Ex-Frau fordert nac...
 
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Ex-Frau fordert nach 4,5 Jahren Unterhalt

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(@darkblade)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

zu meiner Vorgeschichte: Wie es halt so ist man trennt sich, Rechtsanwälte führen einen Papierkrieg, Gerichtsverhandlung Trennungsunterhalt, Gerichtsverhandlung Scheidung usw.

Aus meiner ersten Ehe gehen 2 Kinder hervor. Trennungsunterhalt habe ich bis zur Scheidung immer regelmäßig gezahlt. Nach der Scheidung wurde dieser eingestellt, da mir meine Ex den Umgang mit meinen Söhnen vorenthalten hat und plötzlich wie vom Erdboden verschwunden war. Seit der Scheidung 2001 zahle ich also keinen Cent mehr. Kein Lebenszeichen von meiner Ex, kein Schreiben auf Nach-Scheidungs-Unterhalt. Bis heute.

4,5 Jahre später fordert Sie nun für beide Kinder (6 und 8 Jahre alt) (zahle ich gerne) und für sich selbst Unterhalt.

Ich habe in den 4,5 Jahren neu geheiratet und aus dieser Ehe sind 2 Kinder (leibliche) hervorgegangen ( 3 Jahre und unser 2. ist jetzt 6 Wochen alt)

Wie sieht das jetzt hier mit der Unterhaltberechnung aus? Mein Rechtsanwalt sagte "Mangelfall" da insgesamt 6 Unterhaltsberechtigte Person bestehen. Meine EX mit beiden Kindern, und meine jetzige Frau mit beiden Kindern. Meine jetzige Frau befindet sich im Mutterschaftsurlaub und hat somit kein Einkommen.

Ich verdiene 1650€ Netto. Aus erster Ehe gehen immer noch Schulden hervor die ich seit der Trennung selber zahle.

Vielen Dank für eure Hilfe


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2005 12:03
(@Simon II)

Hallo Darkblade!

EU für diese saubere KMist nicht!

Begründung: Da sie sich drei Jahre lang nicht gemeldet hat und keine Ansprüche gestellt hat, konntest Du darauf vertrauen, daß sie das in Zukunft auch nicht mehr macht, da sie offensichtlich nicht bedürftig ist.

Damit sind es nur noch 5 Unterhaltsberechtigte.

An dem KU wirst Du möglicherweise nicht vorbei kommen.

Simon II


AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2005 13:40
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Simon II,

ich empfehle Dir 1. Dich nicht so absolut auszudrücken, 2. Deine Behauptungen ggf. zu belegen und 3. einen weniger hetzerischen und dafür sachlicheren Tonfall.

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2005 13:57
(@Simon II)

Nachtrag: Grundsätzlich hat Dein RA natürlich recht, da auch bei 5 Unterhaltsberechtigten ein Mangelfall vorliegt.

Würdest Du mehr verdienen, würde ich auf jeden Fall versuchen, den EU abzuschmettern (mit der von mir gegebenen Begründung). Nach meiner Erfahrung hast Du gute Chancen damit.

Im vorliegenden Fall könnte es aber relativ egal sein: KU geht sowieso vor EU.

Simon II


AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2005 14:33
(@Simon II)

Hallo Simon II,

ich empfehle Dir 1. Dich nicht so absolut auszudrücken, 2. Deine Behauptungen ggf. zu belegen und 3. einen weniger hetzerischen und dafür sachlicheren Tonfall.

Gruss
sky

Falls Du Dich auf das "KMist" beziehst: Das war ein Schreibfehler (ergibt sich eigentlich auch aus dem Zusammenhang).

Ansonsten: Wenn Dir mein Stil nicht passt, brauchst Du meine Postings nicht zu lesen!

Simon II


AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2005 14:36
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn Dir mein Stil nicht passt, brauchst Du meine Postings nicht zu lesen!

*räusper* So etwas mag ICH auch nicht!


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2005 14:50
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Lieber SimonII,

ich muss hier einmal in die Bresche springen und sky recht geben.

So richtig der Inhalt ist, so rüde liest sich Dein Posting! ... und ein ganz wichtiger Aspekt ist, das wir hier keine Rechtsberatung durchführen (dürfen) und ausschließlich Meinungen und Erfahrungen wiedergeben.
Deine Post lesen sich in diesem Fall, als wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Berechne bitte immer mit ein, das hier immer mit der unbekannten "Richter(in)" gerechnet werden muss und auch hier entscheidet jeder anders. Was also für Dich gegolten hat und womit Du erfolgt hattest, kann vor einem anderen Richter ganz anders ausgelegt werden.
Das hängt
1) von der Vortragsweise ab
2) der Aufnahme der Vortragsweise
3) der Interpretation der Vortragsweise
des jeweiligen Sahcverhaltes. Bei Punkt 2) und 3) hast Du keinen Einfluss und es werden so manches mal Urteile gesprochen, die absolut gegensätzlich gemachter Äußerungen in der mündl. Verhandlung laufen.

