Liebe LGs!
(Leidensgenossen) 😉
Ich rechne mit einem baldigen Scheidungstermin und möchte mich darauf vorbereiten.
Dazu habe ich nochmal eine Frage zu einem Problem welches ich früher schon mal angerissen habe aber hier nochmal konkretisieren möchte.
Ich habe 4 Kinder von 2 Frauen, von denen eine EU berechtigt ist.
Meine Familie und Ich wohnen im Norden, meine 1. Tochter wohnt in Bayern.
Ich bin seit gut 10 Jahren verheiratet und arbeite seit 8 Jahren in NRW.
Ich verdiene im Jahresschnitt knapp 4.000,- € pro Monat Netto.
Für Wohnung und Heimfahrt bezahle ich, knapp gerechnet, ca. 600,-€ /Monat, .
Nach meiner Rechnung müsste ich bezahlen:
4.000,-
- 600,-
=3.400,- =Zeile 10 DT - 2 Zeilen wg. 5 Berechtigter = Zeile 8
- 437,- KU, die Älteste
- 1.113,- 3 *371 für die Jüngeren
+ 231,- 3 * halbes Kindergeld (oder kann ich 4* halbes KG abziehen?)
= 2.081,-
- 900,- 3/7 EU
= 1.200,- Rest für mich
Im letzten Unterhaltsprozess wurde mir, auf Wunsch der Gegenseite, die Anerkennung dieser Kosten als Erwerbskosten verweigert, mit dem Argument, ich könne ja umziehen damit das nicht Erwerbskosten seien sondern Umgangskosten, die ich dann alleine zu tragen hätte.
Verurteilt wurde ich dann zu 957,- KU und 900,- TU.
Also trotz der absurden Forderung nach Umzug ein annähernd gleiches Ergebnis.
Solange dieses im Scheidungsurteil bestätigt würde, wäre ich noch zufrieden, aber ich befürchte, das die Umzugsforderung beibehalten wird und die "Abrundung" gekippt wird.
Genau dafür suche ich immer noch die passenden Gegenargumente.
Da ich bereits seit 8 Jahren in NRW arbeite sind diese Kosten mit Sicherheit eheprägend.
Genauso wie die relativ hohen Umgangskosten mit meiner Tochter in Bayern.
Sollte ich mich in meiner Argumentation eher auf den Standpunkt versteifen, das seien Erwerbskosten, obwohl der Richter dies ja bereits verweigert hat oder eher darauf, diese Kosten seien eheprägend?
Gibt es noch Argumente auch die Besuchskosten in Bayern als eheprägende Kosten abzuziehen?
Wenn er von mir den Umzug nach NRW fordert, sind das dann nicht trennungsbedingte Mehraufwendungen?
Vielleicht habt ihr ja noch einen Tipp für mich.
Vielen Dank im Vorraus.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
die Berechnungen von KU und TU/EU sind immer nicht ganz einfach.
Was mir auffält:
Für Wohnung und Heimfahrt bezahle ich, knapp gerechnet, ca. 600,-€ /Monat, .
Für die Fahrten zur Arbeitstätte kannst du: km x 0,30€ x 220 Tage / 12 Monate rechnen.
In Deinem SB sind Wohnungskosten bereits enthalten also kann man die nicht gesondert aufführen.
Die Umgangskosten sind "Deine" Kosten und musst du von Deinem Geld bestreiten...max. wenn die KM mit Kind nach der Trennung weit weggezogen sind...kannst du versuchen diese in Abzug zu bringen...und dann max. die Fahrtkosten ... soweit ich weiß.
Ich denke in Deinem Fall...lohnt sich ein "guter" Anwalt...kann auf die Dauer Geld sparen.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Moin,
wegen des Zwangs zum Umzug: Es verstößt gegen das GG, wenn diese Forderung kommt und dir aus diesem Grunde vom Unrechtsprecher die Anerkennung der berufsbedingten Aufwenden versagt wird. Das würde ich ggf. bis zum BVerfG durchboxen.
In deiner Berechnung ist als Fehler enthalten, dass du das KG abziehst. Tatsächlich wird der KU gem. DT abgezogen. Du zahlst hingegen gem. DT abzgl. anteiligem KG.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi Beppo,
bei den Beträgen für KU hast Du wohl noch die DT2005 angewendet. Gemäss DT2007 sind die Zahlen geringfügig niedriger. Falls das 4. Kind KG bezieht kannst Du es natürlich ebenfalls berücksichtigen, da es ja bei KU angerechnet wird.
