Hallo zusammen, brauche dringend einen Rat wie ich mich verhalten soll!
Zahle an meine Ex seit 1.01.06 den TU und KU für beide Kinder. Die Höhe beläuft sich bei ca. 90% der Mangelfallberechnung.
Meine Ex war mit dieser Zahlung bisher einverstanden.
Jetzt fordert sie über ihren RA eine Titulierung über den KU und will anschliessend einen Titel über ihren Unterhalt. Mein RA hat mir geraten den Titel beim JA zu unterschreiben.
Laut Mangelfallberechnung liegt der Unterhalt für die Kinder bei kommulierten 350,- EUR.
Mein Anwalt rät mir aber den Titel über die 247,- EUR und 199,-EUR für die Kinder auszustellen. Für den Unterhalt für meine Frau würde dann eben weniger übrig bleiben.
Jetzt habe ich aber gelesen ( http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html) das man nach Möglichkeit keinen JA-Titel unterzeichnen soll, weil man den eben nicht prozessual anfechten kann, sobald sich die finanzielle Situation ändert (Beispiel Arbeitslosigkeit).
Grundsätzlich möchte ich für den Unterhalt für meine Kinder aufkommen, allerdings möchte ich mich nicht auf Jahre verknechten. Ich bin arbeitswillig und strebe in keiner Weise Arbeitslosigkeit an, jedoch kann man sowas auch nicht immer vorher sehen!
Was soll ich tun? (Ich fühle mich von meinem RA nicht richtig beraten, da er mich trotz meiner Frage was eine Titulierung bedeutet und welche Möglichkeiten es gibt mich nicht aufgeklärt hat!)
1.Beim JA einen Titel über (welchen Betrag??) Kindesunterhalt ausstellen, mit Laufzeitbegrenzung und statischen Beträge. Dann wird sie als nächstes trotzdem Prozessieren für ihren Unterhalt.
2. Soll ich lieber beim Notar einen Titel austellen lassen, und zwar in höhe von 90% der Zahlungsverpflichtung? Dadurch könnte ich eventuelle Prozesskosten minimieren und kann im Falle eines Falles auch diese Zahlungserklärung mit einer einfachen Korrekturklage ändern.
Was ist jedoch sobald sich die Gesetzgebung ändert? Meine Frau geht jetzt schon wieder arbeiten. Gehöre ich dann zu den Deppen die aufgrund eines Titels trotzdem Zahlen müssen, obwohl sie eigentlich selbst für ihren Unterhalt aufkommen kann?
3. Einfach weiter zahlen und sie soll sich ihren Titel über das Gericht einfordern !!
Hat sie überhaupt einen Rechtsanspruch auf eine Titulierung bezüglich ihres Unterhaltes ???
Sie argumentiert, dass sie einen Titel von mir braucht, damit sie nach der Scheidung (ist noch gar nicht eingereicht) einen Anspruch geltend machen kann, sofern ich nicht zahle!
Ich habe mehrfach versucht mit meiner Frau zu sprechen und ihr vorgeschlagen gemeinsam zu besprechen was zu tun ist. Sie sagt immer noch "Ich fühle mich bestens vertreten" und sie will mir jetzt mal zeigen wo es lang geht.
Ich bin zahlungswillig und schnüre mich absolut zu. Um selber noch leben zu können bin ich derzeit 60 Stunden die Woche berufstätig (inkl. Nebenjob).
Ist meine Angst per Titel über den Tisch gezogen zu werden unbegründet oder steh ich jetzt wirklich an einem "Big Point" wo man ganau aufpassen muss, welchen Weg man besser einschlägt. Der Weg der einvernehmlichen Trennung scheint auswegslos zu sein!
Über Tips und Meinungen wäre ich danbar.
Gruß Sash
Hallo,
mein Mann zahlt KU. Grundsätzlich ist es so, dass das JA eine Titelierung erzwingen kann. Es geht darum, dass dann die Ex keine Klage einrichen muss, wenn du nicht zahlst, sondern, dass sofort gepfändet werden kann. Dieser Unterhaltstitel wird aber geändert, wenn du z.B. arbeitslos wirst oder durch Krankheit ein geringeres Einkommen hättest. Also es ist nicht so, dass der Titel nicht nach unten korrigiert werden kann, wenn die einkommensverhältnisse sich geändert haben. Aber wie gesagt: Selbst, wenn du immer bezahlt hast, noch nie eine Rate zu spät gekommen ist, kannst du zur Unterschrift gezwungen werden - sogar durch Haftbefehl. Also ich würde einen U-Titel für die Kinder machen, aber auf keinen Fall für die Ex.
