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Ex betrügt bei Einkommen... Fragen dazu !

 
(@old-man-river)
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Hi Leute,

und wieder mal News von mir...  meine liebe Exfrau hat jetzt einen neuen Prozess angedroht wie bereits  vorhersehbar war.
Zur Erinnerung: Ich hatte mich auf einen Vergleich eingelassen, der am 31.12.2009 endet.
Dort wurden quasi virtuell 400.- Euro als EK für Exfrau angerechnet. Jetzt hat die Gute geschrieben, daß sie mich auf Unterhalt verklagt, wenn ich nicht zustimme die bisherige Höhe Unterhalt zu zahlen... naja...

Erstaunlicherweise sind seit Mai 2009 ihre eigenen Einkommensnachweise dabei, die sich auf monatlich 540.- Euro belaufen seither. Super - und wieder betrogen worden !
Mein Anwalt meinte, das Problem sei, daß - obwohl es eine klare Verletzung der Spielregeln war - wegen der Geringfügigkeit der Auswirkung auf den Unterhaltsbetrag - nur nach einer Vergleichsänderung nach ein paar Monaten prozessieren eine Änderung geben würde - und zwar ERST AB EINER GERICHTSENTSCHEIDUNG. Da das ganze dann erst vielleicht im November entschieden werden würde, hätte ich dann für den Dezember zwar vielleicht die ca. 70.- Euro weniger pro Monat zu zahlen, aber da die Regelung des Unterhalts ja eh am 31.12. endet, nützt mir das nichts und ich hätte obendrauf noch meine Anwaltskosten und die Prozesskosten für die Vergleichsänderung zu zahlen...

Gaaaaah - oh Mann - no escaping it...

Meine Frage an euch : ist das echt so oder gibt es noch ein kleines eventuelles Mauseloch ?!
Und nächste Frage : Wenn ich für das Realsplitting des Jahres 2009 ihre Steuerschulden zahlen muß, zahle ich ja sonst auch dort noch zuviel, da sie ja entsprechend mehr verdient hat als sie zugegeben hat ?
Komme ich da auch nicht raus ? Diese xxxxxxxxxxxxxxxxxxx hat mich letztendlich um 8 x 140.- Euro = 1120 Euro geprellt und ich muss auch noch die EK-Steuer dafür zahlen ? Das darf ja alles nicht wahr sein ???!!!!
Zwickt´s mi - i glaub i dram

Gruss -

Gerald

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2009 21:54
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Gerald,

recht schwierig dir zu folgen.

Abänderungklage für eine Regelung bis zum 31.12. macht keinen Sinn.

Interessanter ist doch die Frage, was danach kommen soll. Was steht da in dem Urteil / Vergleich?

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2009 15:39
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

und zwar ERST AB EINER GERICHTSENTSCHEIDUNG.

Diese Ausklunft ist schlicht und ergreifend falsch. Ausschlaggebend ist das Datum, zu dem Klage eingereicht wird.

und ich hätte obendrauf noch meine Anwaltskosten und die Prozesskosten für die Vergleichsänderung zu zahlen...

Naja, einfach 'ne Kosten-/Ertragsrechnung aufstellen. Es kann auch sein, dass die Ex alles zahlen muss, wenn ihr ein schuldhaftes Versäumnis nachgewiesen werden kann (und das Gerichtd as auch so sieht). Sie könnte sich dann allerdings auf die sog. Entreicherung berufen und müsste das zu viel gezahlte Geld evtl. nicht zurückzahlen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2009 16:03
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

So wie ich das Prinzip der Vergleiche verstanden habe, ist die Formulierung im Vgl entscheidend.

Steht da drin, "der Berechnung wird ein fiktives EK von Ex in Höhe von 400 € zugrundegelegt", oder "Ex hat Änderungen mitzuteilen", dann hast du gute Chancen.

Steht da einfach nur drin, du zahlst Ex bis 2009 xxx €, dann hast du schlechtere Karten. Auch wenn damals 400 € zugrunde gelegt wurden. Dann würde ich auch den Vgl wahrscheinlich nicht anfechten. Du machst nur Miese, durch Anwaltskosten, und blanke Nerven.

Außerdem solltest du auch in die Zukunft denken, und dass du ab nächstes Jahr keinen EU mehr zahlen willst und darauf deinen Fokus legen.

Wenn es um den zukünftigen EU geht, dann könnte ich mir auch vorstellen, dass deine bisherigen "Überzahlungen" gegengerechnet werden. Wenn du zB einen neuen Vergleich zustimmst, dann pass genau auf, dass das reinkommt.

Allerdings wäre es (für die Zukunft) sinnvoller, wenn überhaupt kein Anspruch auf EU - auch kein fiktiver - festgelegt oder festgestellt wird.
Dann ist das Thema für dich vom Tisch. Und bei solchen Dingen muss man immer in die Zukunft schauen.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2009 17:12
(@old-man-river)
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Hallo zusammen,

Sorry - war ne Weile mit Arbeit zugemüllt...
Danke für die Antworten, Leute !

So - habe das ganze dem Anwalt übergeben und der Ex einen schönen Antwortbrief auf ihre erneuten Forderungen ab 1.1.2010 zugesandt...  Mal sehen was da jetzt zurückkommt.
Wir haben ein kleines Angebot zur Güte gemacht, womit neuere eventuelle Anwalts- und Prozeßkosten vermieden werden könnten, aber als Alternative gleich klargemacht, daß ansonsten das ganze gleich mit dem Thema Prozeßbetrug los geht !

Damit ist eine letzte gütliche Chance möglich, daß sie sogar noch etwas Unterstützung bekommt, aber eben nicht mehr astronomische Beträge, die mich über den Wohnwert ins Elend stürzen...
Ich denke das wäre keine schlechte Lösung so für alle Beteiligten.

Der andere mögliche Ansatzpunkt ist das Urteil vom OLG Celle - hab es gerade nicht parat, wo eine Frau mit 11 und 14 jährigen Kindern zwar den Prozeß gewonnen hat, aber das OLG die Möglich bejaht hatte, den Aufstockungsunterhalt, nachdem der Exmann ein paar Jahre schon gezahlt hatte, auf das ihr mögliche Gehalt zu kürzen.
Das scheiterte aber wohl an der Feststellbarkeit der erlittenen Nachteile für ihre eigene berufliche Laufbahn.

So - mal sehen - ich halte euch auf dem Laufenden - falls es irgend jemand ähnlich geht und er die Infos gebrauchen kann.

Gruss -

Gerald

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2009 20:37