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EU-Recht

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(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

War irgendetwas nicht klar zu verstehen? Der kommt und vollstreckt nicht mal eben so, der ist eine beauftragt vollstreckende Instanz mit einem deutschen Auftraggeber. Der kommt, hört sich die Sache an, schreibt das auf was gesagt wird, die Belege werden eingesehen ( vorher vielleicht schonmal ein paar Kopien machen ) und reicht es nach D zurück.
Sorry, aber wenn ich Dein Post so lese weiss ich wieder mal im Kontext sehr deutlich warum ich nicht mehr in Deutschland lebe.

Nicht Du, aber die Justiz scheint in Deutschland den Knüppel noch nicht aus dem Arsch bekommen zu haben, so verkrampft sind die.


AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2006 15:17
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

@suffering_d

es gibt in Österreich mehrere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Wenn der Exekutor vor der Tür steht, ist das nicht das Problem. Anders ist es aber bei einer Lohn/Gehaltspfändung.

Grüsse
sky

Das geht aber nicht so einfach, erstmal bekäme Xe, sofern die Ex so dumm sein sollte, Besuch vom Exekutor. Lohn und Gehaltspfändung möchte ich in dem Fall sehen, wenn dem so wäre könnte man die Ex ja so richtig platt machen in Zahlungsdingen für sie. Auch hätte sie Konsequenzen zu tragen die aus einem eventuellen Verlust des Arbeitsplatzes mitsich bringt.

Erstmal wirds in dem Fall im extremsten Fall den Exekutor@home geben, - daraus würden sich allerdings Möglichkeiten ergeben.....  da weitet sich mir das Herz wie ein blutiges Steak.


AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2006 15:21
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

oha, richtig viele Antworten. 🙂

Ich persönlich mache auch alle Überweisungen online und für jede Überweisung ist eine neue Tan (heißt das so?) fällig. Allerdings druck ich mir die Dinger immer aus, zu meiner eigenen Sicherheit. Soll heißen, dass deine Bank nicht den Nachweis über zwei verschiedene Tans hat, es ist also nachweislich der Fehler der Bank. Und wenn die Bank bereits ihren Fehler eingestanden hat, was hält dich davon ab, sie auch die Konsequenzen tragen zu lassen?

Dazu muß man sagen, dass hier das iTAN-Verfahren genutzt wird, das auch mehrere Überweisungen in einem "Rutsch" uläßt, also eine TAN für mehrere Überweisungen, die zeitgleich ausgeführt werden - Suffering_d hat insofern recht.

Die Bank ist sich keinerlei Schuld bewußt und "will das prüfen", ergo wird nix bei rumkommen.

Moment, es gibt auch Sammelüberweisungen. Also auch eine TAN für mehrere Überweisungen. Meines Erachtens reicht das hier:Ich würde abwarten bis der Gerichtsvollzieher kommt, dem die Lage erklären und gut ists. Der schreibt dann eine kurze Bemerkung an den "deutsche Auftraggeber" mit Kopie des Schreibens Deiner Bank und aus ists.

Wie schon geschrieben von Sky, wenn er kommt, leg ich den Kontoauszug vor und gut ist. Wenn er aber direkt auf das Konto zugreift oder beim AG pfänden läßt, ist die Kohle, trotz unrechtmäßiger Pfändung futsch, da Ex Hartz-IV bezieht und nichts pfändbares da ist. Das ist der Katastrophenfall.

Ein Einschreiben kannst Deiner Ex schreiben bis Dir schwindelig ist, denn es ist nie nachweisbar welche Inhalte ein solches Einschreiben hat.

Dem wirke ich entgegen, indem ich das Ding unter Zeugen ausdrucke, eintüte, zur Post um die Ecke meiner Arbeitsstelle bringe, das Ganze per Einschreiben verschicke und mir das schriftlich auf einer Kopie des Schreibens bestätigen lasse. Damit ist der Inhalt bezeugt.

