10.2.2 Für die notwendigen Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs kann der nach den Sätzen des § 5 II Nr. 2 JVEG anzuwendende Betrag (derzeit 0,30 Euro) pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Damit sind i.d.R. Anschaffungskosten erfasst. Bei langen Fahrtstrecken (ab ca. 30 km einfach) kann nach unten abgewichen werden (für jeden Mehrkilometer in der Regel 0,20 Euro).
(Auszug Leitlinien Süddeutschland).
Also meine Rechnung für die berufsbedingten Aufwendungen:
100km insgesamt, hin und zurück 200km, davon (60x0,30+140x0,20)x20 (Arbeitstage)
Ergebnis: 920 Euro die vom Nettoeinkommen abzuziehen sind.
Es ist mir schon klar, dass das recht viel ist, aber muss das JA die Fahrkosten nicht anerkennen (kein kürzerer Weg, kein ÖPNV möglich, usw.) In den süddeutschen Leitlinien ist ja auch keine Obergrenze erwähnt.
Richtig? Falsch? Urteile?
Moin,
100km insgesamt, hin und zurück 200km, davon (60x0,30+140x0,20)x20 (Arbeitstage)
Nicht ganz. Die korrekte Berechnung bei einer Vollzeitstelle wäre: ( (30 Km * 0,30 € * 2 Fahrten) + ( 70 Km * 0,20 € * 2 Fahrten ) ) * 220 Arbeitstage / 12 Monate = 843,33 €
Bedingt in deinen sehr hohen Fahrtkosten kann von dir verlangt werden:
a) Eintragung eines LSt-Freibetrages.
b) Umzug zum Arbeitsort, sofern sich dies nicht nachteilig auf den Umgang auswirkt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
D.h. das JA ist in der Regel verpflichtet die Fahrtkosten vollständig anzuerkennen?
Es ist m.E. auch ein vollständiger Widerspruch, dass eine Steuerstattung, die fast ausschließlich aus der Pendlerpauschale besteht zum Einkommen hinzugerechnet wird, und das JA bei den berufsbedingten Aufwendungen aber nicht mehr als 30km anerkennen will...
Sollte das JA die Fahrtkosten nicht anerkennen -> Rechtliche Vertretung -> Klage -> Erfolg????
Ich vermute, es ist eine Beistandschaft eingerichtet und bisher kein Titel gezeichnet worden. Du bist also noch in der Verhandlungsphase. Das JA versucht ein Optimum heruaszuholen. Gar nicht geht zumindest, dass auf der einen Seite Erträge zugerechnet werden und auf der anderen Seite die Kosten unberücksichtigt bleiben.
Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird das JA in dieser Konstellation u.U. Klage einreichen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Es ist mir schon klar, dass das recht viel ist, aber muss das JA die Fahrkosten nicht anerkennen (kein kürzerer Weg, kein ÖPNV möglich, usw.) In den süddeutschen Leitlinien ist ja auch keine Obergrenze erwähnt.
Richtig? Falsch? Urteile?
Was hier richtig und falsch ist hängt auch davon ab, wovon Du redest. Bei KU ist der Rotstift einfach roter als bei EU/TU/BU, dan bekommst Du 800+ Fahrtkosten einfach nicht durch, dann greift halt Umzugsobliegenheit oder was weiss ich, Fahradfahren soll ja auch gesund sein.
es geht um KU.
Radfahren würde mir zwar gut tun, du kannst dir die gründe die dagegen sprechen aber sicherlich denken.
Zum zweiten: Umzugsobliegenheit. Zu hause Familie, außerdem nicht-eheliche und kinderlose Beziehung seit mehr als 3 Jahren. Spricht dagegen oder nicht?
(ich probiers nochmal, auch wenn hier irgendwie Postings verschwinden...)
Zum zweiten: Umzugsobliegenheit. Zu hause Familie, außerdem nicht-eheliche und kinderlose Beziehung seit mehr als 3 Jahren. Spricht dagegen oder nicht?
Hi Tom,
Dein Problem ist doch, dass Du mit 843,- Euro Fahrtkosten gerade so zum Mangelfall wirst und dann keine 196 Euro KU mehr zahlen kannst. Das ist ein Missverhältnis und wirft die Frage auf, ob Du Dein Leben nicht doch so organisieren könntest, dass Du den KU zahlen kannst.
Und ich zumindest bin nicht überzeugt, dass das nicht geht. Wie willst Du dann einen Richter überzeugen.
Wenn Du in München arbeitetest, geht ÖNPV. Wenn nicht aus Deinem Wohnort, dann zumindest teilweise (Park&Ride). Du kannst damit die Kosten drücken.
Wenn es nicht in München ist: steuerlich hast Du die Vorraussetzungen, um doppelte Haushaltsführung zu begründen. Mit dem, was da an Steuerabzug zusammen kommt und wenn eine Zweitwohnung nicht gerade Münchner Preise kostet, kannst Du auch Deine Kostensituation verbessern.
Ich glaube, von einem KU-Mangelfall wird sowas einfach erwartet, und vielleicht hast Du ja tatsächlich noch nicht genügend drüber nachgedacht.
Nun denn (es kann schon sein, dass ich noch nicht genügend nachgedacht habe, bzw. schon zuviel, aber 😉 zum thema öpnv bzw. fahrgemeinschaften: Vom ländlichen Raum sind die Verbindungen ewig schlecht, weiterhin habe ich flexible Arbeitszeiten, die auch nachts beginnen bzw. enden. Wie soll ich zu dieser zeit, wenn nun kein zug oder fahrgemeinschaft fährt, an meinem Arbeistplatz gelangen?
Zur Umzugsbobliegenheit: Wenn ich das richtig versteh resultiert, die daraus, wann ein arbeitssuchender aufgrund einer Arbeitsstelle gezwungen ist umzuziehen: Hierbei steht irgendwo im SGB, dass bis zu 2h Fahrzeit akzeptabel ist. Und außerdem gibt es meines Wissens nach ein Urteil, dass besagt, dass langjährige Beziehungen der Ehe gleichstehen und die Umzugsobliegenheit daher nicht greift.
Ich will ja jetzt nicht nerven, aber ich verstehe das schlichtweg nicht: Die Leitlinie besagt, lange Strecken 0,30ct/km ab 30km einfach 0,20ct. Da steht doch nichts von einer Obergrenze. Wieso nicht? Für welchen Fall sind die 20ct geschaffen??? Legen die JA´s dann einfach gerade fest, was sie wollen?
In der Hoffnung, dass ich es irgenwann noch blicke 🙂
Viele Grüße
Tom
In der Hoffnung, dass ich es irgenwann noch blicke 🙂
Hi Tom,
das Zauberwort heisst "gesteigerte Erbwerbsobliegenheit", und genau der unterliegst Du, wenn Du Dich zum KU-Mangelfall erklärst. Wenn es nur darum ginge ob Du nun nache Stufe 3 oder 4 der Tabelle KU zahlen sollst, wären Deine Formeln ja alle richtig, aber "gesteigerte Erbwerbsobliegenheit" ist einfach eine andere Liga.
Lies mal das hier:
http://www.dres-schacht.de/artikel/index.php?anzeige=45
Du willst darlegen, dass Dein Einkommen nach Abzug der Webungskosten nur 900 Euro ist. Du musst aber darlegen, dass Du auch unter erhöhten Anstrengungen und unter Einsatz aller Möglichkeiten nicht in der Lage bist, mehr als diese 900 Euro einzunehmen. Wenn Du das probieren willst, probiers, aber bitte mit etwas mehr Überzeugungskraft als hier in diesem Thread.
