Ich habe gerade festgestellt, dass Ex das Kindergeld auf sich umgestellt hat, was ja an sich auch nichts Ungewöhnliches ist. Ungewöhnlich ist lediglich, dass ich ja, seit sie im Sommer T13 gesagt hatte sie solle lieber bei mir wohnen, davon ausgehe, dass T13 bei mir wohnt. Seit dem zahle ich auch keinen Unterhalt für sie (da ich abgesehen von dem bisschen was sie bei Mama isst alles für sie zahle halte ich das für sachgerecht). Bislang hat Ex auch keinen Unterhalt für T13 gefordert. Genau genommen hat Ex weder für sich noch für irgendeins der Kinder formal Unterhalt gefordert, geschweige denn einen konkreten Betrag. Sie hat lediglich in einer in mehreren Punkten falschen EV (wegen PKH) angegeben dass ich zu wenig zahle.
Die Frage ist nun, steht mir nicht auch für T13 das halbe KG zu und wovon ziehe ich mir das ab? Bei den anderen beiden ist es einfach, vom Unterhalt. Ziehe ich es beim TU meiner Frau ab oder was mache ich? Außerdem habe ich ihr das KG für die anderen beiden schon am Monatsersten überwiesen. Kann ich ihr das auch vom TU abziehen? Oder muss ich im Gegensatz zu ihr einen juristischen Weg beschreiten?
Hallo psoidonuem
Wenn sie seit Sommer 13 bei dir wohnt, dann müsste sie ja auch auf deine Adresse umgemeldet sein ?
Hat deine Ex das KiGeld wirklich umgeleitet oder hast du vergessen bei der Kindergeldkasse mitzuteilen, dass sie jetzt bei dir wohnt ?
Das ist nämlich ein himmelweiter Unterschied.
Gruß
mekmen (der sich nämlich auch gerade mit der KiGe Kasse rumschlägt)
psoidonuem,
das KG steht dem Elternteil zu, bei dem das Kind "seinen Lebensschwerpunkt" hat.
Die KG-Kasse geht hier von den Meldebehörden aus (von was auch sonst).
Aber .... Du musst das KG schon von Dir aus beantragen. Die KG-Kasse wird von sich aus keine Nachforschungen
anstellen. Am einfachsten ist das mit der Meldebescheinigung direkt zum Amt gehen. Wenn Du die Kindergeldnummer hast,
ist das ein Aufwand von 20 Minuten.
Halbes Kindergeld steht Dir übrigens nicht zu!
Die Hälfte des KG wird vom Bedarfsbetrag der Düsseldorfer Tabelle abgezogen,
und dann der Zahlbetrag ermittelt.
Bsp.: DDT Bedarf 383 EUR
halbes KG - 92 EUR
zu zahlen: 291 EUR
Wenn Sie keinen KU eingefordert hat, könntest Du natürlich die Zahlungen einstellen.
Ich persönlich würde das meinen Kindern aber nicht zumuten. Zahle, was Du ausgerechnet hast. Punkt.
Bei Nichtzahlen droht auf alle Fälle ein Titel und viel Ärger mit "Anerkennen", "Luft-Lohn", usw.
Grüße Doni
Hallo psoidonuem,
:question:Find ich jetzt seltsam, da es in Deinem anderen Fred darum geht, dass KM den Umgang von T13 eigenmächtig verlängert hat. Warum hattest Du Umgang mit T13, wenn Du davon ausgehst, dass T13 bei Dir wohnt? :phantom:
lg
sleepy
Sleepy
Das ist jetzt aber Haarspalterei sleepy. Ich sollte die Kinder am Samstag abliefern, und es ist ja auch noch ein weiteres Kind im Spiel. Dann plötzlich erhalte ich die Info, dass erst Montags Übergabe ist. Nenn es Umgang, nenn es wie Du willst.
Das ist jetzt aber Haarspalterei sleepy. Ich sollte die Kinder am Samstag abliefern, und es ist ja auch noch ein weiteres Kind im Spiel. Dann plötzlich erhalte ich die Info, dass erst Montags Übergabe ist. Nenn es Umgang, nenn es wie Du willst.
Das ist leider vom Grundsatz her keine Haarspalterei, weil es sich letztlich ja so darstellt, dass Kinder einen BetreuungET haben, bei dem sie idR gemeldet, bei dem sie den überwiegenden Teil der Zeit wohnen, der KU verlangen kann vom UmgangsET.
Dieser andere ET, der UmgangsET eben, hat ein Recht zum Umgang. Man kann ihn aber - und diese Diskussion gibt es hier oft - aber nicht zu Umgang zwingen. Wenn es also den Eltern nicht gelingt, wie zwei erwachsene Menschen zum Wohl der Kinder Umgangszeiten und Betreuungszeiten abzusprechen, dann bleibt idR der BetreuungsET auf dem Kind sitzen, wenn der UmgangsET es nicht abholt...
