Hallo,
zu meiner Situation:
mein Mann ist Geschieden und hat eine 6 Jahrige Tochter für die er 278 eur. KU zahlt.
Für seine Ex-Frau Zahlt er momentan 125 eur. EU
Durchschnittliches Nettoeinkommen sind etwa 2.300 (inkl. Weihnachts/Urlaubsgeld, Bonus)
Bereinigtes Nettoeinkommen nach allen abzügen sind etwa 1.350 eur.
Ich bin z.Z Arbeitslos, bekomme kein Geld (auch nicht vom Amt)
Nun würde uns mal interessieren wie es aussieht, bzw. wie es berechnet wird, wenn wir jetzt ein Kind bekommen!? Muss er Dann noch EU für seine EX zahlen?
und wie hoch wäre denn der Selbstbehalt bei meinem Mann " mit mir als neue Frau + gemeinsammen neuem Kind" ??
Vielen Dank schonmal im vorraus,
Susi 🙂
Hallo Susi,
der SB deines Mannes wäre nach wie vor 900 € gegenüber minderjährigen Kindern und 1.000 € gegenüber der M+ütter dieser Kinder.
Er wird also ca. 450 € zur Verteilung übrig haben. Kinder gehen vor den Erwachsenen. Das wären dann: 278 + 202 € KU = 480 € (3. Gehaltsstufe). Also wird der Zahlbetrag ein paar Euro wengier sein als bisher. Die 30 € Differenz werden auf beide Kinder verteilt. Für dich udn die Ex bleibt nichts übrig.
Besteht allerdings ein Urteil oder ein Titel muß dieser sowohl für das Kind als auch für die Ex abgeändert werden u.U durch Klage.
Auf deiner Seite ist dann noch das KG und das Erziehungsgeld zu verbuchen. Selsbt mit Kidn wirst du wohl über kurz oder lang arbeiten müssen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
und wie hoch wäre denn der Selbstbehalt bei meinem Mann " mit mir als neue Frau + gemeinsammen neuem Kind" ??
Sind diese Differenz von 2300-1350 = 950€ wirklich Abzüge (=Werbungskosten, Altersvorsorge,..) oder wird hier auch Steuerklasse III mit Steuerklasse I verglichen?
Davon hängt die Antwort ab.
Hi Susi10
mir erscheinen die Abzüge bei der Bereinigung auch ganz schön hoch - zu hoch.
Allerdings: Ich vermute mal, dass die vorherige Ehe nicht all zu lang war und daher nicht von einer langjährigen Ehe ausgegangen werden kann.
Die Kinder sind wie gesagt im 1. Rang, Du nach Geburt des Kindes hingegen wegen Betreuung eines Kleinkindes im 2., die Ex hingegen im 3. Rang. Da Dein Anspruch 770,- Euro beträgt, bleibt auch so gesehen kein Raum für EU.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
eine 6 Jahrige Tochter für die er 278 eur. KU zahlt. Für seine Ex-Frau Zahlt er momentan 125 eur. EU
Durchschnittliches Nettoeinkommen sind etwa 2.300 (inkl. Weihnachts/Urlaubsgeld, Bonus)
Bereinigtes Nettoeinkommen nach allen abzügen sind etwa 1.350 eur.
Also ich versuchs mal:
Das klingt sehr nach einer "alten" Rechnung (= vor Juli 2007) mit 890€ Selbstbehalt und Abzug KU-Tabellenbetrag Stufe 3:
1350 - 332 - 125 = 893€
Mittlerweile hat sich der Selbstbehalt geändert (=1000€), aber auch der KU-Abzug (je nach OLG-Bezirk nurnoch Zahlbetrag), sodass er nach jetzigen Stand eigentlich etwas weniger Zahlen müsste, was aber für sich alleine nicht für eine Abänderung reicht.
Ausserdem vermute ich, dass in der Differenz von 1350€ bereinigtem Netto und 2300€ Durchschnittsnetto nicht nur die Abzüge stecken, sondern auch der Splittingvorteil aus dem Ehegattensplitting der neuen Ehe von ca 320€. Also nur 630€ Abzüge.
Bei einem neuen Kind hättest Du nach dem akuellen BGH-Urteil ( http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1554.html, steht auch noch unten) für Dich jetzt die Wahl, es bei dem Splittingvorteil zu belassen anstelle einer Beteiligung an einer Verteilungsrechnung. In diesem Fall fällt der EU für EX dann weg, weil wenn von den 1350€ bereinigtem Netto nach Steuerklasse 1 der KU-Zahlbetrag für beide Kinder abgeht ist der EU-Selbstbehalt von 1000€ bereits unterschritten.
Ihr müsstet dann also nurnoch den KU zahlen und auch nur nach Stufe 1 (da ja 2 Berechtige hinzukommen), also 245€.
Hi,
ersteinmal Danke für Eure Tips, das Nettoeinkommen bezieht sich auf LStK 3, also verheiratet inkl. Überstunden (aber erst aktuell ca. 120,-€, deshalb zu viel angegeben von mir, da die Rechnung aus Mai ist :knockout: )
Zu den Zahlen:
1908,- monatl. Netto LStK 1 !
90,40- abzgl. 5 % berufsbed. Aufwendungen
355,- KU
150,- Darlehen (aus 1. Ehe)
120,- Altersvorsorge Riester
======================
1187,60 verbleiben
900,- Einkommen Ex-Ehefrau fiktiv
===========================
287,60 verbleiben
125,- 3/7 gerundet EU
Das ist die Rechnung gewesen !
Hi
ein paar Anmerkungen. Fall ihr verheiratet seit so wird für die Ermittlung des KU die LStKl.3 herangezogen.
Der Riesterbeitrag ist, solange er nicht 4% vom Brutto übersteigt, bei der Ermittlung des bereinigten KU-Netto-EK vorher abzuziehen. Für die Ex gilt hingegen LStKl.1.
Und nochmal. deine Rechnung gilt nur so lange, als bis das der neue Erdenbürger das Licht dieser Welt sieht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Das ist die Rechnung gewesen !
War ich ja nur knapp daneben, aber das Ergebnis bleibt: mit Nachwuchs würde der EU entfallen und der KU wäre Stufe 1 (Ein OLG Bezirk, der auch 2008 noch KU-Tabellenbeträge abzieht kennt auch den Bedarfskontrollbetrag...)
Mit dieser Einkommensfiktion bei 6-jährigen Kind ist er wohl einer der ersten. Wäre mal interessant, ob die Fiktion vollzeit oder teilzeit ist und welcher OLG-Bezirk das ist.
Werden die 300,. eur Erziehungsgeld irgendwo mit angerechnet ?
Ja, beim Finanzamt. Der Trick heisst "Progressionsvorbehalt" und führt in dem Fall dazu, dass von den 300€ ca 40€ ans Finanzamt zurückgezahlt werden müssen.