Edit, dazu sei gesagt das ich so was ähnliches auch mal hatte, da wurden 2 Raten gleichzeitig nach D überwiesen, einen Monat hatte ich dann logischerweise ausgesetzt und der Exekutor stand vor der Tür. Der Ablauf war denn der, der oben steht.

Und genau das ist, was ich auch brauche. Wenn jemand als Ansprechpartner da ist, erst dann habe ich Gelegenheit zu beweisen, was wirklich Sache ist. Offen gesagt geht mir auch auf den Zeiger, dass Ex nur ausschließlich durch Behauptungen UVG bekommt und eine Pfändung zumindest versuchen kann, während ich alles doppelt und dreifach nachweisen muß - aber ich denke auch, da bin ich beileibe kein Einzelfall. Meiner Meinung nach hakt es da im System, auch, weil ich wegen der UVG-Sache, trotz regelmäßiger Zahlung von KU, als "auslandsflüchtiger Unterhaltsverweigerer" in der Statistik bin und damit als Kanonenfutter für Leute wie den VAMV und Konsorten quasi gegen mich selber herhalten muß, wenn es darum geht, eine Parität zwischen den Rechten der Elternteile herzustellen.

Da muss ich Dir energisch widersprechen - dafür braucht es keinen Monat, sondern ggf. nur eine halbe Stunde in einem Schuhgeschäft...  😉

Ich ebenfalls: sobald das Geld vom Konto runter ist, ist es nicht mehr nachverfolgbar. Damit muß es auf dem "normalen" Weg eingefordert werden, d.h. Ex dazu gezwungen werden, es zurückzuzahlen/verrechnen.

Du kannst momentan nicht mehr tun, als die Sache klarstellen. Einwurfeinschreiben dürfte m.E.  ausreichen. Zusätzlich per Fax (wenn möglich) oder e-Mail.

Einwurfeinschreiben sind hier unbekannt, können daher auch nicht aufgegeben werden. Schade eigentlich 🙂
Fax und Email fällt aus mangels technischen Verständnisses der Ex.

Wenn der/die Rechtspfleger(in) Ahnung vom österreichischen Vollstreckungsrecht hat, gibt es vielleicht ein paar Tipps. Ansonsten wage zu bezweifeln, dass Dich das weiterbringt.

Mein Ansatz wäre, es garnicht erst zu einer Involvierung der österreichischen Behörden kommen zu lassen, nämlich dadurch, dass der PfÜB garnicht erst erlassen wird (weil das Gegenteil bereits belegt ist). Damit ist das Ding dann bereits im Ansatz gestorben, und as spart eine Menge Ärger, würde ich mal so einschätzen. Ich gebe auch zu, wenn ich mir sicher sein könnte, dass ein Exekutor hier vor der Tür steht und sicher ist, dass der nicht erst über das Konto geht, würde ich das laufen lassen und Ex die Kosten aufdrücken lassen, denn leider gehört sie zu der Sorte Menschen, die sich wundern, warum der Boden entgegenkommt, wenn sie auf die Klappe fallen.

Ablauf in Deutschland: Auf Antrag der Gläubigerin wird PfÜB erlassen. Schuldner wird dazu nicht gehört. Schuldner kann sich wehren mit Vollstreckungserinnerung, Vollstreckungsschutzantrag, Vollstreckungsgegenklage.

Worin besteht der Unterschied bei diesen Begriffen?
Österreich hat dazu die Exekutionsvollstreckungsverordnung, die praktisch nur eine Abwehrmaßnahme im direkten Kontakt mit dem Exekutor zuläßt, diesem aber wiederum die Möglichkeit zur Kontenpfändung und Pfändung beim AG einräumt. Wenn man den nicht irgendwo erwischt, läuft sowas bis Sankt Nimmerlein.

In Österreich wird das ähnlich sein – die Rechtsmittel heißen nur anders. Meines Wissens wird aber auch dort der Schuldner vorher nicht gehört.

Korrekt, wegen einer angenommenen Verdunklungsgefahr (z.B. Kontenräumung).

