Hallo Gemeinde,
bereits im Oktober 14 habe ich hier einen leicht verwandten Thread aufgemacht http://www.vatersein.de/Forum-topic-28975.html nun ist Post vom Anwalt da.
Bevor ich nun wiederrum meinen RA bemühe, habe ich noch ein paar Fragen.
Im Schreiben der KM wir eine Überprüfung des Unterhalts gefordert. Für mich ok, da die letzte mehr als2 Jahre zurück liegt.
Ich habe bereits meine Berechnungen soweit mal durchgerechnet und stoße bei der Ermittlung des bereinigten Einkommens auf
die Frage, ob die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte ansetzbar sind. Habe bis vor einem Jahr in Düsseldorf gewohnt und auch gearbeitet. Konnte die Arbeit locker mit dem Fahrrad erreichen. Seit einen Jahr wohne ich mit meiner LG in einem schönen Haus ca 33 KM weg von meiner Arbeit. Eine Fahrt mit öffentlichen Verkersmitteln bedeutet für mich einen einfache Fahrt von ca 2 Stunden für 33 KM. Daher bin ich der Ansicht, dass das nicht zumutbar ist und ich auf meinen PKW zurückgreifen - und diese Kosten auch in Ansatz bringen kann.
Können die Fahrtkosten für den PKW angesetzt werden ? oder ist es mein Vergnügen gewesen weiter weg zu ziehen ??
Eine weitere Frage ist die Beteiligung an der Konfi meiner Tochter. Hatt mich dazu durchgerungen die Kosten (wo es machbar ist) zu quoteln. Es gibt da nämlich einige Gäste, die nicht auf meiner Liste stehe .. :wink:.
Bei der Konfi meines Sohnes in 2011 (damals in Trennung lebend) habe ich die Kosten Hälftig getragen und nun fordert man per Anwalt ebenfalls die Hälfte, mit der Begründung ich hätte die ja schon bei meinem ersten Kind so gemacht und außerdem ´sei mir ja schon bei der Taufe bewußt gewesen, dass das Kind konfirmiert wird.... :question:
Meine aktuelle Meinung ist es sich aus allem nun komplett rauszuhalten (habe eh nichts mitzubestimmen, weder Mitsprache bei den Gästen, Essen, Lokation usw..)
Wie seht ihr die Chancen hier irgend etwas zu meinen Gunsten durchzusetzten ?
Danke an alle die sich hierzu Gedanken machen.
Zu den Daten:
Geschieden seit 2012. 2 Kinder (17 + 14) bei der KM lebend, kein Titel, KU Unterhalt nach DDT Stufe 5, gemeinsames Sorgerecht, Zahlungen laufen immer regelmäßig, KM wieder verheiratet und berufstätig.
Viele sonnige Grüße
Moin
Welches OLG?
Die berufsbedingten Aufwendungen (km-Pauschale) würde ich ungeschminkt angeben. Dinge ändern sich nun mal. Dazu gehört auch ein Umzug aus trifftigen Gründen. Bei KU-Stufe 5 gilt zudem die angemessene Beurteilung, welche auch auf einen Umzug anzuwenden ist.
Konfirmation ist planbar durch den betreuenden ET und bei KU-Stufe 5 sicher enthalten. Deine Beteiligung dürfte daher in Deinem eigenen Ermessen liegen. Dennoch obige Frage nach dem zuständigen OLG - sicher ist sicher.
Die Berufung des gegn. RA auf die hälftige Beteiligung an der Konfirmation des älteren Kindes in Forderung auf das jüngere Kind widerspricht der Einzelfallbetrachtung in Unterhaltsfragen, eine Verknüpfung von - zumindest zeitlicher - Unterschiede würde ansonsten ungeahnte Forderungen nach sich ziehen können/müssen. Moralisch musst Du Dir die Frage allerdings selber beantworten (z.B. gleicher Beitrag wie bei dem Grossen sollten das Mindeste sein).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Guten Morgen zusammen,
@Oldi
Sorry, dass ich erst jetzt antworte..... Wohnort der Kinder ist Düsseldorf. Danke.
Gruß RP
Moin rp,
Meine aktuelle Meinung ist es sich aus allem nun komplett rauszuhalten (habe eh nichts mitzubestimmen, weder Mitsprache bei den Gästen, Essen, Lokation usw..)
Bist Du eingeladen ?
