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Ex-Freundin will Unterhalt

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(@vaters)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!

Ich brauche Rat. Ich beschreibe meine Situation (sorry für die Deutschfehler, ich bin Ausländer):

Ich habe ein Kind (1 Jahr alt) mit meiner Ex-Freundin, die noch studiert. Der Unterhalt für das Kind ist schon tituliert. Das Kind ist ganztäglich in der Krippe (8h-17h). Sie fordert Unterhalt für sich.
*sie bekommt 436€ Bafög
*sie bekommt 460€ aus einem Nebenjob

Weiss jemand, wie viel (und ob) Unterhalt ihr zu steht?

Ich weiss nicht, wie hoch ihr Anspruch ist, und ob ihre Arbeit ganz angerrechnet wird...
Ich weiss auch nicht, ob man die Kita- Kosten noch anrechnen sollte...

Ihr Anwalt hat mir geschrieben (ja, wir sind schon beim Anwalt...), sie wollte 290€ monatlich. Ich finde es aber viel, dann hätte sie praktisch mehr Einkommen als ich nachdem man den KU abzieht...

Ganz vielen Dank im Voraus!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2007 19:32
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Vaters,
also dein Geschriebenes hat weniger Fehler als meine Sachen. Fehler sind hier urheberrechtlich geschützt.

Ich bin übrigens auch Ausländer. Fast überall auf der Welt.

436€ + 460€ + 200€ KU (?) = macht 1096, damit dürfte dein Exchen Anspruch auf einen 100er Sozialhilfe haben und das nimmt der Staat lieber von Dir. Und mal unter uns: von 1100Ücken wird man nicht wirklich glücklich zu zweit.

Wichtig ist aber nicht, was sie hat, sondern was Du geben kannst. Was hast Du denn im Monat und was verbrauchst Du für deine Arbeit? Lies dir am Besten mal die Unterhaltsrechlichen Leitlinien deines Oberlandesgerichtes durch. Das ist eine recht gute Einführung.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 20:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Vaters,

vielleicht wäre es sinnvoll, wenn du die gesamte Geschichte schilderst. Laut diesem Topic stammen die 290 € aus einem Vorschalg von dir.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 20:25
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wichtig ist aber nicht, was sie hat, sondern was Du geben kannst.

Also wenn ich den §1615I BGB mal genau lese, steht da:

"...soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann."

Da steht nicht, soweit wegen eines Studiums eine Erwerbstätigkeit  nicht erwartet werden kann und das Kind trotzdem in einer Kita ist.

Also ich meine, das ist dünnes Eis, und die Standard-Differenz-Methode ist hier nicht gerechtfertigt. Nach meinem Gerechtigkeitsempfinden darf sie mehr als die Kita-Kosten nicht fordern.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2007 20:51
(@vaters)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Erstmal Danke für die Antworte.

>Lies dir am Besten mal die Unterhaltsrechlichen Leitlinien deines Oberlandesgerichtes durch.
Ich habe es schon gemacht. Mir ist immer noch unklar, wie viel ich zahlen sollte...  :question:

tina: Ich hatte ihr mal 290€ angeboten, als ich nicht wusste, dass sie noch einen Nebenjob hat. Der Nebenjob dürfte aber die Situation etwas ändern.

pappasorglos: "Nach meinem Gerechtigkeitsempfinden"  Nach meinem wären viele Sachen anders!! 🙂 Aber es ist schon ein guter Rat.

Ich wäre seeeehr dankbar, wenn jemand das rechnen wüsste!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2007 11:22
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich wäre seeeehr dankbar, wenn jemand das rechnen wüsste!

Sorry, aber wenn Du keine Angaben zu Deinem Einkommen machst, kann Dir keiner helfen. Auch bei Jurathek hast Du nichts geschrieben.

Ich gehe einfach mal davon aus, wenn Du 290,- angeboten hast, dass Du auch in dieser Höhe leistungsfähig bist, und dafür muss Dein Netto mindestens sein:

1000 Selbstbehalt + 77 KG/2 + 196 KU + 80 pauschale Werbungskosten + 290 BU =  1853 Euro.

Ist das so?

