Guten Abend Zusammen! Nach Monaten ständigen Abrufens Eurer Beiträge habe ich mich Heute selber mal angemeldet. Ich freue mich auf einen regen Kontakt mit Euch!
Nun zu meiner ersten Frage: Um eine Kündigung wegen Betriebsschließung zu vermeiden, habe ich einer Arbeitsplatzversetzung zugestimmt. Seit September fahre ich nun 150 Km pro Tag zur Arbeit und zurück mit Motorrad (extra gekauft), vorher kam ich mit der Straßenbahn zur Arbeit.
Kann ich diese zusätzlichen Kosten vom Unterhalt an Ex und Kind abziehen? Muß dazu sagen, daß mir wegen Mangelfallberechnung nur 890 Euro zustehen, seit September muß ich davon alleine 220 Euro an Sprit bezahlen (plus Kredit Motorrad, Steuer, Versicherung, alle 2 Monate ein Satz Reifen, Inspektion, etc.).
Bin für Tips / Erfahrungsberichte sehr dankbar!
Schläft ein Lied in allen Dingen,
Die da träumen fort und fort,
Und die Welt hebt an zu singen,
Triffst du nur das Zauberwort.
Moin,
die Anerkennung von berufsbedingten Aufwendungen ist in den für dich relevanten unterhaltsrechtlichen Leitlinien bestimmt. Da du Mangelfall bist, kann von dir verlangt werden, dass du deinen Wohnsitz in die Nähe deines Arbeitsplatzes verlegen musst. Auf eine Abänderungsklage würde ich es aber trotzdessen ankommen lassen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Guten Abend und danke für die prompte Antwort!
Finanziell erschwerend kommt für uns hinzu, daß wir kurz vor meiner Kündigung und dem Angebot für eine neue Arbeitsstelle umgezogen, bzw zusammengezogen sind. So kann ich einen erneuten Umzug zur Zeit garnicht bezahlen. Bis auf die Kinderzimmer haben wir bis jetzt noch keinen Raum fertig, schlafen selbst noch im Wohnzimmer auf der Couch. Es fehlt einfach am Geld.
Zu den erhöhten Fahrkosten kommt noch ein vermindertes Einkommen um 200 Euro und der Wegfall staatlicher Gelder an meine Freundin mit den Kindern durch den Zusammenzug.
Wenn sich in den nächsten zwei Wochen nichts tut, kann ich das Benzingeld zur Arbeit nicht mehr bezahlen, alle Reserven sind ausgeschöpft.
Kann ich ein Eilverfahren vor Gericht beantragen, um hier für Klärung zu sorgen? Ich kann mich ja schlecht ab dem 15. eines Monats krankmelden, weil ich kein Fahrgeld mehr habe?
Mein Arbeitgeber verhält sich zwiespältig: einerseits will er wohl versuchen, mich ortsnah unterzubringen, anderseits sind die Arbeitsplätze vor Ort knapp und eine Kündigung meinerseits würde dem Arbeitgeber eine erhebliche Abfindung ersparen.
Nur meinerseits kündigen kann ich mir ja bekanntermaßen auch nicht erlauben (erhöht erwerbspflichtig...) Was soll ich tun?
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Hallo American Spirit!
Andere Anregung: Ist denn eventuell dem Wegfall der staatlichen Leistungen an Deine Freundin zu widersprechen, da Du als Mangelfall gar nicht mehr in der Lage bist, dieser Familie finanziell etwas beizusteuern?
Sie sollte mal prüfen, ob sie eventuell den Kinderzuschlag bekommen könnte.
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke für den Tip! Hilft uns zwar nicht kurzfristig, aber mittelfristig sind wir mit Hilfe der Caritas Beratungsstelle da schon dran :thumbup:
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Hallo,
noch eine Verständnisfrage ist der Umzug in die Nähe der Arbeitsstätte nur bei einem Mangelfall zumutbar? Oder ist ein Umzug generell zumutbar, also wenn auch nicht Mangelfall?
