Hallo,
ich zahle für meine drei Kinder aus erster Ehe konstant den titulierten Unterhalt.
Der Ey bzw. ihrer Anwältin reicht das nicht. Sie erwartet, dass ich neben dem Unterhalt noch Geld abdrücke für irgendwelche "Mehraufwendungen" für die Kinder. Ihre Anwältin behauptet, dass sei ggf. sogar gerichtlich durchsetzbar.
Frage : gibt es solche Mehraufwendungen und kann man mich verpflichten, ausser dem titulierten Unterhalt noch was zu bezahlen?
( ich gebe gerne Geld aus für die drei, z.B. Geburtstage, Weihnachetn etc etc, aber das möchte ich doch selbst machen, nicht noch der Ex mehr Geld geben, abgesehen davon, dass ich mit dem Unterhalt für drei Kinder natürlich eine relativ hohe Belastung von Haus aus habe .. )
Danke, Mokus
Hi,
wahrscheinlich meinst du Mehrbedarf/Sonderbedarf.
Ja, den gibt´s, aber immer strittig.
Z.Bsp. Klassenfahrt = NEIN, Kieferorthopäde=JA.
Zu Sonderbedarf gibt´s auch unterschiedl. Urteile !!!
Wenn du aber 135% zahlst, dann fällt überhaupt kein Sonderbedarf an !
Edit: Guck auch mal hier http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-133.html
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo mokus,
wenn dieses "irgendwelche Mehraufwendungen" mehr oder minder ein wörtliches Zitat deiner Ex oder gar ihrer RA ist, dann kannst du das m.E. für den Moment entweder ignorieren oder, wenn du freundlich bist, um eine detaillierte Aufstellung dieser Mehraufwendungen bitten. Darüber lässt sich dann reden - aber Pauschalen für ein "Irgendwas" gibt es nicht.
Ich vergleiche es mal so: Wenn ich versuche, beim Finanzamt zweitausend europäische Eier mit der Begründung "irgendwelche Werbungskosten" geltend zu machen, dann sorge ich vielleicht für Heiterkeit im Amt, aber sicher nicht für eine Steuererstattung. Ohne Nachweis läuft da nix.
Viele liebe Grüße,
Malachit,
der gelegentlich auch mit Anfragen aus der Rubrik "Ich-Wünsch-Mir-Was" konfrontiert wird.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi
Mal meinen Senf dazugebend. Malachit trifft es eigentlich. Es kommt darauf an, was dieser Mehrbedarf beinhaltet und zusätzlich wie die Lebensstellung der KM aussieht. Zu Mehrbedarf gibt es mehrer Urteile. Eines davon z.B. sagt klar, dass die Kosten für eine Ganztagsunterbringung zusätzlich zum KU anfallen, also damit einem monatl. zusätzlichen Zahlbedarf auslösen. Also nicht zu leichtfertig an das Thema gehen.
Der TO hat eindeutig Mehrbedarf, nicht Sonderbedarf, gesagt
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
hallo,
ja die haben wohl vom mehrbedarf gesprochen..
der richtet sich nach der stufe, gemäss ich unterhalt zahle ?
meine finanziellen verhältnisse ( immerhin unterhalt für drei kinder, schulden aus der scheidung )
spielen da hoffentlich auch eine rolle ..
grüße
Ja natürlich spielen die eine Rolle. Dein SB von 900 € muß dir bleiben, bei den Schulden ist´s eher ne Sache woher die kommen (zeitlich), aber auch alle Kinder werden natürlich berücksichtigt.
Die zweite Frage ist woraus sich der Mehrbedarf ergibt (oder ob es evtl, doch Sonderbedarf ist). Mehrbedarf wäre z.B. wenn ein Kind chronisch krank ist und dadurch einen höheren bedarf hat oder das die KM Volzeit arbeitet und dadruch das Kind gantstags betreut werden muß, dann sind die Hälfte dieser Kosten Mehrbedarf...
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Der Ey bzw. ihrer Anwältin reicht das nicht. Sie erwartet, dass ich neben dem Unterhalt noch Geld abdrücke für irgendwelche "Mehraufwendungen" für die Kinder.
Hallo,
damit wir hier nicht raten müssen: stell' doch den Text dieses Anwaltschreibens hier rein. Wie, es gibt gar kein Schreiben? Mündliche Forderungen kannst und sollst du getrost völlig ignorieren.
/elwu