Hallo,
aus gegebenem Anlass würde ich gern wissen, wie hoch die "Kilometerpauschale" zur Errechnung der berufsbedingten Aufwendungen ist?
LG Romy
Hallo Romy,
pro gefahrenen Kilometer. Unterhaltsrecht ist nicht Steuerrecht.
Gruß
Thorsten
Hallo,
und wenn es dann noch mehr als 20Km sind...dann wird der Betrag unter Umständen reduziert (je nach OLG).
Bei mir sind es 46km pro Strecke (OLG Rostock) also wird wie folgt gerechnet:
(20km*0,30€+16km*0,20€)*220 / 12 = Monatsbetrag
Mfg
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Vielen Dank an alle!
Eine Frage hätte ich dann aber doch: Bislang wurden Kosten fürs Monatsticket anerkannt i.H.v. 57,50 €. So, er hat dann aber den Arbeitsort gewechselt (gleiche Firma), weil er mit der Chefin am alten Arbeitsort nicht zurecht kam (diese wurde RL zum 1.1.08, er wechselte zum 1.3.08). Durch den Wechsel kamen mehr km zustande, aber für sein Seelenheil wars besser. Außerdem bekam er nachgewiesermaßen weniger Stunden bei der alten Chefin, im neuen Restaurant verdiente er im Durchschnitt mehr, hatte aber den längeren Fahrtweg. Durch den Fahrtweg mussten wir zwangsweise ein Auto kaufen, da der ÖPNV zum neuen Restaurant grottig ist.
Wird das so anerkannt oder wird das JA eher auf den alten Gegebenheiten pochen?
Wie sind eure Erfahrungen?
Gruß, Romy
Hallo Romy,
Wird das so anerkannt oder wird das JA eher auf den alten Gegebenheiten pochen?
Die entscheidenden Begriffe zur Beantwortung sind: zumutbar / mutwillig
Das sind reine Ermessensentscheidungen (erinnert manchmal an ein Glücksspiel).
Es könnte(!) z.B. sein, dass der Arbeitsplatzwechsel als mutwillig angesehen wird, weil der alte Arbeitsplatz zumutbar gewesen ist. Dann wird einfach so getan, als wenn der Wechsel nie stattgefunden hätte.
Wie gesagt, es könnte so sein. Aber es muss nicht.
Gruß
Thorsten
okay.
Fazit: Neue km angeben, und wenns nicht klappt so werden minimal die alten Kosten weiter anerkannt.
Noch eine Frage, die aber mit den Fahrtkosten nix zu tun hat.
Er zahlt KU in einer vom JA ausgerechneten Höhe. Diesen wollen wir, da eh 2 Jahre vorbei sind, wieder neu berechnen lassen (unter Einbeziehung der o.a. Fahrtkosten). So, nun ist es aber so, dass in ca 3 Wochen unser erstes gemeinsames Kind zur Welt kommt. Nach dem Ende der Mutterschutzfrist wird mein LG Die Elternzeit in Anspruch nehmen, und auch as Elterngeld, da ich wesentlich mehr verdiene.
Es besteht kein Titel über den KU. Wenn er weiter so zahlt, wie das JA gerechnet hat, kann dpoch nix passieren oder werden die ihn "zwingen" können, dass ich die Elternezeit nehme? Das würde allerdings nicht wirklich Sinn machen, da er eh niemals soviel verdienen wird wie ich (ungelernt, nicht-muttersprachlich Deutsch).
LG Romy
Hallo Romy,
das Stichwort hier ist die gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Vereinfacht bedeutet das, dass Dein Freund verpflichtet ist, alles zu unterlassen, was sein derzeitiges Einkommen mindert. Macht er es dennoch (z.B. Elternzeit), wird er so gestellt, als ob er es nicht getan hätte.
Das könnte bedeuten, dass Du z.B. einen Teil seiner Unterhaltspflicht "freiwillig" übernimmst. Wenn Eure Situation aber unterm Strich dadurch besser ist (finanziell wie privat), dann ist das eben so.
Gruß
Thorsten
Hallo lupss,
soweit ists klar: Worauf meine Frage abzielt ist folgendes: Er zahlt Betrag x wie vom JA errechnet. Das soll jetzt nochmal neu überprüft werden, wobei ich davon ausgehe, dass ein höherer Zahlbetrag rauskommt, trotzdem ein weiteres Kind hinzukommt. Er zahlt diesen OHNE TITEL, es existiert kein Titel, er wurde nie aufgefordert einen zu unterschreiben.
Zahlt er diese Summe, und kommt raus, er ist in Elternzeit, kann das JA dann sagen, du du du, dann zahl mal mehr weil du bist ja selbst schuld weniger "zu verdienen"?
