Hallo
ich hoffe ihr könnt mir helfen:
Wenn im Titel meines LG steht, der KU ist zum 1. eines jeden Monats im voraus zu zahlen,
und der 1. mal ein Feiertag oder WE ist, greift dann die Fristenregelung des § 194 BGB, in dem es ja heißt, dass sich der Tag der Fälligkeit dann auf den nächsten Werktag verschiebt?
Die Gegenanwältin behauptet, dass der KU einen Tag vorher dem Konto gutgeschrieben sein muss, wenn der 1. ein Feiertag, Samstag oder Sonntag ist.
Natürlich ohne Angabe einer Rechtsquelle.
Natürlich lohnt es sich nicht, jetzt ein Fass aufzumachen, und man(n) könnte es der Gegenanwältin recht machen und seine Ruhe haben, oder man(n) fragt sie mal, auf welche Rchtsgrundlage sie sich stützt, aber ich würde gern vorher eure geschätzte Menung lesen.
Gibt es einen § im Unterhaltsrecht, der die Behauptung der Gegenanwältin bestätigt?
Vielen Dank
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Moin ginnie,
einen § wird es dazu vermutlich nicht geben, denn die Rechtsgrundlage ist ja nicht ein Gesetz, sondern der Wortlaut des Titels.
Üblich ist zwar der 3. Werktag, nur wenn es bei euch anders drin steht, ist es eben anders.
Ob die RAin es aber schaft einen Gerichtsvollstrecker in Marsch zu setzen, der am 2. des Monats pfändet ist sicher fraglich.
Ich persönlich neige ja zur kleinen Provokation aber das hängt sicher an der persönlichen Situation.
Wovor genau habt ihr Angst?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Ginnie,
solche Diskussionen verstehe ich net.
Ich habe auch eine Familie und ein sehr enges Budget. Darüber hinaus überweise ich den KU nicht per Dauerauftrag wegen der Datumsproblematik.
Aber es gibt eine einfache Lösung, Zeitnöte zu minimieren: KU im Vorraus überweisen. Also wenn meine Kohle kommt, bezahle ich einfach für den nächsten Monat und feddich.
Weniger Stress auf beiden Seiten und ich muss nicht so lange (Vorsicht: Milchmädchenrechnung) KU zahlen.
Gruß,
Michael
Hi beppo,
keine Angst. Davon sind wir weit entfernt.
Eher ein Grabenkampf der Gegenseite, der uns vom eigentlichen Thema (Kreditvertrag Haus) ablenken soll.
Mein LG zahlt eh immer vor dem 1., aber denkt er tut es freiwillig. Weil er MÜSSTE ja, wenn der 1. ein Feiertag ist, erst zum 2. zahlen.
Die Gegenseite denkt nun aber er hat die PFLICHT, dass das geld vor dem 1. auf dem Konto der KM ist, wenn der 1. ein Feiertag ist.
Jetzt geht es ein bißchen ums Prinzip, wer nun "recht" hat.
Wenn also im titel nur steht, Fällig am 1., und keine weiteren Festlegungen zur Feiertagsregelung, dann greift m.E. § 194 Fristenregelung aus dem BGB.
Oder?
ligr ginnie
PS: nein, mein LG will nicht auf jedes Stöckchen springen, den Brief der Anwältin will er mit einem Satz lapidar beantworten. Es ist ja eher eine Konjunktivdiskussion, denn die Gegenseite blieb die Aufstellung, wann denn das Geld verspätet angekommen sein soll, einfach mal schuldig.
PS2: der Vergleich ist keine 3 Monate her. jetzt werden neue Grabenkämpfe aufgemacht. Die hat eben noch nicht genug. Meinem LG wird vorgeworfen, gegen das Interesse der Kinder zu handeln, und dass die Gegenseite bereits überlegt, einen Antrag auf ASR zu stellen. Davor haben wir auch keine Angst!! Es NERVT nur :gunman:
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hat sie wirklich wegen dieses einen Tages extra einen Brief geschrieben?
Da würde ich gar nicht drauf antworten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Yep. Das macht man mit solchen Briefen. Ignorieren.
Danke die Herren 🙂
Die zweite seite des Briefes befasste sich mit dem thema, ob die Überweisung für beide Kinder in einer Summe oder getrennt in 2 Summen efolgen sollte...
und endete mit der feststellung dass mein LG wohl noch nicht mit der Trennung abgeschlossen habe, weil er die KM schikaniere :rofl2: und der Androhung das Sorgerecht zu entziehen wenn er nicht spurt.