Wie wichtig ist Dir die Konfirmation (und Feier) ?
Gruß
United
@united
Einladung bisher keine. Wichtigkeit steht wohl ausser Frage und mal ehrlich..... habe ich die Konfi nicht schon längst bezahlt und was hätte das mit
der Einladung zu tun...... Bedeutet für mich, Einladung nur wenn man(n) extra zahlt ansonsten nicht?? :question:
Gruss RP
Hi,
wenn du es machen kannst finde ich die Idee mit gleiche Summe wie beim Bruder sehr gut. Damit kannst du deinem Kind in die Augen sehen und von absoluter Gleichberechtigung sprechen.
Und mehr würde ich definitiv nicht rausrücken.
Es ist eine Frage von Anstand so etwas im Vorfeld mit ausreichend Zeit bis zum Fest mit allen Beteilgten abzusprechen. Wenn du zahlen sollst bist du auch beteiligt. Wenn nicht sehe ich deine Verantwortung hier zu zahlen nicht. Nur wie gesagt, klüger ist die Variante oben.
Und einem Kind in diesem Alter kann man das so auch gut erklären, da ist eine Gleichbehandlung mit dem großen Bruder und auch die Feststellung, dass wer eingebunden und gefragt wird auch eher bereit ist zu bezahlen.
Ein typisches Problem nach einer Trennung sind Streitigkeiten ums Geld, aber Kinder müssen auch lernen, das man niemanden erpressen kann um an mehr Geld zu kommen. Und bei DDT Stufe 5 reden wir von einer wirklich ordentlichen Unterhaltssumme, da finde ich es schon fast unverschämt noch nach Zusatzgeld zu fragen.
LG
Nadda
Hi rp,
was ich in dem Zusammenhang interessant finde, ist, dass die Beteiligung an der Konfi per Anwalt eingefordert wird. Da scheint nicht mehr viel Kommunikation zu sein.
Irgendjemand hat hier im Forum mal (sinngemäß) geschrieben: Wer mich um etwas bittet, bekommt, was ich leisten kann und will, wer etwas (mit Anwalt) einfordert, bekommt das was ihm zusteht.
Ich denke, eine Beteiligung an der Konfi wäre schon abhängig davon ob ich eingeladen wäre.
Wie war es denn damals ?
Die Argumentation, dir sei schon bei der Taufe bewusst gewesen, dass es eine Konfi gibt ist Stuss bis unverschämt.
Dem könnte man genauso antworten, dass dir bei der Heirat bewusst hätte sein müssen, dass eine Scheidung ins Haus steht 😉
Gruß
mekmen
Hi,
mach dir bewusst, dass Anwälte forden was der Mandant will und wenn es noch so verrückt ist.
Glaub ich hab irgendwo noch ein Anwaltsschreiben in dem der KV fordert, dass ich den Kindern einen Rucksack mit Brotzeit für den gesammten Umgang mitgebe, also inklusive Essen für den KV versteht sich 😉
Überleg dir was du willst. Ich persönlich würde in die Kirche mitgehen, meinem Kind danach gratulieren und gehen. Das Essen mit Ex und zugehöriger Verwandschaft würde ich dankend ablehnen.
Unabhänig davon würde ich das mit dem Zuschuss zur Konfirmation mit dem Kind regeln. Ist ja nicht mehr ganz so klein. Du musst dir nur überlegen wieviel du rausrücken willst.
Aber sei dir bewusst, die KM wird versuchen das Kind zu beeinflussen wenn es nicht nach ihrem Kram geht. Deine Chancen das ein Kind kapiert wo der Hase langläuft sind am besten wenn du fair und vernünfigt mit dem Kind sprichst. Und in diesem Alter kann man sowas gut begründen.
Wichtig dabei: du machst niemals die KM schlecht!
Ein: "Liebe Tochter, du bekommst natürlich von mir zur Konfirmation den gleichen Betrag wie dein Bruder, auf welches Konto möchtest du es denn haben? Dein Bruder hat davon die Kosten der Feier mitfinanziert, du solltest es wohl auch so handhaben." reicht, der KM teilst du das freundlich, schriftlich mit und gut.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie damit vor Gericht geht, und ich kann mir ebensowenig vorstellen das ein Gericht bei DDT 5 einfach mal so sagt du solltest die Hälfte der Kosten für eine Feier übernehmen bei der du kein Mitspracherecht hattest.
