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(@inso-was-noch)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

folgende Situation:

Frau-A: geschieden 2 Kinder 7,13. Ex-A zahlt vertraglich aus hauptjob auch an die Frau-A, darf aber wie seine Ex-A soviel dazuverdienen wie er will.

Was passiert, wenn die Frau-A eine neue Partnerschaft eingeht. Der neue Mann-B ist Arbeitslos und kann keinen unterhalt an Frau-A zahlen.

Darf Mann-A trotz vertrag Unterhalt an Frau-A einstellen ?

Jetzt wirds kompliziert.

Der Mann-B, hat auch eine Ex-Frau-B mit einem 7 jährigen Kind. Diese Pfändet alles was geht vom Mann-B.

hat Ex-Frau B dann irgendwelche möglichkeiten auf vermögen (auto, möbel,ect) von Frau-A zu kommen, wenn diese mit Mann-B verheiratet ist ? Spielt das einkommen von Frau A eine Rolle bei der Berchnung des Unterhaltes für Frau-B ?

Hoffe irgendjemamd steigt durch meine Beschreibung durch und kann mir sagen,
ob Ex-Mann B und Ex-Frau A eine Beziehung eingehen dürfen ohne Bankrott zu sein.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2004 13:45
(@Melly)

Hallo

folgende Situation:

Frau-A: geschieden 2 Kinder 7,13. Ex-A zahlt vertraglich aus hauptjob auch an die Frau-A, darf aber wie seine Ex-A soviel dazuverdienen wie er will.

Was passiert, wenn die Frau-A eine neue Partnerschaft eingeht. Der neue Mann-B ist Arbeitslos und kann keinen unterhalt an Frau-A zahlen.

Darf Mann-A trotz vertrag Unterhalt an Frau-A einstellen ?

Jetzt wirds kompliziert.

Der Mann-B, hat auch eine Ex-Frau-B mit einem 7 jährigen Kind. Diese Pfändet alles was geht vom Mann-B.

hat Ex-Frau B dann irgendwelche möglichkeiten auf vermögen (auto, möbel,ect) von Frau-A zu kommen, wenn diese mit Mann-B verheiratet ist ? Spielt das einkommen von Frau A eine Rolle bei der Berchnung des Unterhaltes für Frau-B ?

Hoffe irgendjemamd steigt durch meine Beschreibung durch und kann mir sagen,
ob Ex-Mann B und Ex-Frau A eine Beziehung eingehen dürfen ohne Bankrott zu sein.

So nach 4 Mal lesen glaub ich gerafft zu haben was Du wissen willst.

Also zur Partnerschaft A:
Der Ex-Mann A darf nicht einfach mal die Unterhaltszahlungen einstellen, da eine eheähnliche Partnerschaft erst ab 2 Jahren als gefestigt angesehen wird.
Also zahlt er weiter an Ex-Frau A und ärgert sich.

Nach 2 Jahren wirds aber duster für die Frau, wenn Ex-Mann a nachweisen kann, daß die gute Frau ja ne feste Partnerschaft hat.

So jetzt zu Ex-Mann B und die dazugehörige Ex-Frau B.

Tja die Pfändungsfreigrenze wird für Ex-Mann B sinken, wenn er mit Ex-Frau A zusammen lebt, da Mietkosten etc geteilt werden.
Also für Ex-Mann B nicht so pralle.
Ansonsten wo will man bitte wissen, was der Ex-Frau A gehört und dem Ex-Mann B?
Da muß anhand von Rechnungen und Fahrzeugbrief klar nachgewiesen werden, daß es das Eigentum von Ex-Frau B ist.

So ich denk...das müßte man kapieren *grinz

Gruß
Melly

Ps: ach...sollten Ex-Mann B die Ex-Frau A heiraten, wird die Ex-Frau B dem Ex-Mann A gegenüber unterhaltspflichtig und man könnte da evtl Geld für KU holen ....wenn denn die neue Frau genug Kohle hat.

[Editiert am 8/12/2004 von Melly]


AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2004 13:53
(@inso-was-noch)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnelle Antwort. Sollte vielleicht noch einiges klarstellen ( oder verwirren)

Also, die 2 Jahre sind theoretisch vorbei. Zwar ist aufgrund der Steurklassenwahl und dem
Bezug von ALG2 Mietzuschuss, Mann-B offiziell Untermieter von Frau-A ( Großes Haus, Abgetrennte WE), aber der Vater der Kinder könnte sich das so hinbiegen.