Außerdem hat sie den Brief an die Anwältin meines LG geschrieben, die das Mandat für die Scheidung hatte, aber jetzt eigentlich nicht mehr...
Damit kommen wir (bzw. kommt er) aber klar 😉
Ich wollte aber nun trotzdem mal wissen, wer sozusagen recht hat bei der Fälligkeit.
Um es danach zu ignorieren.
Ist das ok?
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Also zum Kern deiner Frage kann ich nichts beitragen. Da weißt du mehr als ich.
Falls ihr eure RAin und damit euch die Belästigung ersparen wollt, so schreibt ihr, sie möge zukünftig eure RAin nicht mit solchen Nichtigkeiten belästigen.
Jeglicher Schriftverkehr hat an euch zu gehen. Wenn etwas von Belang dabei sein sollte, würdet ihr es eurem Rechtsbeistand weiter leiten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo und Ginnie,
auf sowas schreibt man nicht mal das, Beppo, weil man damit "füttert". Ignoranz ist das einzige Mittel.
Ich würde an eurer Stelle aber mal nachdenken, warum ihr euch Gedanken um Prinzipielles macht (das lohnt sich eigentlich immer).
Meine Ex hat sich auch oft daneben benommen und manchmal hat es eine Zeit gebraucht, bis ich erkannte, dass ich mich nicht daran störe, solange es nicht Auswirkungen auf den Kurzen hat oder unglückliche Rechtstatbestände geschaffen werden.
Wenn sich meine Ex danebenbenimmt (und derartige Aufträge an den RA gibt) ist es ihr Problem und sind es ihre Kosten.
Ich bin weder für sie zuständig, noch verantwortlich und ich habe genug eigene Sorgen.
Gruß,
Michael
Moin zusammen,
also, ich habe mir als KU Zahler auch schon diese Frage gestellt, von wegen " am 1. des Monats im voraus".
Mir ist dabei aufgefallen, dass meine Bank den Dauerauftrag dann meistens bereits einen Tag VOR dem Feiertag;
bzw. VOR dem Wochenende ausführt.
Dieses nur zu eurer Info.
Gruß Vic
Hi
Falls ihr eure RAin und damit euch die Belästigung ersparen wollt, so schreibt ihr, sie möge zukünftig eure RAin nicht mit solchen Nichtigkeiten belästigen.
Jeglicher Schriftverkehr hat an euch zu gehen. Wenn etwas von Belang dabei sein sollte, würdet ihr es eurem Rechtsbeistand weiter leiten.
das Schreiben ging direkt an die RA meines LG. Sie sprang auch drauf an, weil beide RA diesbezüglich vorher schon telef. hatten. Bzw. sie hatten wegen Kinderbonus telefoniert, und wegen der Kreditvertragssache, und die Gegenseite sprach an, dass mein LG des öfteren zu spät überwiesen hatte.
Da er aber sich gar keiner Schuld bewußt war, wollte er eine Aufstellung haben wann dies geschehen sein soll. Er überweist ja meistens spät. am 28.
Die Aufstellung kam nicht, statt dessen dieser Hammer-Brief. (Wadenbeißer)
Mein Lg wird seiner RA aber mitteilen, dass sie gar kein Mandat deswegen hat und dass sie deshalb der gegenseite antworten soll, dass sie nichts tun kann.
Dann kann die RA der gegenseite ja an meinen Lg noch mal schreiben, wenn sie will ---> oder es gleich in den Papierkorb tun
Ich würde an eurer Stelle aber mal nachdenken, warum ihr euch Gedanken um Prinzipielles macht (das lohnt sich eigentlich immer).
kannst du das noch genauer erklären? Meinst du, es lohnt nicht drüber nachzudenken, wie es nun richtig ist? Es könnte sein es geht uns (oder meinem LG) ums rechthaben, oder darum, wenigsten einmal auch richtig zu liegen. Meinst du dass wir das bei uns hinterfragen sollen? Er ist arg gebeutelt wegen dem abgeschlossenen Vergleich, aber hat es ja sehenden Auges getan. Es hatte ja auch seine Vorteile...
Jedoch hat er sich geschworen, nix mehr zu dulden, was nicht rechtens ist. Keine Zugeständnisse oder eiapopeia mehr.
Er will sich nicht mehr die Butter vom Brot nehmen lassen.
