Exe will nachehelic...
 
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Exe will nachehelichen Unterhalt

 
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

Scheidung ist bei mir nun endlich durch. Ich bezahle daher auch keinen Trennungsunterhalt mehr. Nun hat mich meine Exe auf nachehelichen Unterhalt verklagt. Sie (besser Ihre RAtte):
Sie ist von Beruf Krankenschwester macht auf Hartz4 und arbeitet nur wenn dann stundenweise.

Leider, leider  kommt Ihr da der Schichtdienst dazwischen. Wenn sie teilzeit arbeitet muß Sie um 6.00Uhr anfangen. Sie kann also nur bedingt arbeiten, da die Jungs versorgt werden müssen. Also max 400€-Job.

Lt. meinen Infos ist das definitiv falsch. Was die Arbeitszeit betrifft ist das eine individuelle Vereinbarung. Eine Krankenschwester aus meinem Bekanntenkreis sagt, daß es genügen Kollegginnen gibt die von z.B. 8.00 bis 12.30Uhr arbeiten. Alles sauber vereinbart mit dem Arbeitgeber.

Außerdem behauptet meine Exe, daß der Große einen erhöhten Betreuungsaufwand benötigt. Da Sie mit Ihm ganz viel lernen muß usw.

Kann man es sich so einfach machen und den Schichtdienst vorschieben und die alte Leier mit dem erhöhten Betreuungsaufwand?

Kann evtl. auch ein Unterhalt verwirkt sein aufgrund
- von Körperverletzungen von Verwandschaft von ihr ggü. mir und meinem Vater? 
- ständige Verleumdungsaktionen von Ihr und Ihrem Anwalt
- ständige sinnlose Prozesse z.t. auch ggü. meinem Vater
- Totalverweigerungshaltung in Umgangsangelegenheiten

Gruß und schönen So
LD

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2011 15:02
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus LoneDaddy,

für meinen Geschmack versucht die Ex mit Standardfloskeln an Dein Geld zu kommen.

Auch für Krankenschwestern gibt es Jobs, die nicht zwingend um 06:00 Uhr beginnen oder nur im Schichtdienst zu haben sind.
Wer was anderes behauptet, der lügt. Du selbst kannst ja sofort andere Beispiele benennen.

Die Sache mit dem Lernen ist auch nicht greifbar.
Ich saß gestern Abend 2,5 Stunden mit der großen vor einer Arbeit und Heute mit Sicherheit nicht eine einzige Minute.

Ich würde der Klage aus diesen Gründen relativ gelassen entgegen sehen.

Die Sache mit einer Unterhaltsverwirkung ist natürlich etwas schwieriger. Ob Du mit den von Dir genannten gründen Erfolg haben kannst, vermag ich nicht einzuschätzen.

Ich würde zunächst einmal nur ihre Forderung als unbegründet  vom eigenen Anwalt zurückweisen lassen.
Dinge wie Körperverletzung würde ich mir wohl als zusaätzliche Munition für eien Verhandlung aufsparen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2011 13:27
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi LoneDaddy
es gibt in diesem Fall ein Urteil vom Olg Koblenz bin mir aber nicht ganz sicher, hier wurde bei einer Krankenschwester mit Kind 5 Jahre eine Erwerbstätigkeit von einer 80% erwartet.
Ist natürlich immer Einzelfall bezogen aber hier wurde auch gesagt sie könne als Krankenschwester ihrer Arbeitszeit so legen das ein Stelle in diesem Umfang erwartet werden könne.
stehet auch hier unter Urteile (glaube ich)

Gruß Guru

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2011 15:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LD,

ganz grundsätzlich wäre ich mit der Verwirkungskiste sehr zurückhaltend; die vernebelt Dir den Blick auf das Wesentliche und wird nur äusserst selten eingesetzt. Schon gar nicht im Rahmen der "Sippenhaftung": Wenn Dir ein Verwandter Deiner Ex auf die Nase hat, wird das nur ihm selbst, aber nicht der Ex angelastet. Auch "Verleumdungen" und "sinnlose Prozesse" sind nur schwer gerichtsfest zu beweisen; derzeit sind das nicht mehr als subjektive Einschätzungen Deinerseits.

