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Erwerbsobliegenheit im Trennungsjahr

 
 mm7
(@mm7)
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Ich habe folgende Frage zum Thema Unterhalt im paritätischen Wechselmodell während des Trennungsjahres:

Meine Frau hat sich nach 14 Jahren Ehe im Feb 24 von mir getrennt. Danach folgte von Mai bis Ende Sept 24 ein Versöhnungsversuch ehe sie sich im Okt 24 endgültig trennte. Im April 25 ist sie aus der gemeinsamen Eigentumswohnung (abbezahlt) ausgezogen und wir betreuen die Kinder seitdem im echten paritätischen Wochenwechselmodell. Wir haben 2 Kinder die zum Zeitpunkt der Trennung 11 und 13 Jahre alt waren (jetzt 12 und 14). Die Kinder sind sehr selbstständig, haben beide einen fußläufigen Schulweg von 10 Minuten und sind durch die Schule bzw. Hort und Schülerclub auch nachmittags betreut gewesen. Meine Frau hat während der Ehe 25 h gearbeitet und macht das immer noch. Ich habe mich schon während unserer Ehe zu fast gleichen Anteilen um die Kinder gekümmert (Kitaeingewöhnung; Babyschwimmen usw., Fahrten zum Sport, Elternabende, Arztbesuche, Sonderurlaub bei Krankheit der Kinder usw. - keine klassische Hausfrauenehe). Meine Frau hat die Möglichkeit an 2-3 Tagen im Homeoffice zu arbeiten und ist auch bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit in einem gewissen Rahmen flexibel. Sie hat keine gesundheitlichen Einschränkungen und ist als Diplombetriebswirtin, gelernte Reiseverkehrskauffrau mit Ausbilderschein der IHK hochqualifiziert. Aus meiner Sicht gibt es keinen sachlichen Grund, warum sie nicht mehr arbeiten könnte.

Sie verlangt seit Jan 25  Kindesunterhalt und seit April 25 Trennungs- und Kindesunterhalt. Sie ist nicht bereit ihre Tätigkeit auszuweiten/ Minijob anzunehmen und beruft sich auf den Schutz des Trennungsjahres. Komischerweise trennt sie sich im Okt 24 und sagt, dass sie bei ihrem Arbeitgeber KPMG erst ab Okt 25 aufstocken kann (also genau mit Ablauf des Trennungsjahres). Würde sie auch Vollzeit arbeiten währen unsere Gehälter annährend gleich und ihre stünde kein Unterhalt zu. Der Mindestkindesunterhalt für die Kinder ist auch ohne Aufstockung gesichert.

Kann mir hier jemand im Forum von einem ähnlichen Fall berichten, wo bereits im Trennungsjahr eine Ausweitung der beruflichen Tätigkeit von der Unterhaltsberechtigten erwartet wurde und ein fiktives Gehalt angerechnet wurde?

Unserer Fall scheint mir nicht ungewöhnlich zu sein. Ich finde aber keine Urteile/ Beschlüsse die auf unsere Situation übertragbar sind. Die Leitlinien des Kammergerichtes Berlin gehen von einer Einzelfallprüfung aus.

Ist der Schutz des Trennungsjahres höher zu gewichten, als die objektive Möglichkeit die berufliche Tätigkeit auszuweiten?

Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2025 12:01