Im moment zahlt er ja, was ist aber bei einer Heirat ?
Ist er nicht an den Vertrag gebunden ?
Wieso kann er Unterhalt kürzen, Wenn seine Ex eher mehr kosten ( Wegfall Mietzuschuss Mann B )ect,. hat ?
Frau A hat eher nur wirtschaftliche Nachteile. Versteh ich irgend wie nicht ...

Zum Mann B.
Dieser zahlt (noch) die hälfte der Miete (untermiete). Er kann nach ALG2 berechnung diese kosten aber nicht mehr tragen. D.H. ausziehen oder heiraten ....
Es werden in 3 Monaten eh max nur 350 Euro + 260 Mietzuschuss gezahlt
also mehr pfänden geht kaum.
Wie ist die Aufteilung bei einem 4 personen haushalt ?
muß Mann B 1/4 der Miete zahlen .. dann würden wir bei ca. 260 Euro bleiben oder wie wird hier hin und her gerechnet um uns das zusammen wohnen zu verderben ....

Vor 60 Jahen mußte man zusammenziehen um zu überleben ... heute muß man sich trennen ...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2004 15:02
(@Melly)

Hallo Inso,

also wenn der Mann heute vor Gericht zieht um von dem nachehelichen Unterhalt weg zu kommen, ist das mehr als verständlich.
So eine Scheidungsfolgevereinbarung geht bitte nur bis zum Zeitpunkt einer Wiederheirat der Frau.
Öhm..meinst Du im Ernst, der Ex der Frau A zahlt für die Frau und neuem Mann weiter nachehelichen Unterhalt?
Muß er nicht...zum Glück, sonst würden so mache Frauen samt ihren neuen Partnern den Ex-Männern komplett die Hosen ausziehen.

Sollte die Frau nachweislich eine gefestigte Beziehung mit Herrn B haben, muß sie und Herr B schon selbst schauen, wie sie sich versorgen.
Sprich...arbeiten gehen.

Also ich versteh Deine FRagen irgendwie schlecht.
Ich hab so das Gefühl, Du meinst, Du kannst mal schnell Frau A heiraten um weiter vom Unterhalt des Ex zu leben.
Bitte erkläre es...wenn Du es nicht so meinst.

Du schreibst auch etwas vom großen Haus und kleine zusätzliche Mietwohnung die dran hängt.
Die kann man doch vermieten?
Bringt auch Kohle...mal so im Raum stelle.

So ganz schlau werd ich irgendwie aus den Fragen und Antworten von Dir nicht tut mir leid.

Aber klar sagen kann ich Dir:

sollten A und B heiraten bekommt Frau A zum Glück keinen nachehelichen Unterhalt mehr von Herrn A.
Wäre ja noch schöner.
Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2004 15:11
(@inso-was-noch)
Schon was gesagt Registriert

ok, also Teil a ist geklärt ...
falls Heirat, keine Kohle mehr Mann A nach Frau A

Der Teil B betrifft die Unterhaltsverpflichtungen von Mann B and Frau B.

Frau A ist nicht Eigentümer vom Haus. Zahlt selbst Miete und vermietet Teile des Hauses
an Mann B.

Falls nun Mann B und Frau A die Zwischentür rausreisen, bedeutet das Mann A nicht mehr
zahlen muß, das Man B keinen Mietzuschuss mehr bekommt und evtl sein ALG2 gekürzt wird,
da das Einkommen von Frau A mitgerechnet wird.

Auswirkungen auf die Zahlungen von Mann B an Frau B ergeben sich nicht.

Wenn ich die Richtigen Schlußfolgerungen ziehe, heist das auch, das wir getrennte Wohnungen brauchen und viel höher kosten haben. Dies ist unterm Strich das einzige was bleibt um
ALG2, Mietzuschuß, und Unterhalt von Mann A zu erhalten.(Dieser zahlt ja in der mom. Situation)

Die einzige Konstante in den o.g. Zenarien scheint wohl der Unterhalt von Mann B an Frau B. Hier spielt es keine Rolle mit wem oder unter welchen Umständen man zusammen wohnt.

Schade, dann werd ich meine neue Familie aufgeben müssen und mich auf die Suche nach einer Sozialwohnung machen.....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2004 18:43
(@taccina)
Registriert

Tja, wenn Du als geschiedener Mann nochmal heiratest, dann musst Du für 2 Frauen aufkommen, solange Deine Ex nicht nene neuen Partner hat mit dem sie in einem eheähnlichem Verhältniss lebt.

