Hallo zusammen!
Meine Ex (Scheidung 2000; ein gemeinsames Kind) heiratet demnächst ihren derzeitigen Partner. Ich musste bisher Unterhalt an sie bezahlen. Wer ist ihr gegenüber zu Unterhalt verpflichtet, wenn, was ich nicht hoffe :), auch diese Ehe scheitert? Wieder ich oder der neue Mann. Habe schon mal gehört, dass ich dann wieder in die Pflicht genommen werde.
Meine Ex und ihr derzeitiger Partner haben Mitte diesen Jahres eine Lebensgemeinschaft gegründet (Zusammenzug; beide arbeiten).
Und besteht der Unterhaltstitel mir gegenüber weiter?
Besten Dank schon mal
Gruß
RalfSC
Hallo ralf,
sollte die neue Ehe scheitern kommt es auf mehrere Dinge an.
Gibt es Kinder aus dieser Ehe?
Wenn nein, ist ein Anspruch von ihr an ihn zu verneinen, da sie ja arbeitet.
Wenn ja, ist er ihr gegenüber zu Unterhalt verpflichtet. Dann kommt es darauf an: Ist er Leistungsfähig? Wenn ja, prima für dich, wenn nein, dann wirst du aufgrund eures Kindes wieder in die Pflicht genommen. Ist er nur teilweise Leistungsfähig, dann teilt ihr euch die Kosten für ihren Unterhalt.
Und besteht der Unterhaltstitel mir gegenüber weiter?
Erstmal ja. Er fällt erst mit der Heirat weg, bzw. wenn sie in einer gefestigten Partnerschaft lebt (2-3 Jahre).
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
danke erst mal
im (für mich) ungünstigsten Fall, also es geht ein Kind aus dieser neuen Ehe hervor und nach der Trennung ist der Kindsvater nicht leistungsfähig, dann muss ich wieder vollen Ehegattenunterhalt an die KM bezahlen, die aufgrund der Betreuung des neuen Kindes nicht arbeiten kann.
Stimmt´s ??
Ja,
das ist der ungünstigste Fall. Aber vielleicht ändert sich ja im Zuge der Reform etwas.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
im (für mich) ungünstigsten Fall, also es geht ein Kind aus dieser neuen Ehe hervor und nach der Trennung ist der Kindsvater nicht leistungsfähig, dann muss ich wieder vollen Ehegattenunterhalt an die KM bezahlen, die aufgrund der Betreuung des neuen Kindes nicht arbeiten kann.
und
Ja,
das ist der ungünstigste Fall. Aber vielleicht ändert sich ja im Zuge der Reform etwas.
jetzt muß ich mal mitfragen:
Der neue "Ehemann" zeugt ein Kind mit der holden Ex und der "Alt-ehemann" muß ggf. Unterhalt bezahlen wenn die neue Ehe auch scheitert und die Frau nicht weghen des neuen Kindes arbeiten kann...
Nee, ne da verstehe ich doch bloss was falsch oder???
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo papi,
das ist ne Frage über die ich auch schon gestolpert bin. Gibt es einen geschiedenen Ex und einen Mann der danach mit der Frau ein Kind zeugt, aber für die Frau nicht aufkommen kann, ist ja weiterhin der Es für den EU/BU zuständig.
Ich stolpere da, egal ob beide Väter von der KM geschieden sind doer nur Nr. 1 geschieden ist über folgende logische Überlegung:
Ab einem gewissen Alter des Kindes ist es ja theoretisch so, das der KM eine Halbtagsstelle, später eine Ganztagstelle zugemutet werden kann. Also müßte ihr rein theoretisch ab diesem Zeitpunkt ein fikitves Einkommen angerechnet werden, das den zu zahlenden Unterhalt von Ehemann Nr. 1 reduziert.
Nun kann man argumentieren das sie aufgrund des Alters von Kind 2 nicht arbeiten kann, zudem geht die allgemeine Argumentation auch dahin das eine Arbeitsaufnahme bei Betreuung mehrer Kinder auch nach hinten verschoben weden kann. Für Kind 2 kann Ex-Ehemann 1 natürlich nichts und könnte somit darauf verweisen das Ex-Ehemann NR. 2 zuständig ist, was ja auch rechtlich richtig ist. Nur ist der nicht leistungsfähig, was wird passieren? Die holde KM wird ALG II beantragen und was passiert?
Genau, die werden bei beiden Ex-Ehemännern nachfragen und sich dort das Geld holen, wo was zu holen ist, egal ob moralisch oder "theorierechtlich" das ok ist.