Deshalb diese Gedanken.
Aber wie ich Michael verstanden habe, soll uns das alles egal sein. Richtig?
Mir ist dabei aufgefallen, dass meine Bank den Dauerauftrag dann meistens bereits einen Tag VOR dem Feiertag;
bzw. VOR dem Wochenende ausführt.
komischerweise bucht meine Bank die Gelder aber später dazu. Und ich, als KU-Empfängerin, bekomme den KU für Mai zB am 4.5. weil der 1. ein Feiertag ist, obwohl der KV auch einen Dauerauftrag hat. Es kann aber sein, dass das Geld bei ihm schon am 30.4. weg ist, und die Bank damit noch arbeitet bevor sie es mir am Montag dann gutschreibt...werde ihn mal fragen...mir persönlich ist es egal, weil es ja regelmäßig kommt...
Hast du als Dauerauftrag den 1. eingetragen??
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hast du als Dauerauftrag den 1. eingetragen??
Hallo ginnie,
ja, hab ich: Ausführungstermin 1.
Gruß Vic
Hallo
Danke, vic.
@all - vielleicht weiß ja doch noch einer "genauer" Bescheid mit der Fristenrechnung...würde mich freuen...irgendwann...
Danke
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Mein LG bekam neulich auch so einen schönen Brief von der AWin seiner Ex, wegen angeblichen zuspätzahlens des UH das der doch im Vorraus spätestens zum ersten des Monats fällig ist.und falls UH für April nicht bis spätestens 9ten da ist ,dann Kontopfändung.Die Zahlung für März wäre erst am 1.April eingegangen.Haben dann nachkontrolliert denn sein Dauerauftrag lautet zum 1sten des Monats seine Ex ist bei der gleichen Bank.Die Bank bucht bei ihm schon meist zum Ende das Vormonats ab,also rechtzeitig zum ersten.Bloß war es so das im Januar erst am 2ten gebucht wurde ,denke mal wegen der Feiertage.Das heißt 2.01 UH Januar,30.01 für Februar, 27.02 für März und 1.April für April sie hatte das Geld immer gleich am selben Tag auf dem Konto. Wollte nur mal wieder ärger machen.
Grüße
Andrea
Moin,
jetzt macht Euch mal nicht aus lauter vorauseilender Resignation irgendwelche Flecken ins Hemd! Selbst wenn im Titel "1. des Monats" steht, marschiert nicht am 2. des Monats um Mitternacht ein Gerichtvollzieher los, um Euch den Fernseher zu pfänden; das dauert Tage, und bis dahin ist der Dauerauftrag oder die Überweisung längst ausgeführt und der Pfändungsversuch damit hinfällig. Die Kosten der mutwilligen Inanspruchnahme des GV bezahlt dann der, der ihn beauftragt hat: Madame. Und die wird sich anschliessend gut überlegen, ob sie das ein zweites Mal macht.
Von irgendwelchem Anwaltsgeplänkel muss man sich da wirklich nicht beeindrucken lassen, und auch ein Gericht wird kaum eine Klage annehmen, nur weil bei bestimmten Feiertags-/Wochenend-Konstellationen der Unterhalt mal einen oder zwei Tage zu spät auf dem Konto landet. Wenn man der Gegenseite allerdings fortlaufend signalisiert, dass man solche "Massnahmen" fürchtet, wird sie sich quasi aufgefordert fühlen, diese "Machtposition" auch immer wieder auszuspielen. Andernfalls ist nach der ersten Gerichtsvollzieher-Gebührenrechnung Schluss.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo
also ich lese heraus
1.) einige zahlen lieber früher als "zu spät" um auf der sicheren Seite zu sein --> das wollte mein Lg nicht (mehr) tun. Madame gehört zu denen die alles haben will "was ihr zusteht" und das soll sie auch bekommen. Deshalb KU keinen Tag früher als nötig, sondern erst "wenn es ihr zusteht"
2.) einen § scheint es nicht extra zu geben --> ok, das unterstützt die Meinung "nächster Werktag" nach Feiertag und WE
3.) am besten solche "Angriffe" ignorieren --> ja, das haben wir auch vor. In Zukunft wird sie ihren KU also noch ein wenig später als bisher erhalten, nämlich NIE mehr VOR dem 1. eines Monats wie manchmal bisher, und zwar einfach still und leise ohne auf dieses Geschreibsel zu antworten.