Soviel wie ich bisher sogar mitbekommen habe, kann bei einer wiederheirqat Deinerseits sogar Dein Selbstbehalt runter geschraubt werden (bitte berichtigen wenn ich da falsch liege)

Mal ne Frage zum eheähnlichem Verhältnis:

Eine Freundin ist seit 2,5 Jahren geschieden. Hat einen neuen Partner seit fast 2 Jahren. Lebt aber nicht mit ihm zusammen. Er ist zwar fast täglich bei ihr und übernachtet auch hin und wieder dort. Ist das dann trotzdem ein eheähnliches Verhältnis?

Liebe Grüße
Taccina


Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2004 20:10
(@Melly)

Hallo Inso,

fein daß Du es erkannt hast!

Aber ich kann Euch nur dringend raten, nicht zu schummeln.
Es reicht oft schon für den Ex-Mann, wenn Ihr gemeinsame Feste feiert, Verwantenbesuche macht etc. um eine gefestigte Partnerschaft nachzuweisen.
Also auf den Zug braucht Ihr nicht aufspringen, die Frau tut sich mit dieser Schummelei keinen Gefallen.
Sie würde somit den kompletten Unterhalt verwirken und dann, wenn Du sie mal nicht mehr magst, nix mehr vom Ex bekommen.

Ich sprech Dich jetzt schon in soviele Postings an, wie es denn mit Arbeit aussieht?
Du bist der, wo unterhaltspflichtig ist, also den Kindern gegenüber!
Das Vatersein-Forum ist nicht immer für den EU, aber hält überhaupt nix davon, wenn man einfach alles macht um ja keinen KU zahlen zu müssen.
Solltest Du nicht willig sein, einer Arbeit nachzugehen, wird Dir bald mal kräftig vom Gericht auf die Füße getreten werden!

Also ALG 2 sagt ja auch klar aus, daß man jede Arbeit annehmen muß, zur Not auch Geschirr spülen am "heiligen Berg" Andechs.

Väter sollten alles tun um wenigstens den KU zu sichern, also klotz da mal ran.
Du schreibst, Du hast private Insolvenz angemeldet....heißt das nicht auch für Dich, dem "Schuldenberater" auch zu zeigen, daß Du willig bist, die Gläubiger zu ihrem Geld kommen zu lassen?

Ich hab sehr großes Verständnis für Väter, die wirklich am Limit leben, aber hier bei Vatersein, wirst Du keinen Vater finden, der sich vom Unterhalt für seine Kinder drückt.
Auch wenn er dafür einige Kilometer zur Arbeit fahren muß oder auch nen Job annehmen muß, der nicht seiner Qualifikation entspricht.

Das Selbige wird bald mal der Richter von Dir verlangen, solltest Du bummeln.

Ich kann es wohl im Osten sowie im Norden nachvollziehen, wenn wirklich keine Arbeit gefunden wird, aber nicht um München rum.
Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2004 20:19
(@romyh)
Registriert

AMEN, Schwester!


AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2004 20:47
(@Melly)

@ Romy, kannst die Aussage evtl mal erklären?
Ansonsten erkläre Du hier mal, was so alles zu beachten ist*smile

Würd mich interessieren, was das heißen soll!
Gruß
Melly
:question:


AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2004 21:05
(@inso-was-noch)
Schon was gesagt Registriert

Nicht das hier was falsch verstanden wird.-....

Ich bemühe mich um Arbeit. Bin Dipl.- Ing für Nachrichtentechnik
und habe in den letzten Jahren im Managment gearbeitet.
Es ist mir klar, das ich in dem Bereich nichts mehr bekomme
und bewerbe mich auf fast alles. Selbst der Industriebäcker
nimmt mich nicht als Fahrer.
Bin hier wohl allen zu überqualifiziert
Außerdem zahle ich bis heute ca. 50 % von meinen 1400 Euro
an Unterhalt. Müsste als was finden, wo ich mehr netto incl.
meiner Fahrtkosten verdiene.
Ist nicht so einfach Außerdem wohne
ich 50 km von München weg und habe kein Auto.
Da ALG2 nur ca. 50 % meiner Arbeitslosenhilfe sind, darf ich jetzt auch billiger
Arbeiten .... Vielleicht find ich ja was unter den neuen voraussetzungen.