Sollte es so sein, das der Unterhaltsanspruch generell zeitlich begrenz wird, werden solche Überlegungen hoffentlich überflüssig.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo zusammen,
wenn das Kind aus der zweiten Ehe stammt, diese Ehe geschieden wird und der zweite Ehemann nicht leistungsfähig ist, braucht nicht der erste geschiedene Ehemann Unterhalt zahlen. Jedenfalls nicht wegen Betreuung des Kindes. Es muss dann ein anderer Unterhaltstatbestand vorliegen.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo,
das würde dann aber auch heißen, dass die holde Ex...sich mal einen reichen "Macker" sucht und sich dann scheiden läßt.
Jetzt kommt der "arme" Lieblingsmann und es werden auf Teufel komm raus Kinder gezeugt...Der "neue" kann nicht zahlen "Alt-ehemann" zahlt bis zum Ende seines Lebens....
Logische Konsequenz: sich einen ansaufen und die holde Ex...dann hat man (n) nach 10 Jahren gute Führung seine komplette Freiheit...
(letzter Satz: nicht wirklich ernst gemeint)
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo zusammen,
wenn das Kind aus der zweiten Ehe stammt, diese Ehe geschieden wird und der zweite Ehemann nicht leistungsfähig ist, braucht nicht der erste geschiedene Ehemann Unterhalt zahlen. Jedenfalls nicht wegen Betreuung des Kindes. Es muss dann ein anderer Unterhaltstatbestand vorliegen.
Grüsse
sky
Bist du dir sicher sky? Gibt es dafür irgenwelche gesetzlichen Grundlagen?
Bei der Konstellation Exmann und nichtehelicher muß ja der Exmann für den leistungsunfähigen Expartner in Sachen Unterhalt für die Km einspringen.
Genauso werden ja alle möglichen Geldgeber angefragt bevor der Staat zahlt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Der feine Unterschied liegt dann darin, dass der geschiedene Mann keinen BU für die Betreuung des Kindes eines anderen Mannes zahlen muss - das muss er bestimmt nicht - aber wenn der BU-Pflichtige Vater eben zahlungsun- (aber Zeugungs- :wink:) fähig ist, dann kann es eben gut sein, dass trotzdem nachehelicher Unterhalt wieder auflebt. Weil eben die Mutter keine Arbeit hat und finden kann.....und ein fiktives Einkommen wird m.E. nur angerechnet, wenn zumindestens theoretisch die Chance besteht, dass die Mutter arbeiten geht.....
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Hallo,
aber wenn der BU-Pflichtige Vater eben zahlungsun- (aber Zeugungs- ) fähig ist, dann kann es eben gut sein, dass trotzdem nachehelicher Unterhalt wieder auflebt.
das ist doch echt ne sauerrei!!
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
das ist doch echt ne sauerrei!!
... ist eine Aussage, die einem beim deutschen Unterhaltsrecht ziemlich regelmäßig über die Lippen kommt...... 🙂
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Moin,
Sky hat recht, für ein nicht adoptiertes oder biologisch abstammendes Kind muß kein Unterhalt gezahlt werden. Eine Rechtsprechung wie beispielsweise in Massachusetts, USA ("Child Support by Bonding/Common Law") gibt es in Deutschland nicht.
Ehegattenunterhalt ist ein Unterhalt zur Ermöglichung der wirtschaftlichen Führung eines Haushaltes des wirtschaftlich schwächeren Expartners bei mangelndem Eigeneinkommen (vom Grundsatz her) und basiert daher auf nichts anderem als einer Art "Nachehelicher Solidarität". Klingt niedlich, ist es auch - denn an sich ist dieser als Ausnahme konzipiert, die jetzt Normalität ist.
Tatsache ist auch, dass die eheliche Solidarität nicht etwa dann endet, wenn man geschieden ist, sondern eine neue "Lebenspartnerschaft auf Lebenszeit" (vulgo Ehe) eingegangen wird.
Fazit: wenn kein anderer Unterhaltsanspruch vorhanden ist außer der Betreuung gemeinsamer Kinder (=> OLG-Leitlinien), dürfte dieser entfallen. Desweiteren sind mir nur zwei Fälle im Gedächtnis, in dem der Unterhalt ähnlich dem eines perviligierten Volljährigen berechnet wurde, d.h. Gesamteinkommen und dann gequotelt, hierbei ging es aber um BU.
Gruß, Xe