Außerdem sind wir hier alle ein Haufen netter Mädchen und Jungs die (hoffentlich manchmal) mehr verbindet als nur eine Trennung.
Daher ist es äußerst schwer Deinen Post zu überlesen, aber wenn Du denn dieser ansicht bist, dann färbe Ihn ein, z.B. mit der Hintergrundfarbe ... dann liest ihn wirklich nur der, der daran interessiert ist. *Ironie off*

Lass uns einen gewählteren Umgangton einschlagen!

Gruß
Kasper

PS: Meine Post sind ja nun auch nicht immer das Gelbe vom Ei ...

OK! Deep, warst schneller! Ich laß meinen Senf trotzdem stehen ... hab mir schließlich auch ein wenig Mühe gegeben!

[Editiert am 8/12/2005 von Kasper]


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2005 15:00
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Ansonsten: Wenn Dir mein Stil nicht passt, brauchst Du meine Postings nicht zu lesen!

Es ist unerheblich, wie ICH das finde. Guckst Du in den Boardregeln unter Punkt 1.

Im Übrigen geht es nicht nur um Deine Ausdrucksweise (Stil würde ich das nicht nennen), sondern um die wiederholt grob falschen Antworten. Beispielhaft auch <HIER>

Damit ist einem Ratsuchenden nicht geholfen.

KU geht sowieso vor EU.

Falsch! Die KM ist den Kinder gleichgestellt! Es ist dann der Unterhaltsbedarf zu berechnen, dann die Verteilungsmasse festzustellen, dann die Verteilerquote zu berechnen. Der Unterhaltsbedarf wird dann mit der Quote multipliziert.

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2005 15:23
(@Simon II)

Hi,

KU geht sowieso vor EU.

Falsch! Die KM ist den Kinder gleichgestellt! Es ist dann der Unterhaltsbedarf zu berechnen, dann die Verteilungsmasse festzustellen, dann die Verteilerquote zu berechnen. Der Unterhaltsbedarf wird dann mit der Quote multipliziert.

Bei der Berechnung des EU wird zunächst der KU abgezogen. Von dem, was übrig bleibt, wird der EU berechnet.

Mitnichten ist der EU dem KU gleichgestellt!

Simon II


AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2005 16:40
(@Simon II)

Lass uns einen gewählteren Umgangton einschlagen!

Entschuldige: Was ist daran rüde, wenn ich sage, daß sich die KM den EU abschminken kann?

Ein Bedürftiger muß sich sofort darum kümmern, daß seine Bedürfnisse erfüllt werden.

Wenn sich die KM mehrere Jahre nicht meldet, dann erweckt sie den Eindruck, daß sie nicht bedürftig ist!

Damit ist ihr Anspruch verfallen!

Es gibt mehrere Urteile zu diesem Punkt.

Dies gilt meines Wissens nicht für den KU (aber da bin ich mir nicht ganz sicher).

Simon II


AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2005 16:45




 sky
(@sky)
Registriert

Hallo,

Bei der Berechnung des EU wird zunächst der KU abgezogen. Von dem, was übrig bleibt, wird der EU berechnet.

Mitnichten ist der EU dem KU gleichgestellt!

Blödsinn. Im Übrigen liegt hier ein Mangelfall vor, es geht also nicht nur um die Berechnung des EU.

§ 1609
Rangverhältnisse mehrerer Bedürftiger

(1) Sind mehrere Bedürftige vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, so gehen die Kinder im Sinne des § 1603 Abs. 2 den anderen Kindern, die Kinder den übrigen Abkömmlingen, die Abkömmlinge den Verwandten der aufsteigenden Linie und unter den Verwandten der aufsteigenden Linie die näheren den entfernteren vor.

(2) Der Ehegatte steht den Kindern im Sinne des § 1603 Abs. 2 gleich; er geht anderen Kindern und den übrigen Verwandten vor. Ist die Ehe geschieden oder aufgehoben, so geht der unterhaltsberechtigte Ehegatte den anderen Kindern im Sinne des Satzes 1 sowie den übrigen Verwandten des Unterhaltspflichtigen vor.