Zu der Verbindlichkeit Deines Angebots: schreibe dem RA doch einfach, dass Du davon ausgegangen bist, die 290 BU gemäss §33a EStG steuerlich absetzen zu können, aufgrund der neuen Information scheint das aber nicht möglich zu sein, daher musst Du selbst neu rechnen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2007 12:35
(@vaters)
Schon was gesagt Registriert

Sorry papparsorglos, ich hatte es vergessen. Meine Netooeinkommen liegen bei 1660 EUR. Deine Rechnung gibt 1643 E, nicht 1853.

>daher musst Du selbst neu rechnen.

Ja, das würde ich gern gleich tun, deswegen habe ich hier gefragt... 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2007 13:01
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Deine Rechnung gibt 1643 E, nicht 1853.

Uups, ja.

Meine Netooeinkommen liegen bei 1660 EUR

D.h. Dein Angebot hatte sich bereits am Selbstbehalt orientiert.

Mit den 290 BU hätte KM nach Abzug aller Kosten zwar wohl nicht mehr übrig als Du, aber wohl mehr als die 770,- und einen höheren "Bedarf" hat sie in dieser Logik ja nicht. Steht und fällt natürlich mit den Kita-Kosten, bei denen man aber strengenommen auch wieder den Teil abziehen muss, der bereits durch den KU gedeckt ist (Essen, Windeln...).

Vielleicht folgende Argumentation:

  • bei den 290 warst Du vom Steurabzug nach §33a EStG ausgegangen, ist hinfällig
  • Zur Berechnung Deiner Leistungsfähigkeit ziehst Du zusätzlich noch 4% für private Vorsorge ab, unter den gegebene Umständen ist das angemessen. Du bist dann leistungsfähig mit 1660-1000-77-196-80-66 = 241 Euro
  • Im Rahmen dieser Leistungsfähigkeit bist Du bereit, die Kita-Kosten zu erstatten und bittest um Mitteilung, wie hoch sie sind (nach Abzug der Essenskosten)
  • Darüber hinaus ist Betreuungsunterhalt nicht fällig, da KM durch eigene Einkommen ihnren Bedarf von 770 Euro bereits gedeckt hat.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2007 13:55
(@vaters)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

Mein Angebot hat sich damals nicht an Selbstbehalt orientiert, sondern an ihrem Bedarf (770 - Bafög damals). Aber es war ja ganz nah beim Selbstbehalt.

Die Argumentation klingt ganz überzeugend 🙂
Die Kita ist zur Zeit nicht staatlich gefordert, sollte es aber ab Januar 2008 werden... etwas kompliziert.
Die 4% Vorsorge sollte ich dann nachweisen, oder?

Würdest du das alles selber machen, oder mit Hilfe von einem Anwalt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2007 14:26
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die 4% Vorsorge sollte ich dann nachweisen, oder?

Nicht unbedingt, die KM steht auf dünnem Eis, dann darfst Du das auch, und es geht ja in die Richtung, hier alle möglichen Formen von Vorsorge anzuerkennen. Auf dem Level kannst Du's einfach mal pauschal in die Waagschale werfen.

Würdest du das alles selber machen, oder mit Hilfe von einem Anwalt?

Ich will da keinen pauschalen Rat geben. Ich persönlich habe einen Anwalt, bei dem ich mich bei sowas gegen Stundenhonorar rückversichern kann, die Korrespondenz dann aber selber machen. Gute Sache. Richtiges Mandat nach Gebührenordnung ist ja viel teurer und hat sowas eskaltives.

Du scheinst mit den Zahlen sicher zu sein, wenn Du jetzt noch sicher bist, dass Du nichts wesentliches vergessen hast (Weihnachtsgeld? Fahrtkosten?)  kannst Du es schon selber machen. Geht ja auch eigentlich nur darum, klarzumachen, dass Du Dich nicht über'n Tisch ziehen lässt.