Also sei mal ruhig und entspannt.
LG
Nadda
Hallo,
was die Konfi angeht, da würde ich warten bis du entweder eingebunden wirst oder aber eingeladen.
Bei mir war es so, dass die Kinder (beim Vater wohnend) damals mir erklärten, wen sie alles einladen würden. Dann bekam ich von den Kindern die Info, dass sie sich im 3-Sterne-Lokal zusammen das Menü ausgesucht hätten. Drei Wochen vor der Konfi bekamen ich, meine Eltern und meine Geschwister die Einladung. Mein Bruder hat abgesagt, ihm war das zu kurzfristig, da er vorher ja nichts defnitives wusste. Meine Eltern, meine Schwester und ich sagten zu.
Nach der Konfi gingen wir dann mit der Familie des KV essen; Vorspeise, 2 Hauptgerichte - weil jedes Kind sein eigenes ausgesucht hatte- und Nachspeise. Nach ca. 1 Stunde nach dem Essen gab es noch zwei Torten - weil jedes Kind sich eine aussuchen durfte.
Danach war die Feier beendet.
Wir haben den Kindern einen Gutschein über einen Wochenendaufenthalt in einer deutschen Stadt mit Musicalbesuch geschenkt.
Beim KV und seiner Frau haben wir uns für die Einladung bedankt.
Hinterher hat er mir erklärt, diese Konfirmation hätte ihn 2.000 € gekostet und wollte einen Anteil von mir haben. Ich habe das abgelehnt, weil ich a) weder ein 3-Sterne-Restaurant ausgesucht b) nicht bereit gewesen wäre jeweils zwei Hauptgerichte und zwei Torten zu bezahlen und c) das kleidungstechnische Ausstattung der Kleinen weit über 200 € gekostet hat, während die Große keine 100 € ausgegeben hat. Und ich d) keinerlei Mitspracherechte hatte und von ihm erst drei Wochen vor der Konfirmation - durch die Einladung informiert worden bin.
Zumal diese Kosten für 8 Personen auf der Seite des KV, 4 Personen auf meiner Seite plus KV, ich und die zwei Konfirmandinnen entstanden sind. Das waren dann 125 € pro Nase. Selbst wenn ich das Geld für die Kleidung der Kinder abziehe wären dann über 100 € pro Nase gewesen. Das hätte ich im Leben nicht ausgegeben. Das wäre - vielleicht nicht ganz so exquisit, aber durchaus im normalen Bereich - deutlich günstiger gegangen.
Bei der Taufe der Kinder waren wir damals beispielsweise beim Griechen und das war deutlich günstiger.
Hier solltest du überlegen: warst du bei der Konfi des Großen genauso eingebunden wie jetzt oder nicht? Wie kam damals die Anfrage der KM? Wie hast du damals reagiert?
Sophie
Sophie
Für mich wäre der Fall glasklar:
Wenn ich höflich eingeladen und gefragt würde, in die Feier involviert wäre, ich meine Leute einladen könnte, und willkommener Teil der Feier wäre, würde ich gerne meinen Beitrag leisten.
Ansonsten wäre es so, wie oben schon geschrieben:
Wer etwas per Anwalt von mir verlangt, bekommt auch nur dass, was dieser durchsetzen kann.
Im Zweifelsfall eben nichts.
Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.
Und den Kindern gegenüber würde ich das auch genau so vertreten, wie du selbst schreibst:
Du bist zu 100% alleine für den Unterhalt zuständig. Dieser deckt den gesamten Lebensbedarf ab.
Du hast diese Feier also bereits bezahlt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Gemeinde,
Danke für die Antworten... zwischenzeitlich ist ein weiteres Schreiben vom Anwalt eingetroffen.
Richtig ... Kommunikation zwischen den Parteien ist nicht.... aber keine Sorge, liegt nur an mir 😉
Konfi:
Für mich unverständlich warum die Gegenseite dies als Sonderbedarf darstellt und nach wie vor argumentiert, dass ich
die Hälfte zahlen muß wie beim Sohnemann vor Jahren auch.