Mir ist nicht bekannt, dass eine Pfändung quasi im Vorfeld durch Hinterlegung von Zahlungsbelegen verhindert werden kann.  Ich kenne aber das österreichische Recht nicht. Deshalb auch mein Rat, Dich an das zuständige Bezirksgericht in Österreich zu wenden und nachzufragen, wie die Sache dort gesehen wird und welche Möglichkeiten Du hast.

Den Termin der Öra werde ich am Dienstag wahrnehmen (17., nicht 10., da bei VJ eine OP ansteht).
Das Problem als solches ist meiner Meinung nach, dass Ex, sobald sie spitzkriegt, dass sie nur ein wenig die Wahrheit biegen muß, dann Geld bekommt plus eine Menge Ärger verursacht, sie dieses auch verwenden wird, insbesondere da sie im Scheidungstermin am 4.9. böse eine drüberbekommen hat.

Das geht aber nicht so einfach, erstmal bekäme Xe, sofern die Ex so dumm sein sollte, Besuch vom Exekutor. Lohn und Gehaltspfändung möchte ich in dem Fall sehen, wenn dem so wäre könnte man die Ex ja so richtig platt machen in Zahlungsdingen für sie.

Laut Exekutionsverordnung hat er die Wahl, je nachdem, was dem Exekutor opportun erscheint. Sicherlich ist der direkte Kontakt mit einem Schuldner die einfachste Möglichkeit, allerdings muß er sich dazu herbewegen, was nicht jedermanns Sache ist (ob Deutscher oder Österreicher ist da wurscht.)

Auch hätte sie Konsequenzen zu tragen die aus einem eventuellen Verlust des Arbeitsplatzes mitsich bringt.

Das halte ich für eine etwas naive Sicht der Dinge, grade hier wissen wir, wie einfach eine menschliche Existenz vernichtet werden kann. Viele Sachen sind moralisch und rechtlich nicht in Ordnung, finden aber Tag für Tag statt. Dazu kommt, dass es sich hier um KU handelt, der durch Handlungen der Ex kaum verwirkt werden kann, EU zahle ich nicht (diverse Gründe, unter anderem ein Messer zwischen meinen Rippen).

Erstmal wirds in dem Fall im extremsten Fall den Exekutor@home geben, - daraus würden sich allerdings Möglichkeiten ergeben.....  da weitet sich mir das Herz wie ein blutiges Steak.

Stimmt - die meisten Wiener sind so überrascht, wenn man ihnen freundlch und offen entgegenkommt, dass die vollkommen überrumpelt sind. 🙂

Die Kosten für Ex dürften sich dann im Rahmen von Pfändung Deutschland (mal gehört: um 300 €?) und Pfändungsversuch hier (auch gehört: 250 - 350 €?) bewegen.
Die Frage ist aber für mich, wie die an das Geld kommen (nicht meine Kasse, ich weiß, aber wenn Ex das auf der hohen Kante als Schulden hat, juckt sie es nicht, ist also nicht mehr als eine leichte Unannehmlichkeit).

Ich drücke dir jedenfalls die Daumen, wie auch immer das jetzt abläuft, dass du die Madame in ihre Schranken weisen kannst...

Im Moment tendiere ich zu einem Betonschuh, aber das gibt sich schnell wieder.

Gruß, Xe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2006 17:13
 sky
(@sky)
Registriert

Moin,

Wie schon geschrieben von Sky, wenn er kommt, leg ich den Kontoauszug vor und gut ist. Wenn er aber direkt auf das Konto zugreift oder beim AG pfänden läßt, ist die Kohle, trotz unrechtmäßiger Pfändung futsch, da Ex Hartz-IV bezieht und nichts pfändbares da ist. Das ist der Katastrophenfall.

ganz genau das ist das Problem.

Und genau das ist, was ich auch brauche. Wenn jemand als Ansprechpartner da ist, erst dann habe ich Gelegenheit zu beweisen, was wirklich Sache ist. Offen gesagt geht mir auch auf den Zeiger, dass Ex nur ausschließlich durch Behauptungen UVG bekommt und eine Pfändung zumindest versuchen kann, während ich alles doppelt und dreifach nachweisen muß - aber ich denke auch, da bin ich beileibe kein Einzelfall.

