Hallo zusammen,
Mitte Feb.hat das olg Stuttgart eine umgangsurteil nach schriftlich Verhandlung gefällt. Ich habe meine Tochter alle 2wochen von Freitag 14uhr (Abholung Kita) bis Montag 18uhr und jeden anderen Montag von 14bis18uhr. Mir wurden im Sommer 10tage Urlaub zugesprochen.
So heute hatte ich einen netten Brief von ihr im Briefkasten.
Darin sind mehrere Themen enthalten
1. ich soll meine Tochter wiederholt im krankem Zustand mit ins Schwimmbad genommen habe...
Ich war mit meiner kleinen im Schwimmbad aber sie hatte ganz leicht gehustet (2-3mal am Tag), das machst sie jedes Jahr im Winter. Sie hatte keine Medikament dabei.
Jetzt möchte sie mir meine kleine an Umgängen nicht mehr geben wenn sie "krank" ist.
Wie soll ich mich verhalten.
2. exlein hatte mir am Freitag morgen mitgeteilt das sie krank sei und ich Freitag nachmittag mit ihr zum Arzt gehen soll. Da es ja meine umgangszeit war. Sie hatte bereits einen Termin ohne Absprache mit mir vereinbart.
Ich habe ihr gesagt das ich am Nachmittag Nichtannahme, da eine Spedition kommt die mir etwas liefert und sie doch bitte mit ihr hingehen soll. Kind war in der Kita und es war die erstvorstellung bezüglich der Erkältung beim Arzt.es verlief so, das niemand mit ihr beim Arzt war. Jetzt wird mir kindeswohlgefaehrdung vorgeworfen und die Mitteilung ich sei verpflichtet gewesen dahin zu. Gehen.
3. mir wird vorgeworfen das ich mit meiner kleinen ab und zu am we verreist bin und meine Ex nicht informiert habe. Laut ihrer Meinung müsste ich dies. Wie am besten Verhalten. Es waren ausschließlich besuche bei meiner Schwester.
4.ich kommuniziere nur noch über ihren Ehemann, da es mir Ende des Jahres gereicht hatte. Das ich aus heiterem Himmel Beschimpfungen und Unterstellungen bekommen habe. Das ich nur noch mit ihrem Mann spreche ist auch im Verfahren so kommuniziert worden. Jetzt droht sie mir, wenn ich ihn weiter anschreibe (ausschließlich wichtige Themen zum Kind) stellt er Strafanzeige wegen Belästigung.
5. urlaubsplanung
Sie hat mir eine urlaubsplanung von ihr vorgesetzt bei der 6umgangswochenenden entfallen. Ist die Menge noch rechtl akzeptabel?
6. ich habe 10tage meine kleine im Sommer. Ich muss diesen im Juli nehmen. Jetzt will exlein das ich ihr 8wochen vorher sage wann und ganz wichtig sie will wissen wohin.
Wie soll ich mich verhalten im allgemeinen und im speziellen?
Gruß seb
1) komplett ignorieren, bis sie es tut. Wenn sie es tut, verlangst du ein Attest und einen Nachholtermin. Passiert dann nicht zügig was, entsprechende Bitte an Jugendamt oder Erziehungsberatung ein Gespräch zu moderieren - der Umgang ist beschlossen und hat für das Kind zuverlässig stattzufinden. Nicht nach den Tageslaunen der Mutter.
2) ignorieren bis irgendwas kommt. Sie kann dir nicht einfach Termine in deine Umgangszeit legen und es scheint ja nicht so akut gewesen zu sein, dass du zum Notdienst musstest. Alternativ hättest du natürlich Montag auch noch gehen können...
3) völliger Blödsinn und ignorieren, bis irgendwas konkretes (Antrag oder sowas) kommt. Wollen kann sie viel, wenn der Tag lang ist und meinen auch. Muss dich aber nicht weiter interessieren.
4) Ihr Mann ist unbeteiligter Dritter. Wenn "im Verfahren kommuniziert" nur bedeutet, dass DU das da erklärt hast, ist es schwierig.- Hat z.B. der Richter das vorgeschlagen, wäre es wieder ein anderes Thema. Grundsätzlich musst du mit der KM kommunizieren, so lange nichts anderes gerichtlich vorgegeben wird oder ihr euch auf etwas anderes einigt - was offenbar nicht der Fall ist. Dann sammel die Beleidigungen und Vorwürfe eben, kommentier nur das, was irgendwie Substanz hat und auch das nur knapp und warte, bis sie damit eskaliert. Da kannst du nur gewinnen.
5) Welche Urlaubsregelung sieht denn der Gerichtsbeschluss vor? Und was ist dort für ausgefallene Umgänge vorgesehn?
6) 8 Wochen vorher ansagen, dass das Kind 2 Wochen nicht da sein wird dürfte noch halbwegs plausibel sein. Dass sie wissen will, wohin es geht, ist ein anderes Thema. Das könntest du natürlich komplett blocken, würde ich aber nicht tun, weil dir das sonst irgendwann auf die Füße fallen kann. ("Wieso haben Sie denn nicht einfach... Kooperationsbereitschaft...etc."). Daher - wieso nicht die Frage beantworten. "Bayern." oder "Westerwald." oder "Eine kleine Ferienanlage in Norddeutschland" genügt zweifellos. Jede weitere Nachfrage kannst du wieder bequem ignorieren.
Es wird sehr oft der Fehler gemacht auf wirklich jeden Pups einzugehen und - im schlimmsten Fall - sich zu rechtfertigen oder das Gegenteil zu beweisen.
Das misst solchen Blödsinn vollkommen unangebrachtes Gewicht zu. Einfach als das behandeln, was es ist - dummes Geschwätz.
Moin Seb,
in Ergänzung zu Hampelchen:
Achtjährige ich habe meine kleine jetzt jeden Dienstag nachmittag und alle 2wochen von fr. Bis mo und 10tage im Sommer und 10tage im Winter. Ich hatte nie mehr als 4tage am Stück mit meiner kleinen. Also ist es für mich eingewinn.
Das wirklich einzige, auf das Du adressiert an SIE antworten solltest, ist Punkt 5.
Dass Madame auch "mal" 14 Tage am Stück möchte, ist nachvollziehbar.
Liebe Ex,
ich gehe davon aus, dass Du Dich - ebenso wie ich - an unseren Umgangsbeschluss halten wirst.
Gerne können wir uns über die Verschiebung einzelner Umgangstermine unterhalten. Mit Deinen Terminvorschlägen bin ich einverstanden, so wir den für den xx.xx. geplanten Umgang auf den yy.yy. verschieben.
Gruß
Seb
Nicht mehr, nicht weniger.
Gruß
United
