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EU / KU wenn die Kinder aufgeteilt werden

 
(@papaklaus)
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Hallo zusammen!
Ich mache mir im Moment Gedanken über die finanziellen Folgen einer bevorstehenden Trennung. Das mit dem KU Und EU berechnen hab ich ja einigermaßen kapiert, aber...

Nirgendwo findet man etwas dazu, wenn 1 Kind bei Papa und 2 Kinder bei Mama bleiben.

Nun meine Fragen: Mama ist Nur-Hausfrau und wills auch bleiben 😡 Ich weiss, sie hätte eventuell die Verpflichtung halbtags zu arbeiten, aber sie sagte schon, sie wird sich sehr bemühen, aber leider keine Arbeit finden! Die Kids sind 2x10 und 1x 13

Zahle ich für die beiden die bei Mama bleiben KU und das Kind was bei mir bleibt, geht leer aus, da sie zahlen müsste aber nicht kann? Und wird dann für die EU Berechnung von meinem bereinigten Netto nur die 2x KU abgezogen die ich zu zahlen habe, davon dann 3/7 für sie?

Muss ich schlimmstenfalls dann sogar mit einem Kind mit den 840 EUR Selbstbehalt auskommen???

Ich würd mich freuen, wenn jemand was dazu antworten könnte...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2003 16:09
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo PapaKlaus,

Du liegst mit Deinen Vermutungen recht dicht an der Realität.

Ich mutmaße, die beiden 10jährigen Kinder verbleiben bei der KM und das 13jährige Kind geht mit Dir. Demnach wäre die KM, je nach OLG, nicht oder nur halbtags zu einer Erwerbstätigkeit anzuhalten. In der Gesamtkonstellation ist zu betrachten, ob die KM zur Ehezeit erwerbstätig war. War sie es, so würde ihr ggf. ein fiktives Einkommen zugerechnet werden, das sich dann für Dich unterhaltsmindernd im EU nieder schlägt.

Das 13jährige Kind hat leider keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss durch das JA; dieser wird nur bis Vollendung des 12. LJ gewährt. Danach ist ausschließlich der Unterhaltsverpflichtete zur Kasse zu bitten.

In Deinem Falldürfte es am sinnvollsten sein, einfach mal in vernünftigen Worten mit der KM zu reden, denn schließlich müsst ihr beide noch von irgendetwas leben. Wenn die dann allerdings einen harten Kurs einschlägt, wird's hart für Dich. Ich möchte da noch nicht auf den SB runter, weil ich Deine Einkommenssituation nicht kenne. Auf jeden Fall steht Dir das Kindergeld in voller Höhe und nicht unterhaltsrelevant zu.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2003 21:17
(@papaklaus)
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Hallo Deep Thought!

Erstmal Danke für deine Antwort!

>>Ich mutmaße, die beiden 10jährigen Kinder verbleiben bei der KM und das 13jährige Kind geht mit Dir.

Nein, eins der 10 jährigen würde bei mir leben, die beiden anderen bei meiner Frau! An UHV hab ich nicht gedacht, das wäre ja zumindest für knapp 2 Jahre eine Hilfe...

Wenn sich die KU´s der beiden Kleinen gegeneinander aufheben würden, das wäre der Hit, aber sowas wird ja wohl rechtlich nicht haltbar sein.

Bisher hat meine Frau nicht gearbeitet... also ists auch nichts mit der fiktiven Anrechnung eines Verdienstes... eine gute Ausbildung hat sie aber, nur keine Lust was zu tun

Gibt es eigentlich für mich auch sowas wie einen Betreuungsbonus, oder teilweise überobligatorisch? Schliesslich werde ich auch ein Kind betreuen! Oder entfallen diese Vorteile weil ich ja eheprägend immer Vollzeit gearbeitet habe

>>In Deinem Falldürfte es am sinnvollsten sein, einfach mal in vernünftigen Worten mit der KM zu reden,

PRUUUUUST 😀 Wenn DAS möglich wäre, würde ich wahrscheinlich nicht die Trennung anstreben. Sie stellt sich das so vor: Ich zahle so viel wie möglich, und wenn das nicht reicht gibts ja das Sozialamt...