Das mit der Aufforderung, eine Vereinbarung zu unterschreiben hab' ich sowieso nicht verstanden. Klingt für mich nach Gebührenordung,  zu finden unter  http://www.bmj.bund.de/anwaltsverguetung

"Außergerichtliche Tätigkeit: Bei außergerichtlicher Tätigkeit nach außen hin, etwa der Korrespondenz mit dem Gegner, können eine Geschäftsgebühr in Höhe von 0,5 bis 2,5 anfallen oder eine Einigungsgebühr von 1,5 (sofern der Anwalt beim Abschluss eines Vertrages mitgewirkt hat, durch den der Streit beigelegt wird). Ist die Tätigkeit des Anwalts weder umfangreich noch schwierig ist die Gebühr für die außergerichtliche Vertretung auf 1,3 begrenzt."

Kann aber nicht Dein Problem sein, wie der zu seinen Gebühren kommt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2007 16:24




(@vaters)
Schon was gesagt Registriert

Hallo pappasorglos,

Nach deinem Vorschlag, sollte ich eigentlich max 241€ /mtl anbieten (nach meinem Selbstbehalt oder Kitabetrag orientiert). Ich glaube, bei einer staatlich geforderten Krippe ist bei ihren Einkommen der Betrag für sie 0 Euro (der hoechstsatz sind 380€). Kann das sein? (Ich habe das bei einem pdf "Kindertageseinrichtungsgebühren" von meiner Stadt gesehen).

Dann sollte ich ihr 0 Euro zahlen... da macht aber die andere Seite nicht mit!! 🙂

Ahh, so verrückt ist diese Welt!  :rofl2: Gäbe es nur eine einfache und klare Methode um den Unterhalt zu rechnen!! So schoen wäre es...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2007 12:09
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

bei einer staatlich geforderten Krippe ist bei ihren Einkommen der Betrag für sie 0 Euro (der hoechstsatz sind 380€). Kann das sein?

Das kann schon sein, ist aber regional sehr unterschiedlich. So wie ich es verstanden habe, sind die Krippen alle in kommunaler Trägerschaft, die Landes- und Bundeszuschüsse sind zwar geregelt, aber wieviel die Kommunen zuschiessen und welches Gebührenmodell sie für die Elternbeiträge habe, ist ausschliesslich Sache der Kommunen.

Aber irgendwo müssen die 4 Milliarden ja hin, die von-der-Leyen dem Finanzminister für den Krippenausbau abgetrotzt hat, und wenn von diesem warmen Regen auch mal ein Zahlvater profitiert, ist das ja nichts schlimmes.

Dann sollte ich ihr 0 Euro zahlen... da macht aber die andere Seite nicht mit!! 🙂

Naja, Du musst es ja nicht auf die Spitze treiben, und wenn sie ihren Kampfhund zurückgepfiffen hat, könnt ihr Euch ja wieder wie erwachsene Menschen einigen. Aber diesem Rechtsanwalt sollte man schon in seiner Sprache antworten. Vielleicht baust Du in Deine Antwort einfach noch eine Pauschale ein, indem Du sagst, Erstattung der Betreuungskosten gegen Nachweis oder pauschal 100,-, weil sonst geht vielleicht noch die Erbsenzählerei los, z.B. das zu den Betreuungskosten auch noch Fahrtkosten gehören oder so.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2007 22:03
(@vaters)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die tollen Ideen.

Das wäre vielleicht eine gute Lösung (meiner Meinung nach). Ich werde diese Woche einen Anwalt suchen und das ganze darstellen... Das wird Geld kosten, aber dann auch die Ruhe, dass das Problem bald zum Ende kommt (hoffentlich)

Ich würde trotzdem gern wissen, was ihr eigentlich zusteht... ich finde die Unterhaltsberrechnungen immer ganz dunkel, als hätte jeder eine andere Meinung aber es gäbe nichts festes. Ich finde es schade. Das führt zu Streit zwischen den Seiten, und letztendlich ist es für die Kinder auch schlecht.

Es wäre besser wenn alles deutlich stehen würde, ansonsten hat man immer den Eindruck, dass man weniger zahlen bzw mehr bekommen hätten sollte.  😡

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2007 01:06
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Diskutanten,
irgendwie sehe ich manche Dinge anders.

Also Bafög ist eine nicht wirklich nette Sache. Den muss man nämlich zurück bezahlen. Da kann Frau sich schon fragen, ob sie nicht besser versuchen sollte, möglichst viel Unterstützung von anderer Seite zu bekommen und das Bafög einzustampfen.