Nochmal zur Sachlage: Die Konfi der Tochter steht an, im Herbst letzten Jahres kam die Anfrage der KM, ob und wie ich michbeteiligen möchte. Seinerzeit habe ich mich grundsätzlich (wie beim Sohnemann auch) bereit erklärt mich zu beteiligen - unter gewissen Bedingungen. Darunter war die grobe Gästeliste die ich zur ersten Kalkultion der Kosten gerne gehabt hätte. Leider habe ich bis heute, trotz mehrfacher Aufforderungen, keine erhalten. Stattdessen das Drängen um Zusage für unbekannte Kosten.
Irgenwann habe ich dann entschieden mich ganz aus der Konfi raus zu halten und dies auch kommuniziert. Jetzt fordert man wie gesagt die Hälfte.
Wie oben erwähnt, gibt es wieder neue Post mit ner Aufstellung der Kosten. Mache es kurz von Kleidung für Sohn und Tochter bis hin zu Krümelkaffee ist alles dabei und liegt derzeit bei lockeren ca. 2300 Euronen.
Ich werde mich in dieser Sache mit der gleichen Summe an der Konfi beteiligen, die ich auch für den Sohnemann geleistet habe. Vom Gefühl her ist mir das am liebsten und denke auch fair den Kids gegenüber.
Komischerweise ist meine Anwätlin ebenfalls der Meinung, dass es mir negativ ausgelegt werden könnte, da ich mich an den Kosten für den Bruder vor Jahren beteiligt habe. :question: :question: :question: :question:
Bitte noch eure Meinungen .....
Weiterhin gibt es noch einen neuen weiteren Punkt:
Bei der aktuellen Überprüfung den Kindesunterhaltes fordert meine Ex nun Auskünfte über die erst kürzlich gebaute Doppelhaushälfte mit meiner neuen Lebenspartnerin.
Sind nicht verheiratet und uns beiden gehört je 50%. Meine Partnerin möchte nicht, dass ich Auskünfte über "unsere" Finanzen gebe und ist sagen wir mal etwas angepi??t. Denke mal es geht um irgendeinen Wohnvorteil oder so was.....
Wer kann hierzu etwas sagen ? Kann ich das verweigern oder wie gehe ich da am Besten vor?? Was kann da schlimmsten Fall auf mich zukommen?
Vielen Dank für die Hilfe.
Gruß RP
Hallo,
natürlich bist Du nicht verpflichtet Dich an den Kosten der Konfirmation zu beteiligen, aber man könnte ggf. versuchen die Konfi doch als Sonderbedarf vor Gericht durchzubekommen. Dann kann es eine Rolle spielen, wie Du beim anderen Kind gehandelt hast. Was ein Gericht/Richter konkret entscheidet kann Dir hier keiner sagen.
Eigentlich ist Sonderbedarf an nicht vorhersehbare höhere Kosten gebunden, eine Konfi ist vorhersehbar. Andererseits können Gerichte geneigt sein eine Konfi doch als Sonderbedarf anzuerkennen insbesondere wenn Unterhalt in den Stufen 1-5 geleistet wird (<a href="http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/sonderbedarf.html>Sonderbedarf</a>)."
Beim Haus/Doppelhaushälfe geht es schon um einen Wohnvorteil, da Du Miteigentümer bist, ist das relevant. Auskünfte zum Einkommen Deiner LG musst Du nicht machen.
VG Susi
Moin rp,
der BGH hat 2006 (XII ZR 4/04) entschieden:
Die Kosten für eine Konfirmation sind spätestens mit Beginn des Konfirmandenunterrichts absehbar und deswegen nicht überraschend i.S. von § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB.
Grundsätzlich ist eine Konfirmation demzufolge kein Sonderbedarf.
Weiterhin heißt es:
Selbst ein außergewöhnlich hoher Bedarf steht dem Unterhaltsgläubiger deswegen neben dem laufenden Unterhalt dann nicht als Sonderbedarf zu, wenn er mit Wahrscheinlichkeit voraussehbar war und der Gläubiger sich deswegen darauf einstellen konnte (Senatsurteil vom 11. November 1981 aaO, 146). Das ist dem Unterhaltsgläubiger bei einem voraussehbaren Bedarf aber stets möglich.
Der mögliche Fallstrick aus Deiner Zahlung für den Älteren (den Deine Anwältin vermutlich sieht) liegt darin, daß KM argumentieren kann, sie hätte nicht damit rechnen können, daß Du Dich nicht beteiligst.
Demzufolge seien eben nicht 100% der Kosten vorhersehbar gewesen.