Viele Grüße Knuddelmaus
Guten Abend Zusammen!
Stand der Dinge:
Abänderungsklage und Prozeßkostenhilfe beantragt:
-Kürzung des nachehelichen Unterhalts
-Kürzung des Kindesunterhalts.
Halte Euch auf dem Laufenden...
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02.02.06 Beschluß des Amtsgerichts
Zitat
Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe in nachstehendem Umfang bewilligt.
Das Urteil des Amtsgerichts vom 27.5.04 (...) wird abgeändert, dass der Kläger an den Beklagten (Sohn) ab Rechtsabhängigkeit der Abänderungsklage monatlichen Unterhalt in Höhe von 86 EUR zu zahlen hat. (...) Die Abänderung kann nur darauf gestützt werden, dass sich der notwendige Selbstbehalt, der dem Kläger verbleiben muss, ab dem 01.07.2005 auf 890 EUR erhöht hat.
Das Gericht hat also meine Unterhaltsverpflichtung an meinen Sohn um mein neues gemindertes Einkommen nach unten korrigiert.
Zitat
Im Übrigen wird der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen.
Das Gericht läßt mich die Fahrtkosten nicht vom Kindesunterhalt abziehen. Vorrangig wollte ich eigentlich nur den Unterhalt der Ex kürzen, der Kleine sollte sein Geld bekommen.
Zitat
(...) Eine weitere Herabsetzung des Unterhaltes kann der Kläger nicht verlangen. Auf das tatsächlich ab dem 01.09.05 bezogene Einkommen kann er sich nicht berufen. Zum einen handelt es sich nach eigenem Vortrag nur um eine vorübergehende Einkommensverringerung, da der Beklagte diese Stelle nur angenommen hat, um die Zeit zu überbrücken, bis er eine Arbeit in Wohnungsnähe gefunden hat. Eine kurzfristige Einkommensbuße ist aber keine wesentliche Änderung der für die Bemessung des Unterhalts maßgebende Umstände im Sinne von §323 ZPO.
Das bedeutet, eine neue, unbefristete Arbeitsstelle ist automatisch nur eine "kurzfristige Einkommensbuße ", weil ich dort nicht alt werden möchte? Was ist, wenn ich in Wohnungsnähe keine Arbeit finde? Das monatliche, fehlende Geld ist jedenfalls ziemlich real!
Es kommt noch besser:
Zitat
Zum anderen muss sich der Kläger auch ein fiktives Einkommen in der bisherigen Höhe zurechnen lassen. Der Kläger ist verpflichtet, seine Arbeitskraft bestmöglich zu verwerten.
Er muß sich daher intensiv um eine Arbeitsstelle bewwerben, die es ihm ermöglicht, seine Unterhaltspflichten zu erfüllen. Dazu gehört, dass er sich geeignete Stellen an seinem Wohnort sucht. Entsprechende Erwerbsbemühungen hat der Kläger aber bislang nicht vorgetragen, so dass er so zu stellen ist, als ob er da bisher erzielte Einkommen weiter erzielt.
Zitatende.
Was bedeutet das?
Muß ich jetzt Unterhalt zahlen nach der Bemessungsgrundlage meines vorherigen, höheren Gehalts? Widerspricht das nicht der Mangelfallberechnung/meines Selbstbehaltes?
Bin Euch für Antworten sehr dankbar, kann dann meiner Anwältin selbstsicherer gegenübertreten. Ich glaube, Sie kümmert mein Fall nicht mehr besonders, hatte deswegen bereits letzte Woche vergeblich um Rückruf gebeten. Kann ich den Anwalt eigentlich jederzeit wechseln? Kommen dann Kosten auf mich zu?
Ich muß Unterhalt
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*grübel*
Bzgl. KU hat das Gericht auf die neuen Verhältnisse abgestellt und bzgl. des EU die ehelichen Verhältnisse fiktiv angesetzt. Das findet sich in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien nicht wieder.