Ihr Job ist überobligatorisch. Da mittlerweile aber Gerichte dazu übergehen 150-200€ abzuziehen und den Rest anzurechnen, sollte das auch hier geschehen.

Nach neuem Unterhaltsrecht gerechnet: Mami hat einen Bedarf von 770€, der KU sollte bei 227€ liegen, wobei der Zahlbetrag 196€ sind.

Jetzt nimmt Vaters mal sein Netto und rechnet ggf. Arbeitsaufwand pauschal ab oder weist ihn nach (siehe Leitlinien OLG). Sagen wir mal, dass er das mit 5% darf. Macht 1577€

Von denen geht nun der KU ab mit 227€, womit ein Rest von 1350€ bleibt.
Schließlich bleiben für den BU 350€ gegenüber dem billigen Selbstbehalt übrig (ausgegangen von D-West).

Mausi bekommt 460€ aus dem Nebenjob, anzurechnen bleiben 260. Zusammen mit den 350 bleibt sie aber unter ihrem Bedarf von 770€. Ihr Bedarf kann ja nicht gedeckt werden, weil Vaters ein Mangelfall wird.

Kann mir mal jemand sagen, warum Vaters Ex nicht genau diesen Weg gehen sollte? Ich bin mir auch nicht sicher, ob das BaFöG nicht durch die Geburt eh beeinflusst wird.

Wenn sie auf euer Argumentationsgemauschel eingehen sollte, pudert sie sich wahrscheinlich auch mit nem Nadelkissen.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2007 07:58
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

irgendwie sehe ich manche Dinge anders.

Wer bist Du und was hast Du mit Weisnich gemacht 🙂 ?

Als Vorkämpfer für's Zahlväter unter den Selbstbehalt bringen damit Studenten den Lebensstandard von Erwerbstätigen haben kenne ich Weisnich nicht.

Von denen geht nun der KU ab mit 227€, womit ein Rest von 1350€ bleibt.
Schließlich bleiben für den BU 350€ gegenüber dem billigen Selbstbehalt übrig

Das ist die Rechnung ab Januar. Stand heute bleibt das halbe Kindergeld unberücksichtigt. Und wie Du weisst werden damit auch regelmässig die Umgangskosten wegdiskutiert. Ist also noch garnicht klar, wie das ab Januar diesbezüglich aussieht. Und zusätzliche private Altersvorsorge steht auch in den Leitlinien.

Kann mir mal jemand sagen, warum Vaters Ex nicht genau diesen Weg gehen sollte? Ich bin mir auch nicht sicher, ob das BaFöG nicht durch die Geburt eh beeinflusst wird.

Weil es kein Gesetz gibt, auf das sie sich beziehen könnte. In §1615I BGB steht nur drin, dass sie einen BU-Anspruch hat, wenn sie wegen der Betreuung des Kindes einer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen kann. Das trifft ganz klar nicht zu.

Der BU-Anspruch lässt sich nur durch das Kind begründen und ist kein Hauptgewinn für die Finanzierung des Studiums.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2007 12:10
(@vaters)
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Hallo,

Die Kosten von der Krippe sind 380€ monatlich (keine Krippe sondern eine Eltern-Kind Initiative, die trotzdem staatlich gefordert ist). Sorry für die falsche Information vorher (0€).

Die Mutter verdient ~900€ netto (Bafög + Nebenjob). Dazu 300€ Erziehungsgeld, aber wahrscheinlich ist das hier irrelevant.

Was wäre dann ein fairer Betreuungsunterhalt in unserem Fall? Ich habe jetzt den Überblick verloren...  :puzz:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2007 21:03
(@pappasorglos)
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Die Mutter verdient ~900€ netto (Bafög + Nebenjob). Dazu 300€ Erziehungsgeld, aber wahrscheinlich ist das hier irrelevant.

Plus 77€ Kindergeldanteil. Das Erziehungsgeld ist unterhaltsrechtlich tatsächlich irrelevant, für die moralische Bewertung aber nicht. Aber das läuft ja nach 2 Jahren aus.