Im Klartext: Es ist absolut kindisch und unzuverlässig von der KM, sich hier per Kurznachricht einfach länger in den Urlaub zu verabschieden. Aber Du solltest auch Deinen Vaterpflichten, insb. wenn Du BetreuungsET bist, nachkommen. Und nur weil LG da ist und vermutlich gegenseitig zw LG und T13 kein Bock aufeinanderbesteht, kannst Du Dich dem nicht entziehen.
Toto
Das ist jetzt aber Haarspalterei sleepy. Ich sollte die Kinder am Samstag abliefern, und es ist ja auch noch ein weiteres Kind im Spiel. Dann plötzlich erhalte ich die Info, dass erst Montags Übergabe ist. Nenn es Umgang, nenn es wie Du willst.
Nö, ist es nicht. Entweder T13 wohnt bei Dir, wie in #1 dargestellt, oder sie wohnt bei der KM und hat Umgang mit Dir, wie in Deinem anderen Fred dargestellt. Wenn T13 bei dir wohnt, stell ich mir die nächste Frage, wie Du dann Deine Beziehung pflegst, wo doch T13 nichts mit Next zu tun haben will :kapiernicht:
Sleepy
Wir haben ein Wechselmodell das mehr oder weniger funktioniert.
Im Übrigen beschwere ich mich doch auch gar nicht, dass ich die Kinder länger als vereinbart hatte, egal ob das jetzt Umgang oder sonstwie heißt.
Und meine Freundin sehe ich fast gar nicht, und deshalb habe ich sie auch an diesem WE nicht nach Buxtehude geschickt auch wenn hEXe, T15 und T13 das gerne hätten.
Das ist leider vom Grundsatz her keine Haarspalterei, weil es sich letztlich ja so darstellt, dass Kinder einen BetreuungET haben, bei dem sie idR gemeldet, bei dem sie den überwiegenden Teil der Zeit wohnen, der KU verlangen kann vom UmgangsET.
... und wohin von der Familienkasse das Kindergeld überwiesen wird.
Im alltäglichen Leben von Doppel-Residenz-Familien ist die Frage "Umgang oder Betreuung" in der Tat Haarspalterei.
Im Außenverhältnis gegenüber Behörden ganz und gar nicht.
Entweder T13 wohnt bei Dir, wie in #1 dargestellt, oder sie wohnt bei der KM und hat Umgang mit Dir, wie in Deinem anderen Fred dargestellt.
Oder man praktiziert (wie der TO und seine DEF) ein WM - mit abwechselnder Betreuung. Auch "Doppel-Residenz-Modell" genannt. Dann haben Kinder nicht ein, sondern zwei Elternhäuser. Diesen Vorgang quittiert die deutsche Bürokratie mit der Fehlermeldung "Syntax Error". Ein solcher Vorgang kommt in deren Zeichenvorrat einfach nicht vor.
Auch wer ein funktionierendes WM einvernehmlich praktiziert, muss gegenüber der Familienkasse, der Schule, der Krankenkasse und dem Einwohnermeldeamt einen Erstwohnsitz für jedes einzelne Kind angeben. Wenn es zwei Kinder gibt, ist es im Rahmen des gelebten WM sinnvoll, ein Kind beim Vater und das andere bei der Mutter offiziell anzumelden. Dann haben beide Steuerklasse 2 und beide bekommen 1 x Kindergeld. Das ist dieselbe Summe wie 2 x halbes Kindergeld für 2 Kinder.
Wer mindestens ein minderjähriges Kind bei sich gemeldet hat, kann Steuerklasse 2 und mindestens einmal Kindergeld beantragen.
Das muss man als Vater oder Mutter aber selbst tun. Das macht kein anderer.
In diesem Zusammenhang möchte ich Mekmens Fragen wiederholen:
Wenn sie seit Sommer 13 bei dir wohnt, dann müsste sie ja auch auf deine Adresse umgemeldet sein ?
Hat deine Ex das KiGeld wirklich umgeleitet oder hast du vergessen bei der Kindergeldkasse mitzuteilen, dass sie jetzt bei dir wohnt ?
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Sagen wir es mal so, da ich das Kindergeld überwiesen bekam, habe ich nichts getan. Meine Ex war schlauer. Dann werde ich wohl morgen mal zur Meldestelle dackeln und dann der Kindergeldkasse schreiben.
Hallo Psoidonuem,
irgendwie steh ich da aufm Schlauch.
Bisher hast du das Kindergeld bekommen (= Tochter bei dir gemeldet).
Seit Sommer wohnt sie auch "offiziell" bei dir, jetzt bekommst du aber das Geld nicht mehr.
Heisst das, dass Mama jetzt der KiGeKasse genau das Gegenteil mitgeteilt hat und Tochter bei sich gemeldet hat ?
Das könntest du mit einem Anruf bei der Kindergeldkasse klären (Kindergeldnummer bereit halten) und wenn das tatsächlich der Fall ist, heftig widersprechen.