Moin
Anbiera, bitte halte dich mit deinen amateurhaften Äußerungen zurück! An deinen Ausführungen ist nicht ein Fünkchen Wahrheit!
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
ja..nur Titel über das Jugendamt habe ich ja gerade schiss vor :
"Abänderungen des Titels nach unten (zum Beispiel wegen Arbeitslosigkeit) sind nur noch über den langwierigen Gerichtsweg möglich, wenn überhaupt. Dabei wird immer zu Ungunsten des Verpflichteten entschieden, bis zu sechs Monaten Arbeitslosigkeit oder länger kann beispielsweise als vorübergehender Zustand gewertet werden, während dem der Verpflichtete den Unterhalt in unveränderter Höhe aus seinen Ersparnissen bestreiten muss - unabhängig davon, ob er überhaupt welche hat."
@ Anbiera,
Bitte nur Ratschläge geben, bei denen Du Dir auch sicher bist.
Ein Titel ist noch oben hin immer abänderbar. Nach unten hin nur im Rahmen einer Unterhaltsklage, es sei denn der Unterhaltsberechtigte gibt seine Zustimmung zur Abänderung.
Es wird auch niemand per Haftbefehl zum Jugendamt geschleppt, um eine Urkunde zu unterzeichnen. Auch hier wird im Zweifel der Klageweg zu beschreiten sein.
Uli
p.s. Ok, Deep war schneller
[Editiert am 28/3/2006 von Uli]
Sash,
du wirst sicherlich Antworten bekommen, spätestens heute abend von mir. Derweil ignoriere das völlig unfundierte Gesabbel von Anbiera.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Auch wenn ich immer höre, dass die Ex ein Recht auf einen Titel hat, so ist dieser dennoch nicht immer von Nöten. Jedenfalls solange das Geld fließt. Ein Titel birgt auch Gefahren in sich und ich kenne etliche Zeitgenossen, die keinen Titel unterschrieben haben.
Ich auch nicht!
Gruss Roman
Hi,
mal für den Anfang:
BGH Urteil vom 01.07.1998 - XII ZR 271/97
Leitsatz:
Der Unterhaltsgläubiger hat grundsätzlich auch dann ein Rechtsschutzinteresse an - voller - Titulierung seines Unterhaltsanspruches, wenn der Schuldner den Unterhalt bisher regelmäßig und rechtzeitig gezahlt hat.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo Roman,
es ist nunmal ein Unterschied, ob etwas "vonnöten" ist, denn das ist Ansichtssache, oder ob ein Rechtsanspruch besteht.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo Sash,
wie Du siehst, besteht ein Anspruch auf den Titel. Diesen kann die Kindesmutter notfalls auf dem Klageweg erzwingen. Ich würde einen RA Deines Vertrauens eine Berechnung machen lassen, dann kann der Kindesunterhalt kostenlos beim Jugendamt tituliert werden. Beauftragst Du einen Notar (kostenpflichtig), können Klauseln (z.B. "im Falle von Arbeitslosigkeit") aufgenommen werden.
Ist der Unterhalt tituliert, sparst Du Kosten, wenn die Kindesmutter "mehr" auf dem Klageweg erstreiten will, denn der Streitwert sinkt.
da er mich trotz meiner Frage was eine Titulierung bedeutet und welche Möglichkeiten es gibt mich nicht aufgeklärt hat!)
Aus den Unterhaltstiteln kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Das wird wohl – aus Deiner Sicht – der größte Nachteil sein.
Gruss
sky
[Editiert am 28/3/2006 von sky]
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hi,
danke für die Infos..aber wirklich neue Erkenntnis habe ich leider noch nicht. Ergänzend habe ich folgendes gefunden :
Deswegen nach Möglichkeit bei Notaren eine einseitige notarielle Verpflichtungserklärung erstellen, keine Verpflichtungsurkunde nach Art. 5 § 3 Abs. 2 KindUG. (Notare kostenlos gemäss § 55a Kostenordnung, § 62 Beurkundungsgesetz)
Habe eigentlich vor eine Verpflichtungserklärung beim Notar abzugeben, weil die nichts kosten soll. Ist diese denn nicht gleichzusetzen mit einem Titel? Oder besteht ein Titel immer nur auf Basis einer Urkunde. Könnte ich denn diese Verpflichtung einfach wieder abändern?