@brille, danke, es war mir klar dass kein Gerichtsvollzieher losgeschickt wird. Ich wollte ja auch nicht wissen wie wir mit dem Anwaltsscheiben umgehen sollen, da haben wir unseren Plan.
Kann aber verstehen, wenn es dir so vorkommt, als wäre das meine Frage gewesen, den meistens steckt ja diese Angst dahinter, was denn nun passiert wenn man nicht reagiert oder was man am besten im vorauseilenden Gehorsam (wie du öfter so schön schreibst) am besten tun oder lassen sollte.
Und deshalb hilft uns deine Meinung/Einstellung "trotzdem" weiter.
Ergänzung:
...vorauseilender Resignation...
...wäre doch gewesen, wenn mein Lg so reagiert hätte, wie Madame es sich anscheinend vorstellt: nämlich dass er spurt, wenn sie brüllt, und ab sofort den KU am besten immer schon vorsichtshalber am 25. des Vormonats überweist.
Genau das will er aber nicht tun, es sei denn ihr hättet hier bei meiner Frage alle aufgeschrien und gesagt - ja klar, da gibt es den § xy, und deshalb ist es richtig so... (hätte ja sein können).
Also, meine Fragestellung erfolgte nicht aus Resignation, sondern eher aus dem Willen, Grenzen zu setzen und Einhalt zu gebieten.
Sonst verlangt die als nächstes dass er immer graue Socken anhat, wenn er seinen Sohn zum Umgang abholt, und dabei irgendein albernes Liedchen singt. :rofl2:
Oder so was in der Art.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
hi,
na das leidige thema hab ich auch durch.
ich gehöre auch zu denen die lieber vor dem 1. zahlen, aber nicht wegen der km, weil es doch unsinnig ist ob der unterhalt für das kind am 1., am 15., am 28. überwiesen wird wird. der punkt ist doch das der nächste unterhalt auch wieder "erst" einen monat später überwiesen wird.
stelle man sich mal vor man würde den unterhalt in tagessätzen überweisen können. ich würde das besser finden, denn man könnte dann eher davon ausgehen das das geld wirklich für das kind genutzt wird und nicht für raten oder sonstiges. oder?
ginnie: vielleicht kann man es ja auch so sehen das die km sich somit nur auf diesen punkt konzentriert und dadurch nicht auf andere gedanken kommen kann. 1mal pünktlich überweisen dann zweimal wieder etwas später, usw.,immerhin wäre sie ziemlich viel mit briefe schreiben beschäftigt. ;o)
aber im grunde gebe ich dir recht, wollte damals auch nen paragraphen haben der das genau regelt, bin aber nur auf gummibänder gestossen. fakt ist das es bis zum dritten drauf sein sollte. laut ja. alles was darunter ist ist unerheblich.
mfg dibaa
Moin Ginni,
schon lustig, wie schnell so manche KM´s mit ´nem RA dabei sind. Da stellt sich mir die Frage, ob die Dame zu viel Geld hat! So ein Brief schreibt ihr RA ja nicht für Lau.
Ich bekomme Gehalt so ca. am 23. überwiesen. Der Zahltag laut Titel ist der 25. - da kommt es regelmäßig zu leichten Terminüberschreitungen (bis 30. ist der KU aber immer spätestens drauf). Darauf angesprochen von meiner Ex, weil sie hätten ja auch ihre festen Abbuchungstermine, war meine Antwort:
Ich kann dir nur Geld überweisen, dass ich auch habe und glaube im Übrigen auch nicht, dass ihr Essen und Kleidung am 26. für den ganzen Monat im Voraus kauft. (P.S. mein KU für 3 Kinder entspricht ziemlich genau ihrer Hausrate :wink:)
Zum Verständnis - mein letztes Gehalt vor dem Auszug im 02/2007 ging noch komplett auf´s Familienkonto, seit Ende 02/2007 zahle ich KU - mein "neues Leben" startete also vom ersten Tag an mit dem Kampf gegen den Dispo.
Irgendwann hat sie es so hingenommen. Wichtig ist doch, dass man regelmäßig bezahlt. Man sollte den Damen aber schon ab und an mal stecken, wie schwer es ist, den KU zusammenzukratzen (mir geht es jedenfalls so)! Sie neigen sonst dazu, die Bodenhaftung zu verlieren - und das sollen sie doch nicht, oder! 🙂
Mein Rat - lass sie reden. Alles nur heiße Luft!
Gruß Horschti