@Deep
In deiner Berechnung ist als Fehler enthalten, dass du das KG abziehst. Tatsächlich wird der KU gem. DT abgezogen. Du zahlst hingegen gem. DT abzgl. anteiligem KG.
Kannst Du das etwas eindeutiger/verständlicher formulieren? :puzz:
Gruss oldie
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Anm.: Realname auf Wunsch des Users entfernt
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
@DeepKannst Du das etwas eindeutiger/verständlicher formulieren? :puzz:
In der Unterhaltsberechnung wird der KU gem. DT berücksichtigt. Gezahlt wird jedoch unter Berücksichtigung des anteiligen KG.
Weitere Idee: Sollte der Unrechtsprecher dich mit dem Nichtanerkenntnis der berufsbedingten Aufwendungen konfrontieren, so ist in Folge dein LSt.-Freibetrag unbeachtlich zu lassen bzw. deine ESt-Erstattung wegen der hohen Werbungskosten. Solltest du zu einem Umzug "gezwungen" werden, so sind in Folge dieser richterlichen Anordnung deine Umzugskosten, Kosten der Wohnungssuche nebst Neuanschaffung für Einrichtung und Mobiliar in voller Höhe auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Also trotz der absurden Forderung nach Umzug ein annähernd gleiches Ergebnis.
Sagte ich doch
hier bereits 🙂
Wie Deep bereits bemerkte, hast Du in Deiner Rechnung hier den Fehler gemacht, das Geld aus der KG-Verrechnung in die EU-Verteilmasse zu werfen. Ausserdem hast Du hier in Deinem Netto den Steuerabzug aus der doppelten Haushaltsführuing eingepreist (hast Du ?), in dem TU Urteil war's draussen.
Solltest du zu einem Umzug "gezwungen" werden, so sind in Folge dieser richterlichen Anordnung deine Umzugskosten, Kosten der Wohnungssuche nebst Neuanschaffung für Einrichtung und Mobiliar in voller Höhe auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen.
Deep, dabei übersiehst Du, dass er ja schon umgezogen ist, es geht nur um die Definition was der Lebensmittelpunkt ist.
Mein Gefühl ist weiterhin, den fiktiven Umzug wirst Du nicht verhindern können, arbeite darauf hin, die Umgangskosten explizit zu machen und nicht nur implizit in irgendwelchen Steuerfreibeträgen, weil die könnten irgendwann wegfallen und dann stehst Du dumm da. Ausserdem soll das, was hier bei der KG-Verrechung noch ein "Fehler" ist, mit der Unterhaltsreform schon der ganz normale Wahnsinn sein.
Also, mal der Reihe nach:
@Papi74:
"Für die Fahrten zur Arbeitstätte kannst du: km x 0,30€ x 220 Tage / 12 Monate rechnen."
Ich habe in NRW einen 2.Wohnsitz, da über 400 km, daher wöchentliche Fahrten.
"In Deinem SB sind Wohnungskosten bereits enthalten also kann man die nicht gesondert aufführen."
Ich habe eine Wohnung in meiner Heimat die ich natürlich selbst bezahle und eine 2. in NRW die ich für Erwerbszwecke benötige. Daher die 600,-€ die ich eben nicht als Umgangskosten sondern als Erwerbskosten ansehe. Umgangskosten habe ich zusätzlich da ich die Kinder in meine Wohnung hohle und versorge.
@Deep
Er sagt nicht, ich soll umziehen. Er sagt ich soll die Kosten für mich behalten, da ich sie durch einen Umzug vermeiden könnte.
Das ist aus meiner Sicht die entscheidende Frage:
Ich glaube auch, er kann mich nicht zwingen umzuziehen, aber er will mich zwingen die Kosten alleine zu tragen.
KG Abzug:
Da die Mütter das volle Kindergeld bekommen, habe ich den KU Auszahlungsbetrag um das halbe KG gesenkt.
Das ist , glaube ich, richtig so und hat der Richter auch so gemacht.
@Oldie
Der Unterhalt basiert noch auf DT2005.
Das ich bei der Scheidung ca. 2€ pro Kind sparen kann ist mir bewusst.
Da lebe ich dann in Saus und Braus :3ertralala:
Muss aber natürlich meiner Ex 3/7 von dieser Ersparniss abgeben.
@Deep
Die Steuererstattung hat er mir bereits alleine zugeschrieben, unter Anderem deswegen ist sein Urteil nicht so weit weg von meiner Berechnung.
Wie Papasorglos aber bereits richtig sagte, birgt das die Gefahr, dass irgendwann dieser Vorzug gekippt wird und ich auf dem Nachteil sitzenbleibe.
Umzugskosten/Einrichtungskosten fallen nicht an, da ich die Wohnung in NRW ja schon seit 8 Jahren habe.
