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Erwerbtätigigenbonus

 
(@karibu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,
ich wohne in Nordreihenwestfalen (NRW) und habe eine Frage zu Ehegattenunterhalt. Mein Ex muss nicht wegen Kinderbetreuung arbeiten und hat kein Einkommen.

Mein Anwalt konnte mir keine befriedende Antwort zu meiner Frage geben und möchte hier eure Erfahrung erfahren.

Mein Anwalt hat das bereinigtes Nettoeinkommen wie folgt berechnet:

(Nettoeinkommen - Kreditraten von uns - Fahrkosten von mir - Kinderunterhalt).

Davon 3/7 wäre dann Unterhalt.

Wir haben in diesem Fall aber einen Mangelfall, da das bereinigtes Nettoeinkommen d Selbstbehalt von 840 Euro unterschreitet.

Hier meine Frage:
Warum wird d Erwerbstätigkeitsbonus (1/7) in meinem Fall nicht berücksichtigt?

Es ist traurig, dass Arbeiten sich wg. Unterhalt nicht mehr lohnt.

Danke im voraus!

Karibu

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2005 15:08
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Karibu,
*Oberlehrer an
Bruchrechnen ist nicht dein Ding, oder?

Ich gehe mal schwer davon aus, dass Du arbeiten gehst. Dann bekommte jeder von euch 3/7tel von dem bereinigten Netto und Du noch mal 1/7tel dazu. Macht zusammen (3+3+1)/7tel = 1.

Wo ist aber das 1/7tel in deiner Geschichte?

*Oberlehrer aus

Und wenn Du dann weniger als 890 Euronen übrig behältst, dann solltest du mit deinem Anwalt mal über Selbstbehalt reden. Erklären kann ich dir den nicht wirklich. Dafür bin ich - schlicht gesagt - nicht schlau genug.

Gruss,
Michael

[Editiert am 12/6/2005 von Weisnich]

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2005 17:02
(@karibu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Michae,
zuerst danke für Deine Rückmeldung.

Du hast mich falsch verstanden oder ich hätte die Sache anders formulieren sollen. Meine Frage ist, wird das Erwerbstätigenbonus in Mangelfall mitberücksichtigt?

Bei Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens wurde bei mir nur: gemeinsame Kreditraten, Fahrkosten und Kinderunterhalt vom Nettoeinkommen abgezogen.

Warum wird hier das Erwerbstätigenbonus(1/7) nicht berücksichtigt?

Würde man das Erwerbstätigenbonus hier mitberücksichtigen, hätte ich ca. 200€ für mich und meinen Sohn mehr.

Kann mir hier jemand noch helfen?

Gruß

Karibu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2005 18:56
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Karibu,
die rechnen im Mangelfall mit nur 6/7tel? Seltsam.

Was ich bisher vom Mangelfall verstanden habe.

Sind 4/7tel weniger als SB, dann:
Bekommst Du den selbstbehalt und der Rest wird anteilsmäßig an den ersten Rang und dann an den 2., 3., weitergegeben

Sprich: 1200 Netto und 2 Kinder und Ex zu versorgen macht:
1200-890= 310
Die werden dann zwischen den Kids und der Ex aufgeteilt (stehen NOCH alle im ersten Rang).

Aber ich muss sagen, dass das nur halbwissen ist.
Ich kann mich aber nicht daran erinnern, dass im Mangelfall noch die 3/7tel Regelung gilt.

Lies mal in den Leitlinien deines OLGs nach. Ich habe es auch mal versucht, aber ich bin schlichtweg gescheitert.

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2005 19:02
(@Melly)

Hallo Karibu:

normalerweise wird vom bereinigten Netto erstmal der KU abgezogen.
Danach die ehebedingten Schulden und dann 1/7 Erwerbstätigenbonus.
Ist dann nochwas über, bekommt die Frau was von ab.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2005 19:03
(@karibu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Michael,
Hallo Melly,

hier die Berechnung:

Nettoeinkommen: 1700€;
Kredit+Fahrkosten+KU=-450€

Somit bereingtes Nettoeinkommen: 1700-450 = 1250€

EU: 1250€*3/7 = 535€

1250-535=715 ------ Mangelfall

Warum wird das Erwerbstätigkeitsbonus hier nicht berücksichtigt?