Wichtig ist allerdings: Es gibt kein Recht, ausschliesslich im erlernten Beruf zu arbeiten. Wenn es zeitlich mit der Krankenschwester nicht hinhaut oder momentan keine Jobs in diesem Beruf verfügbar sind, muss Madame sich eben auch bei Aldi an die Kasse setzen. Vielleicht suchst Du mal ein paar zumutbare Jobangebote aus dem Einzugsbereich der Ex (beispielsweise unter www.meinestadt.de), druckst sie ihr aus und behältst eine Kopie für die Verhandlung.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2011 16:09
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Als Krankenschwester könnte man auch in der mobilen Pflege arbeiten und da ist Schicht dann eher unwahrscheinlich

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2011 16:20
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ich denke, die folgende Punkte sind wesentlich:
1.) Du hattest angeboten, deine Ex über das Wechselmodell zu entlasten. Ex hat abgelehnt (wollte wahrscheinlich nicht auf den KU verzichten) und beschwert sich jetzt über die Betreuungslast! Hier liegt ein Widerspruch vor. Auf diesem Punkt würde ich rumreiten und im Nebensatz darauf hinweisen, dass der Kindsvater den alleinigen finanziellen Kindsunterhalt lt BGB leistet, weil die Mutter die Betreuungsleistung erbringt.
Du bist bereit, sie mit dem Wechselmodell zu entlasten (aber nicht über so faule 49% / 51% Kompromisse), sie verweigert sich und verursacht somit den Betreuungsaufwand, den sie anschließend wieder bezahlt haben will.
2.) Die Mutter wird ja doch gar nicht so schlecht bei der Standardregelung entlastet. Die Kinder sind ja in der Woche auch im KG oder in der Schule, am Wochenende jedoch zu 100% beim Vater.
3.) Du kennst Leute, frag mal nach deren Arbeitsvertrag. Deren Gehalt wäre argumentativ erstmal fiktiv anzusetzen. Sie soll erstmal sagen, wieso andere Krankenschwestern das können.
4.) Sie muss den erhöhten Betreuungsaufwand beweisen. Ohne Beweise geht nix. Und wenn sie dies beweisen kann, wäre die nächste Frage, wieso Du am Wochenende nicht mit den Kindern lernen kannst. Man könnte ja sagen, das jeder sein Wochenende dafür nutzt, den Kindern bei schulischen Belangen zu helfen, dann wäre die Belastung zu 50% bei beiden. Oder Du machst die Nachhilfe, sie guckt nur, ob sie die Hausaufgaben gemacht haben. Du bist bereit, mitzuhelfen, schade, dass hier direkt Geldforderungen über den Anwalt kommen, statt in einem Gespräch mit dem Vater nach Lösungen zu suchen.
5.) (Letzte Priorität) Die mangelnde Kooperationsbereitschaft und Kommunikation in Form von Verleumdungen sorgen daher für das Gefühl eines erhöhten Betreuungsaufwandes, der tatsächlich aufgrund der Möglichkeiten des Vaters nicht gegeben ist. Man kann sich dem Gefühl nicht erwehren, dass es eher um eine finanzielle Bestrafung, als um einen tatsächlich vorhandenen erhöhten Betreuungsaufwand geht.

mfg

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2011 19:40
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

bestend Dank bisher,

ABER: das hab ich noch nicht so ganz intus mit der Argumentation von meiner Exe.

Ich habe richtig verstanden, ...
... daß erhöhter Betreuungsaufwand nachgewissen werden muß?
Blose Behauptungen von der Exe reichen da nicht? Und wie sieht das in Praxis aus? Ich denke wenn man lange genug sucht, findet man schon jemand der ein entsprechendes Attest ausstellt

... sie leider leider keinen Anderen Job findet und deshalb nur ein bisschen Rumjobben kann. Wie sieht da die Praxis aus? Wie ist den die Tendenz von unseren Gerichten?

