Moin zusammen!
Mit meiner Ex liege ich schon länger im Kampf wegen EU ( http://www.vatersein.de/Forum-topic-9808.html). Bisher ohne Einigung, aber das wird jetzt wohl vor Gericht entschieden.
Nun hat meine Frau ein Haus mit Grundstück geerbt, daß sie verkauft hat oder innerhalb der nächsten Monate verkaufen wird. Nebenbei bemerkt, von dem ‚Inventar’ des alten Hauses konnte sie sich zumindest ein kleines Auto mal eben kaufen…..
Sie möchte das geerbte Haus also verkaufen und sich ein anderes in unserer Umgebung kaufen (zumindest bleibt so mein Sohn in meiner Umgebung :thumbup:…).
Den Wert des geerbten Hauses schätze ich auf ca. 250.000 Euronen (so ist auch die Wertangabe im Testament), dazu der Kleinkram der Haushaltsauflösung (alte englische Möbel – häßlich, aber wertvoll).
Meine Fragen:
Wie wirkt sich das Erbe auf den EU aus?
Fließt der sog. Wohnortvorteil (heisst das so?) von ihrem neuen Haus mit in die EU-Berechnung ein?
Kann ich sie zwingen, Unterlagen/Verkaufsverträge oder Kontoauszüge offenzulegen, um die ‚wahren Geldwerte’ abschätzen zu können?
Habt ihr eine Taktik parat oder ähnlich gelagerte Fälle, damit ich weiß, wie ich mich verhalten sollte?
Ps – Mein Anwalt ist eigentlich ganz gut, aber ich möchte ihn doch mit mehr Infos füttern….Außerdem informiere ich mich selbst gern, bevor ich verurteilt werde…
Gruß aus dem warmen, aber verregneten Norden!
Frank
Wie wirkt sich das Erbe auf den EU aus?
Die Erträge gelten als Einkommen. Sei es als direkte Erträge (Miete, Zinsen, Dividenden,...) oder als Wohnvorteil.
Kann ich sie zwingen, Unterlagen/Verkaufsverträge oder Kontoauszüge offenzulegen, um die ‚wahren Geldwerte’ abschätzen zu können?
Sowas darf nichtmal das Finanzamt fragen, auch die dürfen nur nach dem Ertrag aus dem Vermögen fragen. Wenn man 250k in Staatsanleihen tut ist der Ertrag etwa 4%, nach Steuern etwa 3%, pro Monat also 250k*3%/12 = 625 Euro. Der Wohnwert eines Hauses in dem Wert ist eher etwas höher.
Habt ihr eine Taktik parat oder ähnlich gelagerte Fälle, damit ich weiß, wie ich mich verhalten sollte?
Nicht wirklich. Wenn Du sagst, EU wird bald vor Gericht entschieden, könnte natürlich das Timing blöd sein, wenn das Vermögen gerade in einem leerstehenden Haus steckt oder zu Mickerzinsen auf einem Tagesgeldkonto. Dann sollte Dein Ziel sein, diese 600-800 Euro fiktiv anrechnen zu lassen.
Hallo papasorglos,
ist aber nicht für die Höhe des EU auch zu beachten, ob jemand bedürftig ist oder seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann? Bei ALG II wird ja auch abgefragt welche Werte vorhanden sind und ggf. für den Lebensunterhalt einzusetzen sind.
Von daher könnte ich mir durchaus vorstellen, das Auskunft im Rahmen einer Überprüfung der Bedürftigkeit zu erteilen ist.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Bei ALG II wird ja auch abgefragt welche Werte vorhanden sind und ggf. für den Lebensunterhalt einzusetzen sind.
Schon, aber selbst von ALG-II Empfängern wird nicht erwartet, Omas Häuschen für den Lebensunterhalt zu verbrennen, wenn es "angemessen" ist.
Für Unterhaltsberechtigte steht in §1577 BGB:
"(3) Den Stamm des Vermögens braucht der Berechtigte nicht zu verwerten, soweit die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre."
Alles bisschen schwammig, aber ein nicht allzu altes OLG-Urteil zum Thema gibts hier:
@papasorglos: Danke f.d. Urteil - sehr interessant, werde es meinem RA mal unter die Nase halten.
Folgende Info's zu Ergänzung:
- das Inventar aus dem geerbeten Haus ist größtenteils verkauft
- das geerbte Haus ist verkauft, das Geld aber erst wohl im Oktober zu zahlen ( :question:)
- der Käufer wohnt schon in dem Haus, nach Ex-Aussagen MIETFREI, bis der Käufer sein altes Haus verkauft hat ( :question: :question:)
- sie kauft sich nach dem Geldeingang ein eigenes Haus, in dem sie auch wohnen will
Das Ganze mit dem Hausverkauf und dem Mietfrei wohnen stinkt. Fakt wird aber sein, daß sie die Bude verkaufen wird oder schon hat. Ich werde ihr nichts nachweisen können.
