Hallo ihr lieben Leutz!
Meine Geschichte habe ich an anderer Stelle bereits geschildert und hier nun meine Frage bzgl. EU der KM gegenüber.
Kurz zu den Zahlen:
Ich verdiene in etwa 1700€ Netto/Monat. Laut Düsseldorfer Tabelle habe ich für mein Kind in den ersten 5 Lebensjahren einen Betrag von 247€ / Monat zu entrichten. Da ich selbst als Scheidungskind "unterhaltsabhängig" war, weiß ich, dass dieser Betrag ein Witz ist! Ich habe der KM angeboten per schriftlicher Vereinbarung 400€ / Monat zu zahlen. Das war bevor ich wusste, dass ich auch für den EU der KM herangezogen werden kann.
Könnt ihr mir in etwa sagen, welcher Betrag laut Gesetz der KM zusteht?
Sie hat bereits eine Tochter (9), von einem anderen "**tsts - ID 28**" - benutzte dieses Wort, weil er sich absolut nicht kümmert oder um seine Tochter schert - und bezieht KU von ihm. Sie ist seit 2 Jahren arbeitslos und bezieht somit ALG II. Wie wirkt sich der EU auf ihre staatliche Unterstützung aus? Ich denke mal, dass ein etwaiger Unterhalt auch auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird. Richtig?
Bitte schmeißt mich mit so viel Infos wie nur irgendmöglich zu, da ich nicht unvorbereitet sein will, wenn das JA mich anschreibt.
Schon mal Danke im vorraus für eure Antworten.
Grüße,
Oll
Noch ein Nachtrag:
Gehe ich recht in der Annahme, dass laufende Kosten meinerseits keine Rolle spielen und somit auch nicht anrechenbar sind? Ich spreche hier nicht von gemeinsamen Verpflichtungen, die es nicht gibt, da wir nicht verheiratet waren.
Wird das JA, sobald unser Krümel da ist, direkt schriftlich mitteilen, was ich an KU und EU zu leisten habe, nachdem ich meine Einkommensverhältniosse offengelegt hab?
off topic:
Empfiehlt es sich aus eurer Sicht, eine Familienrechtschutzversicherung abzuschließen, da ich nicht weiß, wie meine Ex in ein paar Jahren drauf sein wird und ob sie vielleicht Gefallen daran finden könnte, Vereinbarungen per Gericht zu "treffen"? Wenn ja, in welchem Prämienahmen bewegen sich solche Rechtschutzversicherungen?
Erinnere dich stets an die Menschen, die einen Eindruck in deinem Leben hinterlassen haben. Notfalls ist nichts so schlecht, dass es nicht zu irgendwas nutzt...
Hallo Oll !
Mal abgesehen, daß eine Rechtsschutzversicherung in solchen
Fällen sowieso nicht greift, also auch nicht wenn Du eine solche
Versicherung bereits hättest.
Man kann keine Versicherung abschließen für ein Ereignis, daß
im Grunde schon eingetreten ist wie bei Dir.
Beliebter Spruch bei den Versicherungen:
Ein brennendes Haus kann man nicht versichern !!!
Das wird also leider nix werden - tut mir leid.
Gruß
Marina
Könnt ihr mir in etwa sagen, welcher Betrag laut Gesetz der KM zusteht?
Hallo Oll,
wenn Du nicht verheiratet bist, heisst das "BU" (Betreuungsunterhalt), nicht EU, ist aber von der Höhe das gleiche, nur die zeitliche Befristung ist (noch) anders.
Im Prinzip ist bei 1700,- Netto die Rechnung ganz einfach, weil das ein Mangelfall ist, Du gibst also einfach alles ab bis auf 1000,- Euro, das ist Dein Selbstbehalt. Im Detail kann das aber auch ganz anders sein durch Dinge, an die Du jetzt garnicht denkst, wie Weinachtsgeld, Firmenwagen, Wohnvorteil, Fahrtkosten, Werbungskosten, private Altersvorsorge oder den Steuerabzug nach §33a EstG. Also für eine brauchbare Antwort musst erstens Du mehr Informationen preisgeben und der antwortende mehr darueber nachdenken. Rechtsanwälte nehmen auch Bargeld, nicht nur die AdvoCard, und neuerdings kann man das Honorar auch frei vereinbaren, Du musst ihn also nicht gleich mit der Vertretung über die Unterhaltsvereinbarung beauftragen, sondern kannst auch ein Beratungsgespraech per Stundenhonorar vereinbaren.
Eine Hausnummer kriegst Du auch von mir, wenn Du die genannten Informationen lieferst (gerne auch per PN).