Zum einen handelt es sich nach eigenem Vortrag nur um eine vorübergehende Einkommensverringerung
Wer hat diesen idiotischen Sachvortrag gemacht? Deine RAin etwa? Wie kann man nur so doof sein? Ist doch logisch, dass das Gericht zwecks Vermeidung des Beschäftigens mit dem Fall den einfachen Weg geht.
unbefristete Arbeitsstelle ist automatisch nur eine "kurzfristige Einkommensbuße ",
In deinem Fall tatsächlich. Du hast ja selbst zugegeben, dass dir das so nicht passt und du eine andere Arbeit in der nähe zum Wohnort suchst. Arbeitslose sind hiervon übrigens gleichermaßen betroffen. Die werden für 6 Monate so behandelt, als arbeiteten sie noch wie bisher.
Der Kläger ist verpflichtet, seine Arbeitskraft bestmöglich zu verwerten.
Das wärst du schon beim KU.
Entsprechende Erwerbsbemühungen hat der Kläger aber bislang nicht vorgetragen,
Auch hier hat deine RAin dich sträflichst im Stich gelassen. Sie hätte dich nämlich genau darauf hinweisen müssen. Und du hättest eine Liste von Bewerbungen vorlegen müssen.
Muß ich jetzt Unterhalt zahlen nach der Bemessungsgrundlage meines vorherigen, höheren Gehalts?
Ja.
Widerspricht das nicht der Mangelfallberechnung/meines Selbstbehaltes?
Ja.
Such dir 'n ordentlichen RA und geh vor's OLG.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke Deep Thought, Deine Ansicht bedeutet mir viel.
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Die da träumen fort und fort,
Und die Welt hebt an zu singen,
Triffst du nur das Zauberwort.
Der Beitrag ist zwar schon ein wenig älter, aber da ich hier ein wenig Erfahrung habe, wollte ich die zumindest beisteuern:
Fakt ist doch, dass der Mann absolut abgezockt wird.
Man ist der Willkür der Ämter und der deutschen Gerichte ausgesetzt.
In unserem Fall war es so:
Mein Mann fährt täglich 100 km zur Arbeitsstelle. Die Richterin sah es aber bei der Unterhaltsberechnung für seine zwei Kinder aus erster Ehe so, dass er absolut keine Fahrtkosten absetzen kann, da er sich doch einfach eine Wohnung in der Nähe der Arbeit suchen soll.
Ein Auto würde er dann auch nicht brauchen, denn er könnte ja dann zu Fuss zur Arbeit gehen.
Außerdem kommt noch dazu, dass er nur ein einfacher Arbeiter ist und somit auch keinen hohen Lohn hat. Aber das hat die Richterin auch nicht interessiert. Sie meint, dass er halt schauen soll, dass er einen besseren Job bekommt. Und wenn er eben keinen besseren Job findet, dann soll er halt schwarzarbeiten gehen (genau dieses Wort hat sie benutzt in der Verhandlung), damit er mehr Geld hat.
Ich frage mich, ob man als geschiedener Mann mit Unterhaltsverpflichtungen überhaupt noch ein Recht auf ein Leben mit Selbstbestimmung hat. Muss man sich wirklich vom Gericht sagen lassen, wo man wohnen darf und wo nicht?
Warum kann seine Ex einen schicken Wagen fahren, obwohl sie noch nicht mal arbeitet und mein Mann soll trotz einem harten Job zu Fuss gehen?
Von seinem Lohn bleiben ihm momentan noch nicht mal 700 Euro übrig.
Unser Anwalt hat uns da auch nicht geholfen. Wahrscheinlich taugte der auch nicht viel.
Aber leider ist es uns finanziell nicht möglich, einen neuen Anwalt einzuschalten und die Sache wieder aufzurollen.
Wo ist die Gerechtigkeit?
Es ist total frustrierend.
Gruß,
Angie
Ich frage mich wirklich wo wir hier leben, wenn man selbst vor Gericht
Mal verliert man und mal gewinnen die anderen (Zitat: Otto Rehhagel)
........ ganz so wie im realen Leben 😉
Ups... das fehlte der letzte Rest von meinem Beitrag:
Ich frage mich wirklich wo wir hier leben, wenn man selbst vor Gericht so ungerecht behandelt wird.