Gruß,

PapaKlaus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2003 23:53
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, das mit dem gegeneinander aufheben ist so eine Sache, da KU nicht verrechenbar ist. Du musst also zahlen an die KM für 2 Kinder und die KM zahlt an Dich für 1 Kind zurück. Wenn Du Glück hast, kommt der Richter Deinem Anliegen nach Verrechnung nach; viel Hoffnung möchte ich Dir nicht machen.

Die KM könnte natürlich richterlich angehalten werden, sich zumindest eine Halbtagsstelle zu suchen. Geschieht dies in absehbarer Zeit nicht oder kann sie ihre Bemühungen nicht darlegen, wird ein fiktives Einkommens unter Umständen angerechnet. Das hilft Dir aber auch nicht weiter, weil es die nächsten 2 Jahre überobligatorisch ist. Zudem: Wenn die Motivation der KM wie geschildert ist, geht sie zum Hausarzt und der schreibt sie wegen psychischer Belastung für lange Zeit krank. Das wars dann ersteinmal für Dich.

Und das mit dem Erwerbstätigenbonus wegen Kindesbetreuung kannst Du schlichweg vergessen, den bekommen (meist) nur Mütter. Auch wenn Du jetzt wegen der Kindesbetreuung auf eine Halbtagsstelle gehst, wird weiterhin Dein bisheriges Gehalt als Grundlage genommen. Frage nicht nach dem warum, wir leben in einem Rechtsstaat, nicht in einem Gerechtigkeitsstaat.

Die Trennung verspricht dann ja nicht zu denen der feinen und einvernehmlichen Sorte zu gehören. Ich wünsche mir nur, dass Eure gemeinsamen Kinder da raus gehalten werden. Ich kann Dir nur zu einem wirklich guten Anwalt raten, denn mit der Unterhaltsberechnung ist eine Trennung nicht ab-/ausgehandelt. Da hängt noch viel mehr dran und kann ganz schön für, ähem, Verstimmung sorgen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2003 02:51
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Boah..man klingt ehrlich gesagt ziemlich kompliziert ..kenn nich da ehrlich gesagt ja nicht so aus..naja,betrifft mich selber ja auch nicht so das Thema, denn ich brauch da wohl nie auf Unterhalt von der KM für meine beiden hoffen :exclam: .. drum brauch ich mir da eignetlich ansatzweise keine Gedanken drum machen .. aber das Thema is ansich schon "interessant"..weio kan ja nicht sein, das da die Km nun unterhalt für die zwei bekommt u der Vater nur zahlen darf u das dritte kind eher "leer" ausgeht..
Persönlich würd ich zumindest mal vermuten das beim Selbstbehalt der 10jährige mit berücksichtigt wird, denn da er ja beim Vater dann lebt, wird ja für ihn auch Unterhalt vom KM geleistet, zwar nicht in Form von Barunterhalt,denn er "lebt" ja beim Vater u das wird doch wohl zumindest schon mal im "Selbsbehalt" mit berücksichtigt ..
Oder so ähnlich ;-) .. hab da j anicht den Plan wie gesagt..aber so ganz ohn Berücksichtigung kanns ja nicht bleiben ..
Aber ehrlich gesagt sieht man da auch, das es auch einige KM`s gibt die sich schon darauf berufen möchten, bzw die Kids nutzen wollen dafür , nicht mehr arbeiten gehen zu müssen..u sich auch (naja , wie eben es auch manchmal einige Väter tun) sich um den Unterhalt f die Kids drücken wollen...
Allerdings, mit zwei Kindern, im Alter v 10 u 13 Jahren, dürfte es wohl kein Prob für die KM kein Prob sein zumindest eine Halbtagsstelle sich zu suchen .. den das tun auch andere Mütter .. u Väter..tue ich ja auch..u meine beiden sind mal 6 u 8 Jahre, u muß das ja nun auch hinkriegen..
Bwei ihr seiht es ja wirklich nach "ich hab keinen Bock auf arbeiten..u Ruh mich jetzt mal lieber auf "dem Rücken " der Kids aus..
Kanns nicht wirklich sein..
Denn wer Kinder in die Welt setzen kann der sollte auch mit f das Finanzielle Sorgen..u da ist wohl nicht nur der KV gefragt ..wahrlich nicht..
Nur irgendwie kommt da Frau doch gelegentlich doch etwas besser durchs Leben *gr