Das würde mir auch auf den Zeiger gehen, aber Du bist Dir doch (eigentlich) klar darüber, dass das einfach so ist. Jeder kann erstmal jeden verklagen oder ihn einer bestimmten Handlung bezichtigen. Was am Ende bei rauskommt, ist eine andere Sache. Meist bedeutet das aber erstmal jede Menge Ärger.

Einwurfeinschreiben sind hier unbekannt, können daher auch nicht aufgegeben werden. Schade eigentlich 🙂
Fax und Email fällt aus mangels technischen Verständnisses der Ex.

Gute Güte, na dann mach ein Einschreiben mit Übergabe und zusätzlich einen normalen Brief. Ansonsten fällt mir da auch nichts schlaues mehr zu ein.

Mein Ansatz wäre, es garnicht erst zu einer Involvierung der österreichischen Behörden kommen zu lassen, nämlich dadurch, dass der PfÜB garnicht erst erlassen wird (weil das Gegenteil bereits belegt ist). Damit ist das Ding dann bereits im Ansatz gestorben, und as spart eine Menge Ärger, würde ich mal so einschätzen. Ich gebe auch zu, wenn ich mir sicher sein könnte, dass ein Exekutor hier vor der Tür steht und sicher ist, dass der nicht erst über das Konto geht, würde ich das laufen lassen und Ex die Kosten aufdrücken lassen, denn leider gehört sie zu der Sorte Menschen, die sich wundern, warum der Boden entgegenkommt, wenn sie auf die Klappe fallen.

 

Kapier ich nicht. Die deutschen Vollstreckungsgerichte haben doch damit überhaupt nichts zu tun. Es ist nicht so, dass es erst zum deutschen VG geht und von dort zum österreichischen Bezirksamt – falls Du das annimmst.

Vielmehr wendet sich die Gläubigerin direkt an das österreichische Bezirksamt und veranlasst eine Vollstreckung.

Dein Ansatz ist mir schon klar, jedoch kannst Du das m.E. nur bei Deinem österreichischen Bezirksamt erreichen, denn das ist m.E. zuständig bei einer Lohn/Gehaltspfändung. Das lässt sich jedenfalls aus der EO schließen:

§ 294 EO

(1) Die Exekution auf Geldforderungen des Verpflichteten erfolgt durch Pfändung und Überweisung. Sofern nicht die Bestimmung des § 296 zur Anwendung kommt, geschieht die Pfändung dadurch, dass das Gericht, welches die Exekution bewilligt, dem Drittschuldner verbietet, an den Verpflichteten zu bezahlen. Zugleich ist dem Verpflichteten selbst jede Verfügung über seine Forderung sowie über das für dieselbe etwa bestellte Pfand und insbesondere die Einziehung der Forderung zu untersagen. Ihm ist aufzutragen, bei beschränkt pfändbaren Geldforderungen unverzüglich dem Drittschuldner allfällige Unterhaltspflichten und das Einkommen der Unterhaltsberechtigten bekanntzugeben.

(2) Sowohl dem Drittschuldner wie dem Verpflichteten ist hiebei mitzuteilen, dass der betreibende Gläubiger an der betreffenden Forderung ein Pfandrecht erworben hat. Die Zustellung des Zahlungsverbotes ist nach den Vorschriften über die Zustellung von Klagen vorzunehmen.

(3) Die Pfändung ist mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen.

(4) Der Drittschuldner kann das Zahlungsverbot mit Rekurs anfechten oder dem Exekutionsgericht anzeigen, dass die Exekutionsführung nach den darüber bestehenden Vorschriften unzulässig sei.

Worin besteht der Unterschied bei diesen Begriffen?

