Exfrau bekommt Kind...
 
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Exfrau bekommt Kind von neuem Lebensgefährten

 
(@martin)
Schon was gesagt Registriert

Schönen guten Abend,
meine Exfrau hat von neuem LG ein Kind bekommen. Nun ist meine Frage ob sich der Ehegattenunterhalt (den ich bezahle) dadurch senkt oder sogar aufhebt?
Die beiden leben seit ca. 2 Jahren in einem gemeinsamen Haus. Meine Ex ist dort auch angemeldet.
Im Voraus besten Dank für Eure Antworten
Gruß Martin

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2007 22:08
 Uli
(@Uli)

Herzlichen Glückwunsch!  🙂

Damit ist der frisch gebackene Vater zur Leistung von Betreuungsunterhalt verpflichtet!

Überdies ist die Beziehung nun als gefestigt anzusehen. Besteht denn ein Titel zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt?

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2007 22:12
(@martin)
Schon was gesagt Registriert

ein Titel auf den nachehelichen Unterhalt besteht noch nicht. Ich erklärs: Ich habe während der Ehe ein Nettoeinkommen von ca. 1850€. Aus der Ehe sind 2 Kinder hervorgegangen. Eines lebt bei mir und eins bei meiner Ex. Danach hab ich ein Studium begonnen das den Zeitaufwand einer halben Volltätigkeit bedurfte. Die andere hälfte habe ich meinen Sohn betreut. Dadurch wurde mein Gehalt geteilt und ich kam under den Selbstbetrag. Mein Sohn ist mittlerweile 8 Jahre und geht jetzt dann in die 3. Klasse. Jetzt ist das Studium zu Ende und ich überlege mir wieder vollzeit arbeiten zu gehen. Was denkt/wisst Ihr was ich in dieser Situation mit ca. 2100 € an die Ex abdrücken müsste?

Gruß Martin

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Themenstarter Geschrieben : 20.02.2007 22:19
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Martin,
rein rechtlich wirst Du der Vater. Aber ich hoffe, dass ihr 2-3 euch zum JA bewegen könnt, um dort juristisch korrekt eine Vaterschaftsanerkennung hinzulegen. Sprich mal mit dem Jugendamt deines Unvertrauens. Quatsch, Du schreibst Exfrau.

Dann allerdings ist die Frage: Verdient Papi 2 Geld? Wenn ja, dann macht ihr ab Geburt 50:50 (so ihr ein ähnliches Einkommen habt und sie nicht mit Unbilligkeit argumentieren können). Hataber auch Nachteile, da du, soweit ich weiß, auch für EU aufkommen musst, wenn dein Kind nicht mehr betreut wird.

Aber da gab es ein nettes Urteil vom BGH zu: Guckst du >hier<.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2007 22:19
(@martin)
Schon was gesagt Registriert

Was ich noch anmerken wollte: Mein Sohn der bei der Ex wohnt kommt jetzt in die Schule, 1.Klasse. Müsste sich die Ex da dann nicht (also hätte sie das kind mit dem neuen nicht bekommen) um Arbeit kümmern? und resultiert dadurch nicht eine Abminderung meines zu leistenden Unterhalts an Sie? Weiter gedacht: Hätte Sie das weitere Kind nicht bekommen würde Sie wieder wie früher Arbeiten gehen und ich wäre aus dem Schneider. Nur weil sie jetzt wieder ein kind bekommt bin ich auf 50% des EU. das ist vielleicht sch...ade
Gruß martin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2007 22:33
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Geeenau! Aber es geht nicht um dich, sondern um die Alimentierung deiner Exfrau.

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Geschrieben : 20.02.2007 22:36
(@martin)
Schon was gesagt Registriert

Achso, stimmt hatte ich ganz vergessen?

Da lebt man mal 3 Jahre in Ehe mit einer Frau und kann sein ganzes leben lang zahlen. Wo ist da die Relation? Meines Erachtens nur bei der Staatskasse 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2007 22:39
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und wer macht die Gesetze?

Take it easy, vielleicht heiraten die beiden ja auch. Hoffentlich....

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2007 23:02