Hallo,
meine Ex will mit unsere gemeinsamen Tochter von mir 300km weit wegziehen zu ihrem neuen Lebensgefährten.Bis jetzt waren es 100km und für mich finanzierbar aber das jetzt kann ich nicht mehr bezahlen.Kann ich von ihr ein paar Euro Fahrtkosten verlangen?Sie hat das alleinge Sorgerecht.
Danke
Gruss Johannes
Hallo Johannes,
also das finde ich aber etwas dreist......
Sei glücklich Dein Kind sehen zu dürfen!
Und wenn Du irgendwo etwas einsparst,dann schaffst Du es auch.
Manch ein Vater wünschte sich nur dieses"Problem".
Also,lebe sparsam und fahre zu Deiner Tochter,lass es nicht am Geld liegen den Kontakt zu verlieren.
Gruß Tante Emma
@Tante Emma
wer immer Du auch bist, die Art und Weise ist nicht nett. Zunächst "Tante Emma" als Nick zeugt von der Begehr, unerkannt zu bleiben, weil man Dich kennt. Nur mal so als Vermutung. Zeig doch einfach etwas mehr Mut.
Bis jetzt waren es 100km und für mich finanzierbar aber das jetzt kann ich nicht mehr bezahlen.
Damit hatte Johannes schon zum Ausdruck gebracht, dass diese 200 Km einfache Strecke für ihn schwierig werden.
@Johannes
Grundsätzlich liegen die Kosten des Umgangs beim Umgangselternteil und dieser hat sein anteiliges Kindergeld hierfür aufzuwenden. Gem Urteil vom BVerfG (siehe hier ist bei anteiligem oder gar keinem anteiligen KG der Unterhalt angemessen zu kürzen bzw. der Selbstbehalt angemessen zu erhöhen. Dies greift immer dann, wenn weniger als 135 % gem. DT gezahlt werden.
Die beste Lösung wäre natürlich, wenn Du mit Deiner Ex eine Vereinbarung erzielen könntest, dass ihr künftig wechselseitig die Fahrten macht. Reden hilft immer, wenn es noch geht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Johannes,
meine Ex zieht auch mit 2 unserer 3 Kinder weg - etwa 150 km. Für mich wird es zwar noch finanzierbar, aber der Zeitaufwand ist ja auch nicht zu verachten. In Summe pro Kinderwochenende somit etwa 7 Stunden Fahrerei zzgl. Fahrtkosten für 600 km. Mein "Glück" ist, dass auch sie ja Kontakt mit dem Sohn haben möchte, der dann bei mir wohnt. Ich hoffe, dass ein wechselseitiges Fahren möglich wird.
Dir drück ich die Daumen, dass Du über den Tip von Deep noch ne Möglichkeit findest zumindest ab und an Deine Kinder bei Dir zu haben.
Torsten