Hätte da trotzdem noch zwei Fragen:
Ich habe gelesen das Unterhaltspflicht vor Schulden vorangig zu behandeln ist. Heisst das somit, man kann von mir erwarten die in der Ehe enstanden Schulden umzuschulden um kleinere Raten zu haben, damit ich mehr Unterhalt zahlen kann? Die Laufzeit des 1. Kredites war doch schon bei 84 Monaten 🙁 ..die des zweiten bei 36 Monaten.
Welcher Betrag des Kindesunterhaltes ist rechtl. gesehen Titulierungsfähig. Der Kindesanteil auf Basis der Mangelberechnung ... oder der volle Satz nach DT?? Ich weiss nämlich noch nicht in welcher Höhe ich den Titel unterschreiben soll!
DeepThought, hast du vielleicht noch nen Tip?
Gruß Sash
Habe gerade mit meiner Anwältin gesprochen und ihr gesagt das ich etwas enttäuscht bin nicht richtig aufgeklärt worden zu sein bezüglich des Titels:
Sie sagte mir ganz klar:
Es ist völlig egal ob JA-titel oder über Notar (immer kostenpflichtig sagte sie). Und auch wenn ich den Titel freiwillig unterzeichnet habe, wäre der immer abänderbar, da würde es keine Unterschiede geben !!!
Dann sagte sie noch, sie wäre die Spezialistin und wenn ich andere Informationen hätte würde sie das Vertrauensverhältnis in Frage stellen und ihr Mandat niederlegen!!
Ich bin entsetzt! ... Hat die jetzt keine Ahnung ..oder ist das gerede hier über die unterschiedlichen Titulierungsformen mit entsprechenden Warnhinweisen nur bla bla???
Hilfe !
Moin Sash,
es haben beide Recht, deine RAin und die von dir gelesene Internet-Seite.
Titel ist Titel - egal auf welchem Wege er zu Stande kam. Punkt.
Der Unterhaltsgläubiger hat einen Anspruch auf einen Titel so er diesen verlangt. Punkt.
Ein Titel ist änderbar. Punkt.
Ein Titel auf Basis eines Vergleiches ist schwieriger abzuändern. Punkt.
Aber: Arbeitslosigkeit wird gerichtsseitig als vorrübergehendes Ereignis gewertet und für die Dauer von i.A. 6 Monaten ist der Titel in titulierter Höhe zu bedienen. Punkt.
Der Grund für die Titeländerung muss gravierend sein. Maßstab ist z.B. eine Einkommensveränderung von -/- 10%. Ist der Mindesunterhalt nicht sichergestellt, ist eine Titeländerung so gut wie aussichtslos.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Es ist völlig egal ob JA-titel oder über Notar (immer kostenpflichtig sagte sie). Und auch wenn ich den Titel freiwillig unterzeichnet habe, wäre der immer abänderbar, da würde es keine Unterschiede geben !!!
Dann sagte sie noch, sie wäre die Spezialistin und wenn ich andere Informationen hätte würde sie das Vertrauensverhältnis in Frage stellen und ihr Mandat niederlegen!!
Hi,
beim JA ist der Titel nie kostenpflichtig. Die JAs verwenden gerne ihre Vordrucke, darauf sollte man sich nicht einlassen. Da die in aller Regel eine Dynamisierung gemäß jeweiliger DT und eine unbegrenzte Laufzeit vorsehen. Also mit Hilfe deiner RAin oder von hier zwei Titel aufsetzen. Über absolute Beträge, Laufzeit begrenzt bis zum Monat in dem das jeweilge Kid 18 Jahre alt wird. Damit ab zum JA, unterzeichnen, die vollstreckbare Ausfertigung schickt das JA an die Kindsmutter. Der vorteil: falls eine Klage angestrengt wird beläuft sich der Streitwert (und somit die davon abgeletieten Gebühren für RAs und Gericht) nur auf das 12fache delta zwischen tituliertem und eingeklagten Betrag.
cya,
elwu