Moin
Für einen Freund stelle ich hier mal die Frage ein, da ich Unterhaltsrechtlich nicht sonerlich bewandert bin:
Die Ehe wurde geschieden und mein Freund zu Unterhalt verdonnert.
Jetzt hat die Ex aber einen neuen Freund, mit dem sie auch ein Kind hat. Das Kind ist mitlerweile 1,5 Jahre alt. Der LG ist nicht bei der EX gemeldet.
Jetzt will mein Freund jedoch keinen EU mehr zahlen (KU ist unstrittig). Dummerweise hat er jetzt erst mal auf anraten seines Chefs (der selbst 3 Exfrauen hat und diese haßt) sämtliche Zahlungen eingestellt. Sowohl EU wie auch KU wird momentan nicht gezahlt. Er will damit erreichen das die Ex klagt. :knockout:
Für mich wäre der einzige gangbare Weg jedoch eine Urteilsabänderungsklage.
Wie seht ihr das?
Gruß
Martin
Moin Phoenix,
"Verdonnert" nehme ich jetzt mal als Hinweis auf einen bestehenden Titel.
Damit wird der Plan, sie zur Klage zu zwingen, nicht aufgehen.
Anders als bei Umgangsstreitigkeiten, bedarf es keiner weiteren Klagen um ihm die Hosen auszuziehen.
Sie geht einfach zum nächsten Gerichtsvollzieher, legt ihm den Titel vor und braucht ihren Anspruch weder zu begründen noch zu belegen. Dieser rennt dann sofort los und pfändet.
Auf diesem Weg erfährt dann wahrscheinlich auch der Chef von deinem Freund, wie schlecht sein Rat war.
Du, als der bessere Freund solltest ihm raten, die Zahlung sofort nachzuholen und möglichst noch eine Schachtel Drachenfutter hinterher zu senden und sich für das Versehen wortreich zu entschuldigen, in der Hoffnung, dass sie den GV noch zurückhält.
Statt dessen muss er dann, wie du schon sagst, Änderungsklage einreichen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
das Kind ist 1,5 Jahre....da hätte dein freund SOFORT Abänderungsklage des EU, wegen Verwirkung stellen müssen.
Da dies ein "schwerwiegendes" Indiz für eine verfestigte eheähnliche Gemeinschaft darstellt.
Diesbzgl. hätte dein Kumpel, auch schon vor Ablauf dieser ominösen 2-3 Jahre Abänderungsklage stellen können.
Auch wenn die beiden nicht zusammenwohnen.
Vergiß nicht er soll noch eine EA zur Aussetzung der Vollstreckung mit beantragen.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo Phoenix,
warum zahlt Dein Freund keinen KU mehr?Bei allem Verständnis dafür das er der KM nichts mehr zahlen will hat doch das gemeinsame Kind damit nichts zu tun.
Jetzt will mein Freund jedoch keinen EU mehr zahlen (KU ist unstrittig). Dummerweise hat er jetzt erst mal auf anraten seines Chefs (der selbst 3 Exfrauen hat und diese haßt) sämtliche Zahlungen eingestellt. Sowohl EU wie auch KU wird momentan nicht gezahlt. Er will damit erreichen das die Ex klagt. :knockout:
Wie seht ihr das?
Gruß
Martin
Hass ist ein schlechter Ratgeber wie man sehen kann.An seiner Stelle würde ich Urteilsabänderungsklage einreichen und den nicht gezahlten KU schnellstens in voller Höhe zurück zahlen.
Gruß Delphin
EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN
Moin
Ja. Warum zahlt er keinen KU mehr....
Er geht davon aus, das seine Ex dann Klage einreicht und er somit die Zahlungen neu berechnen lassen kann. :knockout:
Das die Verletzung der Unterhaltspflicht auch noch einen Straftatbestand erfüllt (§ 170 StGB dürfte ihn aus den Socken hauen.
Gruß
Martin