Das Ganze muss doch Unterhaltsrechtlich verwertbar, anzuerkennen sein. Von einer Bedürftigkeit kann ja nun wirklich keine Rede sein. Es geht mir hier auch nicht darum, meiner Ex nichts mehr zu bezahlen. Aber wie bei vielen Leidgenossen lebe ich wirklich auf knapper Kante.
Warum ist meine Frau nicht Auskunftspflichtig so wie ich es bin? Ich muss mich jedesmal nackig machen 😉 und sie kann Geld haben wie sie will ohen Auskünfte zu erteilen???
Aber wie schrieb papasorglos: Das Timing wird nicht stimmen - wann stimmt das schon?
Soll ich versuchen die Gerichtsverhandlung hinauszuzögern, bis sie das Geld bekommen und das Haus gekauft hat? Ich spreche hier zwar immer von Gerichtsverhandlung, aber die ist noch nicht anberaumt, nur die RA der Ex droht in Briefen schon damit, sodass es in einigen Wochen (hoffentlich Monaten) soweit sein wird. Es wird dazu kommen, denn ich weigere mich hartnäckig das zu zahlen, was die liebe RA meiner Ex fordert.
Vielleicht habt ihr noch 1 bis viele Tipps.
Frank - und es regnet immer noch im Norden ;(
Hallo frank nordlicht
und@all
rein nach dem Rechtsempfinden hier, wie wäre es wenn ihr Erben würdet und die Exe sagen würde nun will ich aber das sich das unterhaltstechnisch auswirkt :phantom:
Sorry aber so gut ich verstehen kann den Unterhalt für die EX mindern zu wollen,das Erbe bleibt davon unberührt.Sie erbt ja keine Millionen 😉
Es mag zwar im Testament der "Wert" des Hauses stehen ,aber der schwankt, gerade zur Zeit sind Immobilien häufig nicht viel wert.
Delphin
EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN
Moin Frank
ich an Deiner Stelle wäre ganz kess: Nicht ständig nach gerichtsverwertbaren Beweisen suchen, die Du so eh nicht finden wirst, sondern selbst einfach starke Behauptungen aufstellen. Mein Rechtsanwalt würde da jetzt schreiben:
"Madame X hat kürzlich aus einem Immobilienverkauf einen Betrag von 250.000 EUR erlöst. Bei einer banküblichen Verzinsung langfristiger Geldanlagen von 6% ergibt sich hieraus ein Zinserlös von 15.000 EUR im Jahr bzw. 1.250 EUR im Monat, der selbstverständlich unterhaltsmindernd zu berücksichtigen ist."
Wer den Finger auf Dein (zukünftiges!) Einkommen legen möchte, sollte dabei sein eigenes (wenn auch möglicherweise fiktives) Einkommen nicht aussen vorlassen. Daran ist nichts unfair, auch wenn das Erbe an sich bei der Berechnung aussen vor bleibt.
Als Zeuge hierfür benennt man Madame selbst - falls sie weniger erlöst hat, kann sie das ja dann belegen. Und falls sie überhaupt nie ein Haus geerbt haben will, kann sie auch das sagen - was ziemlich "unspassig" wird, wenn es nicht stimmt; das ist dann nämlich Prozessbetrug.
Möglicherweise gehört Deine Ex ja zu der Sorte, die die Ansicht vertritt, Unterhaltszahlungen wären sowas wie eine "Entschädigung für vertane Lebenszeit mit dem falschen Mann". Dem kann man auf diese Weise durchaus entgegenwirken: Es gibt auch sowas wie wirtschaftliche "Eigenverantwortung" - selbst wenn man einmal glaubte, mit dem einmaligen Anziehen eines weissen Kleides habe man diese automatisch in die Hände eines anderen gelegt...
By the way: Wie alt sind Eure Kinder? Wo leben sie? Arbeitet Madame? Antworten hierauf wären ebenfalls hilfreich.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Delphin!
Das kannste aber nicht vergleichen! Erstens wäre das Erbe des Mannes als Unterhaltszahler nach Scheidungsantrag nicht eheprägend und zweitens geht es beim Erbe der Frau und der Unterhaltsfrage um die Bedürftigkeit. Warum sollte jemand, der aus einem Vermögenstamm Erträge hat und sei es nur durch einen Wohnvorteil, von dritter Seite Unterhalt bekommen? Das würde es vom Sozialamt auch nicht geben.
Ich finde, das ist schon Ehrensache, dass Frau in dem Fall von selbst auf den EU verzichtet. Aber ich bin was das angeht wohl scheinbar auch ein bissi schräg gestrickt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@Brille:
Sehe ich genauso wie du. Mein RA wird ihrer RA einfach die Einnahmen unterstellen. Dann werden wir ja sehen, was dabei herauskommt.