Er will den errechneten Betrag zahlen, das ist keine Frage, uns geht es vielmehr darum, ob das JA ihn oder vielmehr uns zwingen kann die "Tradition" aufrecht zu erhalten dass Mama zuhause bleibt und Papa arbeiten geht?
Ich möchte ihn gern in seiner Vaterrolle unterstützen, ich finde er hat es verdient sich um seinen Sohn zu kümmern. Bei seinen Töchtern hatte er keine Chance...
LG Romy
Hallo,
Deine Fragen sind alle sehr theoretisch. Stelle doch mal ein paar Zahlen rein und dann können die Unterhaltscracks sicherlich mal rechnen.
Bist du sicher, dass kein Titel existiert? Ich kann mir nicht vorstellen, dass KU geleistet wird und die Mutter und ggf. das Jugendamt auf einen Titel verzichtet hat.
Eine Neuberechnung des KU ist nicht zwanghaft nach 2 Jahren nötig. Die KM kann nach 2 Jahren Auskunft über die Verdienste des KV verlangen und ggf. neuen KU verlangen. Wenn Ihr dann bereit seid zu zahlen...ist alles gut und wenn nicht, wird der Unrechtssprecher schon den KU festlegen.
Die Höhe des zukünftigen KU's, wird unter der Berücksichtigung eines weiteren Kindes, erfolgen müssen (falls ein Titel vorliegt, muss dieser notfalls per Klageweg angepasst werden). Unabhängig davon ist das Thema Elternzeit...KU ist trotzdem (geringes Einkommen) zu leisten. Es ist Euer Privatvergnügen wer zu Hause bleibt...Kinder muss man(n) sich leisten können.
Das Thema Arbeitsstelle...Der KV kann so oft und soviel er will die Arbeitsstelle wechseln...er muss es sich nur leisten können. KU wird nicht angepasst (nach unten) wenn er mutwillig den Job wechselt. Die höheren Kosten können meist nur bedingt in Abzug gebracht werden...aber das sind alles Einzelfallentscheidungen...und hängt auch davon ab, ob en Mangelfall vorliegt oder nicht.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo Papi74,
es existiert wirklich kein Titel. Die Berechnung erfolgte per Beistandschaft.
Er ist ein absoluter Mangelfall. Seit knapp 2 Jahren zahlt er an die KM das, was die Beistandschaft errechnet hat. Sein mtl. Einkommen schwankt erheblich, mal hat er 800 €, mal 950, mal 1100 € (mit Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld dann). Gezwölfelt hat er durchschnittlich 960 € netto. Davon wurden ihm die 57,50 € Fahrtkosten bereinigt. Alles was (damals) über 890 € hatte, hat er gezahlt.
Nun hat er durchschnittlich 1010 € (unbereinigt). Davon wird wieder was bereinigt (57,50 € oder die höheren Fahrtkosten, muss man sehen). Nach meiner Rechnung müsste also eine höhere Zahlung an die KM rauskommen, was auch okay ist. Die ARGE hatte ihn zwischenzeitlich (vor ca 8 Monaten) ebenfalls aufgefordert sein Einkommen offenzulegen (1 Jahr nach der Berechnung durch die Beistandschaft). Die ARGE kam zum selben Ergebnis wie die Beistandschaft und es blieb beim selben Zahlbetrag.
Im November sind die 2 Jahre seit der Berechnung des KU vorbei, ab Dezember würde er in Elternzeit gehen. Die Berechnung würde sich also auf die vergangenen 12 Monate beziehen.
Die KM fordert nichts höheres von ihm, sie weiß genau dass es ihr "hintenrum" doch wieder abgezogen wird. Dafür beteiligt er sich an Anschaffungen (Schulbücher, Klamotten, Taschengeld). Alle Seiten sind damit zufrieden.
Wie gesagt: Er will keine Zahlung einstellen, die Frage ist, ob die Beistandschaft mehr von ihm verlangen kann als das was er zahlt, mit Arbeit? Würde ja eigentlich nicht viel Sinn machen, ne?
Und ja, Kinder muss man sich leisten können. Deswegen geh ich auch arbeiten und er bleibt zuhause. Es fehlt Geld im Vergleich zu heute, aber das ist egal. Das schaffen wir schon.
Es geht um den rechtsanspruch auf Elternzeit, den er hat. Den kann ihn das JA nicht streitig machen, solange er das
zahlt, was die ausgerechnet haben, richtig?
LG Romy
Hallo,
Es geht um den rechtsanspruch auf Elternzeit, den er hat. Den kann ihn das JA nicht streitig machen, solange er das
zahlt, was die ausgerechnet haben, richtig?