Aber so sicher scheint das ja andererseits nun doch auch noch nicht zu sein das einer der Kids bei dir bleibt oder?

Dennoch alles Gute!

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2003 23:07
(@papaklaus)
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Hallo zusammen!

>>Und das mit dem Erwerbstätigenbonus wegen Kindesbetreuung kannst Du schlichweg vergessen, den bekommen (meist) nur Mütter.

Hab ich irgendwas nicht mitgekriegt? Ist die Gleichberechtigung wieder aufgehoben worden *sarkastisch lacht*, oder was könnte es sonst für einen Grund geben, dass es den Betreuungsbonus für Väter nicht gibt? Wär dass nicht mal was fürs Verfassungsgericht? Schade dass ich nicht das Geld hab sowas mal durchzuklagen...

>>Auch wenn Du jetzt wegen der Kindesbetreuung auf eine Halbtagsstelle gehst, wird weiterhin Dein bisheriges Gehalt als Grundlage genommen

Wie nett, ich hab vor kurzem irgendwo gelesen, dass ein Gericht ausgeurteilt hat, eine Frau dürfe ihre Erwerbstätigkeit reduzieren, weil ja durch die Trennung die Kinder intensiver betreut werden müssten... Gilt das wieder NUR für Frauen? Ich hatte tatsächlich darüber nachgedacht, für eine Übergangszeit auf 3/4 Stelle zu gehen...

Ihr habt natürlich Recht, dass ich einen guten RA brauche, aber gerade um herauszufinden ob er auch gut ist und nicht nur schlau redet brauch ich selber Wissen. Darum wäre es toll, wenn noch jemand was genaueres zu der EU / KU Berechnung weiss, für den speziellen Fall wo Kinder aufgeteil werden. Vielleicht gibt es ja irgendwo in den Untiefen des www auch ein Berechnungsbeispiel... ich hab aber noch nichts gefunden

>>Aber so sicher scheint das ja andererseits nun doch auch noch nicht zu sein das einer der Kids bei dir bleibt oder?

DOCH! Das ist zu 100% sicher! Das Kind was zu mir soll (und auch zu mir will, und das ich auch nie bei meiner Frau lassen könnte) hat eine Behinderung. Meine Frau kommt überhaupt nicht mit der Kleinen klar, kümmert sich auch kaum, und will sie auf keinen Fall bei sich behalten. Eher würde sie sie ins Heim geben...

Gruß,

Klaus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2003 16:06
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

und nochmal Boah..was is denn das??
Sorry..aber was is denn das für ne KM??
Ins Heim??
U da hast du die Ruhe die andern kids bei ihr zu lassen??

Wäre es da nicht eher ratsam die anderen auch zu dir zu nehmen..
???
Sorry,aber zu der KM fällt mir nun gar nichts mehr wirklich ein..
Man man...

U da sag mir mal wieder einer Männer sind nur Schweine ..*grr...

Dennoch alles Gute!