Würde hier wohl den Rahmen sprengen. Ein ganz gute Abhandlung mit Abgrenzung der Rechtsbehelfe gibt es >HIER<

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2006 18:54
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Jetzt hab ich die ganze Zeit nochmal über diese Sache nachgedacht. Xe, wenn Deine Ex Dich wirklich versucht abzuschiessen kannst Du das auch tun, wie? Sie bezieht ja, wie Du geschrieben hast HartzIV. Bei dem Bezug von HartzIV hat sie alle Einkünfte anzugeben. Sie hat also 2mal den Unterhalt bekommen, zwar falsch deklariert, aber sie hat ihn 2 mal bekommen. Wenn sie nun den Unterhalt für den Monat x, den Du ja rechterweise aussetzt nachfordert, so ist einmal eine Summe x zuviel auf ihrem Konto. Es gibt durchaus Sachbearbeiter bei der Bundesagentur die so richtig abgehen können. Kopier doch einfach mal den Wisch von der Bank und lass es denen von der Agentur zukommen, netten Begleitzettel und die Ex rennt im Kreis könnt ich wetten.

Weisst Du worauf ich hinaus will? 😉 Allerdings ist die Option mit dem Betonschuh auch nicht von der Hand zu weisen.


AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2006 21:48
(@Aniram)

@all

bevor ich weiterlese und einen Herzkasper kriege

Wenn deine Ex aufzeigt, dass im Monat November kein Unterhalt eingegangen ist 

Und Xe nachweist, daß sie den Betrag bereits 4 Wochen zuvor,
wenn auch aufgrund eines Irrtum's bereits zu früh beglichen,
bezahlt, gelöhnt oder wie auch immer ihr das nennt, hat !?!

Das kann ja alles nicht wahr sein...

Machmal fällt mir das Grüßen wirklich schwer, aber was könnt
ihr dafür, daß ich grad vor Wut an der Decke klebe (?), darum
also

LG Marina

@Xe

Hab grad versucht Dich anzuholofonieren (an die anderen - nicht
wundern, das ist österreichisch  :wink:) und hab Dich leider nicht
erreicht.

Dich drücke und es später oder morgen nochmal versuche
       


AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2006 22:29
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

Gute Güte, na dann mach ein Einschreiben mit Übergabe und zusätzlich einen normalen Brief. Ansonsten fällt mir da auch nichts schlaues mehr zu ein.

wie oben beschrieben, ich schnapp mir ein oder zwei Kollegen und lass den weg vom Drucker bis zum Postamt bezeugen. Ich hoffe mal,d as reicht - aber im gegenzug dürfte sie kaum Zeugen finden, die bestätigen, dass nix drinwar oder ähnliches.

Kapier ich nicht. Die deutschen Vollstreckungsgerichte haben doch damit überhaupt nichts zu tun. Es ist nicht so, dass es erst zum deutschen VG geht und von dort zum österreichischen Bezirksamt – falls Du das annimmst.

Vielmehr wendet sich die Gläubigerin direkt an das österreichische Bezirksamt und veranlasst eine Vollstreckung.

Hmmm... davon bin ich tatsächlich ausgegangen, denn ein deutscher Titel alleine ist hier nix wert. Es muß ein vollstreckbarer, einen bestimmten Tatbestand (hier: der definierte Unterhalt, der dann für Monat 10/2006 gepfändet werden soll) abhelfenden Beschluß vorliegen, ähnlich der Tatsache, dass der KU-Titel meines Wissens alleine nicht sofort vollstreckbar ist, sondern erst vom Gericht in einen PfÜB umgewandelt werden muß, damit der Gerichtsvollzieher losmarschieren kann.

In Österreich sind diese Titel nichtig, weil ein JA hier keine notarielle Befugnis at und dieses gesetzlich auch garnicht vorgesehen ist. Rein logisch (wie gesagt, ich mag mich da auch irren) wäre, wie es mit dem EU-Haftbefehl geplant war, auch ansonsten hier eine Straftat vollstreckbar, die hier zwar keine ist, aber dafür beispielsweise in Italien. Da muß die Amtshilfe dran.

Dein Ansatz ist mir schon klar, jedoch kannst Du das m.E. nur bei Deinem österreichischen Bezirksamt erreichen, denn das ist m.E. zuständig bei einer Lohn/Gehaltspfändung. Das lässt sich jedenfalls aus der EO schließen:
[..snip..]