Das wäre dann im Rahmen einer Einzelfallentscheidung abzuwägen.
Hast Du im Oktober schon angekündigt, daß Du Dich dieses Mal nicht beteiligen wirst ?
Mit einer Beteiligung wie zuvor, wärest Du m.E. juristisch aber ziemlich sicher.
Kann ich das verweigern [...] ?? Was kann da schlimmsten Fall auf mich zukommen?
Auskunftsklage (die Du absehbar verlierst).
Anrechnung Wohnvorteil (hälftiger objektiver Mietwert abzgl. Dein Anteil an den nicht-verbrauchsabhängigen Kosten).
Dein Tilgungsanteil wäre zusätzliche Altersvorsorge.
Gruß
United
Moin,
klärt mich mal bitte auf.
[...] Bei der aktuellen Überprüfung den Kindesunterhaltes fordert meine Ex nun Auskünfte über die erst kürzlich gebaute Doppelhaushälfte [...]
Ich dachte bis dato, der Kindesunterhalt ist rein einkommensabhängig?
Welches Einkommen generiere ich, zum Kuckuck, via Doppelhaushälfte?
Verwirrte Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Welches Einkommen generiere ich, zum Kuckuck, via Doppelhaushälfte?
Mieteinkünfte vielleicht? Bzw. das Unterlassen von Mieteinkünften, indem man die eigentlich mögliche Vermietung durch Selbstbewohnen verhindert. Nennt sich dann Wohnwertvorteil 😉
Gruss von der Insel
Wenn ich also in meiner eigenen Bude wohne, erhöht sich mein EK, und ich zahle mehr KU?
Wieso berücksichtigen wir das hier nicht in unseren Modellrechnungen??
Mal weiter gesponnen:
Ich wohne zur Miete. Wohne ich alleine interessiert es keinen Strumpf, wie ich das finanziere.
Zieht eine weitere Person ein, gibt es sicher auch irgendwo einen Wohnvorteil, aber deshalb wird doch der KU nicht neu berechnet.
Ich weiß nicht, ob ich gerade aufm Schlauch stehe??
Diskutiere nicht mit Idioten -
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Hi Jens,
doch der Ku kann und wird neu berechnet, wenn entweder 2 Jahre vorbei sind oder eine Einkommenssteigerung um > 10 % nachweisbar sind.
In diesem Rahmen kann auch ein Wohnwertvorteil bzw. eine Absenkung des SB durch den Synergieeffekt, der durch das zusammenleben mit einer weiteren verdienenden Person zählen. Zweiteres aber im Normalfall nur, wenn es um einen Mangelfall geht. Sobald Stufe 1 gezahlt wird, dürfte das i.d.R. keine Rolle spielen.
Allerdings wird bei Eigentum der Wohnwertvorteil mit der monatlichen Belastung (ohne Zinsen) für das HausWohnung gegengerechnet
Wir berücksichtigen das hier bei den Berechnungen durchaus, wenn eben bekannt 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
[...] wenn es um einen Mangelfall geht. Sobald Stufe 1 gezahlt wird, dürfte das i.d.R. keine Rolle spielen. [...]
Genau so dachte ich mir das auch immer!
Und, geht es hier um einen Mangelfall? Hab ich das überlesen?
Wahrscheinlich geht in meiner Gedankenwelt "Mangelfall" und "Doppelhaushälfte" nicht zueinander.
Und weil nicht sein kann, was nicht sein darf....... 😉 Daher wohl die Verwirrung.
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Moin Jens,
Und, geht es hier um einen Mangelfall? Hab ich das überlesen?
Du hast in Tina´s Post überlesen, daß "zweiteres" nur im Mangelfall gilt (Absenkung Selbstbehalt).
Bei Wohneigentum wird grundsätzlich ein Wohnvorteil (in seltenen Fällen auch ein "Wohnnachteil") ermittelt.
... und wie Tina schrieb: Auch in "unseren Modellrechnungen" wird regelmäßig danach gefragt.
Gruß
United
Bei Wohneigentum wird grundsätzlich ein Wohnvorteil (in seltenen Fällen auch ein "Wohnnachteil") ermittelt.
... und wie Tina schrieb: Auch in "unseren Modellrechnungen" wird regelmäßig danach gefragt.
Ahhhh, Auch Du..., Brutus??? ;(
OK, ich muss an meiner Lesekompetenz feilen!
BTT!
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