Was wäre dann ein fairer Betreuungsunterhalt in unserem Fall? Ich habe jetzt den Überblick verloren...  :puzz:

Also wir waren bei Deiner Leistungsfähigkeit bei:

1660 - 5% Werbungskosten - 4% Altersvorsorge - 77 KG/2 - 196 KU - 1000 Selbstbehalt = 237€ Leistungsfähigkeit

Zieh von den 380€ Krippenkosten 50€ Essensanteil ab (den Du ja schon mit dem KU bezahlst) und denke Dir, dass sie ihre 77€ Kindergeld in die Krippe steckt, dann bleiben 380-50-77 = 253€ zu finanzierende Betreuungskosten.

Und weil diese beiden Zahlen fast gleich sind, macht ihr eine runde Zahl draus und seit bei 250. Dann ist alles finanziert, ihr Studium finanziert sie wie alle anderen Studenten auch und das Erziehungsgeld hat sie obendrauf. Daran ist nichts unfair.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2007 22:41
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,
da muss ich mich noch von sorglosen Papas verschmähen lassen. tsss.

Wer bist Du und was hast Du mit Weisnich gemacht 🙂 ?

Ich wollte lediglich beitragen, dass die Ex vielleicht ganz andere Ansichten haben könnte und sich die Situation anders zeigt. Nach Pappasorglos würde das aber nun bedeuten, dass alle Studentinnen keinen BU bekommen. Seltsam irgendwie.

Nun ja. Ich werde meinem Sohn in 20 Jahren an die Hand geben, dass er, falls er Kinder haben will doch bitte eine Erstsemester-Studentin als Mutter wählt und diese dann bitte nicht heiratet, wenn das hier so stimmt.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2007 23:06
(@vaters)
Schon was gesagt Registriert

@weisnich: dann kann die Studentin woanders ausziehen wenn sie das will. Dein Sohn wird keine gemeinsame Sorge haben, trotzdem Unterhalt zahlen und das Kind kaum sehen... ich würde für meinen Sohn das nicht wünschen! Als Rat für deinen Sohn würde ich eher sagen: hab kein Kind nach dem deutschen Recht !!! Unterhalt für die nichtehel. Mutter gibt es in vielen anderen europäischen Ländern gar nicht, nur KU. Dafür aber die gemeinsame Sorge, egal ob verheiratet oder nicht!

Aber das ist ja hier nicht das Thema...

@pappasorglos: Ok, danke nochmal. Zu den 380€ kommt noch das Essen dazu, dann kann ich keine 50€ abziehen... ich werde dann vielleicht bei meinem Angebot von 289€ bleiben (da die Altersvorsorge noch gestritten werden könnte bei meinem Selbstbehalt).

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2007 12:10
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Zu den 380€ kommt noch das Essen dazu, dann kann ich keine 50€ abziehen... ich werde dann vielleicht bei meinem Angebot von 289€ bleiben (da die Altersvorsorge noch gestritten werden könnte bei meinem Selbstbehalt).

Ja, macht wohl Sinn. Womit wir wieder beim Thema Steuerabzug wären.

Aufgrund eines saudummen Gesetzes gilt die Abzugsfähigkeit von 2/3 der Kinderbetreuungskosten für Dich nicht ( "... für die Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes..." ).

Der Steuerabzug von Unterhaltsleistungen als aussergewöhnliche Belastung nach §33a EStG  gilt nur, wenn die Berechtigte selbst kein oder nur ein geringes Einkommen hat. Die Grenze ist hier 640 Euro pro Monat, wobei das, was sie mit ihrem Einkommen drunter ist, noch zum Steuerabzug zugelassen ist.

Wie das Bafög hier zählt, weiss ich nicht. Lohnersatzleistungen, die dem "Progressionsvorbehalt" unterliegen (wie Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld etc) zählen mit, aber Bafög wohl eher nicht.

Wenn sie von den 460 Euro aus dem Nebenjob den Teil der Kinderbetreuungskosten abzieht, der diesen Job möglich macht, käme sie unter die 640-289=351 Euro, sodass Du die 289 Euro voll von der Steuer abziehen kannst. Kostet vielleicht etwas Überzeugungskraft bei dem Finanzbeamten Deines Vertrauens, aber die Mühe lohnt sich.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2007 12:39




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