Das sind nur die Exekutionsverordnungen, der Absatz über ausländische Urteile und Beschlüsse spricht genau von diesen. Rechtlich ist ein KU-Titel hier ein Vertrag, der aber mangels Sanktionierung zivilrechtlich eingeklagt werden müßte (!). Diese Auskunft stammt von einem Bekannten mit demselben, allerdings bei ihm immer wiederkehrenden Problem (andauernder versuch der Pfändung, seine Ex hat genug Kleingeld für die Pfändungsversuche).

Würde hier wohl den Rahmen sprengen. Ein ganz gute Abhandlung mit Abgrenzung der Rechtsbehelfe gibt es >HIER<

Danke sehr. 🙂

Gruß, Xe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2006 22:35
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Jetzt hab ich die ganze Zeit nochmal über diese Sache nachgedacht. Xe, wenn Deine Ex Dich wirklich versucht abzuschiessen kannst Du das auch tun, wie? Sie bezieht ja, wie Du geschrieben hast HartzIV. Bei dem Bezug von HartzIV hat sie alle Einkünfte anzugeben. Sie hat also 2mal den Unterhalt bekommen, zwar falsch deklariert, aber sie hat ihn 2 mal bekommen. Wenn sie nun den Unterhalt für den Monat x, den Du ja rechterweise aussetzt nachfordert, so ist einmal eine Summe x zuviel auf ihrem Konto. Es gibt durchaus Sachbearbeiter bei der Bundesagentur die so richtig abgehen können. Kopier doch einfach mal den Wisch von der Bank und lass es denen von der Agentur zukommen, netten Begleitzettel und die Ex rennt im Kreis könnt ich wetten.

Die Vorstellung ist nett, aber die ARGE kommt bei ihr auch nicht aus dem Quark mit ihrer Weigerung, einen zugewiesenen 1-Euro-Job anzutreten, da landet sowas eher in der runden Ablage. Macht Arbeit.

Weisst Du worauf ich hinaus will? 😉 Allerdings ist die Option mit dem Betonschuh auch nicht von der Hand zu weisen.

Sicher, aber wie Sky schon schrieb, ich weiß durchaus dass diese Vorgänge schlicht und ergreifend normal sind und daher kein Huhn danah kräht.

Mittlerweile bin ich von den Betonschuhen schon wieder ab. Aber wo bekomme ich einen Panzer her? 🙂

Gruß, Xe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2006 22:38
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich verstehe das Du entsetzt bist, bin ich auch, aber was wirst Du jetzt tun? Beim besten Willen kann ich mir nicht vorstellen das ein Exekutor direkt zugreifen wird.
Ich habe, als ich damals nach Österreich gekommen bin zig Altlasten zu bedienen gehabt, die ganzen Unterlagen hatte ich vorhin, wegen Deines Falles nochmal durchgesehen. Da waren immer Deutsche Gerichte involviert und diese haben über das zuständige Bezirksgericht ( war bei mir das im 17. ) einen Exekutor losgeschickt.

Irgendwann kennst den dann schon besser ( heute lach ich drüber, aber der war wirklich leiwand ) und der hat immer einen Wisch dabeigehabt in der eine Stellungnahme draufgeschrieben wird.

Viele Pfändungen waren gerechtfertigt, die eine, die ich oben beschrieben hatte wegen der Doppelzahlung nicht. Ich hab da echt kein Problem gehabt.

Bei allen Angelegenheiten wurde weder auf mein Konto, auch wenn ein Pfändungs und ÜBeschluss vorlag nicht zugegriffen, ebensowenig wurde mein Arbeitgeber involviert.

Bei Bedarf kann ich Dir das ganze Prozedere mal zeigen wenn Du willst. Da ging es aber um ganz andere Summen, als einmal einen KU - das kannst Du mir glauben.

Von daher, Ruhe bewahren. Allerdings verstehe ich Deine Besorgnis, - mit der Zeit härtet diese aber ab.