EOD

sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2005 16:56
(@groundhopper)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Sky,

ist es nicht geplant das abzuändern, das auch 2.te Kinder mit dem 1.ten Kind gleichgestellt sind und dann erst die Ehefrau ?

Gruss
Groundhopper


AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2005 17:00
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mein lieber SiemonII,

lese Dir den Post bitte richtig durch und verfalle nicht in schmollendes Ingnorieren von Tatsachen (das überlassen wir doch besser den Frauen ... :undwech2:)!

1) um Deine Unsicherheit zu beseitigen: ... es wurde an anderen Stellen bereit mehrfach erwähnt ... auf KU kann nicht verzichtet werden!
Ich möchte mit dieser Aussage unterstreichen, dass selbst wenn die KM sagt, sie möchte für die Kinder keinen Unterhalt, muss sie ihn nicht fordern. Ist die KM aber gzwungen sich anderweitige Hilfe holen, z.B. ARGE, dann ist sie von dieser Behörde aus bereits gezwungen, den Unterhalt einzuklagen. Sollte Ihre Jahre später einfallen, dass sie nun doch Unterhalt fordern möchte, aus welchen Gründen auch immer, wird sie diesen bekommen.
In wie weit dies auch Rückwirkend auswirken kann, entzeiht sich leider meiner Kenntnis. Aber ich glaube mal gelesen zu haben, dass es bis zu einem Jahr möglich ist ... aber diese Aussage bitte mit Vorsicht geniessen.
2) Es mag Urteile geben, das eine KM Ihren Anspruch verloren hat, weil sie sich über Jahre nicht um Unterhalt gekümmert hat, ihn nicht brauchte, oder sonst irgendwas! Aber, wie Dir vielleicht bekannt ist, sind die Entscheidungen eines Richters auf den jeweils verhandelnden Fall beschränkt (außer Grundsatzentscheidungen) und können bei der gleichen Konstellation, vor einem anderen Richter ganz anders bewertet werden.
Selbst Grundsatzurteile werden im Laufe der Jahre geändert, weil sich die Zusammensetzung der zuständigen Senate ändern.
Also, bevor Du mit "Deinen" Fakten um Dich wirfst, sollte das Gesamtbild durchleuchtet werden. Und was fällt uns dazu ein? ... Wir können es nicht!

Und wenn ich micht recht entsinne, und hierbei wären wir dann bei 3), dann ist in Planung, den KU vorrangig vor EU zu behandeln. Tatsächlich werden aber noch alle Gleichwertig behandelt.

Freundlichst
Kasper

PS: Ich hoffe es kam nicht so unhöflich rüber!

Ich würde es äußerst entzückend finden, wenn ich nicht ständig überholt werden würde ... ist ja fast wie im wahren Leben!

[Editiert am 8/12/2005 von Kasper]


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2005 17:00
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

ist es nicht geplant das abzuändern, das auch 2.te Kinder mit dem 1.ten Kind gleichgestellt sind und dann erst die Ehefrau ?

Ja, das ist geplant.

Gruss
sky


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AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2005 17:05
(@groundhopper)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich würde es äußerst entzückend finden, wenn ich nicht ständig überholt werden würde ... ist ja fast wie im wahren Leben!

Tschuldigung 😉


AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2005 17:05
(@Simon II)

1) um Deine Unsicherheit zu beseitigen: ... es wurde an anderen Stellen bereit mehrfach erwähnt ... auf KU kann nicht verzichtet werden!

Danke für die Klarstellung!

Ist die KM aber gzwungen sich anderweitige Hilfe holen, z.B. ARGE, dann ist sie von dieser Behörde aus bereits gezwungen, den Unterhalt einzuklagen.

Klagen kann sie, soviel sie will...

Sollte Ihre Jahre später einfallen, dass sie nun doch Unterhalt fordern möchte, aus welchen Gründen auch immer, wird sie diesen bekommen.

Da wir in einem familiären Unrechtsstaat leben, kann das tatsächlich passieren. Insoweit hast Du recht.

Das ändert aber nichts an meiner Kernaussage, daß ihr Anspruch auch aus rechtlicher Sicht verfallen ist - mit der oben genannten Begründung.

Auf jeden Fall würde ich an Darkblades Stelle versuchen, den Anspruch der KM auf EU abzuschmettern und notfalls bis zum OLG und noch weiter gehen!

Simon II

[Editiert am 8/12/2005 von Simon II]


AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2005 17:15
 sky
(@sky)
Registriert

Sekunde, alle leiblichen Kinder sind gleichgestellt. Momentan steht der Ehegatte den Kinder gleich, und eben das soll geändert werden.