@Papasorglos
Ich weiss, du hast schon mal geantwortet.
Fehler in der KG Verrechnung sehe ich nicht. Ich habe den KU-Betrag um das halbe KG reduziert.
Oder ich habe es einfach nicht verstanden. In dem Falle bitte nochmal erklären, wie es richtig ist.
Auch deinen Rat, die Umgangskosten explizit zu machen habe ich nicht vergessen aber wie tue ich das und wie sauge ich da Honig raus, denn sobald ich zustimme, dass dies Umgangskosten sind, habe ich doch schon verloren, da dann von mir zu tragen.
Wenn ich das System richtig verstehe muss ich doch gerade vermeiden, das dies zu Umgangskosten erklärt wird. Egal ob Explizit oder Implizit.
Ich weiss, es ist etwas kompliziert aber vielleicht fällt euch ja noch etwas ein.
Vielleicht auch zur Frage ob die Umgangskosten mit meiner ältesten Tochter als eheprägend angesehen werden können. Schliesslich haben wir diese Kosten während der Ehe ja auch gemeinsam getragen, genauso wie die Erwerbskosten im Rheinland
Nochmal Dank für eure Mühe
Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Sorry, Doppelpost.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Fehler in der KG Verrechnung sehe ich nicht. Ich habe den KU-Betrag um das halbe KG reduziert.
Oder ich habe es einfach nicht verstanden. In dem Falle bitte nochmal erklären, wie es richtig ist.
Richtig ist, dass das halbe Kindergeld Dir alleine gehört und nicht für die EU-Berechnung zur Verfügung steht, also bei dem angenommen bereinigten Netto von 3400:
- KU gesamt nach DT 2005 (DT 2007 bisschen weniger) = 437+3*371=1550
- halbes Kinder Geld = 4*77 = 308
- Zahlbetrag KU = 1550-308 = 1242
- Bereinigtes Netto abzgl. voller KU = 3400 - 1550 = 1850
- EU = 3/7 davon = 3400-1550 = 793 Euro
Danke pappasorglos für die Korrektur,
Damit ist klar, dass ich auch mit jetzigen Regelung schon nicht so zufrieden sein kann, wie es mir mein RA signalisiert hat.
Aber für die eigentliche Frage scheint es wohl wirklich keinen Weg zu geben.
Es drängt sich mir aber dann doch noch zusätzich die Frage auf, was denn wohl sonst trennungsbedingte Mehrbelastungen sind, wenn nicht Umgangskosten in Höhe von über deutlich über 1.000,-€.
Wie gesagt, vor der Trennung gab es diese Kosten auch schon, nur nach der Trennung soll ich sie alleine tragen.
Oder anders gefragt, was versteht ein Richter unter trenungsbedingter Mehrbelastung wenn nicht die Mehrbelastung die durch die Trennung entstanden ist?
Mit frustrierten Grüssen
Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Oder anders gefragt, was versteht ein Richter unter trenungsbedingter Mehrbelastung wenn nicht die Mehrbelastung die durch die Trennung entstanden ist?
Beim Thema Abzug von Umgangskosten scheinen die Richter sich gerne um das Thema zu drücken, und dann lieber durch faule Deals ihr Rechtsempfinden auszudrücken als die fehlende Rechtssystematik herzustellen.
Anderes Thema: Mir ist aber gerade noch aufgefallen, dass Du noch viel zu wenig von Steuern redest. Du hast nicht gesagt, auf welche Steuerklasse sich Dein Netto bezieht und ob die doppelte Haushaltsführung da schon eingepreist ist, und vor allem hast Du nicht von Realsplitting geredet. Das ist aber bei einem EU in der Grössenordnung von 900 Euro monatlich ein nicht zu vernachlässigender Faktor, Spitzensteuersatz auf 900 Euro sind 400 Euro, das verändert Deine Rechnung ziemlich.
Stkl. 1mit Anlage U für 900,- TU ist Basis der Berechnung
In meiner Beispielrechnung mit Vorabzug der Erwerbskosten habe ich Steuererstatungen als Einkommen (grob) eingerechnet.
In der Berechnung des Richtersohne Anerkennung der Erwerbskosten hat er mir die Steuererstattungen alleine zugesprochen, daher die Ähnlichkeit der Endbeträge.
Das Finanzamt ist an der Stelle mal relativ grosszügig und die pauschale Anrechnung der Erwerbskosten ergibt eine schöne Steuerstattung. Damit relativiert sich das Problem etwas.
Nur wie du auch schon gesagt hast, was ist wenn sich was ändert?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.