Lass Dir das Wochenende nicht vermiesen....

Gruss


AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2006 22:48
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

*gelöscht*


AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2006 22:59




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@suffering_d

Solche Daten bitte ausschließlich via PN!

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2006 23:52
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich beuge mich dem Oberhaupt. Xe, falls Du das nicht gelesen haben solltest, wenn Du die Nummer eines Geri haben willst und vorher mein von DT gelöschtes Post nicht überrissen hast, bitte eine PM.

Gruss


AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2006 00:02
 sky
(@sky)
Registriert

Moin,

In Österreich sind diese Titel nichtig, weil ein JA hier keine notarielle Befugnis at und dieses gesetzlich auch garnicht vorgesehen ist. Rein logisch (wie gesagt, ich mag mich da auch irren) wäre, wie es mit dem EU-Haftbefehl geplant war, auch ansonsten hier eine Straftat vollstreckbar, die hier zwar keine ist, aber dafür beispielsweise in Italien. Da muß die Amtshilfe dran

bin ich anderer Meinung. Wenn das so wäre, wären die Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen überflüssig.

Zur Jugendamtsurkunde lies bitte mal >HIER< in der EuGVVO Nr. 44/2001

M.E. hat die KM zwei Möglichkeiten:

1. Sie lässt die JA-Urkunde als Europäischen Vollstreckungstitel bestätigen (eine deutsche Jugendamtsurkunde kann vom (deutschen) Notar und vom Jugendamt als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden)

2. Sie lässt die JA-Urkunde vom österreichschen Bezirksamt für vollstreckbar erklären.

Als Gläubigerin würde ich diesen Exekutionsantrag nehmen.

Vielleicht wendest Du Dich mal an eine ZRHO (Rechtshilfeordnung für Zivilsachen) - Abteilung beim LG oder AG. Die können Dir sicher weiterhelfen.

Jetzt sind wir ja ziemlich intensiv auf die Vollstreckung im Ausland eingegangen. Ich persönlich glaube eher nicht, dass die KM eine Pfändung versucht. Sie muss die Kosten vorstrecken (auf denen sie evtl. sitzen bleibt); es bestehen ganz gute Aussichten, die Pfändung abzuwehren - das muss auch der KM klar sein; die ARGE ist bestimmt nicht amüsiert, wenn Einkünfte verschwiegen werden. Insgesamt also keine guten Voraussetzungen für die Gläubigerin. Außerdem darf sie sich - so wie wir auch 🙂 - durch den Behördenweg wühlen.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2006 13:51
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

Jetzt sind wir ja ziemlich intensiv auf die Vollstreckung im Ausland eingegangen. Ich persönlich glaube eher nicht, dass die KM eine Pfändung versucht. Sie muss die Kosten vorstrecken (auf denen sie evtl. sitzen bleibt); es bestehen ganz gute Aussichten, die Pfändung abzuwehren - das muss auch der KM klar sein; die ARGE ist bestimmt nicht amüsiert, wenn Einkünfte verschwiegen werden. Insgesamt also keine guten Voraussetzungen für die Gläubigerin. Außerdem darf sie sich - so wie wir auch 🙂 - durch den Behördenweg wühlen.

und genau den "eingedickten" Teil brauche ich - ich hab nämlich mitnichten dran gedacht, dass sie die Pfändung vorstreckt und eben nicht danach die dicke Rechnung kommt, sondern davor.

Da man diese Vorstreckungskosten linear in Diskothekenbesuche umrechnen kann, dürfte das Thema damit tatsächlich erledigt sein.

Ich schätze, ich werde mal wieder einen netten Brief von der Tante vom UVG bekommen, aber die hat auch meine Adresse und Telefonnummer, mittlerweile - und so ein Plausch ist doch immer wieder nett, für mich. Für sie nicht, weil sie dann merkt, dass sie da gelinkt wird, und das regt sie immer ein wenig auf.

Danke an alle Ratgebenden. 🙂

Gruß, Xe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2006 18:35
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