Gruss
mekmen
Ja mekmen, sie hat der KGK mitgeteilt dass alle Kinder bei ihr wohnen.
Dann hat sie aber mal sehr böse einen Antrag wahrheitswidrig ausgefüllt und den Passus:
"Ich versichere, dass ich alle Angaben (auch in den Anlagen) vollständig und wahrheitsgetreu
gemacht habe. Mir ist be-kannt, dass ich alle Änderungen, die für den Anspruch auf Kindergeld von Bedeutung
sind, unverzüglich derFamilienkas-se mitzuteilen habe. Das Merkblatt über Kindergeld habe ich erhalten und von seinem Inhalt Kenntnis genommen."
sellenruhig unterschrieben.
Heftigster Widerspruch deinerseits gleich telefonisch bei der Kindergeldkasse.
Ihr bekommt dann beide Post und werdet um Stellungnahme gebeten.
Gruß
mekmen
Ihr bekommt dann beide Post und werdet um Stellungnahme gebeten.
:thumbup: Genau so! LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Moin
psoidonuem, die Frage war: wo ist das Kind gemeldet ? ??? (technisch ist das Einwohnermeldeamt gemeint, also was dem mitgeteilt wurde - von Dir oder von der KM).
Gruss oldie
PS: Was ist das für ein (einvernehmliches) WM, wenn das KG Streitpunkt ist? Das ist doch hierbei nun wirklich Peanuts, wenn beide ET das WM wollen.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Oldie, meine Frau überlegt sich alles ständig anders. heute haben wir ein Wechselmodell, morgen heißt es wir haben nie eins gehabt und übermorgen wasweissich. Am einen Tag setzt sie das Kind praktisch vor dir Tür, am anderen soll das angeblich nie passiert sein.
Technisch gesehen ist es so, dass ich tatsächlich aus zeitlichen Gründen meine Tochter noch nicht bei der Meldestelle angemeldet habe.
:knockout: Na, dann hat sie ja wohl richtigerweise das Kindergeld beantragt ...
Mission impossible?
Streng formal gesehen ist das dann wohl so. Ich wusste nicht dass das an die Meldeadresse geknüpft ist.
Mir fehlt derzeit wohl auch ein bisschen der Blick für die Prioritäten.
Die Frage, die sich mir stellt: Wo lebt das Kind jetzt eigentlich?
Und das (!) genügt nicht:
...Ungewöhnlich ist lediglich, dass ich ja, seit sie im Sommer T13 gesagt hatte sie solle lieber bei mir wohnen, davon ausgehe, dass T13 bei mir wohnt.
Nur wenn das Kind nachweislich bei Dir lebt, solltest Du das Kind zu Dir (wieder) ummelden.
Ein Anschein genügt der KG-Kasse nicht. Die schaut nur nach der Meldebescheinigung.
Mir fehlt derzeit wohl auch ein bisschen der Blick für die Prioritäten.
Dann ändere das 😉
Update.
Nachdem ich T2 also umgemeldet hatte, habe ich KG beantragt, das Meldeamt hat auch brav die (Haushalts-)?Bescheinigung abgestempelt. Nun haben sich hEXe und T2 am WE wieder so heftig in die Haare bekommen, dass meine hEXe die Nase voll hat und mir schriftlich (E-Mail) mitgeteilt hat dass das Kind nun bei mir wohnt.
Blöd aber auch, dass so ein Teenager nicht so einfach wie ein Hund oder ein Meerschweinchen zu halten ist.
"Hallo,
aufgrund der Tatsache, dass sich nicht an den Betreuungsplan gehalten wird und Abweichungen mit der Kindsmutter nicht kommuniziert werden habe ich nach Rücksprache mit (T2) am 24.11.13 entschieden, dass sie erstmal eine Weile bei Dir leben wird. Gerne kann sie uns jederzeit besuchen und mit mir reden.
Es tut mir in der Seele weh, aber sehe im Moment keine andere Möglichkeit, und bin überzeugt, dass der Schritt notwendig ist, damit hier Ruhe einkehrt und sie sich vielleicht selbst reflektiert uns sich somit weiterentwickeln kann.
Wutausbrüche und Rumschreien sind für uns alle eine starke Belastung. Sie ist ein pubertärer Teenager, der Grenzen austestet und sie immer wieder eindeutig bewusst überschreitet. Sie muss lernen, dass es auch für sie Regeln und Konsequenzen für ihr Handeln gibt. Das funktioniert im Alleingang durch ein Elternteil nicht, habe ich in den letzten Monaten vergeblich versucht.
Nach wie vor hat sie Schwierigkeiten sich anzupassen und in Andere reinzufühlen, jedenfalls werde ich nicht weiter hinnehmen, dass sie allein entscheidet, wann sie wo sie ihre Zeit verbringt und mit Lügen sich durchschummelt. Bisher ist sie damit durchgekommen, nicht nur bei mir, aber ich werde jetzt einen anderen Weg einschlagen."
