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Es wird wohl nie aufhören ...

 
(@andyk)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,
ich bekomme zu einer Krise noch eine riesige dazu und möchte die hier kundtun!

Ich bin seit 10 Jahren getrennt bzw, seit 8 Jahren geschieden.
Dieser Beziehung entsprang mein Sohn. Mittlerweise 11 Jahre alt.
Mein Sohn ist hörbehindert und besucht eine Gehörlosenschule.
Ich selber bin seit vier Jahren neu verheiratet und habe aus dieser Ehe zwei Mädchen (3 + 1 Jahr alt).

Vor 5 Jahren stellte ich den Ehegattenunterhalt ein, als die KM, ohne mein Wissen (bei beiderseitigen Sorgerrecht) meinen Sohn in ein Internat für Gehörlose abschob.

Beim anschließenden Urteil beim AG wie auch beim OLG Hamm, blieb es bei den Unterhaltszahlungen, die jetzt nicht mehr Ehegattenunterhalt sondern Betreuungsunterhalt hießen.
Mit der Begründung das sie ja Betreuungsbedarf hat, da sie schließlich mit den Jungen zum Logopäden, Ergotherapeuten, usw. müsse! Das die aber das Kind von Montag bis Freitag sowie alle zwei Wochenenden und auch die hälftigen Ferien nicht sehe (abgesehen von der einmal wöchentlichen Betreuung zu den o.g. Therapien), interessierte die Richter nicht.
Um das finanziell stemmen zu können, ging meine Frau, drei Monate nach der Geburt unserer ersten Tochter wieder arbeiten.
Nach der Geburt unserer zweiten Tochter Anfang 2008 und im Hinblick auf die Änderungen des neuen Unterhaltsrechts, leiteten wir eine Änderungsklage ein.
Meine Frau ging diesmal nicht nach drei Monaten wieder arbeiten.

Das aktuelle Urteil des hiesigen AG lässt einen nur noch erschüttern!
Das Urteil ergab eine Änderung aber in die andere Richtung. Aufgrund der Dreiteilung (seit 2008) muss ich, obwohl das Einkommen geringfügig niedriger ist und zwei weitere (Tochter und Ehefrau) Unterhaltsberechtigte hinzugekommen sind, doch glatt 50 Euro MEHR bezahlen.
Auch hier kann von der KM nicht verlangt werden, mehr als halbschichtig zu arbeiten. Und das obwohl das Kind gar nicht da ist. Und dann noch der Spruch der Richterin, eine die Ohrfeige für jede Familie. „Es kann nicht sein das sie nach der Arbeit (1-3 Std.) und der anschließenden Betreuung (einmal die Woche ca. 1 Std.) noch auf ihre Freizeit verzichtet!“.

Seit diesen Urteil werden natürlich keine Therapeutischen Maßnahmen oder ähnliches mehr besucht!

Und nun? Wieso ist eine neue Familie nichts Wert bzw. haben diese keine Rechte?
Was kann man noch machen?

Danke fürs zuhören!

Gruß
Andy

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2009 11:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Unfassbar! (Mal wieder)

Kannst du den text mal hier rein stellen wenn du ihn hast?

Das ist auf jeden Fall nochmal einen Gang zum OLG wert.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2009 11:36
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das Urteil hätte ich gern als Text zwecks Veröffentlichung.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2009 12:01