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2003 17:39
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ach..u das mit zweierlei Maß gemessen wird is nun grad mir nichts neues mehr...
Dennoch bleibt es mir unverständlich..das Mütter anscheinend immer mehr berücksichtigt werden als Väter..also Ae`s ..aber es ist so..sie "genießen" niemals wirklich den gleichen Status...oder die gleichen Rechte, oder gleiches Verständnis...
Traurig, dabei ist es scheinbar oft bittere Wahrheit, das es eben nur machmal auch nur die Väter sein können bei denen die Kids bleiben sollten/können !

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2003 17:50
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zu folgenden Ausführungen was Grundsätzliches: Ich will niemanden ärgern. Ich will nicht pauschalieren,.aber doch das Grundsätzliche ansprechen. Ausnahmen gibt es, weiß ich.

Ich konkretisiere mal: Der Mann als Hauptverdiener wird von Gericht zumeist bei Reduzierung des Einkommens wegen Kindesbetreuung nach der Trennung weiterhin mit seinem bisherigen Einkommen zu Unterhaltszahlungen herangeholt, mindestens für 6 Monate, meist für immer. Das liegt einfach daran, weil er es ja nicht müsste, denn die Kinder gehören ja schließlich zur Mutter, Mann also mutwillig seine Einkommenssituation verschlechtert. Und aus diesem Grunde gibts dann auch keinen Erwerbstätigenbonus. Hätte er die Kinder der Mutter überlassen, hätte das richterliche Rollenverständnis seinen Weg in die Realität gefunden. Da er sich anders verhalten hat, wird Mann halt bestraft.

Die Ausflüchte einer nicht arbeiten wollenden Mutter sind schon durch einen Hausarzt medizinisch zu untermauern. Auch ganz einfach. Frauen sind ja bekanntlich das schwache Geschlecht und diese anti-emanzipatorische Eingliederung lassen sie zu diesem Zweck gern über sich ergehen.

Und Klaus, da möchte ich mich meinen Vorrednern anschließen: Wenn Deine Frau tatsächlich sich so verhält, wäre es das Beste, alle Kinder kämen zu Dir. Hast Du Zeugen für ihre Aussage oder ist das mehr eine Vermutung?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2003 20:34
(@papaklaus)
Zeigt sich öfters Registriert

Guten Abend zusammen!

Erstmal Danke für eure Antworten! Natürlich hatte ich auch schon den Gedanken, dass ja auch alle Kids bei mir bleiben könnten. Das entspräche aber nicht dem Wunsch der Kinder, und diesen respektiere ich. Ich werde da auch nicht anfangen zu manipulieren.

Dazu kommt, das ich nicht abstreiten könnte, dass die KM für die beiden anderen durchaus eine liebevolle Mutter ist. Nur mit unserer behinderten Tochter würde sie am liebsten nichts zu tun haben. Sie hat ein absolutes Problem damit unsere behinderte Tochter so anzunehmen wie sie ist. Sie zeigt ihr keinerlei Liebe, ist ungerecht, zeigt teilweise offene Ablehnung...

Das mit dem "ins Heim geben" hat sie tatsächlich mal gesagt, ist aber erstens länger her, und war zweitens nicht vor Zeugen. In unseren bisherigen Trennungsgesprächen war dann auch nur ein Punkt immer unstrittig: Nämlich dass sie auf jeden Fall unsere behinderte Tochter NICHT nimmt.

Vollzeitjob und Betreuung unserer behinderten Tochter wäre schwierig aber machbar. Ich habe das Glück im öffentlichen Dienst zu arbeiten und habe um 15:30 Feierabend. Die Kleine kommt um 13:30 aus der Schule, ich bräuchte also für 2 Std. Fremdbetreuung, und die könnte ich sogar in unmittelbarer Nähe meines Arbeitsplatzes haben. Unsere Frauenbeauftragte hat eine Betreuungsmöglichkeit für die vielen AE-Mütter an unserer Dienststelle organisiert, ist nichtmal sehr teuer.

Lieber würde ich dann aber doch auf 3/4 reduzieren, dann hätte ich 13:30 Feierabend

Schönen Abend euch allen

PapaKlaus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2003 21:49