Hör bitte auf mit den Srüchen die ich von meiner Ex kenne. Wer will, findet arbeit ....
Ausrangierte Akademiker habens da nicht so leicht ... Glaubs mir .


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2004 21:22




(@Melly)

Hallo Inso,

les Dir mal klar Deine Postings durch, da muß man schon erheblich ins Grübeln kommen oder?
Die Fragen waren ja mehr als nur ...wie holt man das Beste raus.
Du wärst sicher auch froh, wenn die Ex-Frau keinen nachehelichen Unterhalt mehr verlangen könnte, also seh das auch so von dem Ex-Mann Deiner Freundin.

Ich denk, der findet das auch nicht so toll, monatlich Geld abzudrücken.
Stelle klare Fragen, was Dich betrifft und lasse uns nicht rumrätseln was nun mit Hern A und B los ist.
Schreib klar, Du hast ne blöde Situation, wo Du einfach nicht weiter weißt.
Ich denk, dann können Dir auch mehr User verstehen, da sie sich nicht durch den Dschungel der A,B undC -Exen durcharbeiten müssen. 🙂

Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2004 21:35
(@inso-was-noch)
Schon was gesagt Registriert

Fakt ist das ich seid 4 Jahren prozesiere, Sie mich in die Inso getrieben hat, ein neues Verfahren
aus 2000 anstrebt, um Unterhalt aus 50.000 Euro Provision zu erstreiten die als Möglichkleit im Vertrag standen und nie gezahlt wurden.

Ihr offizielles Lebensziel ist mich zu ruiniern.

Logisch bin ich nicht begeistert an Sie zu zahlen.

Sie hat einen Job und reiche Eltern die sie unterstützen. Ich habe nichts mehr.

Trotzdem hat sie z.Bsp vor dem OLG 25 Euro zusätzlich (Anteil der Mittagsbetreung meines Sohnes) über Ihre Werbungskosten erstritten.
( 6 Verschachlte Prozesse und 8 Pfändungen sind am laufen)

Übrigens .... den Unterhalt für meine Ex und meinen Sohn habe ich abhägig von meinem Gehalt
welches von 10.000 Euro auf nun 600 Euro gefallen ist., immer gezahlt ... Sie will halt aus 10 k ihr Geld ... wer nicht ...

5 Aktenordner, ein Magengeschwür, ALG Pfändung, Kontopfändung, ... kein Anwalt mehr und kein Ende ab zu sehen ...

ist es so unverschämt, das ich eine Chance zum Leben und nicht nur zum überleben will ??
Auch wenn ich kein Geld mehr habe, so hatte ich eine neue Famile. Harz4 nimmt die mir nun auch...

*sorry, aber mußte mich jetzt einfach mal ausko.......*


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2004 21:53
(@Melly)

Hallo Inso,

guck jetzt kann man Deine Postings besser verstehen und was so in letzter Zeit passiert ist.
Leider ist es so traurig, daß man als "Zweitfamilie" nix zu lachen hat, wenn die Ex meint, sie hat nur ein Ziel...Dich fertig zu machen.
Hier gibt es leider genug Väter, die das selbe durchmachen wie Du und schlicht ganze Aktenordner nur für die Ex im Regal stehen haben...mehr als was so manch Firma hat.

Aber es ist halt so, daß Deine neue LG jetzt ihren Unterhalt verwirken könnte, sollte der Ex-Mann ihr nicht gut gesonnen sein.

Es ist heute verdammt schwer, nach einer Scheidung wieder Fuß zu fassen und mit einer neuen Frau wieder einen Neustart zu beginnen 🙁
Aber Du mußt doch deswegen die Beziehung nicht aufgeben.
Sucht einen Weg, der evtl Deiner Freundin einen Arbeitsplatz verschafft, so daß etwas Geld in die Kasse gespült wird.
Ich drück Dir auf jeden Fall die Daumen.
Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2004 22:11
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

5 Aktenordner, ein Magengeschwür, ALG Pfändung, Kontopfändung, ... kein Anwalt mehr und kein Ende ab zu sehen ...

auweia! Das Anwaltsproblem lässt sich sicherlich über PKH lösen. In der Zwangsvollstreckung kann Beiordnung insbesondere dann beantragt werden, wenn die Gegenseite durch RA vertreten ist.

Du brauchst einen Anwalt, der sich wirklich auf diesem Gebiet auskennt, dann können evtl. einige Pfändungen abgewehrt werden.

Oder hier mal im entsprechenden Forum posten.

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2004 11:51