Hallo zusammen,
aus gegebenem Anlass (-.-) habe ich eine kurze Frage, auf die ich bisher keine Antwort gefunden habe, wäre nett wenn ihr mir hier weiterhelfen könntet.
Kurz die Kernfakten:
- Ehe ab 2007, Trennung 2012, Scheidung 2014
- zwei Kinder (unter 10)
- sie arbeitet seit fast zehn Jahren durchgängig nicht
- beide haben wir neue Partner
- sie ist von ihrem Partner erneut schwanger
- Ehegattenunterhalt wir im Moment nicht gezahlt
Meine Frage: Wenn Exe jetzt ihr Kind bekommt, kann sie ja leiderleider wieder drei Jahre nicht arbeiten.
Dies ist ja nun aber wirklich kein ehebedingter Nachteil.
Grundsätzlich; wie ist denn hier generell die Anspruchsgrundlage?
Selbstverständlich habe ich es hier mit ARGE & Co. zu tun, welche unheimliche gerne einen Teil des an sie zu überweisenden Mindestbedarfs von mir hätte...
Könntet ihr mir hierzu bitte kurz eine Hintergrundinfo geben?
Danke und Grüße
Dasada
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Hallo,
du schreibst das Ehegattenunterhalt im Moment nicht gezahlt wird.
Hast du Trennungsunterhalt gezahlt?
Warum wird kein Ehegattenunterhalt gezahlt?
Gibt es eine Vereinbarung über Ehegattenunterhalt?
Werden eure Kinder durch Kita/Schule/Hort betreut, so dass sie rein theoretisch arbeiten gehen könnte?
Sophie
Hallo,
worum es geht ist nachehelicher Unterhalt siehe z.B. <a href="http://www.finanztip.de/ehegattenunterhalt/>" hier </a>.
Wenn bisher kein nachehelicher Unterhalt gefordert wurde, so sollte es auch nicht mehr forderbar sein. Richtig ist allerdings, dass nachehelicher Unterhalt erst nach der Scheidung gefordert werden kann und auch rückwirkend. Allerdings sollte doch eine gewisse zeitliche Nähe vorliegen.
Gründe für nachehelichen Unterhalt sind die Betreuung eines Kindes unter 3 Jahren, dessen Vater Du bist. (§ 1570 BGB).
Für andere/weitere Kinder bist Du nicht verantwortlich sondern deren Vater.
Dieser Betreuungsunterhalt kann aber verlängert werden, wenn es dafür kindbezogene Gründe gibt. Dass Kinder Kinder sind spielt dabei keine Rolle.
Weitere Gründe können sein Alter (in Deinem Fall nicht) oder auch Krankheit (ebenso nicht) sowie die Tatsache, dass man keine Erwerbstätigkeit findet bzw. diese nicht ausreicht. Hierbei ist aber zu beachten, dass auch Deine Ex eine Pflicht zur Erwerbstätigkeit hat um sich zu unterhalten. Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gibt es nur bei Bedürftigkeit und objektiven Gründen. Gründe für nachehelichen Unterhalt können mangelnde Kinderbetreuung sein (z.B. auch, dass nur eine Halbtagstätigkeit oder 30 h pro Woche möglich sind).
Aus meiner Sicht gibt es wenig Anlass von Dir nachehelichen Unterhalt jetzt zu fordern, wenn er allerdings schon vereinbart war bzw. kurz nach der Scheidung gefordert wurde kann es anders sein.
VG Susi