Tschuldigung

Da war sowieso eher ich mit gemeint....glaub ich :).

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2005 17:16
(@darkblade)
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Mir wurde nun die eingereichte Klageschrift vorgelegt (noch nicht amtlich) aus der ein Durchnittsverdienst aus dem Jahr 04 als Grundlage genommen wurde. Im jahr 04 hatte ich in der Firma einen Mehrverdienst durch gesonderte Bonuszahlungen, welche aber im Sept04 abgeschafft worden sind. Der Verdienst 05 liegt nun auch vor und ist erheblich niedriger. Durchschnittlich 300 Euro im Monat weniger.

Kann in der Klageschrift als Grundlage der Unterhaltsverpflichtung der Verdienst 04 genommen werden? Meine Ex hat im Oktober 05 per RA ein Schreiben auf Unterhaltsforderung an mich senden lassen und seitdem läuft der Papierkrieg.

Der Ehebedingte Kredit von damals wird/wurde auch nicht anerkannt, da ich diesen stunden musste (Schulden häuften sich seit Trennung) und sich hieraus die Laufzeit verlängert hat.

Meine jetzige Situation ist zudem das unser 2. Sohn aus neuer Ehe ohne Galle geboren wurde und bereits 3 Monate Krankenhaus hinter sich (Kasai-Operation) hat und vor Vollendung seines 1. Lebensjahres eine Lebertransplantation benötigt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2006 14:29
 elwu
(@elwu)

Hi,

es ist üblich dass Anwälte der Unterhaltsfordernden die für sie günstigsten Zeiträume (sprich: die mit dem höchsten Verdienst des Zahlemannes) anziehen wollen. Das funktioniert aber nicht. Was beim Unterhalt zählt sind bei abhängig Beschäftigten immer die letzten zwölf Monate. Wenn es für dich besser ist kannst du auch noch zwei Wochen vor dem Gerichtstermin aktuelle Gehaltsnachweise nachreichen lassen. Ehebdingte- und prägende Schulden wollen die natürlich auch nicht anerkennen. Hängt immer davon ab wann und für welchen Zweck die gemacht wurden, ob der Richter das anders sieht. Zum Unterhalt für die Dame: da sollte nichts rauskommen, da sie 4 1/2 Jahre nichts wollte. Für die Kids aus erster Ehe aber bist du Unterhaltspflichtig, da geht keiN Weg dran vorbei. Bei insgesamt fünf Unterhaltsberechtigten gibt es natürlich eine Mangefallberechnung. Im Vorgriff auf das vom Kabinett bereits gebilligte Gesetzesänderungsvorhaben um Unterhaltsrecht kann man grob sagen: alles was an Verteilungsmasse da ist (und die wird vom Richter bestimmt, nicht von irgendwelchen Anwältlein) geht an die vier Kinder. Die Mutter der ersten beiden ist sowieso aussen vor, für deine neue bleibt nichts mehr übrig. Unterm Strich also: du wirst für deine beiden großen Kids Unterhalt zahlen. Der Rest bleibt eh in der neuen Familie.

cya,

elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2006 14:46
(@darkblade)
Schon was gesagt Registriert

Ich bin mal gespannt was mein RA erreicht, da ich die Klageschrifft so nicht anerkenne.

Aus dem Urteil Trennungsunterhalt geht hevor das der Ehebedingte Kredit von mir zu zahlen ist und damals bei Berechnung berücksichtigt wurde.

In jetziger Ehe haben wir einen neuen Kredit aufgenommen, diesen auch bekommen (Umzug, Kaution, Renovierung, Kinderzimmermöbel). Hiermit wurde auch die Restschuld aus dem Kredit 1. Ehe getilgt. Da war mir noch nicht bekannt das sich meine Ex plötzlich meldet. Kann mir denn jemand sagen ob das anerkannt wird.

Genauso unser Mietvertrag. Dieser wurde auf 4 Jahre abgeschlossen, als Sicherheit für den Vermieter, da dieser schlechte Erfahrunegn mit Vormietern gemacht hatte und die Eigentums-Wohnung noch abbezahlt wird.

Wenn ich mal das so zusammen zähle:

Miete: 775 warm
Strom: 50
Kredit: 200
Ticket 2000: 77,95
Telefon: 25

Total: 1127,95 jeden Monat

Verdienst: 1650 netto

Rest: 522,05

Diese Zahlungen haben unser Eheleben geprägt

Bleibt mir also abzuwarten wie der Richter das sieht

[Editiert am 12/4/2006 von Darkblade]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2006 15:03




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