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(@solstart)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

brauch mal eure Hilfe:

Erste Kind ist 18 geworden, aktiver Schüler ohne Einkommen
ein Elternteil angestellt
ein Elternteil selbstständig
gemeinsames Sorgerecht, wenns dann noch irgendwie interessant ist
null Kommunikation

Wie setzt sich der Kindesunterhalt zusammen.

LG Solstart, und schon mal Danke


Der geistige Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null und dass nennen sie dann Standpunkt - Albert Einstein

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2007 14:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo solstart,

beide Elternteil sind zu Barunterhalt verpflichtet. Man nehme das bereinigte Nettoeinkommen beider Elternteile und summiere es. Dann schaut man in der DDT nach und entnimmt der richtigen Stufe den Zahlbetrag.

Man ziehe dann das KG ab und der Restbetrag wird gequotelt, d.h. je nach dem Verhältnis der Einkommen wird der KU aufgeteilt.

z.B. a 3.000, b 1.000 daraus ergibt sich a zahlt 3/4, b 1/4 des Unterhalts.

2 Dinge sind zu beachten: Zahlt einer der beiden Elternteile mehr als 75 % des KU darf erdas gesamte KG abziehen, es wird also nicht je zur Hälfte beiden Elternteilen abgezogen. Der Elternteil bei dem das Kind wohnt kann seinen Barunterhalt weiterhindurch Kost und Logis leisten.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2007 14:17
(@solstart)
Rege dabei Registriert

Danke Tina,

mit sowas habe ich gerechnet.

Das gibt jetzt mal wieder Zündstoff den ich eigentlich nicht brauche

Trotzdem Danke für die schnelle Antwort.

LG Solstart


Der geistige Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null und dass nennen sie dann Standpunkt - Albert Einstein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2007 14:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nachtrag:

KU von nun an auf das Konto von Sohnemann überweisenbzw. nur mit schriflticher Genehmigung des Sohnes auf das Konto der KM. Ansprechpartner ist nun das Kind, nicht mehr die KM.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2007 14:30
(@solstart)
Rege dabei Registriert

Jaja, das hatte ich schon hier rausgelesen. Habe grade mit Steuerberater telefoniert wegen bereinigtem Nettoeinkommen. Irgendwie wird mir schlecht, nicht wegen des Unterhaltes sondern wegen der uneffektiven verbalen Auseinandersetzung mit EXe.

LG Solstart


Der geistige Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null und dass nennen sie dann Standpunkt - Albert Einstein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2007 14:35
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Irgendwie wird mir schlecht, nicht wegen des Unterhaltes sondern wegen der uneffektiven verbalen Auseinandersetzung mit EXe.

Falsch. Du mußt dich nicht mit der Ex auseinandersetzen. Kläre es allein mit deinem Sohn. Er muß euch beide zu KU auffordern. Wenn er keine Unteragen der KM vorlegen will doer kan, wirst du unter Vorbehalt zahlen, villeicht ja auch erstmal die Hälfte des bisherigen oder du schätzt mal so das Einkommender Ex  😉


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2007 14:42