Gruß
LD

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2011 21:00
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus LD,

im Familien- und Unterhaltsrecht werden Einzelfallentscheidungen getroffen.
Aus diesem Grund wird vom richter jeweils im Vorfeld die Sachlage erörtert.

Sitzt also da vorne ein Vollpfosten mit einem mittelalterlichen Weltbild im Kopf, dann kann es sich durchaus auf seine Entscheidung auswirken. Die s natrürlich nicht zu Deinen Gunsten.

Vorhersehen kann man das nicht - darauf musst Du Dich einstellen.

Allerdings treffen eben die Argument zu, die Du von dantes_79 aufgezeigt bekommen hast.
Und die Tatsache, dass man als Krankenschwester in diesem Land derzeit keinerlei Probleme bei der Jobsuche haben dürfte ist bekannt.

Der Teil mit den Stellenanzeigen in einem bundesweit verbreiteten Fachmagazin hat monatlich zwischen 70 - 90 Seiten!
Wer suchet, der findet...

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 24.05.2011 09:41
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

@staengler

Welches fachmagazin meinst du?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2011 10:34
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

schick Dir ne PN

Werbung will ich hier nicht machen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2011 10:38




(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ich glaube bezüglich des Wechselmodells hatte ich dich mit jmd anderem verwechselt. Bei Dir scheint eher eine Totalverweigerung vorzuliegen. Die Argumente könnten jedoch genauso ziehen. Du kannst sie entlasten, sie will nicht und stattdessen lieber Geld.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2011 13:30
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

gestern gabs wieder Post: Exe kann gar nicht arbeiten weil sie psychisch durch die (selbst gewählte) Trennung so fertig ist, daß sie max auf 400€-Basis arbeiten kann. Und überhaupt wären die Kinder total durch den Wind und brauchen deshalb erhöhten Betreuungsaufwand.

Im Frühjahr 11 bin ich aufgefordert worden meine Einkünfte von 2010 offen zu legen. Habe ich auch umgehend gemacht. Nun ist aber so daß ich zum Jan 11 eine kleine Gehaltserhöhung bekommen habe. Das Vermutet auch die RAtte meiner Ex. Wie er darauf kommt weiß ich nicht.
Muß ich das angeben? Es ist nur von einer Aufstellung für 2010 gesprochen worden!

Und was ist vom obigen zu halten?

Gruß
LD

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2011 13:00
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LD,

Im Frühjahr 11 bin ich aufgefordert worden meine Einkünfte von 2010 offen zu legen.

Wenn ich recht verstehe, hat er Dich jetzt aufgefordert, die Januar-Abrechnung nachzureichen ?
Ich befürchte, wenn die Aufforderung zur Auskunft im Februar kam ("Frühjahr" ist etwas vage), kann die Januar-Abrechnung von Dir verlangt werden (in der Regel sind die letzten 12 Gehaltsabrechnungen einzureichen) ... was sagt Dein Anwalt dazu ?

Von einer Umgangsblockiererin das Argument "erhöhter Betreuungsaufwand" zu hören, klingt schon ein wenig ironisch ...

Nach wie vor gilt:

... für meinen Geschmack versucht die Ex mit Standardfloskeln an Dein Geld zu kommen.

Ein substanzierter Vortrag sieht jedenfalls anders aus.

Hat Madame bereits Klage eingereicht ?

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2011 16:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Könnte auch anders sein.

Wenn genau 01.2010 - 12.2010 gefordert und geliefert wurden, kann er jetzt nicht unbedingt nachkarten.

Da kommt es wohl auf die genauen Formulierungen an.

Wobei ich auch schon häufiger vom Richter zur Nachlieferung verdonnert wurde.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2011 18:44