EU: 1250 - 840 = 410€

Gruß
Karibu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2005 19:19
(@Melly)

Karibu:

nimm doch einfach die 1250 Euro, zieh davon 1/7 ab, sind 178,71 Euro.
Hast über 1071,29.
Dann ziehst 840 Euro ab...bleiben für die Ex noch 231,29 Euro über.
Liegt doch kein Mangelfall vor, wenn Du den KU voll leisten kannst.
Die Ex bekommt nur das, was Dir bis zum Selbstbehalt bleibt.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2005 19:23
(@karibu)
Schon was gesagt Registriert

Melly,
bei meiner Berechnung wurde aber diese 1/7 von 1250€ nicht abgezogen.

Ich zahle seit Januar wie es damals berechnet.

Es scheint ein komplexer Fall zu sein. Natürlich den KU zahle ich voll. Der Mangelfall gilt auch allgmein nur für EU.

Gruß
Karibu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2005 19:32
(@Melly)

Dann wurdest Du über den Tisch gezogen, wenn Du mehr zahlst!
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2005 20:10
(@karibu)
Schon was gesagt Registriert

kann jemand noch diese Sache mir bestätigen bevor ich meinen Anwalt um neue Berchnung des EU bitte?

Danke im voraus!

Karibu.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2005 21:16




(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Ihr,
ich muss Dir widersprechen Melly.

Ich habe mir gerade nochmal die Leitlinien durchgelesen (am besten habe ich den Mangelfall an der Berechnung verstanden, siehe dort Anhang 3)

Auf die art wie ihr rechnet, kann der Nicht-Mangelfall berechnet werden oder der Mangelfall festgestellt werden - sonst nix.

Ist aber der Mangelfall festgestellte, dann:
Existenzminima aller Unterhaltsempfänger addieren = x (Frau/Mann ohne Arbeit 730Euro + 135% Regelbetrag für die Kids)

Verteilungsquote: (Nettoeinkommen - SB)/x

Also kriegt die Frau/Mann: 730 * Verteilungsquote
Die Kids: 135% des Regelbedarfs * Verteilungsquote und
er Sklave/die Sklavin den SB.

Also nix mit Bonus.

Und die Verteilugn ist eigentlich sch***egal weil es eh in der selben Tasche landet.

Merke: Mangelfall = Du kriegst den SB und der/die/das Ex den Rest. Sei damit glücklich.

Wer mir icht glaubt, der soll bitte anhand der Leitlinien argumentieren.

Gruss,
Michael

[Editiert am 12/6/2005 von Weisnich]

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2005 21:21
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ach, Du armes Karibu,
ich muss Dir noch einen Tipp mit auf den Weg geben.

Habt ihr denn an alle dinge gedacht, die so in die Rechnung gehören.

Seid neuestem würde ich z.B. auch Umgangskosten auf den SB packen (Hat das BVerfG am 23.02.2005 so entschieden). Vielleicht bei dir nur ein paar Kröten, aber hier in F werden selbst die gegessen. (Kennt dein Anwalt die Entscheidung?)
Und vielleicht schmecken sie dir auch.

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2005 21:28
(@karibu)
Schon was gesagt Registriert

Danke Michael für Deinen Tipp!

Karibu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2005 21:31
(@Melly)

Würde man das Erwerbstätigenbonus hier mitberücksichtigen, hätte ich ca. 200€ für mich und meinen Sohn mehr.

Karibu

Hallo Karibu...

das is mir gestern noch so im Bett vor Augen gewesen...kannst Du mir das mit dem Sohn bitte mal erklären?
Ist das ein Sohn aus der Beziehung, bzw bist Du dem Sohn noch zu Unterhalt verpflichtet?
Ich glaub das haben einige hier übersehen...

Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2005 12:33
(@karibu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Melly,
er unser gemeinsamer Sohn. Lebt hauptsächlich bei der Mutter.

Einen guten Start in die Woche.

Gruß

Karibu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2005 19:04
(@karibu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,
meine noch Ehefrau hatte mir gestern geschrieben, dass sie ab 1.7 Teilzeit arbeitet und Netto 500€ (ohne Berücksichtigung der berufsbedingten Aufwendungen und Erwerbstätigenbonus) verdient.

Wie hoch ist denn der neue Unterhalt? Mein bereinigtes Einkommen ist 1260€ .

Danke und Gruß

Karibu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2005 20:42