aufwendungen berücksichtigt.
2. Eine erneute unbefristete Titulierung würde augrund der in nächster Zeit zu erwartenden Veränderungen (Geburt eines weiteren Kindes, Befristung des Arbeitsvertrages) gegen deine Verpflichtung verstoßen, die Erfüllung der mit der Titulierung verbundenen rechtlichen Ansprüche zu gewährleisten.
3. Der gesetzliche Anspruch auf Sicherstellung des sächlichen Existenzminimums deines (ersten) Kindes ist durch den aktuellen Titel erfüllt.

Parallel dazu solltest du eine korrekte Unterhaltsberechnung mit allen Positionen durchführen lassen (gerne auch hier im Forum). Möglicherweise besteht dennoch - vorübergehend - ein erhöhter Unterhaltsanspruch deines Kindes. Um deshalb einen evtl. Rechtsstreit zu vermeiden, könntest du diesen Mehrbetrag auch zusätzlich überweisen - bis deine familiären Veränderungen bald eine Neuberechnung deiner Unterhaltsverpflichtungen erfordern.

Mein Arbeitsvertrag ist zudem auch befristet auf 12 Monate, als Grundlage wurden nicht die letzten 12Monate genommen sondern die 3 Monate seit ich da bin und der Arbeitsvertrag.

Ich interpretiere dies so, dass du seit 3 Monaten einen neuen Arbeitgeber oder einen neuen Arbeitsvertrag hast. Stimmt das?

Gruß
Graham

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2016 15:08
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Ich war über eine Leihfirma eingestellt und bin nun übernommen worden, jedoch ist der Arbeitsvertrag auf 12Monate befristet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2016 15:17
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Vater1982,

Es ist das OLG Dresden

Die aktuellen Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Dresden hätten wir jedenfalls hier: https://www.justiz.sachsen.de/olg/content/1943.htm

Somit ist klar: Es gilt die 5%-Pauschale (Punkt 10.2.1) und das ist dann schon mal das Mindeste, was dieses $&/&§C§-Jugendamt hätte berücksichtigen müssen. So etwas wissen die örtlichen JA-Mitarbeiter, da zieht eigentlich nicht einmal "Unfähigkeit" als Ausrede: Diese mütterfreundliche und väterverachtende Truppe hat dich offensichtlich bewusst hinters Licht führen wollen. Also bitte aufpassen bei diesem Jugendamt, denen solltest du besser gar nichts glauben, bevor du nicht hier im Forum nachgefragt hast! Wobei ich außerdem der Meinung bin: So lange es kein Mangelfall ist, sollte auch kein Grund bestehen, an den Fahrtkosten gemäß Punkt 10.2.2 der Leitlinien zu knapsen, und zwar auch dann nicht, wenn du weggezogen bist. Fünfzig Kilometer Fahrt zur Arbeit sind heutzutage weiß Gott keine Seltenheit, und einen nachvollziehbaren Grund hattest du ja auch. Wir können aber ruhig auch beide Varianten durchrechnen: Einmal mit der 5%-Pauschale, und einmal mit den Fahrtkosten gemäß Punkt 10.2.2 der Leitlinien.

Und weiter: Die Leitlinien des OLG Dresden berufen sich auf die Düsseldorfer Tabelle und schließen den Bedarfskontrollbetrag nicht explizit aus (was manche andere OLGs tun) - das müsste im Umkehrschluss m.E. bedeuten, dass der Bedarfskontrollbetrag im Gebiet des OLG Dresden anstandslos berücksichtigt werden sollte.

Bevor wir aber mit dem Rechnen anfangen: Ich hab' immer noch nicht ganz verstanden, über wie viele Kinder und Mütter wir denn nun genau reden. Mein Verständnis ist inzwischen:

  • Ein Kind im Alter von 12 Jahren, den Unterhalt hast du mit der Mutter "freihändig" ausgehandelt, d.h. ohne Einschaltung von Jugendamt und Justiz, und insbesondere ohne Titel.
  • Ein Kind in der Altersgruppe "0 bis 5 Jahre" von einer anderen Mutter; für dieses Kind sind bislang 100% tituliert, und hier möchte das Jugendamt derzeit einen Titel über 110% haben.
  • Ein weiteres Kind mit deiner neuen Frau ist gerade unterwegs, aber noch nicht geboren.

Hab ich das richtig verstanden? Wenn nein, bitte korrigieren. Im Moment ist mir das alles ein bisschen unübersichtlich.

Nein eine Altersvorsorge habe ich NOCH nicht

Dann lass' es im Moment auch mal lieber sein, zumindest aus unterhaltsrechtlicher Sicht sehe ich hier keinen Handlungsbedarf - denn wenn meine obigen Annahmen stimmen, denn wird es vermutlich sowieso "nur" Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle werden, und weniger als dieses wird es auch mit zusätzlicher Altersvorsorge nicht werden (denn die wird im Mangelfall normalerweise als eine der ersten Positionen radikal aus der Berechnung herausgestrichen). Und wenn du es aus anderen Gründen für sinnvoll hältst, dann kannst du m.E. auch noch zuwarten, bis du wieder Klarheit hast in deiner derzeit doch etwas unübersichtlichen finanziellen Situation - nebenbei bemerkt, nach allem was man so hört, sind die meisten Riester-Verträge so toll nun auch wieder nicht ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. sicherheitshalber nachgefragt: Maßgeblich für das zuständige OLG ist nicht dein Wohnort, sondern der Wohnort des Kindes - hast du das berücksichtigt?

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2016 16:37
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Es ist alles korrekt so wie geschrieben.

SS ist aber noch ganz frisch (7.SSW)

Das Jugendamt selbst schreibt in der Berechnung :

"Unter Wahrung des maßgeblichen Selbstbehaltes nach den Unterhaltsleitlinien OLG Dresden in Höhe von 1080€ .... " , deswegen gehe ich davon aus, dass es die gleichen Leitlinien sind

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2016 16:54
(@graham)
Zeigt sich öfters Registriert

..., denn zusätzlich zu den 110% will die KM noch Mehrkosten für Kita von über 100€ . Irgendwo ist auch meine Grenze.

Hallo Vater1982,

bei der Prüfung, ab welchem Netto-Einkommen du für Mehrbedarf leistungsfähig bist, könnte die folgende Berechnung beispielhaft helfen:

unterhaltsrelevante Positionen:

- 355 Euro Zahlung Mindestbedarf Kind 12-17 Jahre
- 240 Euro Zahlung Mindestbedarf Kind < 6 Jahre
- 477 Euro berufsbedingte Aufwendungen (2 x 30 km x 0,30 Euro/km + 2 x 20 km x 0,20 Euro/km) x 220 Tage / 12 Monate
+  80 Euro Urlaubsgeld
--------------
- 992 Euro

Bei einem angemessenen Selbstbehalt von 1.300 Euro bist du somit ab einem durchschnittlichen Netto-Einkommen von 2.292 Euro für Mehrbedarf leistungsfähig.

Gruß
Graham

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2016 20:37
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Oh danke,

Meine Frau hat heute mit dem JA Dresden gesprochen, wie sie das handhaben. Im Gegenteil zu dem für mein Kind zuständigen JA wird in DD prinzipiell 5% berufsbedingte Aufwendungen angerechnet und wenn der Vater umzieht und kein Mangelfall vorliegt werden auch die km angerechnet egal aus welchem Grund er umgezogen ist. Schon erstaunlich. Ich werde nun zum JA DD gehen und den Titel über 105% titulieren lassen und sehen was passiert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2016 18:23




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