Er kann mit seinem Leben machen was er will...danach fragt keiner...solange er den KU bedient.
Wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe...reden wir die ganze Zeit über 960,00€-57,50€=12,5€ monatlich????
Dann in 3 Wochen nochmals den Betrag halbieren wegen 2. Kind????
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo Romy,
ist da überhaupt ein Handlungsbedarf?
Ich würde wohl warten, bis die Arge erneut zur Auskunft auffordert, da sich ja eh nicht viel verändert und das alles nur weiterer Nervkram ist. Wenn dein Mann Geld übrig hat, kann er es ja in die Spardose packen und für die Kiddies ein Geschenk zum Geburtstag oder Weihnachten kaufen.
eskima
Hallo,
Er kann mit seinem Leben machen was er will...danach fragt keiner...solange er den KU bedient.
Wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe...reden wir die ganze Zeit über 960,00€-57,50€=12,5€ monatlich????
Dann in 3 Wochen nochmals den Betrag halbieren wegen 2. Kind????Mfg
papi74
Nee, mehr ist es schon (aber nicht viel). Und es wird nicht gekürzt sondern erhöht sich eher, weil er mehr verdient hat im Durchschnitt.
Hallo nochmal,
ich habe nie behauptet, dass er viel zahlt. Er zahlt was er kann. Und Extras dazu. Bedient ja auch noch einen Kredit aus Ehezeiten, den seine Ex mit unterschrieben hat.
Zur Info: Er arbeitet Vollzeit (40-45 h per Woche) im 3 Schichtsystem, falls Rufe nach nem Nebenjob kommen sollten.
Und der KU wird sich eher erhöhen als weniger werden, im Durchschnitt verdiente er 50 € mehr als im Jahr der Berechnungsgrundlage.
Würde ich Elternzeit nehmen würde sich sein Einkommen auch nicht erhöhen, ne? Finanziell ist es also so rum besser. Er will schließlich auch weiterhin seinen Umgang wahrnehmen (350 km einfache Entfernung), was ungleich schwieriger würde, würde ich zuhause bleiben und 33 % meines Nettos wegfallen. Ich fange so schon viel auf, das glaubt mir mal.
LG Romy
Hallo,
es hat bis dato Euch keiner was unterstellt.
Fakt ist jedoch, dass wir von einer derzeitigen Zahlung in Höhe von monatlich 12,50€ ausgehen...Die Zahlung wird sich nicht erhöhen wenn er jetzt monatlich 50,00€ mehr bekommt pro Monat, da ja dem ein weiteres Kind entgegensteht.
Wenn ich es bis hier her richtig verstanden habe...hat doch auch wohl niemand mehr Geld gefordert...also wozu der Stress???
Mfg
papi74
PS. mal Off Topic...
das war jetzt mein erster 4stellige Beitrag..wie doch die Zeit vergeht 🙂
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Herzlichen Glückwunsch! 😉
Nee, ich hatte auch nicht das Gefühl dass uns was "unterstellt wird". Und doch, lt meiner Rechnung erhöht sich der KU. Mir ging es am Ende tatsächlich nur darum, ob das JA ihn zwingen kann seine Elternzeit, die er sich so wünscht und die ich ihm so gönne, aufzugeben zugunsten des KU's, den er zu zahlen sowieso bereit ist.
Aber meine Fragen wurden umfassend beantwortet!
Vielen Dank!
Es gibt eine Pauschale von 150,00€ die vom U mit abgerechnet werden, was der Aufwand zur täglichen Arbeit ist, wenn man mehr hat, hat man auf Deutsch Pech. Ich verfahre im Monat 224,00€ und 150,00€ werden mir nur angerechnet!
Kathin L&M
Hallo,
Es gibt eine Pauschale von 150,00€ die vom U mit abgerechnet werden, was der Aufwand zur täglichen Arbeit ist, wenn man mehr hat, hat man auf Deutsch Pech. Ich verfahre im Monat 224,00€ und 150,00€ werden mir nur angerechnet!
Das ist so nicht ganz richtig... du kannst pauschal 5% vom Einkommen als arbeitsbedingte Aufwendungen abziehen das sind dann mindetens 50€ und maximal 150€ monatlich.
Sollte die Aufwendungen höher liegen, so sind diese einzelnd zu belegen und es wird nach zumutbaren Alternativen geschaut. (Sprich...man kann auch 15km mit dem Rad zur Arbeit fahren, statt mit dem Auto).
Inwiefern dieses alles zum tragen kommt hängt natürlich auch davon ab, ob du in der Lage bist den Mindestunterhalt zu bedienen oder nicht.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.