Ich habe vorher immer an dieses Land und seine Gerechtigkeit geglaubt. Aber seitdem ich mit einem geschiedenen Mann lebe, mußte ich feststellen, dass ein Mann in Deutschland wirklich nix wert ist.
Nix für Ungut 😉
Aber dieses Thema bringt mich echt in Rage.
Mal verliert man und mal gewinnen die anderen (Zitat: Otto Rehhagel)
........ ganz so wie im realen Leben 😉
Guten Abend Zusammen, nun kommt das Oberlandesgericht! Für diesen Beitrag habe ich mir zu meinem heutigen Geburtstag extra einen Scanner gekauft. Mit tippen wäre es mir zu mühselig geworden. Also denn:
...hat der 4. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen als Senat für Familiensachen durch die (Richter) am 21.2.2006 beschlossen:
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremerhaven vom 14.12.2005 wird zurückgewiesen.
Gründe:
Die zulässige (§ 127 II S. 2 ZPO) sofortige Beschwerde des Antragstellers hat keinen Erfolg. Seine Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg i.S.d. § 114 ZPO nur insoweit, als ihm das Familiengericht Prozesskostenhilfe bewilligt hat.
Da der Antragsteller Abänderung des Urteils des Amtsgerichts - Familiengericht -Langen vom 27.5.2004 (AZ:) begehrt, gilt für sein Abänderungsbegehren die Sperre des § 323 III ZPO. Abänderung kann daher erst ab Zustellung der Klage bewilligt werden, nicht bereits ab Mitteilung des PKH - Antrages an die Antragsgegnerin (h.M., vgl. Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 323 Rn. 42 m.w.N.). Soweit ersichtlich, ist die Klage bisher nicht zugestellt worden.
Es kommt daher nicht darauf an, ob für die Vergangenheit, d.h. ab Oktober 2005, eine wesentliche Veränderung der der Verurteilung zu Grunde liegenden Verhältnisse festzustellen ist, wie der Antragsteller geltend macht. Entscheidend ist vielmehr die künftige Entwicklung. Daher kann dahinstehen, ob der Antragsteller triftige Gründe dafür vorgetragen hat, warum er sich gegen die zum 30.9.2005 ausgesprochene Kündigung seines Arbeitgebers nicht gewehrt hat, ob zu beanstanden ist, dass er sich zunächst auf den ihm angebotenen Arbeitsplatz in (...) eingelassen hat und ob er, nachdem er den Vertrag unterschrieben hatte, das Arbeitsverhältnis zunächst antreten durfte. In jedem Fall musste er sich angesichts seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit dann jedoch intensiv um einen Arbeitsplatz in der Nähe seines Wohnortes oder einen Arbeitsplatz zu insgesamt besseren Bedingungen bemühen. Entsprechende Bemühungen sind nicht vorgetragen.
Ob er eine reale Beschäftigungschance hat, kann ebenfalls offen bleiben. Jedenfalls musste der Antragsteller zumindest alle ihm zur Verfügung stehenden steuerlichen Möglichkeiten nutzen, um eine Verringerung seines Einkommens zu vermeiden und die Möglichkeit der Eintragung eines Freibetrages für Werbungskosten (Fahrten zum Arbeitsplatz) auf der Lohnsteuerkarte ausschöpfen. Ausgehend von einem Weg zum Arbeitsplatz von etwa 70 km (einfache Entfernung) käme ihm für Fahrtkosten einen Freibetrag von höchstens jährlich 4.620 € (70 km x 0,30 x 220) zu Gute. Eintragen werden können lediglich € 4.500 (§ 9 (1) Ziffer 4 EStG 2003). Bei einem Bruttoeinkommen von € 2.100 hätte der Antragsteller bei Steuerklasse I, 1,5 Kinderfreibeträgen und einem Werbungskostenfreibetrag von € 4.500 netto monatlich € 1.649,56 verdienen können. Werden hiervon dann die geltend gemachten Fahrtkosten von € 231 abgezogen, stehen für Unterhaltszwecke nach Abzug des Selbstbehalts € 528,56 zur Verfügung. Das ist mehr als der Betrag, den das Familiengericht seiner Berechnung zu Grunde gelegt hat. Unter Einbeziehung der drei minderjährigen Kinder des Antragstellers, alle in der 1. Altersstufe, und der geschiedenen Ehefrau (Einsatzbeträge: 3 x 276 + 770 = € 1.598), kann der Bedarf aller gleichrangig Berechtigten zu 33 % befriedigt werden. Damit sind an die Antragsgegnerin € 255 statt der titulierten € 287 zu zahlen. Dem Antragsteller ist jedoch bereits Prozesskostenhilfe für die Abänderung auf € 239 bewilligt worden.