Ich habe einen Sohn, der jetzt 6 wird. Mitgenommen hat ihn die Trennung/Scheidung, aber sein Formkurve geht - mit leichtenEinbrüchen - langsam, aber stetig aufwärts.
Da ich 'Home-Office' mache kann ich meinen Sohn öfters sehen. Eine Regelung habe wir unter uns vereinbart, die so halbwegs funktioniert.Ich hole ihn jedes zweite WE meist schon Freitags vom KiGa ab und bringe ihn auch meistens Monatgs früh wieder hin. Dann habe ich den Kleinen immer noch einmal in der Woche, meistens Di oder Mi. da hole ich ihn dann auch ab und bringe ihn am folgenden Tag in den KiGa.
Madam Ex geht natürlich nicht arbeiten, wozu auch. Sie bekommt von mir mit KU jeden Monat 1200 Euronen überwiesen.
@Lausebackesmama
Willst du nicht meine Ex sein? 😉 Das mit der Ehre ist so eine Sache. Meine Ex hat keine Lust zu arbeiten, obwohl sie ein gute Ausbildung hat (Krankenschwester, OP-Schwester, Pflegedienste etc). Das hat sie in den letzten Jahren der Ehe, auch vor der Geburt unseres Sohnes, nur widerwillig mit großen 'Freizeitpausen' gemacht.
Ich habe diese Woche RA-Termin, und dann sehen wir mal, was wir uns so ausdenken....
Frank - der jetzt auf die Terasse geht und Kaffee trinkt, den der Regen ist wech!
🙂 Lass mal, ich bin bald schon doppelte Ex *g* mein Bedarf daran ist gedeckt!
Ich kann da nur raten, sich gegebenenfalls kommende Heiratskandidatinnen eben genau anzugucken. Wer das Arbeiten schon vor der Ehe nicht erfunden hat, wird es wahrscheinlich auch danach nicht erfinden... "Sowas" würde ich dann nie heiraten *grins*
Wie lange ist sie jetzt aus dem Job? So ab dem 8. Geburtstag von Lütti kann man ihr da ja für einen Halbtagsjob auf die Füße treten. Wobei das mit Schichtarbeit auch immer Mist ist. Aber da hast Du als Papa ja sicher ein paar Betreuungsangebote parat, ne? 😉
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
na, du bist ja eine richtige Lausebacke...du nimmst es bei deiner Auswahl wohl auch nicht so ernst?
Kann passieren. Das mit dem Arbeiten vor/während/nach der Ehe ist so ein Ding. Vielleicht erkennt mann/frau manchmal nicht so richtig, was wirklich los ist.
Halbtagsjob mit 8 für Ex? Sie wird sich weigern, egal, welche Betreuungen ich anbiete. Sie wird das ganze Krankenkassenregister ziehen und sich als arbeitsunfähig darstellen. Aber das ist ja noch etwas weiter weg, und vielleicht gibt's bis dahin auch einen ebensolchen Blinden, der sie heiratet :thumbup:
Sicherlich, Schicht ist schlecht. Aber es gibt durchaus in diesem Bereich Jobs, die auch nur Vormittags angeboten werden. Und man könnte auch selbst Betreuungen anbieten, das hat sie gelernt. Aber aber aber - sie wird nicht. Und mit dem Erbe, dem baldigen Haus, kann sie sich von mir die laufenden Kosten des Hauses sowie etwas Taschengeld bezahlen lassen. Und was schrieb Brille007: "Entschädigung für vertane Lebenszeit mit dem falschen Mann" - So sieht das meine Ex und dafür soll ich bluten bis ich nicht mehr kann (O-Ton Ex).
lg frank
Moin,
rein nach dem Rechtsempfinden hier, wie wäre es wenn ihr Erben würdet und die Exe sagen würde nun will ich aber das sich das unterhaltstechnisch auswirkt
Nur dir als EU-Befürworterin kann ein solches Beispiel einfallen.
Und es ist doch wohl ein Unterschied, ob jemand noch mehr haben will oder ggf. weniger bekommt, weil er selbst Einkommen erzielt.
Der Kaufpreis wird irgendwann zur Zahlung an die Ex fällig. Ab diesem Zeitpuinkt wird i.A. mit einer Verzinsung von 5% p.a. gerechnet. Dieses Einkommen wäre voll anzusetzen. Erwirbt sie von diesem Geld eine Immobilie, so ist ein Wohnvorteil zu ermitteln, von dem die Fixkosten abgezogen werden können. Spannend dürfte der Aspekt der "Verschwendung" greifen. Wenn Madame nämlich das Geld mit (angeblichen) Daddelkäufen verbrät, so kann es u.U. als noch vorhanden angesehen werden.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!