Für die Ausfertigung:
Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des
Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen
Schläft ein Lied in allen Dingen,
Die da träumen fort und fort,
Und die Welt hebt an zu singen,
Triffst du nur das Zauberwort.
Wirklich tolle Tipps
:knockout: :knockout:
Moin,
Rosty, betrachte dies als ernst zu nehmende Verwarnung! Noch so ein Ding und dein Account wird gelöscht!
Ferner solltest du vor dem Zumüllen des Forums mit definitv falschen Hinweisen, dich erst einmal kundig machen. Denn: Die Pfändungsfreigrenzen, die allgemein bekannt sind, gelten nicht für Unterhalt. Hier ist immer auf den notwendigen tatsächlichen Bedarf abzustellen.
Tips, wie der Allgemeinheit die Unterhaltslasten aufzubürden sind, werden zudem nicht akzeptiert.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin AmericanSpirit,
das Urteil besagt letztlich nicht anderes, als ich in meinem Beitrag vom 06.10.2005 bereits schrieb. Dem Gericht ist es vornehmlich egal, wie du deine Arbeit bewältigst. Ferner wird dir angelastet, dass du dich nicht arbeitsgerichtlich gegen die Kündigung zur Wehr setztest.
Königsfrage ist nun, ob das OLG die Berufung zugelassen hat oder das Urteil endgültig ist, dir somit ggf. der Weg zum BGH offen steht. Die Erfolgsaussichten eines Verfahrens vor dem BGH sehe ich als sehr gering an.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi Deep
Habe den Beitrag gelöscht, zumal auch "außenstehende" diesen lesen konnten.
Tips, wie der Allgemeinheit die Unterhaltslasten aufzubürden sind, werden zudem nicht akzeptiert.
ist i.O. ,kommt nicht mehr auf Forumsebene vor.
Verstehe bloß nicht, warum dann immer auf den Gesetzgeber herumgehackt wird, wenn er Gesetze zu lasten des Unterhaltsverpflichteten erlässt. Der macht das nämlich auch bloß nur für die sog. Allgemeinheit.
Die Pfändungsfreigrenzen, die allgemein bekannt sind, gelten nicht für Unterhalt. Hier ist immer auf den notwendigen tatsächlichen Bedarf abzustellen
Stimmt so auch. Bedenke aber, daß das Gerichtsverfahren zur Erhöhung der Pfändunggsfreigrenze § 850 ZPO ( oder so) nichts mit dem Unterhaltsverfahren zu tun hat.
Ferner solltest du vor dem Zumüllen des Forums mit definitv falschen Hinweisen, dich erst einmal kundig machen.
Meinst du? Ich konnte einen gewissen Erfolg damit verbuchen.
Rosty, betrachte dies als ernst zu nehmende Verwarnung! Noch so ein Ding und dein Account wird gelöscht!
Ich fühle mich ziemlich auf den Schlips getreten!
Ich habe ähnliche Probleme wie AmericanSpirit. Ich hatte die Kündigung schon so gut wie in der Tasche! Auch ich konnte die Anfahrt zur Arbeit nicht mehr bezahlen. Aber ich bin diesen "falschen Weg" 😀 gegangen. Ich kann jetzt wieder Unterhalt zahlen. Auch komme ich jetzt geradeso aus eigener Kraft über die Runden. Berauschend ist´s nicht, aber ich kann mir dennoch wieder die Fahrt auf die Arbeit leisten. (Im gegensatz zu meiner Ex kann ich mir aber bis auf weiteres keine Urlaubsfahrten erlauben)
Ich brauche kein Arbeitslosengeld, oder Harzer Käse oder sowas. ICH LIEGE DER ALLGEMEINHEIT NICHT AUF DER TASCHE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Wenn man aber die Arbeit verliert, weil man sich die Anfahrt nicht erlauben kann...
Du verurteilst Frauen, die alle gesetzlichen Möglichkeiten ausnutzen, ihre Männer fertig zu machen. Das finde ich gut so. Du verurteilst mich, weil ich andere gesetzliche Möglichkeiten genutzt habe. Das ist lobenswert konsequent. Passt mir aber nicht. Lässt du andere Meinungen auf diesem Gebiet zu? Wenn nicht, kann ich nachvollziehen, das du mich jetzt löschst. Sei aber bitte so fair, lösche dann diesen Text mit oder gib mir gelegenheit dies selbst zu tun. Im letzten Fall würde ich mich dann selber abmelden.
Wenn doch freue ich mich auf deine Antwort und würde gerne wissen, wie du dich weiterhin zu der Sache stellst.
Ich habe gemeint, jemanden hier helfen zu können. Ich habe den Geist von VS nunmal so verstanden. Sorry. AS kann in kürze nicht mehr auf die Arbeit kommen, wenn es so weitergeht.
Königsfrage ist nun, ob das OLG die Berufung zugelassen hat oder das Urteil endgültig ist, dir somit ggf. der Weg zum BGH offen steht. Die Erfolgsaussichten eines Verfahrens vor dem BGH sehe ich als sehr gering an.
DeepThought
Ich weiß einfach nicht, wie dein Text ihm in dieser Situation kurzfristig weiterhelfen kann
Abschließend möchte ich hier noch anbieten, daß AS mich, wenn er Bedarf sehen sollte, mich privat kontaktieren kann.
Sei wie das Gras in der Steppe, nachdem Mongolenhorden über dich hinweggeritten sind-
STEH WIEDER AUF
Ich möchte noch nachtragen, daß alle meine Freunde diesen "definitiv falschen Weg", den ich hinweislich weiterzugeben versucht habe anerkannt haben, und mich in meinem Vorhaben bestärkt haben.
Ich habe diesen Menschen viel zu verdanken- auch wenn sie nicht in diesem Forum sind
:heartpump: liches Dankeschön.
[Editiert am 15/3/2006 von Rosty]
Sei wie das Gras in der Steppe, nachdem Mongolenhorden über dich hinweggeritten sind-
STEH WIEDER AUF
Guten Abend Zusammen!
Meine Anwältin möchte den Titel in Höhe von 255,00 E an die Ex auf die bisherige Höhe von 241,00 E abändern lassen. 1.Wie schätzt Ihr die Erfolgsaussichten ein? 2.Wie lange würde das dauern bis die Abänderung durch ist? 3.Zahle ich jetzt nur die 241 E, kann die Ex dann sofort wieder pfänden? Bei mir gehts ja leider um jeden Cent...
Schläft ein Lied in allen Dingen,
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Und die Welt hebt an zu singen,
Triffst du nur das Zauberwort.
Hallo,
wenn ein Titel über 255€ besteht, dann kann sie natürlich pfänden lassen, wenn Du vor der Änderung des Titels weniger zahlst. Du bist dem ja dann nicht nachgekommen, auf das worauf sie "Anspruch" hat.
Bedenke das bei einer Pfändung dann auch weitere KOsten auf Dich zukommen.
Darum warte lieber ab, bis du die Titeländerung in der Tasche hast und zahl solange die "paar" Euro mehr weiter......sonst kommt es am Ende noch teurer.
Liebe grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?